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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

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  • Ärztepfusch nachweisen
  • Gutachten anfordern
  • Patientenakte prüfen
  • Angemessenes Schmerzensgeld bestimmen
  • Möglichen Schadensersatz ermitteln
  • Verhandlung mit der Gegenseite
  • Klage einreichen
  • Beweisführung vor Gericht
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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Ferdinand K.

Ich danke Frau Magister Birgit Schnöll ganz herzlich für Ihre umgehende und fundierte Erstberatung. Es ist sehr angenehm in Zeiten wie diesen, schnell und sehr kompetent beraten zu werden.

4,60 von 5 Sternen
Niklas B.

Herr Klein hat innerhalb kürzester Zeit reagiert und alle aktuellen Fragen direkt und verständlich beantwortet. Auch gab er Tipps wie ich in der aktuelle Situation bestmöglich vorgehen kann. Außerdem fühlte ich mich bereits bei diesem ersten Gespräch sehr verstanden, besonders als er einen ähnlichen Fall erwähnte.

5,00 von 5 Sternen
Roland M.

Sehr guter Einstieg in das Thema. Die Chemie hat sofort gestimmt. Bin gespannt was daraus wird, aber sehr optimistisch was die Beratung angeht!

5,00 von 5 Sternen
Sabine R.

Ich bin sehr dankbar, dass es diese Möglichkeit hier gibt und das sofort reagiert worden ist und ich somit eine Auskunft erhalten konnte, wie ich mich weiterhin bei meinem Anliegen verhalte. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
Jutta S.

Herr Husung nimmt sich meiner Rechtsfrage umfassend an. Er berät mich und weist auf wesentliche Punkte fachgerecht hin. Er informiert mich umfassend.

5,00 von 5 Sternen
Christian S.

Herr Husung konnte mir punktgenau auf meine Fragen antworten und war äußerst kompetent. Ich fühlte mich sehr gut beraten. Vielen Dank.

5,00 von 5 Sternen
mucho t.

Ich bin sehr zufrieden mit meiner rechtlichen Beratung durch Rechtsanwalt. Er war sehr professionell und kompetent und hat mir wertvolle Informationen und Empfehlungen gegeben. Ich kann ihn auf jeden Fall weiterempfehlen!

5,00 von 5 Sternen
Dennis S.

Sehr informatives Telefongespräch. Sinnvolle Tipps zur weiteren Vorgehensweise in meiner Angelegenheit. Es wurde auch nicht versucht Anwaltsleistungen zur verkauften, die unnötig sind. Super und vielen Dank!

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Anwalt für Ärztepfusch

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Häufig gestellte Fragen

Bei einem Arztfehler ist ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch der richtige Ansprechpartner. Er weiß, welche Rechte betroffene Patienten jetzt haben und welche Voraussetzungen für eine Entschädigung zu erfüllen sind.

Im Falle eines Arztfehlers kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch Einsicht in die Behandlungsakte und Patientenakte verlangen, Beweise für einen Behandlungsfehler und gesundheitliche Schäden zusammentragen sowie den möglichen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz konkret beziffern. Ein Rechtsanwalt für Ärztepfusch kann außerdem die Verhandlungen mit dem Arzt oder Krankenhaus führen und gegen Krankenhaus oder Versicherung klagen, sollten sie eine Entschädigung verweigern.

Die Kosten eines Anwaltes bei Ärztepfusch sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Ausschlaggebend für die konkreten Kosten sind der individuelle Einzelfall und der Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwälte können neben der Stundenabrechnung auch einen Pauschalbetrag anbieten. Bei erfolgreicher Durchsetzung einer Entschädigung für den Ärztepfusch muss die Gegenseite die Anwaltskosten übernehmen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Ärztepfusch

Johannes Ziller
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Anwalt Ärztepfusch: Was muss ich wissen?

Hat sich durch einen Fehler des Arztes die Gesundheit nachweislich verschlechtert, haben Patienten einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Um die Entschädigung zu bekommen, müssen aber in der Regel die Patienten beweisen, dass Ärztepfusch vorliegt.

Ein Anwalt kann bei Ärztepfusch helfen, die notwendigen Beweise zu erbringen und eine Entschädigung zu erhalten. Er kann die Patientenakte prüfen, Fehler identifizieren und die Verhandlung mit Arzt, Klinik und der Versicherung übernehmen. Wenn nötig, kann er eine Schmerzensgeldklage einreichen und Sie vor Gericht vertreten.

