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Wenn Paare oder Ehepartner sich trennen, kann es zu Streitigkeiten um gemeinsame Immobilien, Haustiere und Haushaltsgegenstände. Gibt es gemeinsame Kinder, können außerdem umgangs- und unterhaltsrechtliche Fragen aufkommen.

 

Waren die Partner verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sind zur Auflösung der Gemeinschaft das Familiengericht und ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Trennung notwendig.

 

advocado findet für Sie schnell den passenden Anwalt mit Schwerpunkt Trennung aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

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Das sagen unsere Kunden über advocado

5,00 von 5 Sternen
Hanswalter F.

Leider konnte er mir keine Hoffnung mache in meiner Angelegenheit, er meinte das Notar und Stadt recht behalten. Das ist Traurig wenn man 7.000.00 Euro verliert.

5,00 von 5 Sternen
Heinz K.

Besser geht's nimmer. Alle Fragen beantwortet, alle Unklarheiten geklärt und erschöpfend erläutert. Fortsetzung folgt gerne bei Bedarf.

5,00 von 5 Sternen
Hildegard F.

Schnelle Beantwortung meines Problems. Sehr freundlich und kompetent. Falls noch Bedarf besteht, werde ich gerne wieder auf Frau Grote zurückkommen.

5,00 von 5 Sternen
Simon F.

Sehr nettes Gespräch mit Lösungsvorschlägen die Herr Haberbosch eigen-initiativ vorgeschlagen hat. Ganz klar - uneingeschränkte Weiterempfehlung!

4,80 von 5 Sternen
Siegfried A.

Nachbarschaftsproblem. Praktische Beratung telefonisch (Erstkontakt). Weniger den Paragraf geritten, aber rechtliche Einschätzung gibt Sicherheit beim verhandeln und ich habe Formulierungsvorschlag übernommen.

5,00 von 5 Sternen
Christine B.

Ein sehr nettes, Aufschlussreiches Gespräch auf Augenhoehe ohne viel Drumherum. Ein absolut positives Telefonat mit einem sehr sympathischen Anwalt der einem auf Augenhöhe begegnet. Danke dafür.

5,00 von 5 Sternen
Monika Plattner .

Herr Nittel hat mich sehr kurzfristig, freundlich und kompetent, bei Fragen um das deutsche Erbrecht beraten und mir dadurch sehr geholfen. War sehr beeindruckt und bin ihm sehr dankbar dafür!

5,00 von 5 Sternen
Daniel M.

Konnte mir direkt sagen, wie die Chancen in meinem Fall eines Krypto-Mining Betrugs sind. Deshalb vielen Dank hierbei.

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  • Nachehelicher Unterhalt
  • Sorge- & Umgangsrecht
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Häufig gestellte Fragen

Bei einer Trennung oder Scheidung sind zahlreiche Fragen wie Trennungsunterhalt, Unterhaltszahlungen für ein Kind sowie Sorgerecht und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder, Unterhaltszahlungen und Trennungsunterhalt zu klären. Ein Anwalt für die Trennung kann beraten, zwischen den Parteien vermitteln und eine Lösung im Interesse aller Beteiligten finden.

Die Vergütung des Anwaltes bei Trennung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Umfang der anwaltlichen Tätigkeit und der Komplexität des zu klärenden Sachverhaltes ab. Rechtsanwälte bieten neben der Stundenhonorar-Vergütung womöglich auch einen Pauschalbetrag an.

Bei einer Trennung müssen Sie für eine gesetzliche Scheidung die folgenden Unterlagen vorlegen: Ehevertrag (falls vorhanden), die Heiratsurkunde und die Kopie der Geburtsurkunde der Kinder. Beim Scheidungstermin müssen Sie zusätzlich die anwaltliche Vollmacht für den Scheidungsantrag, Ihren Personalausweis und – sofern vorhanden – die notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorlegen.

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Anwalt für Trennung: Was muss ich wissen?

