Anwalt Behandlungsfehler: Was muss ich wissen?
Ärzte, Therapeuten und medizinisches Personal sind zur fachgerechten Behandlung der Patienten verpflichtet. Erfolgt ein medizinischer Eingriff nicht entsprechend allgemein anerkannter Fachstandards, sodass dem Patienten ein gesundheitlicher Schaden entsteht, liegt ein Behandlungsfehler vor.
Behandlungsfehler sind:
- Aufklärungsfehler: Der Behandelnde klärt seinen Patienten nur unzureichend über Ablauf, Risiken, Kosten und Alternativen einer Behandlungsmaßnahme auf.
- Befunderhebungsfehler: Ein Arzt klärt vorliegende Befunde nicht oder nicht vollständig ab.
- Diagnosefehler: Der Behandelnde stellt eine falsche Diagnose, aus der eine Fehlbehandlung resultiert.
- Geburtsschäden: Mutter oder Kind werden vor oder während der Geburt geschädigt.
- Operationsfehler: Ein Fehler während der OP oder eine Fehlentscheidung des Chirurgen verursacht Gesundheitsschäden.
In der Regel müssen die Patienten selbst nachweisen, dass ein Behandlungsfehler passiert ist. Ein Anwalt kann dabei helfen. Er kann ein medizinisches Gutachten beauftragen, alle Beweise für den Behandlungsfehler zusammentragen und eine Entschädigung einfordern.
Anspruch auf Entschädigung für Behandlungsfehler
Behandlungsfehler bedeuten für Betroffene physische Schäden und psychische Belastungen. Zusätzlich bedeutet ein Behandlungsfehler Kosten für Therapien, Medikamente und Hilfsmittel.
Als Entschädigung für gesundheitliche Schäden und die zusätzliche finanzielle Belastung haben Patienten nach einem Behandlungsfehler Anspruch auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz.
Wie viel Entschädigung möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend sind folgende Faktoren:
- Behandlungsdauer & Schadensausmaß
- Krankenhausaufenthalte & Anzahl der Rehabilitationsmaßnahmen
- Chronische Schmerzen & Folgeschäden (z. B. körperliche Entstellungen)
- Folgekosten für Medikamente, Hilfs- & Heilmittel, Pflegepersonal, Haushaltshilfen und Erwerbsschäden
Maßgebend ist also das Ausmaß der Gesundheitsschäden und Folgen. Je größer die körperlichen und/oder seelischen Folgen, desto höher ist in der Regel die Entschädigung.
Voraussetzungen für die Entschädigung
Damit der generelle Anspruch auf Entschädigung auch tatsächlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ein Gesundheitsschaden ist entstanden
- Ursache für den Schaden ist ein Behandlungsfehler des Arztes
- Der Anspruch ist nicht verjährt
Voraussetzung ist also, den Behandlungsfehler eindeutig als Ursache für einen gesundheitlichen Schaden nachzuweisen – und das rechtzeitig, bevor der Anspruch verfällt.
Betroffene haben zwar 3 Jahre Zeit, eine Entschädigung einzufordern, sobald sie vom Behandlungsfehler wissen – den Arztfehler zu beweisen, kann für Laien aber sehr schwierig sein.
Ein Anwalt kann bei Behandlungsfehler helfen
Das Arzthaftungsrecht ist komplex und für Fachfremde kaum zu durchblicken. Wenn Sie von einem Behandlungsfehler betroffen sind, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt mit Schwerpunkt Behandlungsfehler zu kontaktieren. Er kann Ihre Patientenakte prüfen und einschätzen, ob diese für den Beweis eines Behandlungsfehlers ausreicht oder ob zusätzlich ein medizinisches Gutachten notwendig ist.
Der Anwalt übernimmt die Beweisführung und Verhandlung mit dem Arzt, dem Krankenhaus bzw. der Haftpflichtversicherung und versucht, ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie durchzusetzen.
Verweigert die Gegenseite die Entschädigung, kann der Anwalt Klage einreichen, um den Behandlungsfehler und Anspruch auf Schmerzensgeld von einem Gericht bestätigen zu lassen. Er verteidigt Ihre Patientenrechte, kann taktische Manöver der Gegenseite unterbinden und die Entschädigung für Sie einfordern.
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