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Stellen Käufer nach dem Autokauf Mängel oder Schäden am Fahrzeug fest, haben Sie verschiedene Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Die genauen Ansprüche sind abhängig davon, ob Verbraucher den Wagen neu, von privat oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft haben. So haften Händler bei Kauf eines Neuwagens in der Regel 2 Jahre für alle Sachmängel – Gebrauchtwagenhändler dürfen diese gesetzliche Frist auf 1 Jahr verkürzen.

 

Weil nach 6 Monaten die Beweislast beim Käufer liegt, muss er die Mängel oder Schäden nachweisen. Da sich Nachweis vorheriger Mängel mitunter schwierig gestaltet, kann die Unterstützung eines Rechtsanwalts für Autokauf hilfreich sein. Er kann bei einer glaubhaften Beweisführung helfen und mit dem Verkäufer verhandeln, um Ihre Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Autokauf aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen

 
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Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.

Schritt 1

Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Schritt 2

Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.

Schritt 3

Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

Qualifizierte Anwälte für Autokauf

5,00 von 5 Sternen
Hygert B.

I had a very good first impression and I will hire him in the near future. I also recommend to hire him for his services to all immigrants in need of a good lawyer with reasonable fees.

Muhammad-Imtyaz Nawaz
Für Rechtsanwalt
Muhammad-Imtyaz Nawaz
5,00 von 5 Sternen
Jürgen S.

Sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung. Ich bin positiv überrascht über diesen kostenlosen Service. Ich kann Herrn Neuber nur weiterempfehlen.

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Marcel H.

Frau Fey hat mir durch die telefonische Beratung auf einfachem Wege die Rechtslage erläutert, wodurch Sie mir für eine Entscheidung zur Klärung der Angelegenheit sehr geholfen hat.

Andrea Fey
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Andrea Fey
4,80 von 5 Sternen
Peter L.

Ich kann schlecht eine Bewertung abgeben wenn wir noch mitten im Verfahren sind. Aber so wie es aussieht hat der bisherige Einsatz von Herrn Schwerin seine Wirkung nicht verfehlt.

Steffan Schwerin
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Steffan Schwerin
5,00 von 5 Sternen
Karl C.

Da die Gegenseite im Ausland sitzt, hat sich der Abschluss des Vorgangs verzögert. Herr Schwerin hatte äußerste Ausdauer mit mir als äußerst ungeduldigen Klienten bewiesen und eine Entschädigung bei der Gegenseite erkämpft, die über meinen persönlichen Erwartungen lag. Danke daher für alles. Kann Herrn Schwerin wärmstens empfehlen.

Steffan Schwerin
Für Rechtsanwalt
Steffan Schwerin
5,00 von 5 Sternen
Andreas T.

Herr Oldenkott hat eine für mich sehr gute Kommunikation, erklärt kritische Punkte klar und deutlich. Mein persönlicher Eindruck: Kompetent und engagiert. Danke für das hilfreiche Gespräch!

Dirk Oldenkott
Für Rechtsanwalt
Dirk Oldenkott
5,00 von 5 Sternen
Kenan K.

Sehr netter Anwalt. Er hat mir sehr geholfen und seine ehrliche Meinung gegeben. Er hat nie versucht das Gespräch kurz zu halten und hat alle meine Fragen beantwortet. Er blieb freundlich und nett, obwohl ich ein Schreiben erstmal abgelehnt habe.

Holger Jurna
Für Rechtsanwalt
Holger Jurna
5,00 von 5 Sternen
Maike S.

Herr Neuber hat mir mit seiner kompetenten Einschätzung und Erstberatung sehr geholfen. Er konnte meine Fragen in einem freundlichen Gespräch ausführlich beantworten, und hat mir gute Vorschläge unterbreitet wie ich in der Sache weiter verfahren kann. Vielen Dank!

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber

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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Stellen Käufer nach dem Autokauf Mängel oder Schäden am Fahrzeug fest, muss der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate nachweisen, dass der Fehler nicht schon bei Übergabe vorlag – danach ist der Käufer in der Beweispflicht.

 

Weil damit hohe Anforderungen verbunden sind, kann ein Rechtsanwalt für Autokauf Käufern bei der Beweisführung unterstützen. Mit einem richtsicheren Gutachten kann er den Verkäufer anschließend zur Nachbesserung verpflichten – oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadensersatz für Mehrkosten durchsetzen

Hat der Verkäufer bei der Fahrzeugbesichtigung Unfallschäden oder schwerwiegende Mängel an der Fahrsicherheit arglistig verschwiegen, kann ein Anwalt für Autokauf den Händler auf Grundlage eines Mängelgutachtens zur Nachbesserung verpflichten – oder einen Rücktritt vom Kaufvertrag, eine nachträgliche Kaufpreisminderung oder Schadensersatz für Mehrkosten erreichen.

