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Diese Themen erledigen unsere Partner-Anwälte für Sie

Gegen Mobbing kann man sich wehren! Wenn Gespräche mit Vorgesetzten, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragten nicht helfen, können Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Denn Mobbing kann strafbar sein. Ein Anwalt kann den Einzelfall prüfen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ob Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln, Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede, Unterlassungsaufforderung und Schmerzensgeldklage: Ein Anwalt kann alles Notwendige tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.

Rechtsberatung von Zuhause

Beratung

  • Straftatbestand prüfen
  • Aufhebungsvertrag prüfen
  • Abfindung verhandeln

Rechtliche Schritte

  • Strafanzeige erstatten
  • Klage einreichen
  • Unterlassung durchsetzen

Entschädigung

  • Anspruch prüfen
  • Schmerzensgeld einklagen
  • Schadensersatz einfordern

Ihr Thema ist nicht dabei?

Kein Problem, schildern Sie einfach Ihr Anliegen und erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung vom Anwalt.

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So geht’s nach der kostenlosen Ersteinschätzung weiter

Es fallen keine Kosten ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an. Sie haben jederzeit die Kontrolle.

Schritt 1

Sie erhalten eine klare Ersteinschätzung über die Erfolgsaussichten und Risiken Ihres Falls. Wir schicken niemanden in einen aussichtslosen Rechtsstreit.

Schritt 2

Sie erhalten von Ihrem advocado Partner-Anwalt ein Festpreis-Angebot inklusive aller Kosten & Leistungen, das Sie in aller Ruhe prüfen können. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kümmert sich der Anwalt um alle Formalitäten der Abrechnung.

Schritt 3

Nur wenn Sie es wünschen, verfolgt Ihr advocado Partner-Anwalt den Fall für Sie weiter. Erst ab dann fallen Kosten an, die ggf. Ihre Rechtsschutzversicherung deckt.

Qualifizierte Anwälte für Mobbing

4,80 von 5 Sternen
Barbara S.

Die telefonische Erstberatung war fachlich so fundiert, dass ich Herrn Rechtsanwalt Bürgler das Mandat erteilen werde, falls mein Mahnschreiben ohne Erfolg bleiben sollte. Ein Verkaufsseminar wurde abgesagt und soll erst 2022 stattfinden. Damit bin ich nicht einverstanden und verlange meine Seminargebühr zurück.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Uta M.

Sehr geehrter Herr Neuber, für Ihre sehr hilfreiche, ausführliche Ersteinschätzung meines Anliegens danke ich Ihnen sehr, da ich nun weiß, was im schlimmsten Fall auf mich zukommen kann. Es ist tatsächlich eine Erleichterung, dies zu WISSEN, statt unruhig alles Mögliche zu befürchten. Noch einmal ganz herzlichen Dank und Ihnen alles Gute

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Gottfried K.

Der Anwalt war bestens informiert und beruhigte mich: Die Gegenseite hat kein Recht, Geld mit Mahngebühren von mir einzutreiben. Ich solle es einfach aussitzen.

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber
5,00 von 5 Sternen
Olaf G.

Schneller Rückruf. Man hatte sofort den Eindruck, dass mein Anliegen ernst genommen wird. Ich habe diesen Service das erste Mal genutzt und kann ihn nur weiterempfehlen.

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Wissem G.

Herr Bürgler hat mir genau erklärt, ob es sich lohnt mein Anliegen gerichtlich zu verfolgen, dafür bin ich dankbar und empfehle ihn weiter gerne!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Silke H.

Herr Bürgler hat mich sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Er hat mir sehr geholfen. Ich kann ihn absolut weiterempfehlen. Vielen Dank!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Georg D.

Bei der Prüfung eines Vertrages wurde ich von Herrn Bürgler kompetent unterstützt. Alle meine Fragen konnten mir einfach erklärt werden. Besonders beeindruckt war ich von der schnellen Reaktionszeit. Ich bin sehr zufrieden und komme gerne wieder!

Simon Bürgler
Für Rechtsanwalt
Simon Bürgler
5,00 von 5 Sternen
Jasmin F.

Sehr netter Erstkontakt! Ist auf alle Fragen eingegangen und konnte verständlich und kompetent weiterhelfen. Wirklich weiter zu empfehlen!

Andreas Neuber
Für Rechtsanwalt
Andreas Neuber

So geht Rechtsbe­ratung heute – einfach, sicher, ortsunabhängig

Digital & persönlich für Sie da
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advocado funktioniert online, jederzeit und überall: In Ihrem persönlichen Kundenkonto haben Sie die Informationen zu Ihrem Rechtsfall jederzeit im Blick. Unser Service-Team ist täglich für Sie da, um Sie kostenlos zu unterstützen – von der Ersteinschätzung bis zum Abschluss Ihres Rechtsanliegens.

