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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,60 von 5 Sternen
Georg K.

Frau Buschner hat mir schon im ersten Gespräch alles erklärt was möglich wäre und wie die Risiken in meinem Fall sind. Unbedingt zu empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Samet S.

Die Frau Rechtsanwältin Buschner war beim Erstgespräch sehr freundlich und leicht nachzuvollziehen. Auf jegliche Rückfragen oder Ungewissheiten wurde kompetent eingegangen. Ich habe mich während des kompletten Gespräches verstanden gefühlt und hatte am Ende des Gespräches den Eindruck, dass ich sehr gut aufgehoben bin. Definitiv würde ich die Frau Buschner weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Guido H.

Die Anwältin hat meine Kernfrage ausführlich beantwortet, so dass dieser Punkt erledigt wurde in der Ersteinschätzung. Darüber hinaus, ist sie erklärend tiefer in mein Verfahren gegangen und der zeitliche Rahmen wurde weit überschritten,war aber wohl notwendig in meiner Sache. Ich werde die Anwältin als beratente Anwältin bei behalten. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Manfred K.

Herr Rechtsanwalt Grübnau-Rieken hat meine Forderung einschließlich der Schmerzensgeldforderung zu meiner vollsten Zufriedenheit durchgesetzt. Ich kann Herrn Grübnau-Rieken mit allerbester Empfehlung weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Silvia S.

Es war für mich sehr beruhigend eine so nette, kompetente Rechtsanwältin als Gesprächspartner für mein Anliegen an meiner Seite zu haben. Sie hat mich in meinem weiteren Tun bestärkt und ich gehe mit einem positiven Gefühl an die Sache. Danke nochmals!

5,00 von 5 Sternen
Nadine M.

Die Beratung war wirklich sehr gut und hat mir extrem weiter geholfen und dafür gesorgt, dass ich mich wieder entspannen kann. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Inge D.

Der Anruf wurde erwartet habe aber nicht gedacht, dass es so schnell geht. Und eine sehr gute Erklärung und auch bis ins Detail gegangen. Freundlich und sehr kompetent.

5,00 von 5 Sternen
Stanislav M.

Frau Nord ist eine sehr nette und kompetente Anwältin. Ich würde mit der Frau Nord immer gerne zusammenarbeiten und weiterempfehlen.

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FAQ: das Wichtigste zum Anwalt für Arbeitsrecht

Ein Anwalt für Arbeitsrecht berät zu allen wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen zu z. B. Kündigung, Arbeitszeugnis und Mutterschutz. Er kann rechtssichere Arbeits- oder Aufhebungsverträge erstellen, bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber vermitteln und die Zulässigkeit einer Kündigung prüfen.

Bei einer unzulässigen Kündigung kann er eine Kündigungsschutzklage bei Gericht einreichen und die Rechte und Interessen des Arbeitnehmers gerichtlich vertreten. So lässt sich die Wiedereinstellung erreichen – oder zumindest eine Abfindung.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann immer dann sinnvoll sein, wenn es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kommt und die Fronten verhärtet sind. Auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und relevanten Urteile kann er zwischen den Parteien vermitteln und zu einer für beide Seiten fairen Lösung beitragen.

Lässt sich keine einvernehmliche Einigung erreichen, kann ein Anwalt über die Handlungsoptionen und die Erfolgsaussichten vor Gericht informieren. Stehen diese gut, kann ein Anwalt den Arbeitnehmer gerichtlich vertreten.

Die Kosten für Rechtsanwälte im Arbeitsrecht richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Sie sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten selbst. Mithilfe von Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Rechtsschutzversicherung oder staatlicher Prozesskostenhilfe lassen sich die Kosten teilweise oder komplett refinanzieren.

Rechtliche Fragestellungen oder Probleme brauchen oftmals schnelles Handeln – die Suche nach einem Rechtsbeistand oder das Warten auf einen Kanzleitermin könnten dann hinderlich sein. Deswegen findet advocado für Sie den passenden Rechtsbeistand im Arbeitsrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Der Rechtsanwalt kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Informationfür eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und den Anwaltskosten im Arbeitsrecht.

Unsere Top Partner-Anwälte für Arbeitsrecht

Isabelle Zimmermann-Eberl
Isabelle Zimmermann-Eberl
Rechtsanwältin
Stephan Labitzke
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Rechtsanwalt
Stefan Schröder
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Rechtsanwalt
Luna Valencic
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Rechtsanwältin
Sylvia Booz
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Rechtsanwältin
Patrick Ambrosius
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Rechtsanwalt
Charlotte Zumkley
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Rechtsanwältin
Michael Wübbe
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Rechtsanwalt

Anwalt Arbeitsrecht: Was muss ich wissen?

Das Arbeitsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und definiert Rechte und Pflichten für beide Seiten. Es ​​umfasst zahlreiche Vorschriften, die u. a. Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigung sowie Inhalt und Abschluss von Arbeitsverträgen regulieren.

