Anwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht: Was muss ich wissen?
Das Handelsrecht regelt alles rund um den Kaufmann im rechtlichen Sinne und den Vertrieb. Entscheidend sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Das Gesellschaftsrecht geht detaillierter auf das Recht der Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sowie das Konzernrecht ein.
Handels- und Gesellschaftsrecht sind eng miteinander verbunden – die Vorschriften für Unternehmer sind komplex und durch aktuelle Rechtsprechung können immer wieder neue Regeln dazukommen.
Wie kann ein Anwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht helfen?
Ein Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht kann Unternehmer bei der Gründung und bei allen weiteren rechtlichen Fragen im Laufe des Unternehmertums juristisch absichern: Die passende Rechtsform finden, Verträge absichern und Haftungsrisiken minimieren, Unternehmensnachfolge regeln und mehr.
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Unternehmen bzw. Gesellschaftern, weil z. B. unpräzise vertragliche Reglungen zu Haftung, Pflichten oder Provisionen bestehen, kann ein Anwalt für rechtliche Klarheit sorgen und zwischen den Beteiligten vermitteln, um eine Einigung zu erreichen.
Was macht ein Anwalt im Handelsrecht?
Im Handelsrecht geht es primär darum, einen fairen Handel sicherzustellen. Basis dafür sind rechtssichere (Handels-)Verträge.
Ein Anwalt kann für Rechtssicherheit sorgen bei:
- AGB
- Handelsvertreterverträgen
- Vertragshändlerverträgen
- Kommissionsverträgen
- Franchiseverträgen
- Vertriebsverträgen
Was macht ein Anwalt im Gesellschaftsrecht?
Ziel im Gesellschaftsrecht ist es, Personen- und Kapitalgesellschaften in jeder Phase rechtlich abzusichern.
Ein Anwalt für Gesellschaftsrecht kann Sie unterstützen bei z. B.:
- Gründung einer Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erstellung eines Gesellschaftsvertrages
- Kapitalerhöhung
- Gesellschafterversammlung
- Jahresabschluss
- Gesellschafterdarlehen
- Gesellschafterstreit
- Kündigung, Ausschluss und Abfindung von Gesellschaftern
- Wettbewerbsverbot