Das Sozialversicherungsrecht ist ein Teilbereich des Sozialrechts und beschäftigt sich mit den 5 großen Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems:
- Arbeitslosenversicherung SGB III: Arbeitslosengeld & Arbeitslosenförderung
- Krankenversicherung SGB V: Krankengeld & Krankenbehandlung
- Rentenversicherung SGB VI: Erwerbsminderungs- & Altersrente
- Unfallversicherung SGB VII: Arbeitsunfall & Berufskrankheiten
- Pflegeversicherung SGB XI: Pflegegeld & Pflegeleistungen
Sozialversicherungspflicht
In Deutschland besteht Sozialversicherungspflicht für die Mehrheit der Arbeitnehmer, um mit jedem Zweig der Sozialversicherung ein Lebensrisiko wie Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Pflegebedürftigkeit und Verlust des Einkommens bei Eintritt ins Rentenalter abzumildern. Während sich Kinder und Ehepartner in der Familienversicherung über den vollversicherten Arbeitnehmer mitversichern lassen können, besteht für freischaffende Künstler oder andere Kreative die Möglichkeit einer Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung.
Höhe der Sozialversicherungsbeiträge
Da die Sozialversicherung unmittelbar an das Arbeitsverhältnis des Versicherten gebunden ist, richten sich auch die Beiträge – die sogenannten Sozialabgaben – nach der Höhe des Einkommens. Die Beiträge sind zu jeweils 50 % durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert, wobei der Anteil des Mitarbeiters direkt vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Lediglich die von der Berufsgenossenschaft getragene gesetzliche Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber, um seinen Arbeitnehmer vor hohen Kosten durch Arbeits- oder Wegeunfälle zu schützen.
Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld verweigert?
Steigende Gesundheitsausgaben, demografischer Wandel, Konkurrenz- und Kostendruck – es gibt zahlreiche Gründe, weshalb Sozialversicherungen ihren Versicherten Leistungen verweigern. Wenn Sie sich in einer finanziellen Ausnahmesituation befinden, weil man Ihnen das Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosengeld oder andere staatliche Leistungen verweigert, müssen Sie das nicht kampflos hinnehmen. Es besteht die Möglichkeit, mit einem fristgerechten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid des Sozialversicherungsträgers vorzugehen oder eine Klage vor dem Sozialgericht einzureichen, bei der Versicherten keine Gerichtskosten entstehen.
Anwalt finden lassen & Vorgehen absichern
Wenn Sie gegen einen Sozialversicherungsträger vorgehen möchten, kann es sinnvoll sein, mit einem Anwalt für Sozialversicherungsrecht für Chancengleichheit zu sorgen, denn die Versicherer lassen sich in der Regel juristisch vertreten.
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Der Anwalt unterstützt Sie beim Verfassen eines fundierten Widerspruchs, der die Fehler im Bescheid aufdeckt und die Notwendigkeit der von Ihnen beantragten Leistung herausstellt. Zeigt sich die Sozialversicherung uneinsichtig, prüft ein erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk die Erfolgsaussichten einer Klageerhebung und übernimmt Ihre Verteidigung, um Sie vor den taktischen Manövern der Gegenseite zu bewahren und Ihre Ansprüche zeitnah durchzusetzen.
Die Konsultation eines Anwalts für Sozialversicherungsrecht kann auch ratsam sein, wenn Sie sich mit dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit konfrontiert sehen. Der Gesetzgeber sieht in der Scheinselbstständigkeit eine Form der Schwarzarbeit, definiert Rechtsbegriff und Folgen aber sehr ungenau. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, hohe Nachzahlungen, Geld- und Freiheitsstrafen zu vermeiden.
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