Keine unvorhergesehenen Kosten
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Noch bevor Sie Ihren Anwalt beauftragen, erhalten Sie ein Angebot zum Festpreis. Auf Wunsch rechnet Ihr Rechtsanwalt die Kosten über Ihre Rechtsschutzversiche­rung ab – ganz ohne Aufwand für Sie.

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Häufig gestellte Fragen

Mobbing am Arbeitsplatz kann strafbar sein. Wenn Vorgesetzte oder Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte die Situation nicht klären, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und rechtliche Schritte gegen das Mobbing in die Wege leiten.

Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Mobbing oder ein Anwalt für Strafrecht helfen. Beide können rechtliche Schritte unternehmen, um die belastende Situation am Arbeitsplatz zu beenden – ob durch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung oder eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede.

Ein Anwalt kann für Sie die Auseinandersetzung mit dem Täter führen, Anzeige für Sie erstatten – und Klage einreichen, um das Mobbing rechtsverbindlich zu unterbinden und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz einzufordern.

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Anwalt für Mobbing: Was muss ich wissen?

Mobbing kann in allen Lebensbereichen vorkommen: auf der Arbeit, in der Schule, im Verein oder im Internet. Betroffene werden regelmäßig aus Gruppen ausgeschlossen, verbal oder körperlich angegriffen und psychisch stark belastet. Was viele Mobbing-Opfer nicht wissen: Sie müssen die Diskriminierung nicht hinnehmen. Es gibt juristische Handhabe und Sie können sich wehren.

Ein Anwalt für Mobbing kann Ihnen den Rücken stärken, Sie über sämtliche Handlungsmöglichkeiten informieren und den Täter zu Unterlassung und Schadensersatz verpflichten.

 

Ist Mobbing strafbar?

Nicht jede Mobbinghandlung ist gleichzeitig auch eine Straftat. Dafür muss einer der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftatbestände erfüllt sein. Strafbare Mobbinghandlungen wären z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, körperliche Gewalt oder sexuelle Nötigung. Keinen Straftatbestand erfüllen würde z. B. der systematische Gruppenausschluss einer Person.

Stellt die Mobbinghandlung eine Straftat dar, kann der Betroffene Anzeige erstatten. Den Tätern steht dann eine Strafverfolgung bevor. Da es bei einer unbegründeten Anzeige zu einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede kommen kann, kann die Unterstützung eines Anwalts im Vorfeld sinnvoll sein.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

 

Was tun bei Cybermobbing?

In Zeiten von Internet und sozialen Netzwerken haben öffentliche Mobbinghandlungen zugenommen. Beschimpfungen, diskreditierende Bilder und Drohungen verbreiten sich in Sekundenschnelle und können nicht ohne Weiteres wieder gelöscht werden. Auch hier ist eine Strafanzeige möglich – blieb der Täter bisher anonym, kann die Polizei ihn ggf. ermitteln.

Neben der Strafverfolgung können Sie die Beseitigung der bloßstellenden Inhalte verlangen. Da das Internet nur schwer vergisst und dafür die Unterstützung von Computerdienstleistern nötig sein kann, können dabei hohe Kosten entstehen. Diese sind unter Umständen vom Täter zu tragen.

 

Das bringt eine Mobbingklage

Während die Strafanzeige zu einem Strafverfahren führt, können Sie mit einer zivilrechtlichen Mobbingklage Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen. Hat die Klage Erfolg, fordert das Gericht den Täter zur Unterlassung auf. Wenn er gegen diese Pflicht verstößt, kann das Gericht ihn zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verpflichten.

Da eine Klage die Täter sowohl zum Einlenken bewegen als auch den Konflikt zusätzlich befeuern kann, sollte sie wohlüberlegt sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll und zur Lösung des Konflikts geeignet ist.

 

Schadensersatz & Schmerzensgeld

Wenn Ihnen durch das Mobbing finanzielle Schäden entstanden sind – z. B. durch ärztliche Behandlungen, Kuren oder die Reparatur beschädigter Gegenstände –, können Schadensersatzansprüche gegen die Täter entstehen. Im Rahmen einer Schadensersatzklage müssen Sie nachweisen können, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Mobbing besteht – z. B. durch Arztatteste oder Zeugenberichte.

Haben Sie Schäden psychischer Natur oder chronische Schäden erlitten, entsteht außerdem ein Schmerzensgeldanspruch. Auch diesen müssen Sie beweisen und gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Beweise zu sammeln, und vor Gericht in Ihrem Sinne argumentieren.

 

Relevantes Ratgeber-Wissen

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