Die Frage, wer Umgang mit Waffen oder Munition haben darf, hat für die öffentliche Sicherheit eine zentrale Bedeutung. Das deutsche Waffenrecht ist traditionell sehr restriktiv und erlebt seit 20 Jahren stetige Veränderungen.
Um die Öffentlichkeit vor missbräuchlicher Waffengewalt zu schützen, ist für den Erwerb und Betrieb einer Waffe ein Waffenschein notwendig. Einige Waffen wie z. B. vollautomatische Gewehre, Handgranaten oder Schlagringe sind gänzlich verboten. Wer eine verbotene Waffe besitzt, macht sich strafbar – ebenso, wer ohne Waffenschein eine Waffe führt. Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren und Geldstrafen sind möglich.
Wenn Sie unsicher sind, unter welchen Voraussetzungen Sie welche Waffe erwerben dürfen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für Waffenrecht zu befragen. Er kann Sie zu sämtlichen Anforderungen beraten und illegalen Waffenbesitz von vornherein ausschließen. Läuft bereits ein Verfahren gegen Sie, kann er eine passende Verteidigungsstrategie erarbeiten.
Die wichtigsten Änderungen im deutschen Waffenrecht 2020
Der Deutsche Bundestag beschloss Ende 2019 zahlreiche Änderungen für das bisherige Waffengesetz. Dazu gehört eine Überprüfung von Waffenbesitzern durch den Verfassungsschutz und das Erlassen von Waffenverbotszonen. Außerdem bestehen Führungsverbote für bestimmte Messer. Durch Erweiterungen des Waffenregisters soll der Waffenbesitz besser und umfassender überwacht werden können.
Für Waffenbesitzer bedeuten diese Änderungen, dass sie mehr Daten preisgeben und sich regelmäßigen Überprüfungen unterziehen müssen. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder und Strafverfahren.
Waffenbesitzkarte & Waffenschein
Insbesondere Jagd- und Sportschützen müssen für die Ausübung ihres Hobbys eine behördliche Erlaubnis für das Führen einer Schusswaffe besitzen und strenge Anforderungen erfüllen.
Um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein zu erlangen, beurteilen staatliche Waffenbehörden die sogenannte Zuverlässigkeit der Antragsteller. Dabei werden u. a. soziale und psychologische Aspekte einbezogen. Da es sich bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit um eine Einzelfallentscheidung handelt, kann es zu Zweifeln an der Richtigkeit des Ergebnisses kommen.
Schusswaffen, Messer & Co.: Kontrolle durch die Waffenbehörde
Wer Schusswaffen und Munition nicht getrennt voneinander aufbewahrt, sie nicht ordnungsgemäß verschließt, keine geeigneten Sicherheitsbehältnisse besitzt oder der zuständigen Behörde dies nicht nachweist, begeht nach deutschem Waffenrecht eine Ordnungswidrigkeit. Durch regelmäßige und unangemeldete Kontrollen überprüfen staatliche Waffenbehörden diese Aufbewahrungspflicht. Bewahren Sie die Waffe daher stets im Waffenschrank auf.
Geben Familienmitglieder den Kontrolleuren keinen Zugang zur Wohnung oder verweigert der Waffenbesitzer eine unangemeldete Kontrolle, entziehen die Behörden voreilig die Waffenerlaubnis.
Wenn die Waffenbehörde wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ermittelt, müssen Sie als Waffenbesitzer mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Je nach Ausmaß sind folgende Strafen möglich:
- Bußgelder zwischen 50 und 10.000 Euro
- Entzug der Waffenerlaubnis
- Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren
Wie hilft ein Anwalt für Waffenrecht weiter?
Bei einer abgelehnten Zuverlässigkeitsprüfung können Betroffene anwaltliche Hilfe zur Klärung des Sachverhaltes in Anspruch nehmen. Ein Anwalt erkennt unberechtigte oder fehlerhafte Ablehnungen schnell und weiß, wie Betroffene erfolgreich zu einer Erlaubnis gelangen.
Wer sich in einem Bußgeldverfahren oder strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befindet, kann sich umgehend von einem Anwalt beraten und verteidigen lassen. Bei einem Entzug der Waffenerlaubnis oder drohender Freiheitsstrafe lässt sich anwaltlich überprüfen, ob die Waffenbehörde die Kontrolle ordnungsgemäß durchgeführt hat.
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