Für viele Gründer ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) der erste Schritt in die Selbstständigkeit. Theoretisch genügt ein Handschlag zur Gründung dieser Personengesellschaft. Sie bietet attraktive Vorteile: geringer Verwaltungsaufwand, kein erforderliches Startkapital und Steuervorteile für Kleinunternehmer.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt GbR kann Sie dazu beraten, ob eine GbR als Rechtsform für Ihr unternehmerisches Vorhaben geeignet ist. So kann sich z. B. ab Umsätzen über 17.500 Euro ein steuerrechtlicher Nachteil für die Gesellschafter einer GbR ergeben. Entscheiden Sie sich dennoch für eine GbR, kann ein anwaltlich erstellter Gesellschaftsvertrag wirtschaftliche und haftungsrechtliche Risiken verhindern.
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Bei der Gründung einer GbR, der Erstellung oder Prüfung eines Gesellschaftsvertrages oder der Einholung behördlicher Genehmigungen kann ein Anwalt mit Schwerpunkt GbR helfen.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt GbR kann bei der Gründung, der Führung und der Auflösung einer GbR unterstützen. Er kann einen rechtskonformen Gesellschaftsvertrag aufsetzen, die Anmeldung bei Behörden wie Finanz- und Gewerbeamt übernehmen und den Geschäftsbetrieb durch einheitliche Verträge, wirksame AGB und rechtssichere Mitarbeiterverträge absichern.
Die Kosten eines Anwalts mit Schwerpunkt GbR variieren von Fall zu Fall. Sie sind abhängig von der Komplexität des Gründungsvorhabens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Neben einer Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind auch die Abrechnung auf Stundenbasis und ein Festpreis möglich.
Für viele Gründer stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) den ersten Schritt in die Selbstständigkeit dar. Theoretisch genügt ein Handschlag zur Gründung dieser Personengesellschaft. Sie bietet attraktive Vorteile: geringer Verwaltungsaufwand, kein erforderliches Startkapital und Steuervorteile für Kleinunternehmer.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt GbR kann Sie dazu beraten, ob eine GbR als Rechtsform für Ihr unternehmerisches Vorhaben geeignet ist. So ergibt sich z. B. ab Umsätzen über 17.500 Euro ein steuerrechtlicher Nachteil für die Gesellschafter einer GbR. Entscheiden Sie sich dennoch für eine GbR, sichert Sie ein professionell erstellter Gesellschaftsvertrag vor wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Risiken ab.
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