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In Deutschland besteht ein bundesweiter Anspruch auf Kinderbetreuung: Jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung hat das Recht auf einen Betreuungsplatz. Beschäftigungssituation und Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.

 

Trotz des Rechtsanspruchs haben viele Kinder keinen Betreuungsplatz: Laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fehlten 2019 fast 230.000 Plätze für unter 3-jährige. Wenn Sie von der Platzknappheit betroffen sind, können Sie beim Jugendamt um Hilfe bitten, eine Verwaltungsklage einreichen oder Kostenerstattung für private Alternativen durchsetzen. Ein Anwalt für Kindergartenrecht kann Ihnen dabei helfen.

 

advocado findet für Sie den passenden Anwalt für Kindergartenrecht aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen.

Rechtsberatung von Zuhause

Beratung & Prüfung

  • Rechte & Voraussetzungen
  • Handlungsoptionen & Kosten
  • Kita-Situation vor Ort

Beantragung

  • Antrag stellen
  • Bescheid prüfen
  • Widerspruch einlegen

Alternativen

  • Verwaltungsklage
  • Alternative Betreuung
  • Kostenerstattung

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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So geht’s nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.

Schritt 1

Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Schritt 2

Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.

Schritt 3

Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

Qualifizierte Anwälte für Kindergartenrecht

5,00 von 5 Sternen
Ismail P.

RA Thulke-Rinne hat sich prompt gemeldet und konkrete Sachbezogene Hinweise mitgeteilt. Verständlich, schnell und kompetent! Weiter so!

Silke Thulke-Rinne
Für Rechtsanwältin
Silke Thulke-Rinne
5,00 von 5 Sternen
Hendrik E.

Frau Thulke-Rinne war noch abends erreichbar. Das Gespräch war offen und informativ, auch über die Sache hinaus. Letztlich gab es für unseren Fall keine wirkliche Hoffnung. Dennoch hat sich Frau Thulke-Rinne die Zeit für unser Anliegen genommen. Gerne wieder.

Silke Thulke-Rinne
Für Rechtsanwältin
Silke Thulke-Rinne
4,80 von 5 Sternen
Christel E.

Frau Thulke-Rinne hat das Problem sehr schnell erfasst und hat sehr kompetente Fragen gestellt, sie war sehr offen hinsichtlich der Möglichkeit, ob ein Widerspruch, den wir angestrebt haben, erfolgreich sein kann oder nicht. Ich hätte ihr Angebot auf jeden Fall angenommen, der junge Mann, um den es ging, wollte leider einen Anwalt in seiner räumlichen Nähe haben.

Silke Thulke-Rinne
Für Rechtsanwältin
Silke Thulke-Rinne
5,00 von 5 Sternen
agim k.

Sehr nett freundlich alle meine Frage wo denn gut beantwortet. Wenn keine Fragen offen sind ist mal super zufrieden.

Markus Förster
Für Rechtsanwalt
Markus Förster
5,00 von 5 Sternen
Elisabeth W.

Herr Förster half mir in einer zivilrechtlichen Frage schnell, freundlich und unbefangen. Vielen Dank. Sehr zu empfehlen.

Markus Förster
Für Rechtsanwalt
Markus Förster
5,00 von 5 Sternen
Regina T.

Ich kann diese freundliche Rechtsanwältin nur weiterempfehlen. Sie trat sehr schnell mit mir in Verbindung, war sehr kompetent und drückte sich auch verständlich aus. 5 Sterne

Silke Thulke-Rinne
Für Rechtsanwältin
Silke Thulke-Rinne
5,00 von 5 Sternen
Karin H.

Man fühlt sich nach wenigen Sätzen schon bestens aufgehoben, Mag. Lackner ist nicht nur kompetent, sondern sehr freundlich und beantwortet geduldig alle Fragen. Wir sind begeistert!

Mag. Daniel Lackner
Für Rechtsanwalt
Mag. Daniel Lackner
5,00 von 5 Sternen
Madeline M.

Würde ich sofort weiterempfehlen, sehr nett geht auch auf alle Fragen sehr genau ein, nimmt sich wirklich Zeit! Vielen Dank

Mag. Daniel Lackner
Für Rechtsanwalt
Mag. Daniel Lackner

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
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Keine unvorhergesehenen Kosten
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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Wenn es keinen Kindergartenplatz für Ihr Kind gibt, der Wunsch-Kindergartenplatz verwehrt wird oder es Probleme im Kindergarten gibt, kann ein Anwalt für Kindergartenrecht helfen.

Der Anwalt für Kindergartenrecht hilft, wenn es trotz Bewerbungen keinen Kinderbetreuungsplatz gibt, wenn der Wunsch-Kinderplatz nicht frei ist oder man sich für einen bestimmten Kindergartenplatz bewerben will. Er kann die Anmeldung für einen Betreuungsplatz übernehmen, eine Ablehnung prüfen und Widerspruch oder Klage einreichen, falls sich der Kindergartenplatz außergerichtlich nicht erreichen lässt.

