Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt die rechtliche Organisation von Unternehmen und die besonderen Rechtsverhältnisse von Kaufleuten. Das komplexe Regelwerk enthält Antworten auf existenzielle Fragen für Unternehmen. Erfahrene Partner-Anwälte aus unserem deutschlandweiten Kanzleien-Netzwerk sichern Sie bei geschäftlichen Entscheidungen rechtlich ab und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten findet advocado schnell einen Anwalt, der zu Ihrem rechtlichen Anliegen passt. Die Beratung erfolgt bundesweit und unabhängig von Ihrem Standort.
Das Handels- und Gesellschaftsrecht regelt verschiedene Bereiche des Geschäftslebens. Während das Handelsrecht u. a. die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmen und Geschäftspartnern sowie Kunden umfasst, regelt das Gesellschaftsrecht die rechtliche Organisation von Unternehmen. Dabei geht es vor allem um die Gesellschaftsform, Vertretung, Umwandlung, Verschmelzung sowie Liquidation des Unternehmens.
Ein Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht kann seine Mandanten bei der Gründung eines eigenen Unternehmens unterstützen sowie deren Interessen bei Verkauf oder Auflösung des Betriebs vertreten. Er befasst sich u. a. mit der Gestaltung von Verträgen mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern und kann die Abwicklung von Geschäften rechtlich absichern.
Das geht mit advocado ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage findet unser digitales Matching-System den passenden Anwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in unserem bundesweiten Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser meldet sich im Anschluss für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung bei Ihnen.
Wir erkennen in der Online-Rechtsberatung die Zukunft der Rechtsberatung. Das bedeutet nicht, dass wir nicht den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten pflegen.
Wir erkennen in der Online-Rechtsberatung die Zukunft der Rechtsberatung. Das bedeutet nicht, dass wir nicht den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten pflegen.
Markus Presch: Das Handels- und Gesellschaftsrecht ist sehr vielfältig. Ein Rechtsberatungsbedarf besteht hier nicht nur in Streitfällen. Häufig geht es auch darum, ein Unternehmen juristisch abzusichern, die passende Rechtsform zu wählen, die Unternehmensnachfolge zu regeln oder rechtssichere Verträge ohne übermäßige Haftungsrisiken zu gestalten.
Rechtsstreitigkeiten entstehen oft, wenn unpräzise und nachteilige Verträge zu Konflikten führen, weil beispielsweise Provisionsansprüche, Vertragspflichten oder Haftungsfragen nicht eindeutig geregelt sind. So entstehen schnell Streitigkeiten innerhalb einer Gesellschaft oder zwischen Unternehmen und Handelsvertretern. Auch Auseinandersetzungen von Investoren mit der Unternehmensführung sind keine Seltenheit.
Unser Ziel ist es, das Problem unserer Mandanten wirtschaftlich sinnvoll und effektiv zu lösen. Daher halten wir es neben der streitigen Auseinandersetzung für ausschlaggebend, die Interessen der Parteien zu kennen und eine befriedigende Lösung zu schaffen. Erfahrungsgemäß führt ein langwieriger Rechtsstreit nicht immer den gewünschten Erfolg herbei. Dennoch bedarf es bei Konflikten nicht selten der Verdeutlichung des eigenen Standpunktes. Es ist auch schon mal nötig, die Bereitschaft zur streitigen Auseinandersetzung zu signalisieren.
Wir unterstützen Rechtssuchende von Beginn an bei der richtigen Vorgehensweise. Der Mandant schildert uns den Sachverhalt und wir erarbeiten im Team – bestehend aus einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater – unsere Lösungsansätze mit einer jeweiligen Risiko- und Kosteneinschätzung. So sind unsere Mandanten in der Lage, die Erfolgsaussichten auch unter wirtschaftlichen und steuerlichen Gesichtspunkten vollständig einzuschätzen.
Wir erkennen in der Online-Rechtsberatung die Zukunft der Rechtsberatung. Das bedeutet nicht, dass wir nicht den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten pflegen.
Vielmehr können wir Rechtssuchende nun bundesweit erreichen und bei Bedarf interdisziplinär z. B. mit Kollegen auf den Gebieten des Insolvenz- oder Markenrechts zusammenarbeiten.
