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In Deutschland besteht ein bundesweiter Anspruch auf Kinderbetreuung: Jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung hat das Recht auf einen Betreuungsplatz. Beschäftigungssituation und Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.

 

Trotz des Rechtsanspruchs haben viele Kinder keinen Betreuungsplatz: Laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fehlten 2019 fast 230.000 Plätze für unter 3-jährige. Wenn Sie von der Platzknappheit betroffen sind, können Sie beim Jugendamt um Hilfe bitten, eine Verwaltungsklage einreichen oder Kostenerstattung für private Alternativen durchsetzen. Ein Anwalt für Kindergartenrecht kann Ihnen dabei helfen.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Kindergartenrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Daria Dauti .

Die Beratung wurde sehr schnell und korrekt durchgeführt, das Problem wurde auf Anraten von Herrn Lackner beim ersten Mal gelöst, vielen Dank für die kompetente, rasche und freundliche Beratung MfgDie Beratung wurde sehr schnell und korrekt durchgeführt, das Problem wurde auf Anraten von Herrn Lackner beim ersten Mal gelöst, vielen Dank für die kompetente, rasche und freundliche Beratung Mfg

5,00 von 5 Sternen
Gerwalt B.

Es war ein gutes Gespräch, in dem wir viel ausgelotet haben; Herr Daniel Lackner ist ein guter Zuhörer, und es gab keine Missverständnisse. Ich hätte gerne ein zweites Gespräch zum Thema Reparaturen in der Mietwohnung, da es einige Mißverständnisse zwischen mir und der Vermieterin gab und manches unklar ist. Küchenmöbel, Herd, Dusche, wer zahlt die Reparaturen?Es war ein gutes Gespräch, in dem wir viel ausgelotet haben; Herr Daniel Lackner ist ein guter Zuhörer, und es gab keine Missverständnisse. Ich hätte gerne ein zweites Gespräch zum Thema Reparaturen in der Mietwohnung, da es einige Mißverständnisse zwischen mir und der Vermieterin gab und manches unklar ist. Küchenmöbel, Herd, Dusche, wer zahlt die Reparaturen?

4,80 von 5 Sternen
Gottfried S.

Prompte Reaktion, klare Aussage zum Sachverhalt, nicht aufdringlich. Kompetent und freundlich. Kann ich nur weiterempfehlen.Prompte Reaktion, klare Aussage zum Sachverhalt, nicht aufdringlich. Kompetent und freundlich. Kann ich nur weiterempfehlen.

4,80 von 5 Sternen
Paul S.

RA Weidemann hört wirklich zu. Obwohl es sich um einen unverbindliches Gespräch handelt, sind die Antworten klar und direkt. Mein Eindruck war sehr positiv.RA Weidemann hört wirklich zu. Obwohl es sich um einen unverbindliches Gespräch handelt, sind die Antworten klar und direkt. Mein Eindruck war sehr positiv.

5,00 von 5 Sternen
Nicole H.

Der gute Mann hat mir nur die Wahrheit gesagt ! Die Energieunternehmen können mit uns machen was sie wollen . Privatunternehmen müssen nicht die Bank spielen . Ich bin übrigens Frau Harms !Der gute Mann hat mir nur die Wahrheit gesagt ! Die Energieunternehmen können mit uns machen was sie wollen . Privatunternehmen müssen nicht die Bank spielen . Ich bin übrigens Frau Harms !

5,00 von 5 Sternen
Michael S.

Herr Schröder hat meinen etwas komplexen Sachverhalt sofort vollständig erfasst und meine Fragen präzise und detailliert beantwortet. Herzlichen Dank!Herr Schröder hat meinen etwas komplexen Sachverhalt sofort vollständig erfasst und meine Fragen präzise und detailliert beantwortet. Herzlichen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Regina T.

Ich kann diese freundliche Rechtsanwältin nur weiterempfehlen. Sie trat sehr schnell mit mir in Verbindung, war sehr kompetent und drückte sich auch verständlich aus. 5 SterneIch kann diese freundliche Rechtsanwältin nur weiterempfehlen. Sie trat sehr schnell mit mir in Verbindung, war sehr kompetent und drückte sich auch verständlich aus. 5 Sterne

5,00 von 5 Sternen
Uta R.

Der Anwalt hat mir eine extrem hilfreiche Vorinformation gegeben und ich weiß nun, dass ich Einspruch einlegen werde, falls ich einen negativen Bescheid erhalte. Dann melde ich mich wieder bei genau diesem Anwalt.Der Anwalt hat mir eine extrem hilfreiche Vorinformation gegeben und ich weiß nun, dass ich Einspruch einlegen werde, falls ich einen negativen Bescheid erhalte. Dann melde ich mich wieder bei genau diesem Anwalt.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn es keinen Kindergartenplatz für Ihr Kind gibt, der Wunsch-Kindergartenplatz verwehrt wird oder es Probleme im Kindergarten gibt, kann ein Anwalt für Kindergartenrecht helfen.

