Der Gesetzgeber ahndet Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr je nach Schwere des Vergehens mit einem Bußgeld, Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder einem Fahrverbot.
Laut des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sind 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Um ungerechtfertigte Strafen zu verhindern, kann es deswegen sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bußgeldbescheid zu konsultieren. Dieser kann den Bußgeldbescheid prüfen und einen begründeten Einspruch einlegen.
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Sie sind zu schnell gefahren, haben eine rote Ampel übersehen oder wurden mit dem Handy am Steuer erwischt? Dann können – je nach Schwere des Verstoßes – nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen. Nicht immer ist der Bußgeldbescheid aber korrekt. Viele Bescheide sind z. B. aufgrund fehlerhafter Messung unzulässig. In diesen Fällen kann Ihnen ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bußgeldbescheid bei der Anfechtung helfen.
Insbesondere für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in der Probezeit und bei einem sehr hohen Bußgeld oder drohendem Fahrverbot kann es sich lohnen, einen Anwalt für Bußgeldbescheide zu kontaktieren. Er kann den Bescheid anhand angeforderter Behördenakten überprüfen und bei Fehlern Einspruch gegen die verhängte Strafe einlegen.
Ziehen Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Bußgeldbescheid hinzu, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen, fällt in jedem Fall eine Grundgebühr zwischen 30 und 170 Euro an. Kommt es zum Gerichtsverfahren, steigen die Kosten, da zusätzliche Verfahrensgebühren entstehen. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Bußgeldbescheid wird Sie vor der Beauftragung über mögliche Kosten und die Erfolgsaussichten transparent aufklären.
Der Gesetzgeber ahndet Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr mit einem Bußgeld. Je nach Schwere des Vergehens kommen auch noch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot hinzu.
Wurde ein Bußgeld gegen Sie verhängt, sollten Sie das nicht ignorieren – aber auch nicht ohne Prüfung des Sachverhalts zahlen: Laut des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sind 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft. Um Sanktionen abzuwehren, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu konsultieren und einen begründeten Einspruch einzulegen.
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Bußgelder sind neben Punkten in Flensburg und Fahrverboten eine mögliche Sanktion für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten – dazu zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Fahrzeugmängel, Falschparken oder -halten, Abstandsvergehen oder ein Handy am Steuer.
Bei geringfügigen Verstößen verhängt das Ordnungsamt ausschließlich eine Geldbuße. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts drohen ein hoher Bußgeldbescheid, Punkte und ein Fahrverbot. Für Wiederholungstäter gilt dies bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts wie außerorts.
Die Höhe des Bußgelds orientiert sich an der Schwere und Art des Vergehens: Fürs Falschparken fallen zwischen 10 und 110 € an. Geschwindigkeitsüberschreitungen bewegen sich zwischen einer Bußgeldhöhe von 15 bis 680 €. Wer eine rote Ampel überfährt und dadurch den Straßenverkehr behindert oder gefährdet, muss mit einer Geldbuße von 90 bis 360 € rechnen.
Abstandsvergehen sanktioniert die Behörde mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 25 bis 400 € – und wen das Ordnungsamt mit dem Handy am Steuer erwischt, auf den kommen 60 bis 200 € Bußgeld zu.
Nein, das ist keine Lösung: Das verlängert das Bußgeldverfahren und Sie müssen mit zusätzlichen Kosten durch Mahngebühren rechnen, die zum Bußgeld addiert werden. Begleichen Sie den Bußgeldbescheid dann immer noch nicht, können Sie in eine Erzwingungshaft von 6 bis 12 Wochen genommen werden.
Vermuten Sie, dass der Behörde bei der Verhängung des Bußgelds Fehler unterlaufen sind, können Sie dagegen Einspruch einlegen.
Vor allem für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in der Probezeit und bei einem sehr hohen Bußgeld oder drohendem Fahrverbot kann sich ein Einspruch lohnen: Betroffene haben nichts zu verlieren: Laut des Automobilclubs von Deutschland (AvD) sind 80 % aller Bußgeldbescheide fehlerhaft und damit anfechtbar.
Oft liegen einem Bußgeld technische, formale oder weitere Fehler zugrunde, die als fundierte Einspruchsbegründung dienen können. Jedoch sind technische Fehler oder Mängel der behördeninternen Aktenführung für Betroffene kaum nachvollziehbar. Ein im Umgang mit Bußgeldern erfahrener Anwalt kann im Bußgeldverfahren helfen: Durch Einsicht in die Behördenakten kann er Fehler und Mängel aufdecken und einen fehlerhaften Bußgeldbescheid anfechten.
Sie haben 14 Tage Zeit, um mit einem formlosen Schreiben oder einer Niederschrift bei der zuständigen Behörde gegen Ihr Bußgeld Einspruch einzulegen. Achtung: Nutzen Sie keine Mustervorlagen – diese können Ihre Glaubwürdigkeit gefährden, da sie allgemein sind und Ihrem individuellen Fall oft nicht gerecht werden.
Können Sie der Behörde beweisen, dass Ihr Bußgeldbescheid fehlerhaft und das Bußgeld damit nicht gerechtfertigt ist, haben Sie gute Erfolgsaussichten. Ein im Umgang mit Bußgeldbescheiden erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk kann Ihre Erfolgschancen erhöhen: Er kennt typische Fehlerquellen und kann sie juristisch fundiert identifizieren.