advocado logo Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Jetzt Anwalt finden
Ihr Rechtsgebiet ist nicht dabei?
Jetzt nach passenden Anwälten suchen
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Beliebte Rechtsgebiete & Themen
Schufa-Recht Betrug Erbrecht Bankrecht und Kapitalmarktrecht Strafrecht Migrationsrecht Familienrecht Patentrecht Markenrecht Baurecht
Anwalt finden Für Unternehmen So funktioniert's Anwalt werden Ratgeber
Login / Registrieren
Nutzerbereich
Hilfe erhalten
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Schufa-Recht Erbrecht Strafrecht Familienrecht Betrug Bankrecht & Kapitalmarktrecht Migrationsrecht
Alle Rechtsgebiete Anwälte in Ihrer Region
Abmahnung schreiben: 5 Anforderungen & die häufigsten Fehler
Ratgeber Arbeitsrecht Abmahnung Abmahnung schreiben
Stand 03.05.2021
Lesezeit 9 min

Abmahnung schreiben: 5 Anforderungen & die häufigsten Fehler

Sobald ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, darf dieses Fehlverhalten durch den Arbeitgeber abgemahnt werden. Damit Abmahnungen wirksam sind, müssen allerdings bestimmte inhaltliche und formale Anforderungen beachtet werden. Wie Sie eine wirksame und rechtssichere Abmahnung schreiben können, wie sich Fehler vermeiden lassen und was bei einem Widerspruch des Arbeitnehmers getan werden kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Senta Banner
Beitrag von Senta Banner
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 03.05.2021
6.179 Aufrufe
Inhaltsverzeichnis
  1. Abmahnung schreiben: Wissen vorab
  2. Wie Sie erfolgreich eine Abmahnung schreiben können
  3. Muster-Vorlage
  4. Was tun, wenn der Arbeitnehmer Widerspruch einlegt?
  5. Tipp: umfassende Beratung zur Abmahnung
  6. FAQ zur Abmahnung

1. Abmahnung schreiben: Wissen vorab

Mit einer Abmahnung weist der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer auf eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung hin und droht im Wiederholungsfall mit einer verhaltensbedingten Kündigung – damit ist die Abmahnung das letzte arbeitsrechtliche Mittel vor der Kündigung. Wer eine Abmahnung schreiben möchte, muss zahlreiche inhaltliche Anforderungen erfüllen. So muss nicht nur der Vorwurf geschildert und gerügt, sondern auch auf die Vertragsbestimmungen hingewiesen werden.

Wer darf eine Abmahnung schreiben?

Abmahnungsberechtigte sind grundsätzlich alle Personen, die auch kündigungsberechtigt sind. Aber auch direkte Vorgesetzte, die weisungsbefugt sind, dürfen eine Abmahnung schreiben. Das sind beispielsweise

  • Firmeneigentümer,
  • Geschäftsführer oder
  • Personalleiter.
Hinweis
Hinweis:

Arbeitnehmer dürfen auch ihren Arbeitgeber abmahnen, wenn dieser seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Das kann notwendig sein, wenn der Arbeitnehmer Opfer von Mobbing geworden ist oder Lohnzahlungen regelmäßig zu spät bzw. gar nicht erfolgen.

Gründe für eine Abmahnung

Gründe, aus denen Sie eine Abmahnung schreiben dürfen, sind Verstöße gegen haupt- und nebenvertragliche Pflichten des Arbeitsnehmers. Es kann helfen, wenn Sie allerdings noch vor Erstellung der Abmahnung prüfen, ob diese als Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt ist. Bei dieser Abwägung kann ein Gespräch mit dem Arbeitnehmer weiterhelfen, wobei dieser seine Sichtweise erläutern kann. Diese Anhörung ist laut mancher Tarifverträge sogar obligatorisch.

2. Wie Sie erfolgreich eine Abmahnung schreiben

Die Arbeitsgerichte stellen hohe Ansprüche an Abmahnungen, weswegen sich Arbeitgeber unbedingt an verschiedene Anforderungen halten müssen. Andernfalls könnten Sie riskieren, dass eine berechtigte Abmahnung unwirksam ist.

