Gegen Mobbing kann man sich wehren! Wenn Gespräche mit Vorgesetzten, Betriebsrat oder Gleichstellungsbeauftragten nicht helfen, können Betroffene sich an einen Anwalt wenden. Denn Mobbing kann strafbar sein. Ein Anwalt kann den Einzelfall prüfen und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Ob Aufhebungsvertrag und Abfindung verhandeln, Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede, Unterlassungsaufforderung und Schmerzensgeldklage: Ein Anwalt kann alles Notwendige tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Mobbing am Arbeitsplatz kann strafbar sein. Wenn Vorgesetzte oder Betriebsrat und Gleichstellungsbeauftragte die Situation nicht klären, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Der Anwalt kann Ihren Fall prüfen und rechtliche Schritte gegen das Mobbing in die Wege leiten.
Bei Mobbing am Arbeitsplatz kann ein Anwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Mobbing oder ein Anwalt für Strafrecht helfen. Beide können rechtliche Schritte unternehmen, um die belastende Situation am Arbeitsplatz zu beenden – ob durch die Verhandlung eines Aufhebungsvertrages mit Abfindung oder eine Strafanzeige wegen Beleidigung oder übler Nachrede.
Ein Anwalt kann für Sie die Auseinandersetzung mit dem Täter führen, Anzeige für Sie erstatten – und Klage einreichen, um das Mobbing rechtsverbindlich zu unterbinden und Schmerzensgeld sowie Schadensersatz einzufordern.
Mobbing kann in allen Lebensbereichen vorkommen: auf der Arbeit, in der Schule, im Verein oder im Internet. Betroffene werden regelmäßig aus Gruppen ausgeschlossen, verbal oder körperlich angegriffen und psychisch stark belastet. Was viele Mobbing-Opfer nicht wissen: Sie müssen die Diskriminierung nicht hinnehmen. Es gibt juristische Handhabe und Sie können sich wehren.
Ein Anwalt für Mobbing kann Ihnen den Rücken stärken, Sie über sämtliche Handlungsmöglichkeiten informieren und den Täter zu Unterlassung und Schadensersatz verpflichten.
Nicht jede Mobbinghandlung ist gleichzeitig auch eine Straftat. Dafür muss einer der im Strafgesetzbuch aufgeführten Straftatbestände erfüllt sein. Strafbare Mobbinghandlungen wären z. B. Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, körperliche Gewalt oder sexuelle Nötigung. Keinen Straftatbestand erfüllen würde z. B. der systematische Gruppenausschluss einer Person.
Stellt die Mobbinghandlung eine Straftat dar, kann der Betroffene Anzeige erstatten. Den Tätern steht dann eine Strafverfolgung bevor. Da es bei einer unbegründeten Anzeige zu einer Gegenanzeige wegen übler Nachrede kommen kann, kann die Unterstützung eines Anwalts im Vorfeld sinnvoll sein.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
In Zeiten von Internet und sozialen Netzwerken haben öffentliche Mobbinghandlungen zugenommen. Beschimpfungen, diskreditierende Bilder und Drohungen verbreiten sich in Sekundenschnelle und können nicht ohne Weiteres wieder gelöscht werden. Auch hier ist eine Strafanzeige möglich – blieb der Täter bisher anonym, kann die Polizei ihn ggf. ermitteln.
Neben der Strafverfolgung können Sie die Beseitigung der bloßstellenden Inhalte verlangen. Da das Internet nur schwer vergisst und dafür die Unterstützung von Computerdienstleistern nötig sein kann, können dabei hohe Kosten entstehen. Diese sind unter Umständen vom Täter zu tragen.
Während die Strafanzeige zu einem Strafverfahren führt, können Sie mit einer zivilrechtlichen Mobbingklage Ihre Unterlassungsansprüche durchsetzen. Hat die Klage Erfolg, fordert das Gericht den Täter zur Unterlassung auf. Wenn er gegen diese Pflicht verstößt, kann das Gericht ihn zur Zahlung einer Geldstrafe von mehreren tausend Euro verpflichten.
Da eine Klage die Täter sowohl zum Einlenken bewegen als auch den Konflikt zusätzlich befeuern kann, sollte sie wohlüberlegt sein. Ein Anwalt kann prüfen, ob eine Klage in Ihrem Fall sinnvoll und zur Lösung des Konflikts geeignet ist.
Wenn Ihnen durch das Mobbing finanzielle Schäden entstanden sind – z. B. durch ärztliche Behandlungen, Kuren oder die Reparatur beschädigter Gegenstände –, können Schadensersatzansprüche gegen die Täter entstehen. Im Rahmen einer Schadensersatzklage müssen Sie nachweisen können, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Kosten und dem Mobbing besteht – z. B. durch Arztatteste oder Zeugenberichte.
Haben Sie Schäden psychischer Natur oder chronische Schäden erlitten, entsteht außerdem ein Schmerzensgeldanspruch. Auch diesen müssen Sie beweisen und gerichtlich durchsetzen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Beweise zu sammeln, und vor Gericht in Ihrem Sinne argumentieren.