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VW, Mercedes, Audi, Porsche und weitere Hersteller sind Teil des Abgasskandals. Seit 2015 gab es Musterfeststellungsklagen und zahlreiche Gerichtsurteile zur Entschädigung betroffener Verbraucher. Wer ein manipuliertes Fahrzeug hat, kann Schadensersatz vom Autokonzern verlangen.

 

Ein Anwalt mit Schwerpunkt Abgasskandal kann Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen und eine angemessene Entschädigung für den Wertverlust Ihres manipulierten Fahrzeugs für Sie einfordern.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Gabriela B.

Sehr gute und schnelle Organisation, sehr freundliches Telefonat. Hat sich ausreichend Zeit genommen und ein umfassendes, preiswertes Angebot gemacht! Meine Angelegenheit hatte sich noch zum Guten gewendet, aber ansonsten hätte ich mich Herrn Wübbe auf jeden Fall anvertraut und werde Ihn und advocado auf jeden Fall positiv weiter empfehlen! Herzlichen Dank, daß es Sie gibt!

5,00 von 5 Sternen
Edric Howard W.

Anfangs hatte ich Zweifel an dieser Webseite bzw. dem Anwalt. Aber ich bin überrascht, dass alles gut gelaufen ist. Der Anwalt rief mich echt zwei Stunden nach der Abgabe der Beschreibung meines Problems an und war sehr höflich beim Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Niklas H.

Herr Sen ist ein super freundlicher und kompetenter Anwalt. Bereits nach den ersten paar Worten im ersten Beratungsgespräch war ich komplett von ihm überzeugt und kann ihn nur wärmstens weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Philipp S.

Wir haben eine sehr gut vorbereitete Erstberatung erlebt: Herr Hatzopoulos ist freundlich und kompetent, er konnte alle unsere Fragen verständlich beantworten. Wir fühlen uns gut aufgehoben. Vielen Dank Herr Hatzopoulos!

5,00 von 5 Sternen
Hildeburga E.

Ich hatte mit Herrn Sen ein sehr ausführliches Gespräch über mein Problem , mit viel Informationen, es war ein Wohlfühlgespräch, ich melde mich heute noch. Vielen Dank

4,60 von 5 Sternen
Cornelia P.

Wir haben schon am nächsten Tag nach unserer Anfrage einen Anruf von Herrn Neuber erhalten. Leider konnte er uns nicht weiterhelfen.

5,00 von 5 Sternen
Carola Giller-Silva S.

Der Anwalt erklärte mir kompetent und verständlich die Möglichkeiten in meinem Fall (Bereich Reise- und Verbraucherrecht). Danke für das aufschlussreiche, sehr nette Gespräch.

5,00 von 5 Sternen
Michael Z.

Es war ein sehr gehaltvolles Gespräch und es hat uns sehr geholfen. Ich kann diese Art Beratung nur jedermann empfehlen.

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Häufig gestellte Fragen

Ja, Sie können weiterhin Ihren Anspruch auf Schadensersatz gegen VW, Mercedes und andere Autokonzerne geltend machen. Laut Bundesgerichtshof haben Sie 3 Jahre Zeit, Schadensersatz einzufordern, nachdem Sie von der Fahrzeugmanipulation Kenntnis erhalten haben. Die Verjährung des Anspruchs ist aber noch nicht abschließend geklärt.

Wurde die Software Ihres Fahrzeugs manipuliert, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Abgasskandal helfen. Er kann den Wertverlust Ihres Autos prüfen, den möglichen Schadensersatz einschätzen und Sie vor Gericht vertreten, um die Entschädigung vom Hersteller durchzusetzen.

Die Kosten für einen Rechtsanwalt im Abgasskandal hängen vom Umfang seiner Tätigkeit, dem Wertverlust des Fahrzeugs und dem Streitwert (die Schadensersatzsumme, um die vor Gericht verhandelt wird) ab.  

 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann diese je nach Police die Kosten übernehmen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Abgasskandal

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Anwalt für Abgasskandal: Was muss ich wissen?

2015 wurde publik, dass Automobilhersteller wie Volkswagen Abgaswerte manipuliert haben, indem sie z. B. illegale Abschaltvorrichtungen in ihren Fahrzeugen verbaut haben. Käufer betroffener Fahrzeuge haben sich im Zuge dieses Abgasskandals in einer Musterfeststellungsklage zusammengefunden – diese endete in Vergleichsangeboten durch VW.

Am 25.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass umfangreiche Schadensersatzzahlungen an betroffene Verbraucher möglich sind. Damit bestätigte der BGH ein verbraucherfreundliches Urteil vom Oberlandesgericht Koblenz.

 

Wie viel Schadensersatz kann ich verlangen?

Wenn Sie das Fahrzeug an VW zurückgeben, können Sie den vollen Kaufpreis zurückverlangen.

Sind Sie bereits mit dem fraglichen Fahrzeug gefahren, werden die zurückgelegten Kilometer auf den Kaufpreis angerechnet. Vielfahrer erhalten dadurch weniger Schadensersatz.

 

Kann ich einen bereits geschlossenen Vergleich rückgängig machen?

Nein, das aktuelle BGH-Urteil berührt bereits geschlossene Vergleiche nicht. Mit Annahme des Angebots haben Sie auf weitere rechtliche Ansprüche verzichtet: Eine weitere Klage in gleicher Sache und die Erstattung des vollen Kaufpreises sind damit ausgeschlossen.

 

Wie mache ich den Schadensersatz geltend?

Haben Sie bereits vor dem neuen BGH-Urteil Klage gegen den Automobilhersteller erhoben, können Sie sich bei weiteren Gerichtsterminen auf den Urteilstenor beziehen. Noch ausstehende Urteile werden der Ansicht des BGH vermutlich folgen und Ihnen den Schadensersatz zusprechen.

Haben Sie bisher noch keine juristischen Schritte eingeleitet, können Sie auch 2020 noch Ihr Recht durchsetzen. Denn noch ist die Verjährung des Anspruchs auf Entschädigung nicht geklärt.

 

Volkswagen bietet mir eine Einmalzahlung an – annehmen?

Nach Aussage von Volkswagen erhalten die Kläger, deren Gerichtsverfahren noch läuft, das Angebot einer Einmalzahlung. Der Automobilhersteller will so langwierige und kostspielige Verfahren ausschließen.

Betroffene Kläger können die angebotene Summe mit dem zu erwartenden Schadensersatz abgleichen. Liegt das Angebot deutlich darunter, können Sie die Klage fortführen und mithilfe eines Anwalts ggf. eine höhere Summe durchsetzen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

 

 

Relevantes Ratgeber-Wissen

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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Schadensersatzrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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