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RA Gumbrecht hatte zu der präzisen Fragestellung eine ebenso präzise und für meine Zwecke ausreichende Antwort, die mir sehr geholfen hat. Das war ein gutes Beispiel, wie Online-Beratung funktionieren kann – hätte ich nicht für möglich gehalten.
Für Rechtsanwalt
Sven Gumbrecht
Ich habe mit RA Jedwillat eine mögliche Rechtsstreitigkeit besprochen und wurde kompetent, professionell und freundlich beraten. Letztlich waren wir uns einig, daß ein Rechtsstreit eher zu riskant ist.. also ist dieser RA auch noch mandantenfreundlich realistisch und treibt einen nicht in einen wenig sinnhaften Rechtsstreit. Sehr gut.
Für Rechtsanwalt
Martin Jedwillat
Die Auskunft war gut. Würde ich jederzeit wieder in Anspruch nehmen.
Für Rechtsanwalt
Markus Presch
Rechtsanwalt Herr Jedwillat war sehr freundlich, kompetent und verständlich. Nach meiner Entscheidungsfindung werde ich mich erneut bei Herrn Jedwillat melden.
Für Rechtsanwalt
Martin Jedwillat
Ich kann Herrn Presch weiterempfehlen. Hat mir in einer sehr schwierigen Situation durch seine ruhige und kompetente Beratung für die Verkaufsverhandlungen wichtige Informationen gegeben.
Für Rechtsanwalt
Markus Presch
Kompetent; ging sehr gut und individuell auf mein Anliegen ein. Zeigte sich zeitlich sehr flexibel und half mir, meine enge Timeline einzuhalten. Werde mich auch mit Folgeaufträgen an diesen Anwalt wenden und ihn weiter empfehlen.
Für Rechtsanwalt
Christoph Matthias Beinlich
Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen.
Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen.
Martin Jedwillat: Mandanten kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen auf uns zu. Meistens geht es um die datenschutzkonforme Gestaltung von Internetseiten und den dafür benötigten Rechtstexten. In diesem Zusammenhang klären wir meistens auch über weitere Pflichten auf, die Unternehmer im Zusammenhang mit Datenschutz beachten sollten. Oft fühlen sich Mandanten bei der Umsetzung überfordert und haben Sorge, etwas falsch zu machen. Hier helfe ich auch als externer Datenschutzbeauftragter gerne.
Wenn Unternehmer von Kunden oder Datenschutzbehörden angeschrieben werden und nicht wissen, wie Sie hierauf reagieren sollen, lohnt sich eine anwaltliche Beratung. Ansonsten können zum Beispiel Bußgelder drohen oder Schadensersatzansprüche von Betroffenen geltend gemacht werden.
Natürlich kommt es ebenso vor, dass ein Betroffener sich in seinen Rechten verletzt fühlt, wenn seine Daten nicht so behandelt werden, wie er es sich wünscht. Hier lohnt ebenfalls eine Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann einschätzen, ob ggf. eine Rechtsverletzung vorliegt und den Betroffenen bzgl. seiner Rechte aufklären. Bei der Geltendmachung von Ansprüchen des Betroffenen sollte nicht auf einen Rechtsanwalt verzichtet werden – zumal die Gegenseite bei Rechtsverletzungen dazu verpflichtet ist, die Kosten des Rechtsanwalts zu tragen.
Datenschutz ist tatsächlich in fast allen Lebens- und Geschäftsbereichen relevant – mit Ausnahme der privaten bzw. familiären Verarbeitung von Daten. Sobald eine Datenverarbeitung nicht aus privaten Gründen erfolgt, gelten die DSGVO und die nationalen Gesetze. Deswegen sollten sich Unternehmer über das Thema Datenschutz informieren, sodass alle Pflichten wie z. B. Informations- und Dokumentationspflichten erfüllt werden. Auch sollte man bei Abschluss von Verträgen grundsätzlich an Datenschutz denken, insoweit man für Dritte personenbezogene Daten verarbeitet, personenbezogene Daten – z. B. von Kunden oder Mitarbeitern – durch Dritte verarbeiten lässt oder Daten auf einem Server speichert. Dann braucht man nämlich bestimmte Datenschutzvereinbarungen (Auftragsverarbeitung).