Wenn Paare oder Ehegatten sich trennen, streiten sie sich oft um gemeinsame Immobilien, Haustiere und Haushaltsgegenstände. Gibt es gemeinsame Kinder, entstehen außerdem umgangs- und unterhaltsrechtliche Fragen. Waren die Partner verheiratet oder lebten in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, bedarf die Auflösung der Ehe/eingetragenen Lebenspartnerschaft der Begleitung des Familiengerichts und eines Anwalts.

advocado findet für Sie schnell einen im juristischen Umgang mit Trennungen erfahrenen Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Handlungsoptionen.

 

Diese Rechtsfolgen hat eine Trennung

Eine Trennung bleibt ohne rechtliche Folgen, wenn Sie und Ihr Partner unverheiratet sind, es keine gemeinsamen Kinder gibt und Sie keine nennenswerten Vermögenswerte gemeinsam angeschafft haben. Dann müssen Sie sich lediglich emotional mit der Trennung auseinandersetzen und können alles Weitere unter sich planen.

Haben Sie eine gemeinsame Immobilie oder zusammen in einer Mietwohnung gewohnt, ändert sich an den Eigentums- und Wohnverhältnissen rechtlich zunächst nichts – die Trennung wird innerhalb der gemeinsamen Räumlichkeiten vollzogen. Wer freiwillig auszieht, gibt sein Eigentums- bzw. Wohnrecht auf und kann die Wohnung nicht ohne Einwilligung des Ex-Partners betreten oder dort wieder einziehen. Waren die Partner verheiratet und will keiner von beiden ausziehen, entscheidet das Scheidungsgericht über die Zuweisung der Ehewohnung.

Gibt es gemeinsame Kinder, müssen die Ex-Partner zusätzlich über Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltszahlungen entscheiden. Ist keine Einigung in Sicht, entscheidet auch hier das Familiengericht.

 

Wie läuft die Scheidung ab?

Eine Ehe wird vor dem Familiengericht geschieden – nachdem Sie einen Scheidungsantrag eingereicht haben und ein Trennungsjahr vergangen ist. Ist die Scheidung einvernehmlich, haben sich die Partner bereits vor dem gerichtlichen Scheidungstermin über die Scheidungsfolgen geeinigt. Wenn nicht, muss das Gericht zusätzlich über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens, Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen entscheiden.

Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang – Sie müssen für Ihre Scheidung mindestens einen Anwalt beauftragen. Ein Anwalt kann sich bei einer Trennung dafür einsetzen, beide Parteien an einen Tisch zu bringen und eine einvernehmliche Scheidung zu erzielen, um Geld, Zeit und Nerven zu sparen.

 

Diese Auswirkungen hat die Trennung auf das Sorgerecht

Hatten Sie vor der Trennung das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder, bleibt es nach der Trennung bestehen. Dann einigen die Eltern sich selbstständig darüber, bei wem das Kind überwiegend leben soll und wann es Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen wird.

Problematisch wird es, wenn ein Partner dem anderen das Sorgerecht entziehen und das alleinige Sorgerecht haben will. Dann werden Jugendamt und Familiengericht involviert. Diese prüfen, ob das Vorhaben mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Überwiegend bleibt es zugunsten des Kindeswohls beim gemeinsamen Sorgerecht.

 

Wer muss Unterhalt zahlen?

Durch eine Trennung können Unterhaltsansprüche entstehen – z. B. auf Trennungs-, Ehegatten- oder Kindesunterhalt. Trennungsunterhalt zahlt der besser verdienende Partner, sobald die „Trennung von Tisch und Bett” erfolgt und bis die Scheidung rechtskräftig geworden ist. Ehegattenunterhalt wird nach der Scheidung gezahlt, sofern der Verdienst des einen Partners den des anderen erheblich übersteigt. Kindesunterhalt muss der Partner zahlen, bei dem das Kind nicht seinen Hauptwohnort hat.

Ein Anwalt kann prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht. Verweigert der Ex-Partner die Zahlung, kann er Ihren Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

 

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