Der Anwalt für Kindergartenrecht hilft, wenn es trotz Bewerbungen keinen Kinderbetreuungsplatz gibt, wenn der Wunsch-Kinderplatz nicht frei ist oder man sich für einen bestimmten Kindergartenplatz bewerben will. Er kann die Anmeldung für einen Betreuungsplatz übernehmen, eine Ablehnung prüfen und Widerspruch oder Klage einreichen, falls sich der Kindergartenplatz außergerichtlich nicht erreichen lässt.

 

Ein Rechtsanwalt für Kindergartenrecht kann sich zudem um einen alternativen Betreuungsplatz kümmern und die Erstattung der damit verbundenen Kosten erreichen.

Die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes für Kindergartenrecht sind von dessen Auftraggeber zu bezahlen. Muss der Kindergartenplatz eingeklagt werden, fallen keine Gerichtskosten an.  Einkommensschwache Personen können beim zuständigen Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.

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Anwalt für Kindergartenrecht: Was muss ich wissen?

In Deutschland besteht ein bundesweiter Anspruch auf Kinderbetreuung: Jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung hat Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Beschäftigungssituation und Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.

Trotz des Rechtsanspruchs sind viele Kinder ohne Betreuungsplatz: Laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fehlten 2019 fast 230.000 Plätze für unter 3-jährige. Wenn Sie von der Platzknappheit betroffen sind, haben Sie rechtliche Handhabe: Sie können beim Jugendamt um Hilfe bitten, eine Verwaltungsklage anstreben oder Kostenerstattung für private Alternativen durchsetzen.

 

Keinen Kindergartenplatz gefunden – was kann ich tun?

Wer keinen öffentlichen Kindergartenplatz gefunden hat, wendet sich an das zuständige Jugendamt. Dieses muss dann freie Plätze sichten und Ihnen eine wohnortnahe Kita vorschlagen. Im Idealfall endet Ihre Suche hier. Bleibt es beim Ablehnungsbescheid, können Sie Widerspruch einlegen. Ein Anwalt kann dabei helfen, das Widerspruchsschreiben zu erstellen und mit juristischen Argumenten zu begründen.

Bei erfolglosem Widerspruch kann sich eine Klage beim Verwaltungsgericht lohnen. Eine Klage ist erfolgversprechend, wenn es in der Gemeinde nachweislich freie Plätze gibt und Ihr Kind bei der Vergabe übergangen wurde. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, das Für und Wider einer Klage abzuwägen und Ihnen klare Handlungsempfehlungen geben. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

 

Diese Alternativen gibt es

Wer keinen Kindergartenplatz gefunden hat, kann sich mit Alternativen auseinandersetzen. Ansonsten bleibt die Betreuungslücke bestehen und die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist erschwert.

Alternativen zum öffentlichen Kindergartenplatz sind z. B. privat geführte Kindertagespflegen, Tagesmütter, Kinderhotels oder Babysitter. Können Sie nachweisen, dass es keine freien öffentlichen Plätze gab – z. B. durch Gerichtsurteil –, müssen Sie sich keine Gedanken um die Mehrkosten machen. Ihr Platzanspruch wandelt sich in einen Kostenerstattungsanspruch um und die Mehrkosten sind von der Gemeinde zu tragen.

 

So setzen Sie Ihren Kostenerstattungsanspruch durch

Haben Sie für Ihr Kind eine privat geführte Alternative gefunden, müssen Sie zunächst in Vorkasse gehen und selbst für die Kosten aufkommen. In einem formlosen Kostenerstattungsbegehren ist der Gemeinde nachzuweisen, dass Sie im Vorfeld keinen öffentlichen Platz bekommen konnten. Dafür können Sie z. B. auf den Ablehnungsbescheid des Jugendamts oder den Klageausgang verweisen. Reichen Sie außerdem die Rechnung der Alternative ein und bestehen Sie auf Kostenerstattung.

Die Gemeinde verweigert Ihnen die Erstattung? Dann kann Ihnen ein Anwalt für Kindergartenrecht schnell und effektiv helfen. Er kann Ihre Ansprüche glaubhaft darlegen und dabei auf die aktuelle Rechtsprechung verweisen. Unter Umständen kann er neben der Kostenerstattung sogar auch Schadensersatz für erlittene Verdienstausfälle geltend machen.

 

Was ist beim Betreuungsvertrag zu beachten?

Haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Tageseinrichtung. Darin sind u. a. die Betreuungszeiten, die Betreuungskosten und Kündigungsfristen geregelt. Gleichzeitig unterschreiben Sie eine sogenannte Betreuungsvollmacht: Für die Zeit der täglichen Betreuung übertragen Sie Ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auf das Kita-Personal.

Wenn Ihnen bestimmte Vertragsklauseln unklar sind, Ihnen die vertragliche Kündigungsfrist als zu lang erscheint oder Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten (z. B. aufgrund eines Umzuges), kann ein Anwalt für Kindergartenrecht Sie unterstützen. Er kann Ihnen sämtliche Fragen beantworten, alle vertraglichen Regelungen überprüfen und für einen harmonischen Vertragsschluss sorgen.

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