Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es umfasst verschiedene Gesetze, Verordnungen und Vorschriften zur unselbstständigen Arbeit.
Seine Grundlagen sind das Grundgesetz, das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen wie u. a. das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Jugendschutzgesetz, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge.
Ein Arbeitsrechtler kann also sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen und Problemen unterstützen. Ob Arbeitsverträge, Kündigungsschutz oder Fragen zum Betriebsverfassungsrecht – ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist der richtige Ansprechpartner.
Vor allem bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ein Rechtsbeistand sinnvoll sein. Er kennt die relevante Rechtsprechung und weiß, welche Vorgaben es bei Arbeitsverträgen, Kündigungen, Arbeitszeiten und Arbeitsschutz gibt. Er kann darüber informieren, welche Rechte und Pflichten es gibt, wann sich Einspruch gegen eine Entscheidung erheben lässt und wie die Erfolgschancen vor Gericht stehen.
Ein Arbeitsrecht-Anwalt kann rechtssichere Arbeitsverträge erstellen, die Zulässigkeit einer Kündigung prüfen und bei Streitigkeiten vermitteln. Bei einer ungerechtfertigten Entlassung kann er die Interessen des Arbeitnehmers vor Gericht vertreten und die Wiedereinstellung oder eine Abfindung erreichen.
Jeder zugelassene Anwalt darf Mandanten im Arbeitsrecht beraten und vertreten. Wie bei allem können jahrelange Erfahrung im oder eine Spezialisierung vor allem bei komplexen Sachverhalten hilfreich sein. Ist der Anwalt zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht, kann er umfassende theoretische sowie praktische Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet vorweisen und nimmt fortlaufend an Fortbildungen teil.
Rechtliche Fragestellungen oder Probleme brauchen oftmals schnelles Handeln – die Suche nach einem Rechtsbeistand oder das Warten auf einen Kanzleitermin könnten dann hinderlich sein. Deswegen findet advocado für Sie den passenden Rechtsbeistand im Arbeitsrecht aus einem Netzwerk mit über {{advocado::lawyerCount}} Partner-Anwälten. Der Rechtsanwalt kontaktiert Sie innerhalb von {{advocado::answerWithinNumber}} für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen, Erfolgsaussichten und den Anwaltskosten im Arbeitsrecht.
Die Kosten für Rechtsanwälte im Arbeitsrecht richten sich nach Art und Umfang der Tätigkeit. Sie sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Mögliche Gebühren sind die Beratungsgebühr, die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr. Vor dem Arbeitsgericht tragen beide Parteien ihre Kosten selbst. Mithilfe von Gewerkschaft, Arbeitgeberverband, Rechtsschutzversicherung oder staatlicher Prozesskostenhilfe lassen sich die Kosten teilweise oder komplett refinanzieren.
„Der Gesetzgeber ist im Arbeitsrecht sehr aktiv, doch er kennt die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht.“
Eric Geppert berät und vertritt bundesweit sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Führungskräfte und Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview gibt er Einblicke in die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sowie Tipps für den richtigen Umgang mit Konfliktsituationen im Arbeitsalltag.
„Der Gesetzgeber ist im Arbeitsrecht sehr aktiv, doch er kennt die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht.“
Eric Geppert berät und vertritt bundesweit sowohl Arbeitnehmer und Betriebsräte als auch Führungskräfte und Unternehmen im Arbeitsrecht. Im Interview gibt er Einblicke in die Schwerpunkte seiner Tätigkeit sowie Tipps für den richtigen Umgang mit Konfliktsituationen im Arbeitsalltag.
Eric Geppert: Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich an unserem Standort sowohl auf Arbeitgeber- und auf Arbeitnehmerseite tätig, als auch im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich. Hierbei sind die häufigsten Auseinandersetzungen Streitigkeiten und Beratungen im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Weiterhin befasse ich mich mit der Beurteilung von Arbeitszeugnissen und der Gestaltung von Verträgen. Im Betriebsverfassungsrecht geht es in der Regel um Auseinandersetzungen in speziellen kollektivrechtlichen Fragen der Mitbestimmung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Grundsätzlich kann ich in allen Bereichen des Arbeitsrechts helfen. Da ich als freiberuflicher Dozent auch in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen schule, habe ich ein sehr umfassendes Spektrum.