Wie Sie als Arbeitgeber eine rechtssichere Abmahnung schreiben und die häufigsten Fehler vermeiden können, lesen Sie ausführlich in den folgenden Abschnitten.

Formvorschriften

Infografik: Diese Formvorschriften gelten, wenn Sie eine Abmahnung schreiben.

Es gibt keine gesetzlichen Formvorschriften, weswegen Sie die Abmahnung

  • mündlich,
  • per E-Mail,
  • per SMS,
  • per Fax oder
  • per Brief

dem Arbeitnehmer zukommen lassen können. Am besten geeignet ist allerdings eine Zustellung per Post bzw. Einschreiben. So können Arbeitgeber sicherstellen, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung auch erhält – und haben zudem auch einen Nachweis über deren Zustellung.

Abmahnungen müssen zudem

  • eindeutig
  • präzise und
  • wahrheitsgemäß

formuliert werden. Schwammige Formulierungen wie „häufig“, „unfreundlich“ oder „schlecht“ sind deswegen zu vermeiden und durch konkrete Beispiele zu ersetzen.

5 Anforderungen, die eine rechtswirksame Abmahnung erfüllen muss

2012 konkretisierte das Bundearbeitsgericht in einem Urteil (AZR 258/11) Anforderungen, die eine rechtswirksame Abmahnung erfüllen sollte. Die wichtigsten stellen wir Ihnen jetzt im Überblick vor:

Schilderung des Vorwurfs

Zuerst sollten die Vorwürfe bezüglich des Arbeitnehmers ausführlich beschrieben und belegt werden. Das Fehlverhalten ist also möglichst genau und wahrheitsgemäß zu schildern. Diese Schilderung muss durch die Angabe von

  • Ort,
  • Datum und
  • Uhrzeit

eindeutig belegbar sein. Sollten Mitarbeiter Zeugen des vertragswidrigen Verhaltens geworden sein, können diese ebenfalls benannt werden.

Hinweis auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags

Sobald Sie den Vorwurf geschildert haben, muss ein expliziter Hinweis auf die verletzte Vertragspflicht im Arbeitsvertrag folgen – ansonsten ist das Abmahnschreiben ungültig. Optimalerweise nutzen Sie hier den Wortlaut aus dem Arbeitsvertrag.

Aufforderung zur Unterlassung

Anschließend muss der Arbeitnehmer aufgefordert werden, dieses Fehlverhalten in Zukunft zu unterlassen. Machen Sie deutlich, dass Sie diese Pflichtverletzung nicht weiter dulden werden. Damit wird dem abgemahnten Arbeitnehmer die Chance für eine Verhaltensanpassung und -besserung geboten.

Androhung verhaltensbedingter Kündigung

Schließlich sollte bei einer Abmahnung darauf geachtet werden, dass unmissverständlich mit einer verhaltensbedingten Kündigung bei Nichtabstellung der arbeitsvertraglichen Verletzungen gedroht wird. Andernfalls ist die Abmahnung nicht als solche, sondern als Ermahnung zu verstehen. Eine Ermahnung stellt nämlich keine rechtssichere Grundlage für eine verhaltensbedingte Kündigung dar.

Empfangsbestätigung des Arbeitnehmers

Abschließend empfiehlt sich ein Vermerk am Ende der Abmahnung, der den Empfang der Abmahnung durch den Arbeitnehmer belegt. Somit kann sichergestellt werden, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung auch erhalten hat. Diese Empfangsbestätigung kann der Arbeitnehmer allerdings auch verweigern. Deshalb genügt in diesem Zusammenhang hilfsweise die Unterschrift eines Zeugen.

Wenn Sie die Abmahnung alternativ als Brief durch ein Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen, gilt der Rückschein als rechtssichere Dokumentation für den Empfang durch den Arbeitnehmer.

Achtung
Vorsicht vor vorschneller Kündigung!

