Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und verbietet einige Rauschmittel gänzlich – z. B. LSD oder Heroin. Einige andere sind als verschreibungspflichtig eingestuft – z. B. Morphin. Wird das Betäubungsmittel trotz eines Verbots oder ohne Verschreibung in den Verkehr gebracht und damit Handel getrieben, drohen Geld- und Haftstrafen. Gleiches gilt für den Besitz und Anbau betäubender Substanzen.
Bei Verdacht auf einen Drogendelikt kann es zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren und einer Anklage kommen. Hier kann die Unterstützung eines Rechtsanwalts mit Schwerpunkt BtMG-Delikte hilfreich sein. Er kann dafür sorgen, dass sich Verdächtige durch unüberlegte Aussagen nicht selbst belasten. Mit einer Akteneinsicht kann er Beweise und Zeugen sichten und auf dieser Grundlage effektiv gegen die Anschuldigungen verteidigen.
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Wird Ihnen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, kann es sinnvoll sein, sich schnellstmöglich juristischen Beistand zu suchen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft übernehmen. Lassen sich Fehler im Ermittlungsverfahren nachweisen, sind die durch die Strafverfolgungsbehörden erhobenen Beweise nicht verwertbar. Durch eine individuelle Verteidigungsstrategie lässt sich unter Umständen ein Freispruch bzw. eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Grundsätzlich kann es sinnvoll sein, einen BtMG-Anwalt bereits im Ermittlungsverfahren zu kontaktieren. Insbesondere wenn ein hohes Strafmaß droht, kann juristische Unterstützung empfehlenswert sein. Dies könnte u. a. folgende Fälle betreffen: Abgabe von Betäubungsmitteln als Person über 21 Jahren an einen Minderjährigen; Besitz, Handeln oder Herstellen von Drogen in einer nicht geringen Menge sowie Abgabe mit Todesfolge.
Wie lange ein BtM-Verfahren mit einem Rechtsanwalt dauert, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt wesentlich auf die Dauer der Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft an. Dieser dauern in der Regel 4-8 Monate. Anschließend kann ein Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragen und über Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten der Verteidigung informieren.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit Betäubungsmitteln und verbietet einige Rauschmittel gänzlich – z. B. LSD oder Heroin. Einige andere sind als verschreibungspflichtig eingestuft – z. B. Morphin. Wird das Betäubungsmittel trotz eines Verbots oder ohne Verschreibung in den Verkehr gebracht und damit Handel getrieben, drohen Geld- und Haftstrafen. Gleiches gilt für den Besitz und Anbau betäubender Substanzen.
Wird Ihnen ein Drogendelikt vorgeworfen, kann es zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren und einer Anklage kommen. Hier kann die Unterstützung eines Anwalts für BtMG-Delikte hilfreich sein. Er kann dafür sorgen, dass Sie sich durch unüberlegte Aussagen nicht selbst belasten. Im Rahmen der Akteneinsicht kann er Beweise und Zeugen sichten und Sie auf Grundlage dieser effektiv gegen die Anschuldigungen verteidigen.
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