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Was ist Ärztepfusch?

Eine Behandlung vom Arzt muss gemäß den aktuellen medizinischen Standards erfolgen. Jeder Arzt muss diese ärztlichen Sorgfaltspflichten erfüllen.

Verstößt ein Arzt gegen seine Sorgfaltspflicht und schädigt durch den Fehler bei der Behandlung die Gesundheit des Patienten, spricht man von Ärztepfusch.

Auch Hebammen, Psychotherapeuten, Krankenpflegern und anderem medizinischem Personal kann ein Fehler unterlaufen, der dann als Ärztepfusch bezeichnet wird.

Ärztepfusch kann vorliegen bei:

  • Unsachgemäßer Behandlung: Fehler bei der Anamnese, Befunderhebungsfehlern, Diagnosefehlern, falsche Therapie und Nachsorge, Nicht-Einhaltung der Hygienevorschriften oder falsche Verwendung technischer Hilfsmittel.
  • Unzureichende Aufklärung des Patienten: Keine Aufklärung über Behandlungsverlauf, Risiken, Krankheitsbild, Therapie, alternative Behandlungsmöglichkeiten sowie wirtschaftliche und versicherungsrechtliche Folgen.
  • Mangelhafte Dokumentation: Keine oder lückenhafte Dokumentation über die Behandlungsschritte in der Patientenakte.

Ärztepfusch nachweisen

In der Regel muss der Patient nachweisen, dass es Ärztepfusch bei seiner Behandlung gab.

Patienten müssen Folgendes nachweisen:

  • Ein Gesundheitsschaden liegt vor
  • Ursache für den Schaden ist ein Fehler des Arztes bzw. medizinischen Personals

Ärztepfusch nachzuweisen, ist für medizinische Laien schwer. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch kann helfen. Er kann Ihren Fall und Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob ein Arztfehler vorliegt. Dann kann er z. B. ein medizinisches Gutachten anfordern, um den Ärztepfusch eindeutig nachzuweisen.

Hinweis: Bei grobem Ärztepfusch – also schweren Arztfehlern, die eindeutig gegen die Behandlungsregeln verstoßen – hat der Patient keine Beweispflicht. Der Arzt muss beweisen, dass er keine Schuld trägt.

Verjährung ausschließen

Damit Sie für den Ärztepfusch eine Entschädigung erhalten, darf der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nicht verjährt sein.

Patienten haben 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern. Danach ist der Anspruch verjährt. Die Frist bis zur Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Patient vom Gesundheitsschaden erfahren hat.

Beispiel: Im November 2022 passiert einem Arzt bei einer OP ein Fehler. Im Januar 2023 hat der Patient gesundheitliche Beschwerden. Deren Behandlung zeigt, dass der Fehler bei der OP 2022 Ursache für die Beschwerden ist.

Die Frist für den Erhalt einer Entschädigung für den Ärztepfusch beginnt am 31.12.2023 und endet am 31.12.2026.

Hinweis: Sobald man rechtliche Schritte (z. B. eine Klage) einleitet, verhindert man damit die Verjährung. Ein Feststellungsantrag verlängt die Verjährungsfrist auf 30 Jahre – damit sichert man sich auch für Folgeschäden einen Anspruch auf Entschädigung.

Vom Anwalt bei Ärztepfusch eine Entschädigung einfordern lassen

Ärztepfusch nachzuweisen und eine Entschädigung durchzusetzen, ist ohne Fachkenntnisse schwierig. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Ärztepfusch hat die notwendigen Kenntnisse und kann für betroffene Patienten eine wertvolle Unterstützung sein.

So kann ein Anwalt bei Ärztepfusch helfen:

  • Patientenakte prüfen
  • Fehler des Arztes identifizieren
  • Medizinisches Gutachten anfordern
  • Zusammenhang Gesundheitsschaden und Ärztepfusch beweisen
  • Angemessenes Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz bestimmen
  • Verhandlung mit der Gegenseite (Arzt, Klinik, Versicherung)
  • Klage einreichen
  • Vertretung vor Gericht
  • Entschädigung durchsetzen

Wie viel Schmerzensgeld für den Ärztepfusch möglich ist, hängt vom Gesundheitsschaden im Einzelfall ab.

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