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Ob eine Immobilie, ein Auto, Grundstück, ein Unternehmen oder etwas anderes: Wer etwas kauft bzw. verkauft, sichert den Deal per Kaufvertrag rechtlich ab.

 

Damit nichts schief geht, kann ein Anwalt den Kaufvertrag vorab prüfen oder direkt für Sie erstellen. Er kennt die gesetzlichen Anforderungen, kann sicherstellen, dass der Vertrag für beide Seiten fair ist, und weiß, was zu tun ist, wenn eine Partei sich nicht an die Vereinbarung hält.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Horst A.

Ich bin zufrieden, aber mein Problem ist nicht gelöst, ich habe mit dem Anwalt nicht reden können, ich hole das nach.

5,00 von 5 Sternen
Monika S.

Ich kann nur sagen, dass das Gespräch mit Herrn Samet Sen mich beruhigt und geholfen hat. Sehr nett, er hört zu. Zufrieden und empfehle nur.

5,00 von 5 Sternen
Ümmühan A.

Ich bin 100% zufrieden mit ihm, vor allem dadurch, dass er eine 100% realistische Meinung abgegeben hat und nicht profitorientiert gehandelt hat. Wirklich sehr menschlich, mich hat es gefreut mal wieder jemanden am Hörer zu haben, der sich wirklich ernsthaft um den Gegenüber kümmert.

5,00 von 5 Sternen
Sabrina S.

Sehr nett und freundlich. Hört sich die Probleme an und versucht, eine gute Lösung zu finden, ohne, dass sich die Situation verschlimmert oder eskaliert. Würde ich jederzeit weiterempfehlen :)

5,00 von 5 Sternen
Mirjam S.

Toll und vor allem verständlich erklärt und mit einer klaren logischen Aussage. Vielen Dank für diese wertvolle Ersteinschätzung.

5,00 von 5 Sternen
Christian O.

Die von advocado versprochene Antwortzeit von 2 Stunden wurde nicht eingehalten. So eilig war es aber bei mir nicht, daher kann ich darüber leicht hinwegsehen. Alles andere super und viel Wert.

4,80 von 5 Sternen
Sandra N.

Ich hatte aber leider während des Telefonats wegen meines Kindes selbst gerade sehr schlecht Zeit. Das Telefonat hat 8 Minuten gedauert. Herr Gunzelmann war sehr sympathisch und hat auf mich gewirkt, dass er sich sicher im Mietrecht auskennt.

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

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Bewertung
4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Sie brauchen einen Anwalt für Vertragsrecht mit Schwerpunkt Kaufverträge – dieser kennt die gesetzlichen Anforderungen und kann Ihnen sagen, was vor Abschluss eines Kaufvertrages zu beachten ist.

Die Kosten für einen Kaufvertrag vom Anwalt hängen vom Aufwand und den Anforderungen an den Kaufvertrag ab. Sie können eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt schließen.

Der Anwalt kann auch einen bestehenden Kaufvertrag prüfen und anpassen oder allgemeine vertragsrechtliche Fragen beantworten. Er kann Sie zu Widerrufsfolgen, Vertragsstrafen und Haftung beraten. Bei Streitigkeiten mit Ihrem Vertragspartner kann er vermitteln und eine außergerichtliche Klärung erreichen oder Schadensersatz für Sie einklagen.

Unsere Top Partner-Anwälte für Kaufvertrag

Michaela Bernhofer-Schnöll
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Anwalt für Kaufrecht: Was muss ich wissen?

Wird das Eigentum an einem Gegenstand gegen Geld an eine andere Person übertragen, liegt ein Kaufvertrag vor. Bei alltäglichen Käufen – z. B. im Supermarkt oder an der Tankstelle – genügt dafür eine stillschweigende Übereinkunft. Geht es um höherpreisige Anschaffungen, ist aus Beweisgründen ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll. Bei Immobilien gelten Sondervorschriften.

Wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben, nicht rechtzeitig geliefert wurde oder der Käufer Ihnen die Zahlung verweigert, kann ein Anwalt helfen. advocado findet für Sie schnell einen im Umgang mit Kaufverträgen erfahrenen Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.

 

Widerruf

Ein abgeschlossener Kaufvertrag ist grundsätzlich einzuhalten – es sei denn, der Verkäufer bietet freiwillig Rückgabe- oder Umtauschrechte an oder es greifen gesetzliche Widerrufsrechte. Diese gelten beispielsweise, wenn Sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft, ein sogenanntes „Haustürgeschäft” abgeschlossen oder eine Ratenlieferung vereinbart haben.

Ist im Kaufvertrag keine längere Frist vereinbart, können Sie den Vertrag 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Anschließend müssen Sie bereits erhaltene Ware zurückgeben bzw. den Kaufpreis rückerstatten. Haben Sie die Ware bereits benutzt und sind dadurch Wertverluste entstanden, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen.

 

Mängel- und Gewährleistungsrechte

Bei einer mangelhaften Kaufsache greifen gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte. Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Dann muss der Verkäufer unversehrte Ware nachliefern oder die Kaufsache reparieren. Ist das nicht möglich oder kommt der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Sie sind unsicher, ob die Beeinträchtigung Ihrer Kaufsache Mängel- und Gewährleistungsrechte rechtfertigt? Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen weiterhelfen und Sie zu Ihren Handlungsoptionen beraten. Beharrt der Verkäufer auf dem Ausschluss von Gewährleistungsrechten, können Sie Ihren Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen.

 

Besonderheiten beim Immobilienkaufvertrag

Anders als beim herkömmlichen Kaufvertrag besteht beim Immobilienkaufvertrag eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Notars. Dieser hilft beim Ausschluss von Risiken, klärt die Vertragsparteien über alle Konsequenzen auf und kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er sorgt dafür, dass der Immobilienkaufvertrag Gewährleistungsrechte sowie Angaben zu Belastungen wie Nießbrauch- oder Wohnrechten, Hypotheken und Erschließungskosten enthält.

Da der Notar als unparteiischer Dritter agiert und beide Parteien gleichermaßen berät, kommt er beim Vertragsentwurf oft nicht ohne Kompromisse aus. Daher kann die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll sein, um nachteilige Vertragsklauseln zu vermeiden.

 

Das ist bei Online-Kaufverträgen zu beachten

Beim Kauf im Internet hat der Käufer mehr Rechte als bei einem herkömmlichen Kauf im Ladengeschäft: Es gilt in jedem Fall ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Da zwischen Abschluss des Online-Kaufvertrags, Bezahlung und Erhalt der Ware oft mehrere Tage liegen und die Vertragsparteien sich in vielen Fällen nicht persönlich treffen, ist das Online-Geschäft besonders problemanfällig. Wird die Ware nicht versendet oder bezahlt der Käufer nicht, hilft ein mit Kaufverträgen erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk und vermittelt zwischen beiden Seiten für eine einvernehmliche Lösung.

 

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