 

Ein Rechtsanwalt für Kindergartenrecht kann sich zudem um einen alternativen Betreuungsplatz kümmern und die Erstattung der damit verbundenen Kosten erreichen.

Die Kosten für die Beauftragung des Anwaltes für Kindergartenrecht sind von dessen Auftraggeber zu bezahlen. Muss der Kindergartenplatz eingeklagt werden, fallen keine Gerichtskosten an.  Einkommensschwache Personen können beim zuständigen Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.

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Anwalt für Kindergartenrecht: Was muss ich wissen?

In Deutschland besteht ein bundesweiter Anspruch auf Kinderbetreuung: Jedes Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung hat Anrecht auf einen Betreuungsplatz. Beschäftigungssituation und Einkommensverhältnisse der Eltern sind dafür unerheblich.

Trotz des Rechtsanspruchs sind viele Kinder ohne Betreuungsplatz: Laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fehlten 2019 fast 230.000 Plätze für unter 3-jährige. Wenn Sie von der Platzknappheit betroffen sind, haben Sie rechtliche Handhabe: Sie können beim Jugendamt um Hilfe bitten, eine Verwaltungsklage anstreben oder Kostenerstattung für private Alternativen durchsetzen.

 

Keinen Kindergartenplatz gefunden – was kann ich tun?

Wer keinen öffentlichen Kindergartenplatz gefunden hat, wendet sich an das zuständige Jugendamt. Dieses muss dann freie Plätze sichten und Ihnen eine wohnortnahe Kita vorschlagen. Im Idealfall endet Ihre Suche hier. Bleibt es beim Ablehnungsbescheid, können Sie Widerspruch einlegen. Ein Anwalt kann dabei helfen, das Widerspruchsschreiben zu erstellen und mit juristischen Argumenten zu begründen.

Bei erfolglosem Widerspruch kann sich eine Klage beim Verwaltungsgericht lohnen. Eine Klage ist erfolgversprechend, wenn es in der Gemeinde nachweislich freie Plätze gibt und Ihr Kind bei der Vergabe übergangen wurde. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, das Für und Wider einer Klage abzuwägen und Ihnen klare Handlungsempfehlungen geben. So verlieren Sie keine wertvolle Zeit.

 

Diese Alternativen gibt es

Wer keinen Kindergartenplatz gefunden hat, kann sich mit Alternativen auseinandersetzen. Ansonsten bleibt die Betreuungslücke bestehen und die Wiedereingliederung ins Berufsleben ist erschwert.

Alternativen zum öffentlichen Kindergartenplatz sind z. B. privat geführte Kindertagespflegen, Tagesmütter, Kinderhotels oder Babysitter. Können Sie nachweisen, dass es keine freien öffentlichen Plätze gab – z. B. durch Gerichtsurteil –, müssen Sie sich keine Gedanken um die Mehrkosten machen. Ihr Platzanspruch wandelt sich in einen Kostenerstattungsanspruch um und die Mehrkosten sind von der Gemeinde zu tragen.

 

So setzen Sie Ihren Kostenerstattungsanspruch durch

Haben Sie für Ihr Kind eine privat geführte Alternative gefunden, müssen Sie zunächst in Vorkasse gehen und selbst für die Kosten aufkommen. In einem formlosen Kostenerstattungsbegehren ist der Gemeinde nachzuweisen, dass Sie im Vorfeld keinen öffentlichen Platz bekommen konnten. Dafür können Sie z. B. auf den Ablehnungsbescheid des Jugendamts oder den Klageausgang verweisen. Reichen Sie außerdem die Rechnung der Alternative ein und bestehen Sie auf Kostenerstattung.

Die Gemeinde verweigert Ihnen die Erstattung? Dann kann Ihnen ein Anwalt für Kindergartenrecht schnell und effektiv helfen. Er kann Ihre Ansprüche glaubhaft darlegen und dabei auf die aktuelle Rechtsprechung verweisen. Unter Umständen kann er neben der Kostenerstattung sogar auch Schadensersatz für erlittene Verdienstausfälle geltend machen.

 

Was ist beim Betreuungsvertrag zu beachten?

Haben Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind, schließen Sie einen Betreuungsvertrag mit der Tageseinrichtung. Darin sind u. a. die Betreuungszeiten, die Betreuungskosten und Kündigungsfristen geregelt. Gleichzeitig unterschreiben Sie eine sogenannte Betreuungsvollmacht: Für die Zeit der täglichen Betreuung übertragen Sie Ihre gesetzliche Aufsichtspflicht auf das Kita-Personal.

Wenn Ihnen bestimmte Vertragsklauseln unklar sind, Ihnen die vertragliche Kündigungsfrist als zu lang erscheint oder Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten (z. B. aufgrund eines Umzuges), kann ein Anwalt für Kindergartenrecht Sie unterstützen. Er kann Ihnen sämtliche Fragen beantworten, alle vertraglichen Regelungen überprüfen und für einen harmonischen Vertragsschluss sorgen.

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