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Gegen Mobbing kann man sich wehren! Wenn Gespräche mit Vorgesetzten, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragten nicht helfen, können Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Denn Mobbing kann strafbar sein. Ein Anwalt kann den Einzelfall prüfen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ob Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln, Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede, Unterlassungsaufforderung und Schmerzensgeldklage: Ein Anwalt kann alles Notwendige tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

4,80 von 5 Sternen
Ulrike K.

Danke für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Erstberatung in der Mietsache und das transparente Pauschalangebot!

4,80 von 5 Sternen
Karsten P.

Es handelte sich hier um die Einholung einer Zweitmeinung und die Anwältin hat die Erstmeinung vollumfänglich bestätigt

5,00 von 5 Sternen
Manuel G.

Ein äußerst freundliches, kompetentes, verständliches und ausführliches Erstgespräch. Weit über den Rahmen hinaus, den ich mir für einen kostenlosen Service vorgestellt habe. Falls notwendig, werde ich das nächste mal mit gutem Gefühl bei Herrn Wübbe meine rechtliche Vertretung anfragen.

5,00 von 5 Sternen
Dmitri G.

Sehr freundlich und kompetent, sinnvolle Ersteinschätzung und konkrete Handlungsoptionen vorgeschlagen. Hat sich für weitere Betreuung des Falls offen gezeigt, sollte der Fall eskalieren. Hat sich genügend Zeit genommen. Definitiv zu empfehlen!

4,80 von 5 Sternen
Gottfried S.

Prompte Reaktion, klare Aussage zum Sachverhalt, nicht aufdringlich. Kompetent und freundlich. Kann ich nur weiterempfehlen.

5,00 von 5 Sternen
Sandra P.

Sehr freundliche und hilfsbereite Art. Endlich ein Anwalt, der einem hilft seine Rechte durchzusetzen. Bin positiv überrascht, und freue mich wenn wir mit Herrn Wübbe den Fall positiv zu unseren Gunsten gewinnen können.

5,00 von 5 Sternen
Marina N.

Frau Thulke-Rinne hat sich sehr schnell bei mir zurückgemeldet, war sehr freundlich bei der Ersteinschätzung meines Falls.

5,00 von 5 Sternen
Uwe E.

Bin sehr überrascht über die tolle Ersatzberatung. Ich bin ausführlich und kompetent beraten worden und obwohl es damit zu keinem Folgegeschäft kommen wird, wurde mir ehrlich von einer rechtlichen Weiterverfolgung abgeraten aufgrund unsicherer Erfolgsaussichten.

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  • Strafanzeige erstatten
  • Klage einreichen
  • Unterlassung durchsetzen
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  • Anspruch prüfen
  • Schmerzensgeld einklagen
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4,82 Ø / 5
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Häufig gestellte Fragen

Mobbing am Arbeitsplatz kann strafbar sein. Wenn Vorgesetzte oder Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte die Situation nicht klären, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und rechtliche Schritte gegen das Mobbing in die Wege leiten.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Mobbing oder ein Anwalt für Strafrecht helfen. Beide können rechtliche Schritte unternehmen, um die belastende Situation am Arbeitsplatz zu beenden – ob durch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung oder eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede.

Ein Anwalt kann für Sie die Auseinandersetzung mit dem Täter führen, Anzeige für Sie erstatten – und Klage einreichen, um das Mobbing rechtsverbindlich zu unterbinden und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz einzufordern.

Unsere Top Partner-Anwälte für Mobbing

Isabelle Zimmermann-Eberl
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Anwalt für Mobbing: Was muss ich wissen?

Mobbing kann in allen Lebensbereichen vorkommen: auf der Arbeit, in der Schule, im Verein oder im Internet. Betroffene werden regelmäßig aus Gruppen ausgeschlossen, verbal oder körperlich angegriffen und psychisch stark belastet. Was viele Mobbing-Opfer nicht wissen: Sie müssen die Diskriminierung nicht hinnehmen. Es gibt juristische Handhabe und Sie können sich wehren.

Ein Anwalt für Mobbing kann Ihnen den Rücken stärken, Sie über sämtliche Handlungsmöglichkeiten informieren und den Täter zu Unterlassung und Schadensersatz verpflichten.

 

Ist Mobbing strafbar?

Nicht jede Mobbinghandlung ist gleichzeitig auch eine Straftat. Dafür muss einer der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftatbestände erfüllt sein. Strafbare Mobbinghandlungen wären z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, körperliche Gewalt oder sexuelle Nötigung. Keinen Straftatbestand erfüllen würde z. B. der systematische Gruppenausschluss einer Person.

Stellt die Mobbinghandlung eine Straftat dar, kann der Betroffene Anzeige erstatten. Den Tätern steht dann eine Strafverfolgung bevor. Da es bei einer unbegründeten Anzeige zu einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede kommen kann, kann die Unterstützung eines Anwalts im Vorfeld sinnvoll sein.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

 

Was tun bei Cybermobbing?

In Zeiten von Internet und sozialen Netzwerken haben öffentliche Mobbinghandlungen zugenommen. Beschimpfungen, diskreditierende Bilder und Drohungen verbreiten sich in Sekundenschnelle und können nicht ohne Weiteres wieder gelöscht werden. Auch hier ist eine Strafanzeige möglich – blieb der Täter bisher anonym, kann die Polizei ihn ggf. ermitteln.

Neben der Strafverfolgung können Sie die Beseitigung der bloßstellenden Inhalte verlangen. Da das Internet nur schwer vergisst und dafür die Unterstützung von Computerdienstleistern nötig sein kann, können dabei hohe Kosten entstehen. Diese sind unter Umständen vom Täter zu tragen.

 

Das bringt eine Mobbingklage

Während die Strafanzeige zu einem Strafverfahren führt, können Sie mit einer zivilrechtlichen Mobbingklage Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen. Hat die Klage Erfolg, fordert das Gericht den Täter zur Unterlassung auf. Wenn er gegen diese Pflicht verstößt, kann das Gericht ihn zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verpflichten.

Da eine Klage die Täter sowohl zum Einlenken bewegen als auch den Konflikt zusätzlich befeuern kann, sollte sie wohlüberlegt sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll und zur Lösung des Konflikts geeignet ist.

 

Schadensersatz & Schmerzensgeld

Wenn Ihnen durch das Mobbing finanzielle Schäden entstanden sind – z. B. durch ärztliche Behandlungen, Kuren oder die Reparatur beschädigter Gegenstände –, können Schadensersatzansprüche gegen die Täter entstehen. Im Rahmen einer Schadensersatzklage müssen Sie nachweisen können, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Mobbing besteht – z. B. durch Arztatteste oder Zeugenberichte.

Haben Sie Schäden psychischer Natur oder chronische Schäden erlitten, entsteht außerdem ein Schmerzensgeldanspruch. Auch diesen müssen Sie beweisen und gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Beweise zu sammeln, und vor Gericht in Ihrem Sinne argumentieren.

 

Relevantes Ratgeber-Wissen

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Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer Anwältin oder einem Anwalt für Arbeitsrecht aufgenommen haben.

Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.

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