Ein Defizit im Arbeitsrecht sehe ich in der Unübersichtlichkeit der Regelungen, die für den Laien nicht zu überblicken sind. Neben der Vielzahl der arbeitsrechtlichen Gesetze kommt eine höchstrichterliche Rechtsprechung, welche ebenfalls im Rahmen der Auslegung von arbeitsrechtlichen Fragen zu berücksichtigen ist.
Im Arbeitsrecht ist der Gesetzgeber also sehr aktiv, doch er kennt die Lebenswirklichkeit der Menschen nicht.
Oft besteht ein eklatanter Unterschied darin, ob mein Mandant auf Arbeitgeber- oder auf Arbeitnehmerseite steht.
Unternehmer suchen meine Beratung meistens in einem sehr frühen Stadium der Problematik. Hierdurch kann eine gezielte und taktierende Vorgehensweise erfolgen. Die Beauftragung durch den Arbeitnehmer geschieht oftmals zu einem späteren Zeitpunkt, wenn das Kind sozusagen bereits „in den Brunnen gefallen ist“. Dabei kann dann oft nur noch Schadensbegrenzung betrieben werden.
Diese Frage ist sehr schwierig zu beantworten. In diesem Kontext versuche ich als Anwalt den Mandanten frühzeitig die Realität aufzuzeigen und Lösungsvorschläge zu unterbreiten, die auch außerhalb der arbeitsrechtlichen Problematik liegen können, beispielsweise im sozialrechtlichen Bereich.
Zudem versuche ich von Anfang an die Fälle realistisch einzuschätzen, damit der Kunde weiß, was auf ihn zukommt und wie seine Chancen stehen. Aufgrund der langjährigen Erfahrung gelingt mir dies in 80 Prozent der Fälle sehr gut.
Das Arbeitsrecht ist geprägt von solch kurzen Fristen, wie beispielsweise Verfallsfristen, Verhandlungsfristen vor dem Arbeitsgericht aber eben auch der Frist der Kündigungsschutzklage.
Ziel dieser relativ kurzen Fristen ist es, für beide Seiten eine möglichst schnelle Klärung des Sachverhaltes herbeizuführen.
Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer sich dieser kurzen Frist gar nicht bewusst sind.
„Das Problem hierbei ist, dass viele Arbeitnehmer sich dieser kurzen Frist gar nicht bewusst sind.“
Der Umgang mit Personalentscheidungen seitens der Unternehmer lässt sich selbstverständlich nicht pauschalisieren. Vor allem, wenn es um größeren Personalabbau geht, sind wirtschaftliche Faktoren ausschlaggebend. Hier habe ich nicht selten erlebt, dass sich Arbeitgeber bei den Entscheidungen sehr wohl Gedanken um familiäre und soziale Aspekte machen.
Die Kündigung einer einzelnen Person kann auch schon mal von persönlichen Animositäten gekennzeichnet sein und dann auch eine gewisse Rücksichtslosigkeit aufweisen.
Bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen für Geschäftsführer halte ich zum einen die Haftungsbegrenzung und zum anderen die Absicherung des Geschäftsführers für elementar. Meist rate ich in diesem Zusammenhang, auf das „Gesamtpaket Arbeitsvertrag“ zu achten.
Die häufigsten Anliegen liegen hier in der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und der Unterstützung in Umfang und Grenzen der Mitbestimmung. Ein Beispiel hierfür ist die Verweigerung der Zustimmung einer Neueinstellung oder Versetzung.
Leider!
Hier möchte ich mit folgendem Zitat antworten:
“Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.”
(Bertolt Brecht)