Als Kunde beispielsweise sollte man sich hingegen klar sein, dass man ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat und man darüber informiert werden muss, wenn die eigenen persönlichen Daten verarbeitet werden – hierzu gehören nicht nur Name und Adresse, sondern z. B. auch ein Foto oder eine IP-Adresse. Insoweit eine Verarbeitung eigener Daten erfolgt, muss man zudem informiert werden, auf welcher Grundlage dies geschieht. Hier bestehen umfangreiche Auskunfts-, Herausgabe-, Beschwerde-, Widerspruchs- und Widerrufsrechte. Der Betroffene sollte daher Verarbeitungen hinterfragen, mit denen er nicht einverstanden ist.
Als Unternehmer sollte man die Verletzung protokollieren und ggf. an Betroffene und Behörden melden. Insoweit der Unternehmer keinen internen Datenschutzbeauftragten hat, empfehlen wir einen spezialisierten Anwalt, um mögliche Schäden für das Unternehmen bereits frühzeitig abzuwenden.
Als Betroffener sollten Sie das Unternehmen hingegen mit dem Verstoß konfrontieren und Aufklärung/Informationen fordern. Oftmals lohnt es sich, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren, um mögliche Ansprüche wie z. B. Schadensersatz prüfen zu lassen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
Dies ist unterschiedlich. Für viele Mandanten ist bereits die Umsetzung der allgemeinen Dokumentationspflichten im Unternehmen eine Herausforderung. Andere Mandanten haben neue Geschäftsideen, die aus datenschutzrechtlicher Sicht begutachtet und ggf. für eine gesetzeskonforme Umsetzung modifiziert werden müssen. Wir stehen dabei stets bei allen Fragen und Anliegen mit Rat und Tat zu Seite.
„Für viele Mandanten ist bereits die Umsetzung der allgemeinen Dokumentationspflichten im Unternehmen eine Herausforderung.“
Wenn ich neu in ein Unternehmen komme, habe ich konkrete Aufgaben. Als Erstes muss eine sogenannte GAP-Analyse durchgeführt werden, um zu sehen, wie das Unternehmen datenschutzrechtlich aufgestellt ist. Sodann überarbeite oder erstelle ich das Verarbeitungsverzeichnis, führe ggf. Datenschutzfolgenabschätzungen durch, unterstütze bei der Erstellung einer Datenschutzrichtlinie mit Handlungsanweisungen für Mitarbeiter und IT-Abteilung oder bei der Erstellung bzw. Überarbeitung der Technisch-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie bei der Erstellung einer IT-Sicherheitsrichtlinie für die IT/TK-Infrastruktur zur Gewährleistung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Mindeststandards.
Daneben sorge ich für die korrekte Erstellung von gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Einwilligungsschreiben, führe Mitarbeiterschulungen durch und beantworte Anfragen von Kunden oder Behörden.
Mir ist besonders wichtig, für meine Mandanten erreichbar zu sein und schnellstmöglich auf Nachfragen und Nachrichten zu antworten. Zudem ist es im Datenschutz wichtig, kleine Aufgabenpakete zu deklarieren und diese Schritt für Schritt mit Mandanten abzuarbeiten. Viele fühlen sich schnell mit dem Thema überfordert. Dem versuche ich damit entgegenzuwirken.
Dabei ist eine Prioritätensetzung sehr wichtig. Dies und welche Dringlichkeiten hinter welchen Maßnahmen stecken, erkläre ich dem Mandanten genau. Zudem binde ich den Mandanten gerne in die Arbeit ein, damit er die Grundlagen versteht.
Die Online-Rechtsberatung hat die Anwaltsarbeit verändert. Die Kommunikation ist viel schneller geworden. Es können leichter und zügiger Informationen ausgetauscht werden. Durch neue Medien werden lange Mandantentermine vor Ort obsolet und die Zeit kann in eine bessere und gründlichere Bearbeitung des jeweiligen Falles gesteckt werden. Davon profitieren Mandant und Anwalt.
Man sollte das Thema Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen, sich allerdings auch nicht davon abschrecken lassen. Mit einem guten Partner an der Seite können Sie alle rechtlichen Erfordernisse erfüllen und dabei wettbewerbsfähig bleiben.
Das funktioniert ganz einfach: Sie schicken uns Ihre Rechtsfrage. Auf Basis Ihrer Frage sucht unser digitales Matching-System den passenden Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk aus über 500 Partner-Anwälten.
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