Anwalt für Kaufrecht: Was muss ich wissen?
Wird das Eigentum an einem Gegenstand gegen Geld an eine andere Person übertragen, liegt ein Kaufvertrag vor. Bei alltäglichen Käufen – z. B. im Supermarkt oder an der Tankstelle – genügt dafür eine stillschweigende Übereinkunft. Geht es um höherpreisige Anschaffungen, ist aus Beweisgründen ein schriftlicher Kaufvertrag sinnvoll. Bei Immobilien gelten Sondervorschriften.
Wenn Sie mangelhafte Ware erhalten haben, nicht rechtzeitig geliefert wurde oder der Käufer Ihnen die Zahlung verweigert, kann ein Anwalt helfen. advocado findet für Sie schnell einen im Umgang mit Kaufverträgen erfahrenen Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden
für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen.
Widerruf
Ein abgeschlossener Kaufvertrag ist grundsätzlich einzuhalten – es sei denn, der Verkäufer bietet freiwillig Rückgabe- oder Umtauschrechte an oder es greifen gesetzliche Widerrufsrechte. Diese gelten beispielsweise, wenn Sie online oder außerhalb von Geschäftsräumen gekauft, ein sogenanntes „Haustürgeschäft” abgeschlossen oder eine Ratenlieferung vereinbart haben.
Ist im Kaufvertrag keine längere Frist vereinbart, können Sie den Vertrag 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Anschließend müssen Sie bereits erhaltene Ware zurückgeben bzw. den Kaufpreis rückerstatten. Haben Sie die Ware bereits benutzt und sind dadurch Wertverluste entstanden, kann der Verkäufer Wertersatz verlangen.
Mängel- und Gewährleistungsrechte
Bei einer mangelhaften Kaufsache greifen gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte. Zunächst kann der Käufer Nacherfüllung verlangen. Dann muss der Verkäufer unversehrte Ware nachliefern oder die Kaufsache reparieren. Ist das nicht möglich oder kommt der Verkäufer seiner Nacherfüllungspflicht nicht nach, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Sie sind unsicher, ob die Beeinträchtigung Ihrer Kaufsache Mängel- und Gewährleistungsrechte rechtfertigt? Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen weiterhelfen und Sie zu Ihren Handlungsoptionen beraten. Beharrt der Verkäufer auf dem Ausschluss von Gewährleistungsrechten, können Sie Ihren Kaufvertrag anwaltlich prüfen lassen.
Besonderheiten beim Immobilienkaufvertrag
Anders als beim herkömmlichen Kaufvertrag besteht beim Immobilienkaufvertrag eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Notars. Dieser hilft beim Ausschluss von Risiken, klärt die Vertragsparteien über alle Konsequenzen auf und kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Er sorgt dafür, dass der Immobilienkaufvertrag Gewährleistungsrechte sowie Angaben zu Belastungen wie Nießbrauch- oder Wohnrechten, Hypotheken und Erschließungskosten enthält.
Da der Notar als unparteiischer Dritter agiert und beide Parteien gleichermaßen berät, kommt er beim Vertragsentwurf oft nicht ohne Kompromisse aus. Daher kann die Beauftragung eines Anwalts sinnvoll sein, um nachteilige Vertragsklauseln zu vermeiden.
Das ist bei Online-Kaufverträgen zu beachten
Beim Kauf im Internet hat der Käufer mehr Rechte als bei einem herkömmlichen Kauf im Ladengeschäft: Es gilt in jedem Fall ein 14-tägiges Widerrufsrecht.
Da zwischen Abschluss des Online-Kaufvertrags, Bezahlung und Erhalt der Ware oft mehrere Tage liegen und die Vertragsparteien sich in vielen Fällen nicht persönlich treffen, ist das Online-Geschäft besonders problemanfällig. Wird die Ware nicht versendet oder bezahlt der Käufer nicht, hilft ein mit Kaufverträgen erfahrener Partner-Anwalt aus unserem Netzwerk und vermittelt zwischen beiden Seiten für eine einvernehmliche Lösung.
Relevantes Ratgeber-Wissen