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Erfolgen Behandlungen nicht gemäß medizinischer Standards und verursachen Gesundheitsbeschwerden, liegt ein Behandlungsfehler vor. Betroffene Patienten haben einen Entschädigungsanspruch, wenn sie den Behandlungsfehler als Schadensursache nachweisen können. Dann lassen sich Schmerzensgeld und Schadensersatz außergerichtlich verhandeln oder vor Gericht einklagen.

Ob Fehler bei der Befunderhebung, der Diagnose oder einer OP – ein Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler kann Fehler des Arztes nachweisen, Sie außergerichtlich und im Klageprozess vertreten und eine angemessene Entschädigung für Sie durchsetzen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Andreas S.

Ich habe Herrn Wiegand sofort nach der telefonischen Ersteinschätzung beauftragt, da er mir ein sehr gutes Gefühl vermittelte.Ich habe Herrn Wiegand sofort nach der telefonischen Ersteinschätzung beauftragt, da er mir ein sehr gutes Gefühl vermittelte.

5,00 von 5 Sternen
Christian-Uwe R.

Sehr freundliches und kompetentes Gespräch. Ich muss zwar in den sauren Apfel beißen, jedoch wurde ich vor größerem Schaden bewahrt, dank der guten Beratung durch Herrn Wiegand. Vielen Dank nochmals!Sehr freundliches und kompetentes Gespräch. Ich muss zwar in den sauren Apfel beißen, jedoch wurde ich vor größerem Schaden bewahrt, dank der guten Beratung durch Herrn Wiegand. Vielen Dank nochmals!

5,00 von 5 Sternen
Tobias B.

Obwohl mein Fall zu keiner Verhandlung oder weiteren Vertretung geführt hat, wurde ich voll umfassend und sehr ausführlich von Herrn Anwalt Wiegand beraten. Zu keiner Zeit wurde einem das Gefühl vermittelt sich kürzer zu fassen. Vielen DankObwohl mein Fall zu keiner Verhandlung oder weiteren Vertretung geführt hat, wurde ich voll umfassend und sehr ausführlich von Herrn Anwalt Wiegand beraten. Zu keiner Zeit wurde einem das Gefühl vermittelt sich kürzer zu fassen. Vielen Dank

5,00 von 5 Sternen
Ramona M.

Alles sehr ausführlich und sehr verständlich erklärt. Ich hatte das Gefühl, dass mein Fall mit ganz viel Aufmerksamkeit aufgenommen wurde und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis soweit.Alles sehr ausführlich und sehr verständlich erklärt. Ich hatte das Gefühl, dass mein Fall mit ganz viel Aufmerksamkeit aufgenommen wurde und bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis soweit.

5,00 von 5 Sternen
Cornelius- Eike L.

Vielen Dank für diese zeitnahe und kompetente Beratung. Dank Frau Buschner habe ich nun viel mehr Klarheit darüber, welche Optionen mir im Umgang mit meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.Vielen Dank für diese zeitnahe und kompetente Beratung. Dank Frau Buschner habe ich nun viel mehr Klarheit darüber, welche Optionen mir im Umgang mit meinem Arbeitgeber zur Verfügung stehen.

5,00 von 5 Sternen
Lauren Greifenberg .

Sehr schnelle Auffassungsgabe! Kompetent und verständnisvoll! Der Sachlage entsprechend fachliche beste Beratung seit 14 Monaten und 3 andere Anlaufstellen. Danke!Sehr schnelle Auffassungsgabe! Kompetent und verständnisvoll! Der Sachlage entsprechend fachliche beste Beratung seit 14 Monaten und 3 andere Anlaufstellen. Danke!

5,00 von 5 Sternen
Jonas H.

Herr Wiegand hat sich in dem Gespräch, auch nachdem klar wurde, dass er mich nicht würde Vertreten können und sich dementsprechend kein Auftrag für Ihn ergibt, viel Zeit für mein Anliegen genommen und mich umfassend beraten. Vielen Dank!!!Herr Wiegand hat sich in dem Gespräch, auch nachdem klar wurde, dass er mich nicht würde Vertreten können und sich dementsprechend kein Auftrag für Ihn ergibt, viel Zeit für mein Anliegen genommen und mich umfassend beraten. Vielen Dank!!!

5,00 von 5 Sternen
Oliver S.

Sehr freundliche und vor allem sehr kompetente Dame, die mir meine Möglichkeiten aufgezeigt hat. Werde definitiv Ihren Rat befolgen und mich entsprechend verhalten, Vielen Lieben Dank dafür!Sehr freundliche und vor allem sehr kompetente Dame, die mir meine Möglichkeiten aufgezeigt hat. Werde definitiv Ihren Rat befolgen und mich entsprechend verhalten, Vielen Lieben Dank dafür!

