Anwalt für Schufa-Eintrag löschen lassen: Was muss ich wissen?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann Ihre Chancen auf einen Kredit, Mietvertrag oder andere Vertragsabschlüsse erheblich verschlechtern. Das müssen Sie jedoch nicht einfach hinnehmen: Falsche oder unberechtigte Einträge können Sie löschen lassen.
Löschung bereits beglichener Forderungen
Auch nach vollständiger Zahlung einer Forderung wird der negative Eintrag nicht automatisch entfernt. Aktuell gelten folgende Fristen:
- Grundsätzlich gilt: Beglichene Forderungen werden als "erledigt" markiert und bleiben bis zu 3 Jahre gespeichert.
- Neue Regelung seit 01.01.2025: Löschung bereits nach 18 Monaten, wenn
- die Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Meldung beglichen wurde,
- es sich um den ersten negativen Eintrag handelt,
- in den 18 Monaten kein weiterer negativer Eintrag erfolgt und
- keine Einträge aus Insolvenz- oder Schuldnerverzeichnissen vorliegen.
Wird auch nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, gilt weiterhin die 3-Jahres-Frist.
- Aktuelle Rechtsprechung
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) entschied: Beglichene Forderungen sind sofort zu löschen, sobald die Erledigung gemeldet wurde.
Die SCHUFA setzt dieses Urteil bislang nicht von sich aus um und wehrt sich juristisch gegen dieses Urteil – daher müssen Verbraucher die Löschung aktiv verfolgen.
Tipp: Ein erfahrener Anwalt kann prüfen, ob Sie Anspruch auf eine verkürzte oder sofortige Löschung haben, und die Entfernung des Eintrags rechtlich durchsetzen.
EuGH-Generalanwalt stärkt Verbraucherrechte gegen die Schufa
Im März 2023 ist der EuGH-Generalanwalt in einem Verfahren gegen die Schufa zu einer klaren Einschätzung gelangt: Die Schufa benachteiligt Verbraucher mit ihrem automatisiert ermittelten Scoring-Wert erheblich. Der jetzige Umgang der Schufa mit den Daten verstößt damit gegen die DSGVO.
Für Verbraucher könnte ein entsprechendes Urteil des EuGH bedeuten: Wenn Sie wegen eines schlechten Schufa-Scores keinen Kredit bekommen, muss die Auskunftei die Berechnung des Scores offenlegen.
Plus: Negative Einträge wegen einer Privatinsolvenz verschwinden jetzt früher aus der Schufa. Bis April 2023 hat die Schufa Insolvenz-Daten auch nach Ende der Insolvenz noch 3 Jahre gespeichert. Laut EuGH-Generalanwalt hat das Verbraucher zu Unrecht benachteiligt.
Die Schufa hat darauf reagiert: 6 Monate nach der Restschuldbefreiung steht die Insolvenz nicht mehr in der Schufa – damit verbessert sich Ihre Bonität schneller.