Mit dem Dieselskandal sind überwiegend illegale Manipulationen von Kraftfahrzeugen verbunden. Automobilhersteller wie Volkswagen bauten z. B. Abschaltvorrichtungen in ihre Dieselfahrzeuge ein, die die Abgaswerte bei Messungen verfälschten. Vorrichtungen wie diese sind bereits seit dem 15. Januar 2013 EU-weit verboten.
In einem Urteil vom 25.05.2020 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) , dass Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug erworben haben, Schadensersatz verlangen können. Im Kern hat das Gericht ein käuferfreundliches Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt.
Können Fahrzeuginhaber Schadensersatz verlangen?
Ja. Mit dem Urteil des BGH können zehntausende VW-Kunden Schadensersatz vom Automobilhersteller verlangen. Dafür müssen Sie das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.
Haben Sie das fragliche Fahrzeug genutzt, werden bereits gefahrene Kilometer auf den Kaufpreis angerechnet. Vielfahrer erhalten demnach weniger Schadensersatz.
Hat das Urteil Auswirkungen auf bisher geschlossene Vergleiche?
Vor dem abschließenden Urteil zum Dieselskandal bot der Automobilhersteller VW über 250.000 Kunden Vergleichszahlungen an: Es sollte Einmalzahlungen zwischen 1.350,00 € und 6.257,00 € geben. Dafür mussten Kunden am gerichtlichen Vergleich der Musterfeststellungsklage teilnehmen.
Etwa 240.000 Betroffene haben den Vergleich bis zum 20. April 2020 angenommen und einen Teil ihres Geldes zurückerlangt. Gleichzeitig haben sie mit Annahme des Vergleichs weitere Rechtsansprüche abgegeben: Eine weitere Klage und die Erstattung des vollen Kaufpreises sind damit nicht mehr möglich.
Wie erhalte ich den Schadensersatz?
Gegen VW sind derzeit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, die bisher weder rechtskräftig entschieden noch mit einem Vergleich beendet wurden. Die zu erwartenden Urteile werden der Ansicht des BGH folgen und den Klägern Schadensersatz zusprechen.
Haben Sie bereits Klage erhoben, können Sie sich vor Gericht auf das BGH-Urteil beziehen. Sind Sie noch nicht vor Gericht gezogen, haben Sie dafür bis Ende Oktober 2020 Zeit. Wollen Sie mehr als 5.000 € vom Autokonzern einklagen – was im Dieselskandal regelmäßig der Fall ist –, wird die Klage vorm Landgericht verhandelt. Dort müssen Sie sich von einem Anwalt vertreten lassen.
Einmalzahlungen von Volkswagen?
VW kündigte nach dem Urteil zum Dieselskandal an, verbleibenden Klägern Einmalzahlungen anzubieten und mit entsprechenden Vorschlägen auf die Kunden zuzugehen. Damit will der Automobilhersteller langwierige und kostspielige Verfahren verhindern.
Kommt VW mit einem entsprechenden Vorschlag auf Sie zu, prüfen Sie, ob die angebotene Summe dem zu erwartenden Schadensersatz entspricht. Wenn nicht, können Sie die Klage fortführen und einen Anwalt konsultieren, um eine höhere Summe durchzusetzen.
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