Seit 2009 sieht der Gesetzgeber im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention einen gesetzlichen Rechtsbeistand für Kinder vor: Den Verfahrensbeistand oder auch Kinder- und Jugendanwalt.
Ein Anwalt für Kinderrecht soll die Würde und den Willen eines Kindes in einem Rechtsstreit wahren. Ein Kinderanwalt muss juristische, pädagogische und psychologische Kompetenzen mitbringen, um dem Kind auf Augenhöhe begegnen zu können. Als Fürsprecher erklärt ein Verfahrensbeistand einem Kind die Vor- und Nachteile seiner Willensentscheidungen. Ein Rechtsanwalt für Kinderrecht muss der Stimme eines Kindes Gehör verschaffen.
Unsere Partner-Anwälte für Kinderrecht stehen Eltern und Kindern kompetent und schnell zur Seite – advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Sie haben sich getrennt und nun möchte Ihr Ex-Partner das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Sie möchten Ihrem Ex-Partner das Umgangsrecht entziehen? Sie planen einen Wohnortswechsel mit Ihrem Kind, doch Ihr Ex-Partner will keine Zustimmung erteilen? In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt für Kinderrecht zu kontaktieren.
Ein Anwalt für Kinderecht kann Sie und Ihre Kinder im Trennungs- oder Scheidungsprozess unterstützen, zu Unterhaltsfragen beraten sowie in Streitigkeiten im Sorge- und Umgangsrecht gemeinsamer Kinder als Vermittler tätig werden. Auch bei Konflikten mit dem Jugendamt um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist er der richtige Ansprechpartner. Ob es um Besuchsregelungen, die Wohnsituation oder die Herausnahme von Kindern aus der Pflegestelle geht – ein Anwalt für Kinderrecht setzt sich für die Berücksichtigung der Rechte und Interessen von Kindern ein.
Die Gebühren, die ein Anwalt für Kinderrecht verlangen kann, sind gesetzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie berechnen sich anhand des Streitwerts, d. h. der Summe, um die vor Gericht gestritten wird. Diese liegt z. B. bei einer Scheidung der Eltern bei mindestens 3.000 Euro. Wer bedürftig ist, hat das Recht auf Beratungshilfe und Prozesskostenfinanzierung. Die Staatskasse übernimmt dann die Anwaltskosten.