Im Gespräch mit Partner-Anwalt für Markenrecht Dr. Michael Metzner
Ein großer Vorteil der Online-Rechtsberatung besteht darin, dass es Rechtsuchenden viel leichter fällt, den passenden Anwalt für ihr Anliegen zu finden.
DR. MICHAEL METZNER
ANWALT FÜR MARKENRECHT
DR. MICHAEL METZNER
ANWALT FÜR MARKENRECHT
Ein großer Vorteil der Online-Rechtsberatung besteht darin, dass es Rechtsuchenden viel leichter fällt, den passenden Anwalt für ihr Anliegen zu finden.
Als Anwalt für Markenrecht vertritt und berät Dr. Michael Metzner Mandanten bundesweit in allen Fragen zum Markenschutz. Er unterstützt z. B. bei der Markenanmeldung, kommuniziert mit dem Markenamt und führt professionelle Markenrecherchen durch. Im Gespräch gibt er Einblicke in seine Tätigkeit und berichtet, worauf im Markenrecht zu achten ist.
1. Guten Tag, Herr Dr. Metzner: Warum ist Markenschutz für Unternehmen und Gründer so wichtig?
Dr. Michael Metzner: Eine Marke grenzt nicht nur die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Wettbewerbern ab, sondern schafft vor allem Vertrauen und einen hohen Wiedererkennungswert. Kunden erwarten hinter einer starken Marke ein zuverlässigeres Produkt oder einen besseren Service als bei den Angeboten der Konkurrenz.
Auch in der Dienstleistungsbranche – wo der Service zentral, das eigentliche Produkt aber unsichtbar ist – geben Marken dem Angebot ein greifbares Erscheinungsbild. Eine starke Marke ist daher nicht nur das Fundament für Erfolg in Marketing und Kommunikation, sondern der Grundpfeiler für den Geschäftserfolg eines Unternehmens.
2. Was ist für Sie als Rechtsanwalt eine starke Marke und warum?
In unserer schnelllebigen und global vernetzten Welt kann der Verbraucher aus einem riesigen Markt das für ihn beste Angebot wählen. Gelingt es einem Unternehmen, dass sich seine potenziellen Kunden mit der Marke identifizieren können und in ihr Werte erkennen, die für sie selbst von Bedeutung sind, sind sie auch bereit, Geld für diese Marke auszugeben.
Eine starke Marke sorgt nicht nur für Orientierung, sondern sie transportiert auch Werte und ruft bei den Konsumenten klare Bilder hervor. Die angesprochene Zielgruppe weiß bei einer guten Marke, was sie von dieser erwarten kann. Die Marke vermittelt im besten Fall ein Lebensgefühl, das man als Kundin oder Kunde selbst erleben möchte. Dies ist ein großes Verkaufsargument eines Unternehmens: Der Kauf der Marke stillt das Bedürfnis nach diesem Lebensgefühl.
3. Worin liegt der Vorteil eingetragener Marken?
Der Schutz einer Marke kann das A und O des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens sein. Bei vielen Unternehmen setzt sich der Marktwert fast ausschließlich aus dem Wert der Marken zusammen. Ohne Markenschutz wächst nicht nur die Gefahr, dass Dritte die gleiche oder eine ähnliche Marke nutzen und die eigene Marke aufgrund der Verwechselungsgefahr verwässert wird.
Mitunter können die Inhaber eingetragener Marken zudem ihr alleiniges Nutzungsrecht durchsetzen und säumigen Mitbewerbern untersagen, die bis dato genutzte Marke weiter zu verwenden, sofern sie Ähnlichkeiten aufweist und ungeschützt ist. Es kann also sein, dass ein Dritter nach Nutzungsaufnahme eine ähnliche Marke anmeldet und somit dem Erstnutzer die Nutzung dann untersagen kann.
Der Markeninhaber hat das alleinige Recht, anderen Personen und Unternehmen die Verwendung der eingetragenen Marke zu verbieten und gegen eine drohende Verwechselungsgefahr juristisch vorzugehen. Nur die Anmeldung einer Marke mit einer vorhergehenden Markenrecherche bietet den notwendigen Schutz, bei Missbrauch der Marke einzugreifen und eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung auszusprechen.