Beim Arbeitsrecht handelt es sich deswegen nicht um ein einzelnes Gesetz, sondern viele unterschiedliche Gesetze, Verordnungen und Urteile. Die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorgaben stammen aus diesen Gesetzen:

  • ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
  • BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
  • BUrlG (Bundesurlaubsgesetz)
  • EntgFG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
  • GewO (Gewerbeordnung)
  • HGB (Handelsgesetzbuch)
  • MiLoG (Mindestlohngesetz)
  • TVG (Tarifvertragsgesetz)
  • TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz)

Das Arbeitsrecht ist geprägt von solch kurzen Fristen, wie beispielsweise Verfallsfristen, Verhandlungsfristen vor dem Arbeitsgericht aber eben auch der Frist der Kündigungsschutzklage.

Ziel dieser relativ kurzen Fristen ist es, für beide Seiten eine möglichst schnelle Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.

Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer sich dieser kurzen Frist gar nicht bewusst sind.

Arbeitszeit, Überstunden & Pausen: Was sagt das Arbeitsrecht?

Arbeitnehmer dürfen laut Arbeitsrecht nicht mehr als 8 Stunden arbeiten. Eine Ausdehnung auf 10 Stunden ist ausnahmsweise erlaubt, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde und die Mehrarbeit dringend betrieblich erforderlich ist. Außerdem muss der Arbeitnehmer diese Überstunden dann innerhalb von 6 Monaten abbummeln dürfen.

Auch bei den Pausen macht das Arbeitsrecht klare Vorgaben: Arbeitnehmer dürfen ihre Arbeit regelmäßig unterbrechen, um sich zu erholen. Bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden haben sie Anspruch auf 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden auf 45 Minuten. Arbeitnehmer, die weniger als 6 Stunden täglich arbeiten, haben keinen Anspruch auf Pausen.

Außerdem haben Arbeitnehmer Anspruch auf ausreichend Erholung zwischen ihren Arbeitseinsätzen. Vorgegeben ist eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden von einem Arbeitstag zum nächsten.

Was schreibt das Arbeitsrecht für Urlaub & Krankheit vor?

Laut Arbeitsrecht hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf 24 Werktage Urlaub im Jahr. Wer weniger als 6 Stunden täglich arbeitet, für den fällt dieser gesetzliche Mindesturlaub geringer aus. Er ist dann in Ar­beits­ta­ge um­zu­rech­nen. Bei 5 Tagen in der Woche hätte der Arbeitnehmer einen Anspruch auf 20 Werktage Urlaub im Jahr.

Erkrankt ein Arbeitnehmer, muss er den Arbeitgeber unverzüglich informieren – also noch vor Arbeitsbeginn. Fällt er länger als 3 Tage aus, muss er dem Arbeitgeber spätestens am darauffolgenden Tag ein ärztliches Attest vorlegen. Im Arbeitsvertrag lässt sich aber auch regeln, dass sich der Arbeitnehmer sofort von einem Arzt krankschreiben lassen muss.

Wie regelt das Arbeitsrecht Schwangerschaft & Elternzeit?

Schwangere oder stillende Frauen werden durch das MuSchG (Mutterschutzgesetz) geschützt. So dürfen Arbeitnehmerinnen in den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Zur finanziellen Absicherung erhalten Mütter in dieser Zeit den Mutterschutzlohn.

Zudem gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ab Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Geburt dürfen Arbeitnehmerinnen nicht gekündigt werden. Folgt dann die Elternzeit, verlängert sich die Frist bis zum Ende der Betreuungszeit.

Einen Anspruch auf Elternzeit von bis zu 3 Jahren haben Arbeitnehmer laut Arbeitsrecht für jedes Kind bis zu 8 Jahren. In dieser Zeit muss der Arbeitgeber ihn von der Arbeit freistellen. Dafür ist er spätestens 7 Wochen vor Beginn der Auszeit schriftlich zu informieren. Weil der Arbeitgeber während dieser Zeit das Gehalt nicht weiterzahlen muss, können Arbeitnehmer Elterngeld beantragen.

Dürfen Arbeitnehmer ohne Grund gekündigt werden?

Nein, laut Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber Arbeitnehmer nicht ohne einen triftigen Grund kündigen – wenn sie unter das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fallen. Dies ist der Fall, wenn sie länger als 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern beschäftigt sind.

Infografik: Arbeitnehmer kündigen – wann geht das?

  • Verhaltensbedingte Gründe: unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl, Mobbing usw.
  • Personenbedingte Gründe: fehlende Arbeitserlaubnis, Haftstrafe usw.
  • Betriebsbedingte Gründe: Schließung einer Filiale, schlechte Auftragslage, Umsatzeinbußen usw.

Daneben müssen Arbeitgeber auch die gesetzliche Kündigungsfrist beachten. Laut § 622 BGB sind das 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Eine kürzere Frist von 2 Wochen gilt bei Kleinbetrieben oder während der Probezeit. Ab einer Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist um mindestens 1 Monat.

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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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