Sind die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kfz-Kaufvertrag gegeben, muss der Verkäufer für die damit verbundenen Kosten aufkommen. Dies gilt auch für die Anwaltskosten. Setzen Sie Ihre Ansprüche also erfolgreich mit einem Anwalt für Autokauf durch, muss der Verkäufer die Kosten für Ihren Rechtsanwalt übernehmen.

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Anwalt für Autokauf: Was muss ich wissen?

Beim Autokauf kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer – oft geht es um die Frage nach der Verantwortlichkeit für Mängel. Stellen Käufer kurz nach Erwerb eines Fahrzeuges Mängel oder Schäden fest, stehen ihnen unterschiedliche Gewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Schadenersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag zu.

Die genauen Ansprüche unterscheiden sich aber danach, ob Verbraucher den Wagen neu, von privat oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft haben. Bei rechtlichen Fragen zum Autokauf kann es sinnvoll sein, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren.

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Was gilt beim Neuwagenkauf beim Händler?

Bei Kauf eines Neuwagens haften Händler in der Regel 2 Jahre für alle Sachmängel – dies ist durch das Gewährleistungsrecht gesetzlich vorgeschrieben. Treten Mängel auf, können Kunden innerhalb dieser Zeit kostenfreie Nachbesserung oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen.

Verkäufer haben insgesamt 2 Versuche, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Scheitern diese, können Käufer gänzlich vom Kaufvertrag zurücktreten.

 

Gewährleistungsrechte beim Gebrauchtwagenkauf

Auch bei einem Gebrauchtwagenkauf beim Händler stehen Käufern Gewährleistungsrechte zu – allerdings dürfen Gebrauchtwagenhändler die gesetzliche Frist von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzen. Hat ein Händler vor dem Autokauf Mängel oder Unfallschäden allerdings absichtlich verschwiegen, kann er sich nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen.

Deklariert ein Verkäufer einen Wagen z. B. als unfallfrei und Sie stellen nach dem Kauf Unfallschäden fest, können Sie den Vertrag anfechten und Schadensersatz vom Verkäufer fordern.

Unabhängig davon, ob es sich um einen Privatkauf oder den Kauf vom Händler handelt, können Sie bei arglistig verschwiegenen Mängeln vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis nachträglich mindern und gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Ein im rechtlichen Umgang mit Autokäufen erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk unterstützt Sie dabei, diese Forderungen durchzusetzen. Er steht Ihnen im gesamten Prozess zur Seite: vom Nachweis der Mängel über die Kommunikation mit dem Verkäufer bis hin zur gerichtlichen Vertretung.

 

Beweislast bei Mängeln nach Autokauf

Treten innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Händler Mängel auf, geht die Rechtsprechung davon aus, dass der Mangel schon bei Vertragsabschluss bestand.

Verkäufer tragen die Beweislast und müssen nachweisen, dass der Fehler – etwa ein defekter Bremsklotz – nicht schon bei Übergabe vorlag, sondern erst durch normalen Verschleiß entstanden ist. Für Gebrauchs- oder Abnutzungsspuren müssen Händler nämlich nicht haften. Können Händler eine vorherige Mängelfreiheit nicht beweisen, sind sie zur kostenfreien Nachbesserung verpflichtet.

Nach 6 Monaten überträgt sich die Beweislast auf den Käufer. Da sich der Nachweis vorheriger Mängel mitunter schwierig gestaltet, kann die Unterstützung eines Anwalt hilfreich sein. Er hilft Ihnen bei einer glaubhaften Beweisführung und verhandelt mit der Gegenseite, um Ihre Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen.

 

Diese Kosten müssen Verkäufer tragen

Gewerbliche Verkäufer müssen nicht nur die Kosten für 2 Nachbesserungen übernehmen, sondern zusätzlich alle damit zusammenhängenden Ausgaben – etwa Abschleppkosten, Materialien für die Reparatur oder die Fahrtkosten von und zur Werkstatt. Verbraucher können für den Transport des Wagens einen Kostenvorschuss vom Verkäufer verlangen.

Etwaige Kosten für einen Mietwagen, einen Nutzungs- oder Verdienstausfall müssen gewerbliche Verkäufer hingegen nur übernehmen, wenn sie den Mangel nachweisbar verschuldet haben.

 

Relevantes Ratgeber-Wissen

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