4. Was ist bei der Eintragung einer Marke zwingend zu beachten?
Bevor Unternehmen oder Privatpersonen eine Marke anmelden, sollten sie unbedingt nach bereits bestehenden Marken recherchieren. Diese muss so umfassend und erschöpfend sein, dass vor der Anmeldung der Marke zweifelsfrei ausgeschlossen ist, dass die präferierte Marke bestehende Markennamen verletzen würde oder Schutzhindernisse einer erfolgreichen Anmeldung entgegenstehen. Juristische Laien sind mit einer Markenrecherche meist überfordert und es passieren schnell Fehler, die kostspielige Folgen haben können. Daher sollte die Recherche von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Markenrecht durchgeführt werden.
Unternehmen sollten zum einen prüfen, für welche Waren- oder Dienstleistungsbereiche sie die zukünftige Marke anmelden möchten. Zum anderen sollten sie sich entscheiden, ob sie international expandieren wollen oder es vorerst bei einer nationalen Markenanmeldung belassen. Auf Grundlage dieser Informationen sollte auch hier eine Markenrecherche erfolgen.
Melden sie eine Marke an, die bereits eingetragen wurde oder einer anderen Marke zu sehr ähnelt, kann dies schnell in einer Verletzung von Markenrechten enden. Inhaber älterer Marken können dann mit einer Abmahnung und sogar einer einstweiligen Verfügung gegen eine solche Markenverletzung vorgehen.
Erlässt das Gericht eine einstweilige Verfügung, muss der Betroffene von heute auf morgen Werbung sowie Vertrieb einstellen und die widerrechtlich gekennzeichneten Produkte vom Markt nehmen. Das geht insbesondere für Gründer und junge Unternehmen mit schwerwiegenden wirtschaftlichen Einbußen einher, die häufig existenzbedrohlich sind. Auch Kunden und Geschäftspartner verlieren dann schnell das Vertrauen in das Unternehmen.
„Erlässt das Gericht eine einstweilige Verfügung, muss der Betroffene von heute auf morgen Werbung sowie Vertrieb einstellen und die widerrechtlich gekennzeichneten Produkte vom Markt nehmen.“
5. Wird bei der Registrierung einer Marke zwingend die Hilfe eines Anwalts für Markenrecht benötigt?
Ein Rechtsanwalt für Markenrecht kann nicht nur eine Markenrecherche vornehmen, sondern auch eine fehlerfreie und damit erfolgreiche Markenanmeldung gewährleisten. Unternehmen und Unternehmer müssen aber nicht zwangsläufig einen Anwalt für Markenrecht hinzuziehen, sie können die Recherche und Markenanmeldung auch selbstständig durchführen.
Ich rate jedoch davon ab, denn bis zur Anmeldung unterlaufen wie erwähnt häufig Fehler, sei es in der Recherche, sei es bei der Frage, was für eine Marke gewählt wird, sei es bei der Abfassung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Die Korrektur einer Anmeldung ist nur in sehr engen Grenzen möglich.
6. Wie beurteilen Sie die Vorteile der Online-Rechtsberatung für Ihre Mandanten?
Ein großer Vorteil der Online-Rechtsberatung besteht darin, dass es Rechtssuchenden viel leichter fällt, den passenden Anwalt für ihr Anliegen zu finden. Meist wissen sie nicht, was einen guten Anwalt ausmacht oder nach wem sie suchen müssen.
Die Online-Rechtsberatung nimmt dem Mandanten die Suche ab und ermöglicht eine schnelle Unterstützung durch Anwälte, die direkt in Bezug auf sein Anliegen spezialisiert sind. Auch die Kommunikation ist schneller und einfacher geworden, da Wartezeiten und die übliche Terminvereinbarung vor Ort entfallen.
7. Was möchten Sie Ihren Mandanten abschließend mit auf den Weg geben?
Gerade junge Unternehmen und Existenzgründer sollten vor den potenziellen Schwierigkeiten einer Markenanmeldung nicht zurückschrecken. Wer den Gang zum Rechtsanwalt scheut, dem empfehle ich, die Online-Rechtsberatung von advocado auszuprobieren. Interessierte finden nicht nur schnell und unkompliziert Hilfe, sondern können die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs nutzen, um ihr Anliegen mit einem Rechtsanwalt für Markenrecht zu besprechen.
In diesem Erstgespräch lässt sich oft bereits klären, ob eine Markenanmeldung erfolgversprechend ist. Mit dieser Einschätzung können die Mandanten dann entscheiden, ob sie einen Anwalt beauftragen möchten.