Bevor Sie wirksam kündigen können, müssen je nach Einzelfall und Schwere der Pflichtverstöße mehr oder weniger Abmahnungen erfolgen. Sofern mehrere Abmahnungen notwendig sind, können Sie daher die Androhung der verhaltensbedingten Kündigung mit jeder weiteren Abmahnung in ihrer Intensivität steigern.

Häufige Fehler & wie Sie sich vermeiden lassen

Bei der Erstellung einer Abmahnung können viele Fehler gemacht werden, die zu deren Unwirksamkeit führen können. Folgende Fehler können Sie vermeiden:

  • Durchnummerierung von Abmahnungen: Nummerieren Sie die Abmahnungen an Ihren Arbeitnehmer durch und eine der Abmahnungen ist ungültig, sind alle darauffolgenden nummerierten Abmahnungen ebenfalls unwirksam.
  • Mehrere Pflichtverstöße in einer Abmahnung: Wenn einer der aufgeführten Pflichtverstöße unwirksam ist, gilt die gesamte Abmahnung als unwirksam.
  • Häufiges Abmahnen: Abmahnungen sollten als letztes Mittel vor der Kündigung angesehen werden. Ihre Arbeitnehmer können Abmahnungen allerdings schnell auf die leichte Schulter nehmen, wenn sie zu häufig erfolgen. Des Weiteren kann ein Arbeitsgericht die Ernsthaftigkeit der Abmahnungen bezweifeln, wenn diese mit einer entsprechenden Regelmäßigkeit ausgesprochen werden.
  • Zu späte Kündigung: Eine verhaltensbedingte Kündigung darf sich nicht auf Pflichtverletzungen beziehen, die bereits mehrere Jahre zurückliegen. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf Verjährung. Das bedeutet auch, dass nach einigen Jahren die Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden kann. Eine konkrete Frist dafür gibt es allerdings nicht.
  • Kündigungsgrund verbrauchen: Wurde eine Pflichtverletzung bereits abgemahnt, darf diese zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr als Kündigungsgrund dienen.

3. Muster-Vorlage

Im Folgenden finden Sie eine Muster-Vorlage für Abmahnungen, welche wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen.

Download
Download unserer Muster-Vorlage:

Hier können Sie unsere kostenlose Muster-Vorlage für eine Abmahnung downloaden:

Kostenlose Vorlage für eine Abmahnung.

Jede Abmahnung muss allerdings individuell auf den Einzelfall angepasst werden. Deshalb kann das Muster lediglich eine Orientierung sein.

 

4. Was tun, wenn der Arbeitnehmer Widerspruch einlegt?

Gemäß § 83 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) und § 242 BGB besitzt der Arbeitnehmer das Recht zur schriftlichen Gegendarstellung. Diese darf auf Verlangen des Arbeitnehmers zur Personalakte hinzugefügt und der Abmahnung beigeordnet werden.

Der Arbeitgeber darf diese Gegendarstellung nur zurückweisen, wenn diese für ihn unzumutbar oder rechtsmissbräuchlich ist. Rechtsmissbräuchlich sind in diesem Zusammenhang alle Äußerungen, die

  • beleidigen oder
  • sich nicht auf die Abmahnung beziehen.

Sollten zudem andere Arbeitnehmer Zeugen des abgemahnten Vorfalles sein und die Sicht des abgemahnten Arbeitnehmers bestätigen können, können Erklärungen dieser ebenfalls der Personalakte hinzugefügt werden.

5. Tipp: umfassende Beratung zu Abmahnungen

Arbeitgeber können Arbeitnehmer bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten abmahnen. Damit eine Abmahnung wirksam ist, sind verschiedene formale und inhaltliche Anforderungen zu beachten. Andernfalls könnte eine berechtigte Abmahnung nicht rechtsgültig sein. Um festzustellen, ob alle wichtigen Voraussetzungen an eine Abmahnung erfüllt sind oder sich rechtliche Alternativen anbieten, kann ein Anwalt helfen. Dieser kann die Abmahnung schreiben, deren Wirksamkeit gewährleisten und Sie über alle damit verbundenen Risiken informieren.

► advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

Jetzt Abmahnung schreiben lassen!
Jetzt Abmahnung schreiben lassen!

Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.

Jetzt Ersteinschätzung erhalten

6. FAQ zur Abmahnung

Was ist ein Abmahnungsgrund?

Für jede Abmahnung muss es einen triftigen Grund geben. Dazu gehören z. B. Arbeitsverweigerung, Unpünktlichkeit, Alkohol am Arbeitsplatz, Beleidigung gegenüber Vorgesetzten oder Diebstahl.

Wie schreibe ich eine korrekte Abmahnung?

Eine Abmahnung ist grundsätzlich formlos möglich, sie kann also auch mündlich ausgesprochen oder per E-Mail versandt werden. Eine korrekte Abmahnung besteht aus einer ausführlichen Schilderung des Fehlverhaltens (mit Datum, Ort und Zeit), dem Hinweis auf die Bestimmungen des Arbeitsvertrags, einer Aufforderung zur Unterlassung sowie der Androhung einer Kündigung, wenn der Arbeitnehmer das Verhalten nicht einstellt.

Wann ist eine Abmahnung unzulässig?

Die Abmahnung ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer gar nicht gegen seine Pflichten verstoßen hat, oder die abgemahnten Verstöße bereits mehrere Jahre zurückliegen.

Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
4.960 Leser finden diesen Beitrag hilfreich.
Senta Banner
Senta Banner
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 03.05.2021

Als Mitglied der juristischen Redaktion von advocado findet Senta Banner verständliche Antworten auf komplexe Rechtsfragen aus den Gebieten Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht. So zeigt sie dem Leser auch bei schwierigen Sachverhalten die besten Lösungsansätze auf.

Das könnte Sie auch interessieren
Arbeitsvertrag mit Muster erstellen: gesetzliche Vorgaben, wichtige Klauseln & Vorlagen
Arbeitsvertrag mit Muster erstellen: gesetzliche Vorgaben, wichtige Klauseln & Vorlagen
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., welche gesetzlichen Vorgaben es gibt, wenn man einen Arbeitsvertrag erstellen möchte, welche Klauseln wichtig sind und welche Klauseln hingegen unzulässig sind.
Weiterlesen
Kündigungsarten und Gründe im Arbeitsrecht
Kündigungsarten und Gründe im Arbeitsrecht
2015 haben Arbeitsgerichte laut Statistischem Bundesamt über ca. 140.000 Kündigungen geurteilt – fehlerhafte Entlassungen sind keine Seltenheit. Prüfen Sie, um welche Art von Kündigung es sich handelt, damit Sie wissen, welche Vorschriften Ihr Arbeitgeber einhalten muss und was Sie selbst tun können.
Weiterlesen

Fall in wenigen Worten schildern

Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten

Hilfe erhalten
Banner
Mehr zu Advocado
  • Über uns
  • FAQ
  • Presse
  • Partnerprogramm
  • Login Kundenbereich
  • Vergütung
  • Sie sind Anwalt?
Rechtsanwalt für
  • Rechtsberatung
  • Anwalt für Erbrecht
  • Anwalt für Baurecht
  • Anwalt für Patentrecht
  • Anwalt für Markenrecht
  • Anwalt für Vertragsrecht
  • Anwalt für Immobilienrecht
advocado Ersteinschätzung

Wichtig: Für eine kostenlose Ersteinschätzung* durch eine:n advocado Partner-Anwält:in nutzen Sie bitte unseren einfachen & schnellen Online-Prozess.

*Die Ersteinschätzung erfolgt nach erfolgreicher Weiterleitung an einen Partner-Anwalt werktags (außer samstags) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr.

advocado Service

Unser Serviceteam ist von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie erreichbar.

Telefon: 0800 400 18 80

E-Mail: service@advocado.com

  • Facebook
  • Linkedin
  • Xing
  • Twitter

© 2025 advocado - einfach online den passenden Rechtsanwalt finden


Auszeichnungen:
Trusted Shops
Handelsblatt GbmH
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • AGB