So erhalten unsere Mandanten, neben den Leistungen der örtlich ansässigen Kollegen, schnell und effektiv eine spezialisierte Beratung ohne zusätzlichen Aufwand.
Das Sprichwort „der Fehler steckt im Detail“ bewahrheitet sich leider immer wieder. Die Vertragswerke sind oft lediglich Musterverträge, wobei versucht wird, diese auf den Einzelfall anzupassen.
Das kann bei einer Satzung einer 2-Personen-GmbH noch passen, bei einem Beteiligungsvertrag mit mehreren Finanzierungsrunden jedoch nicht mehr. Vielfach sind zwar unproblematische Sachverhalte ausgiebig geregelt. Die tatsächlichen, oft nicht vollständig vorhersehbaren Probleme hingegen fehlen häufig komplett.
Ziel der Vertragsgestaltung muss es daher sein, Probleme mit einem hohen Schadenspotenzial zu identifizieren und die Interessen der Vertragspartner auszugleichen.
„Nur wenn ich alle Handlungsoptionen und deren Konsequenzen vollständig verstehe, kann ich auch eine nachhaltige Entscheidung treffen.”
Musterverträge haben durchaus ihre Berechtigung. Häufig wiederkehrende Sachverhalte zu vereinheitlichen, z. B. in Einkaufs- oder Lieferbedingungen, ist schlichtweg notwendig. Individuelle Sachverhalte sollten jedoch auch individuell geregelt werden.
Die Haftung ist von der Gesellschaftsform abhängig. Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung sind hier nicht betroffen, aber die Organe z. B. des Geschäftsführers oder Vorstandes.
Auch hier gilt es, die Risiken sind zu identifizieren und zu bewerten. Danach richtet sich der Aufwand in der Vertragsgestaltung. Der Geschäftsführer eines Anbieters von Tuningteilen ist beispielsweise anderen Haftungsrisiken ausgesetzt als der einer Anlagenvermittlungsgesellschaft. Oft sind den Verantwortlichen mögliche Risikoszenarien gar nicht bekannt, besonders in Bezug auf Krisenphasen.
Unsere Mandanten möchten unser Handeln und Vorgehen nachvollziehen, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Nur wenn ich alle Handlungsoptionen und deren Konsequenzen vollständig verstehe, kann ich auch eine nachhaltige Entscheidung treffen.
Viele Mandanten legen den Vorgang aber auch vertrauensvoll in unsere Hände und möchten so wenig wie möglich in die Mandatsbearbeitung involviert werden. Zitat: „Sie sind der Fachmann, mir genügt eine Rückmeldung, wenn der Vorgang erledigt ist.“
Diese Reduktion des Rechtsanwalts und der Kommunikation auf die reine Problemlösung nimmt zu und ist nachvollziehbar. In anderen Beratungsfeldern ist es selbstverständlich, dass den Kunden nur die Konditionen interessieren, nicht aber das „Wie“.
Zudem erwarten Mandanten natürlich eine schnelle Lösung. Daher ist die schnelle Reaktionszeit eines Anwalts sehr von Bedeutung. Aufgrund von Besprechungen, Terminen vor Gericht oder schlichtweg der Arbeit an einer inhaltlich aufwendigen Akte ist dies nicht immer möglich. Der Anspruch muss eine gewissenhafte und dennoch schnelle Bearbeitung des Mandats sein.
Vorsorge ist besser als Nachsorge! Viele Auseinandersetzungen sind mit einer frühzeitigen Beratung vermeidbar oder verhandelbar. Wirtschaftlich gesehen ist die Beratung im Vorfeld vielfach kostengünstiger als z. B. eine Schadensbegrenzung.
Wir vergleichen dieses Thema gern mit dem Handling einer Fahrzeugflotte. Service und Wartung sind Pflicht, um Schadensersatz gegenüber dem Vertragspartner oder anderen Verkehrsteilnehmern zu begrenzen. In rechtlichen Belangen werden Vertragswerke oft über Jahre verwendet oder nicht angepasst, obwohl sich gesetzliche Rahmenbedingungen verändert haben.
So wird zum Beispiel das neue Geschäftsgeheimnisgesetz vom 26. April 2019, das als Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen dient, vollkommen vernachlässigt. Das Schadenspotenzial ist hoch. Bisherige Vereinbarungen schützen das Unternehmen nicht mehr. Hier besteht für Unternehmen akuter Handlungsbedarf.