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Gegen Mobbing kann man sich wehren! Wenn Gespräche mit Vorgesetzten, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragten nicht helfen, können Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Denn Mobbing kann strafbar sein. Ein Anwalt kann den Einzelfall prüfen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ob Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln, Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede, Unterlassungsaufforderung und Schmerzensgeldklage: Ein Anwalt kann alles Notwendige tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Manfred D.

Nachdem sich der Rechtsfall vorab erledigt hatte, unproblematische Rückerstattung der geleisteten Anzahlung für die Anwaltskosten durch Frau RA Fey. Weiter zu empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Gabriele F.

war ein sehr nettes und hilfreiches Gespräch, sehr zuvorkommend, sollte ich anderweitig jemals Probleme haben, würde ich sofort wieder Herrn Labitzke nehmen und auch weiter empfehlen !

5,00 von 5 Sternen
Slvia ..

Bin sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit,hoffe das die letzte Hürde auch erfolgreich ist.ich kann diesen Anwalt nur weiter empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Conrad B.

Vielen Dank für die schnelle und kompetente Hilfe! Klar und verständlich in den Aussagen und Ratschlägen. Kann ich uneingeschränkt empfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Markus W.

Frau Buschner hat mir im Rahmen einer Erstberatung wertvolle Hinweise zu meinem anstehenden Dialog mit meiner PKV gegeben. Sie hat sehr schnell auf meine Nachrichten reagiert, ist auf meine Fragen eingegangen und hat insgesamt bisher einen kompetenten Eindruck bei mir hinterlassen.

5,00 von 5 Sternen
Alfred K.

RA Frau Buschner hat meine Anfrage außergewöhnlich umfangreich und verständlich erläutert. Würde Frau Buschner mit guten Gewissen weiterempfehlen. Vielen Dank!

5,00 von 5 Sternen
Nathalie B.

Frau Buschner hat sich innerhalb einer Stunde telefonisch bei mir gemeldet. Sie war sehr freundlich und hat mir klar gesagt, wie ich in meinem Fall vorgehen sollte. Die Beratung war sehr hilfreich. Falls weitere rechtliche Schritte notwendig sind, werde ich mich an Sie wenden.

5,00 von 5 Sternen
Franziska B.

Ich habe eine kurze Beratung erhalten, ob sich in meinem Fall überhaupt eine kostenpflichtige Anwaltsberatung lohnt - bin sehr zufrieden.

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  • Strafanzeige erstatten
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Häufig gestellte Fragen

Mobbing am Arbeitsplatz kann strafbar sein. Wenn Vorgesetzte oder Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte die Situation nicht klären, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und rechtliche Schritte gegen das Mobbing in die Wege leiten.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Mobbing oder ein Anwalt für Strafrecht helfen. Beide können rechtliche Schritte unternehmen, um die belastende Situation am Arbeitsplatz zu beenden – ob durch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung oder eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede.

Ein Anwalt kann für Sie die Auseinandersetzung mit dem Täter führen, Anzeige für Sie erstatten – und Klage einreichen, um das Mobbing rechtsverbindlich zu unterbinden und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz einzufordern.

Unsere Top Partner-Anwälte für Mobbing

Konstantina Ntzemou Angelopoulou
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Anwalt für Mobbing: Was muss ich wissen?

Mobbing kann in allen Lebensbereichen vorkommen: auf der Arbeit, in der Schule, im Verein oder im Internet. Betroffene werden regelmäßig aus Gruppen ausgeschlossen, verbal oder körperlich angegriffen und psychisch stark belastet. Was viele Mobbing-Opfer nicht wissen: Sie müssen die Diskriminierung nicht hinnehmen. Es gibt juristische Handhabe und Sie können sich wehren.

Ein Anwalt für Mobbing kann Ihnen den Rücken stärken, Sie über sämtliche Handlungsmöglichkeiten informieren und den Täter zu Unterlassung und Schadensersatz verpflichten.

 

Ist Mobbing strafbar?

Nicht jede Mobbinghandlung ist gleichzeitig auch eine Straftat. Dafür muss einer der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftatbestände erfüllt sein. Strafbare Mobbinghandlungen wären z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, körperliche Gewalt oder sexuelle Nötigung. Keinen Straftatbestand erfüllen würde z. B. der systematische Gruppenausschluss einer Person.

Stellt die Mobbinghandlung eine Straftat dar, kann der Betroffene Anzeige erstatten. Den Tätern steht dann eine Strafverfolgung bevor. Da es bei einer unbegründeten Anzeige zu einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede kommen kann, kann die Unterstützung eines Anwalts im Vorfeld sinnvoll sein.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

 

Was tun bei Cybermobbing?

In Zeiten von Internet und sozialen Netzwerken haben öffentliche Mobbinghandlungen zugenommen. Beschimpfungen, diskreditierende Bilder und Drohungen verbreiten sich in Sekundenschnelle und können nicht ohne Weiteres wieder gelöscht werden. Auch hier ist eine Strafanzeige möglich – blieb der Täter bisher anonym, kann die Polizei ihn ggf. ermitteln.

Neben der Strafverfolgung können Sie die Beseitigung der bloßstellenden Inhalte verlangen. Da das Internet nur schwer vergisst und dafür die Unterstützung von Computerdienstleistern nötig sein kann, können dabei hohe Kosten entstehen. Diese sind unter Umständen vom Täter zu tragen.

 

Das bringt eine Mobbingklage

Während die Strafanzeige zu einem Strafverfahren führt, können Sie mit einer zivilrechtlichen Mobbingklage Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen. Hat die Klage Erfolg, fordert das Gericht den Täter zur Unterlassung auf. Wenn er gegen diese Pflicht verstößt, kann das Gericht ihn zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verpflichten.

Da eine Klage die Täter sowohl zum Einlenken bewegen als auch den Konflikt zusätzlich befeuern kann, sollte sie wohlüberlegt sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll und zur Lösung des Konflikts geeignet ist.

 

Schadensersatz & Schmerzensgeld

Wenn Ihnen durch das Mobbing finanzielle Schäden entstanden sind – z. B. durch ärztliche Behandlungen, Kuren oder die Reparatur beschädigter Gegenstände –, können Schadensersatzansprüche gegen die Täter entstehen. Im Rahmen einer Schadensersatzklage müssen Sie nachweisen können, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Mobbing besteht – z. B. durch Arztatteste oder Zeugenberichte.

Haben Sie Schäden psychischer Natur oder chronische Schäden erlitten, entsteht außerdem ein Schmerzensgeldanspruch. Auch diesen müssen Sie beweisen und gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Beweise zu sammeln, und vor Gericht in Ihrem Sinne argumentieren.

 

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