Angestellte sind über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Hauptaufgaben der BG sind Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das bedeutet, im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeits- und Wegeunfalls übernimmt die BG z. B. die Kosten für Behandlung und Reha oder zahlt bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Erwerbsminderungsrente.
Der Versicherungsfall ist eingetreten, doch die BG bezweifelt den Arbeitsunfall als Schadensursache und zahlt daher keine BU-Rente? Die BG übernimmt Leistungen, wenn die Gesundheitsbeschwerden eindeutig auf Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall zurückzuführen sind. Verweigert die BG Ihnen staatlich zugesicherte Leistungen, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft helfen, dem Bescheid fristgerecht zu widersprechen und die Schadensursache zweifelsfrei nachzuweisen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.
Wenn die Berufsgenossenschaft keine Zahlungen übernehmen will, weil sie einen Unfall nicht als Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nicht als solche anerkennt, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft helfen.
Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft kann helfen, wenn die Berufsgenossenschaft für einen Arbeitsunfall keine Leistungen zahlen will. Er kann den Ablehnungsbescheid prüfen, Fehler nachweisen und den Anspruch durch Dokumentation und Gutachten nachweisen. Auf dieser Grundlage kann er fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung einlegen oder den Anspruch auf Zahlung vor dem Sozialgericht durchsetzen.
Die Kosten eines Anwaltes mit Schwerpunkt Berufsgenossenschaft lassen sich nicht konkret beziffern, da sie vom Einzelfall – also der Komplexität des Sachverhalts und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit – abhängig sind. Die Anwaltskosten sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, daneben ist auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung möglich.
Angestellte sind über die Berufsgenossenschaft (BG) versichert. Hauptaufgaben der BG sind Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Das bedeutet, im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeits- und Wegeunfalls übernimmt die BG z. B. die Kosten für Behandlung und Reha oder zahlt bei Berufsunfähigkeit des Arbeitnehmers eine Erwerbsminderungsrente.
Der Versicherungsfall ist eingetreten, doch die BG bezweifelt den Arbeitsunfall als Schadensursache und zahlt daher keine BU-Rente? Die BG übernimmt Leistungen, wenn die Gesundheitsbeschwerden eindeutig auf Berufskrankheit, Arbeits- oder Wegeunfall zurückzuführen sind. Verweigert Ihnen die BG staatlich zugesicherte Leistungen, kann ein Anwalt Ihnen helfen, dem Bescheid der Berufsgenosseschaft fristgerecht zu widersprechen und die Schadensursache nachzuweisen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.