Wegerechte räumen Personen das Recht ein, ein fremdes Grundstück für eigene Zwecke zu nutzen. Dieses Recht kann vom einfachen Betreten oder Befahren durch den Nachbarn bis hin zum Bau einer Bundesfernstraße durch die Straßenbauverwaltung reichen. Wegerechte schränken das Eigentum am eigenen Grundstück ein und vermindern dessen Wert.
Daher kann es sinnvoll sein, Wegerechte nur mit Bedacht an fremde Personen zu vergeben. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, können Beteiligte das Wegerecht im Grundbuch eintragen oder einen rechtsgültigen Vertrag aufsetzen lassen, in dem die Rechte und Pflichten beider Seiten verbindlich festgelegt werden. Der Eigentümer des Grundstücks kann zudem eine finanzielle Entschädigung für die Nutzung seines Grundstücks erhalten.
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