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4,82Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Vermuten Sie, dass bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, kann ein Anwalt die relevanten Unterlagen des Arztes oder Krankenhauses anfordern und prüfen. Liegt tatsächlich ein Kunstfehler vor, ermittelt der Anwalt, ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz fordern können. Scheitert eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite, kann der Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler Ihren Anspruch vor Gericht durchsetzen.

Setzen Sie Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler erfolgreich durch, muss die Gegenseite sämtliche Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt für Behandlungsfehler zahlen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese bei erfolgreicher Deckungszusage die Prozesskosten.

Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage finden wir mit unserem digitalen Matching-System den passenden Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler aus unserem bundesweiten Netzwerk aus über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Behandlungsfehler
Alexander Plahr
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Milad Ahmadi
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Birgit Schnöll
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Vladislav Dimitrov
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Kai Wiegand
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David Bernhofer
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Levente Nagy
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Anwalt Behandlungsfehler: Was muss ich wissen?

Der Behandlungsvertrag (§ 630 a BGB) verpflichtet Ärzte, Therapeuten und medizinisches Personal zur fachgerechten Behandlung. Erfolgt ein medizinischer Eingriff nicht entsprechend allgemein anerkannter Fachstandards, liegt ein Kunstfehler vor, wenn die Fehlbehandlung nachweislich körperliche oder seelische Beschwerden beim Patienten verursacht.

 

Geburtsschäden, Diagnosefehler & andere Behandlungsfehler

Die meisten Arztfehler entstehen durch aktive Fehlbehandlung oder Unterlassen und sind medizinischen Charakters. Da ein Behandlungsfehler ebenfalls bei falscher Bedienung technischer Geräte möglich ist, lassen sich verschiedene Fehlerarten unterscheiden.

Die häufigsten Behandlungsfehler sind:

 

  • Aufklärungsfehler: Der Behandelnde klärt seinen Patienten nur unzureichend über Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen einer Behandlungsmaßnahme auf.
  • Befunderhebungsfehler: Ein Arzt klärt vorliegende Befunde nicht oder nicht vollständig ab.
  • Diagnosefehler: Der Behandelnde stellt eine falsche Diagnose, aus der eine Fehlbehandlung resultiert.
  • Geburtsschäden: Mutter oder Kind werden vor oder während der Geburt geschädigt.
  • Operationsfehler: Ein Fehler während der OP oder eine Fehlentscheidung des Chirurgen verursacht Gesundheitsschäden.

 

Entschädigungsanspruch bei Ärztepfusch

Behandlungsfehler haben massive Auswirkungen für Betroffene, denn neben physischen Schäden und psychischen Belastungen entstehen Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel. Um negative Folgen abzumildern, hat der geschädigte Patient einen Entschädigungsanspruch gegenüber dem Verantwortlichen. Trägt die Krankenkasse für ihren Versicherten die Folgekosten des Behandlungsfehlers, wird sie im Regressverfahren ebenfalls gegen den Behandelnden vorgehen.

 

Höhe von Schmerzensgeld & Schadensersatz

Die Entschädigungshöhe ist abhängig vom Ausmaß der Gesundheitsschäden und Folgen, weshalb die Schmerzensgelder in den Bereichen Psychotherapie, Chirurgie und Geburtsmedizin oft im hohen sechsstelligen Bereich liegen. Unter anderem beeinflussen die folgenden Faktoren die Entschädigungshöhe maßgeblich:

  • Behandlungsdauer & Schadensausmaß
  • Krankenhausaufenthalte & Anzahl der Rehabilitationsmaßnahmen
  • Chronische Schmerzen & Folgeschäden (z. B. körperliche Entstellungen)
  • Folgekosten für Medikamente, Hilfs- & Heilmittel, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und Erwerbsschäden

 

Anwalt für Behandlungsfehler finden lassen & Vorgehen absichern

Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für medizinische Laien kaum zu durchblicken. Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind und Ihr Vorgehen juristisch absichern möchten, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren. Er beantragt Akteneinsicht und prüft alle relevanten Unterlagen. So stellt er fest, ob diese für seine Beweisführung ausreichen oder ob Sie zusätzlich ein medizinisches Gutachten beauftragen sollten.

advocado findet für Sie schnell einen im Umgang mit Behandlungsfehlern erfahrenen Rechtsanwalt aus einem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

Erhärtet sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, übernimmt der Partner-Anwalt die Verhandlungsführung, definiert eine angemessene Entschädigung und prüft, ob Ihre Rechtsschutzversicherung für die Kosten der Durchsetzung aufkommt. Anschließend versucht er, Schmerzensgeld und Schadensersatz in außergerichtlichen Verhandlungen zeitnah durchzusetzen.

Zeigt sich die gegnerische Haftpflichtversicherung uneinsichtig, wägt er Kosten, Erfolgsaussichten und Risiken einer Klageerhebung ab. Im Arzthaftungsprozess übernimmt er Ihre gerichtliche Vertretung, um die taktischen Manöver der Gegenseite zu unterbinden und Ihre Entschädigung geltend zu machen.

 

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