Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung
Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Bonität Privatinsolvenz Schufa
Inhalt
  1. 1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?
  2. 2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?
  3. 3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?
  4. 4. Wann ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?
  5. 5. In 2 Schritten nach der Privatinsolvenz die Schufa löschen lassen
  6. 6. FAQ zur Schufa bei Privatinsolvenz
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Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung

Privatinsolvenz: Schufa löschen nach Restschuldbefreiung

Eine Privatinsolvenz ist für viele der letzte Ausweg aus einer finanziellen Notlage. Mit der Restschuldbefreiung endet dieser oft lange und belastende Prozess – die Schulden sind damit rechtlich erledigt. Trotzdem bleibt für viele Betroffene ein Hindernis bestehen: Der negative SCHUFA-Eintrag verschwindet nicht sofort, sondern wird zunächst lediglich als „erledigt“ markiert. Früher löschte die SCHUFA diesen Eintrag erst nach drei Jahren – heute erfolgt die Löschung bereits nach sechs Monaten.

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Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Privatinsolvenz wirkt sich in der Regel negativ auf Ihre Schufa aus.
  • Das Insolvenzverfahren führt zu negativen Schufa-Einträgen.
  • Alle Daten zur Restschuldbefreiung werden nach 6 Monaten automatisch gelöscht.
  • Über die bundesweite Anwaltsplattform advocado erhalten Betroffene eine kostenlose Ersteinschätzung von einem spezialisierten Rechtsanwalt und können so gezielt prüfen lassen, welche Einträge vorzeitig entfernt werden können.
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1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?

Eine Privatinsolvenz hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score. Sobald das Verfahren eröffnet wird, meldet das Insolvenzgericht dies an die SCHUFA. Der Eintrag signalisiert potenziellen Vertragspartnern – wie Banken, Vermietern oder Mobilfunkanbietern – eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit. Während der Dauer des Verfahrens wirkt sich dieser negative Eintrag in der Regel massiv auf Ihre finanziellen Möglichkeiten aus: Kredite werden kaum vergeben, neue Verträge oft abgelehnt und bestehende Geschäftsbeziehungen können beeinträchtigt werden.

Was bedeuten Restschuldbefreiung & Privatinsolvenz ganz genau?

Die Privatinsolvenz offiziell Verbraucherinsolvenzverfahren – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen ihre Verbindlichkeiten in einem festgelegten Zeitraum geordnet abbauen können. Ziel ist es, am Ende einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.

Eine Privatinsolvenz können alle Personen beantragen, die nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind. Unter bestimmten Umständen können auch ehemalige Selbstständige sie nutzen, wenn

  • sie weniger als 20 Gläubiger haben und
  • keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. Lohnrückstände gegenüber Angestellten).

Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen - das offizielle Verfahren für Unternehmen und selbständig tätige Personen.

Die Restschuldbefreiung ist der entscheidende Schlusspunkt des Privatinsolvenzverfahrens: Das Gericht erlässt dem Schuldner sämtliche noch offenen, nicht erfüllten Verbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Diese Schulden sind damit rechtlich erledigt und können von Gläubigern nicht mehr eingefordert werden. Für Betroffene bedeutet dies: Sie sind offiziell schuldenfrei.

Das Verfahren dauert aktuell drei Jahre. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleiben die negativen SCHUFA-Einträge noch sechs Monate bestehen, bevor sie automatisch gelöscht werden.

2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?

Bei einer Privatinsolvenz übernimmt die SCHUFA verschiedene Informationen aus dem öffentlichen Insolvenzregister. Dazu zählen in der Regel:

  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Ankündigung der Restschuldbefreiung
  • Aufhebung bzw. Ende des Verfahrens
  • Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung

Jeder dieser Schritte wird als eigener negativer Eintrag gespeichert. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens bleiben diese Vermerke bestehen und wirken sich auf Ihren SCHUFA-Score aus. Seit einer Reform im Jahr 2023 werden bestimmte Einträge – wie etwa die Restschuldbefreiung – bereits sechs Monate nach ihrer Erteilung gelöscht, zuvor waren es drei Jahre.

Auslöser für diese Änderung war unter anderem eine Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof im März 2023. Darin äußerte er erhebliche Zweifel, ob Auskunfteien wie die SCHUFA solche Daten länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister, das sie nur für sechs Monate vorhält. In der Folge hat die SCHUFA ihre Speicherpraxis angepasst.

3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?

Nein – zumindest nicht sofort. Mit der Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht sämtliche Schulden, die in das Verfahren einbezogen wurden. In der SCHUFA werden diese Forderungen zwar als „erledigt“ gekennzeichnet, die negativen Einträge bleiben jedoch zunächst bestehen.

Die gute Nachricht: Seit 2023 speichert die SCHUFA diese Daten nur noch sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung – zuvor waren es ganze drei Jahre. Dadurch kann sich Ihr SCHUFA-Score deutlich schneller erholen und ein finanzieller Neuanfang ist früher möglich.

Auch zugehörige Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden sind, verschwinden nicht sofort. Sie werden ebenfalls zunächst als „erledigt“ markiert und erst nach sechs Monaten gelöscht. Erst wenn alle diese Einträge entfernt sind, verbessert sich der SCHUFA-Score spürbar – und damit auch Ihre Kreditwürdigkeit.

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4. Wann ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?

Die negativen Einträge zum Insolvenzverfahren bleiben nach Erteilung der Restschuldbefreiung noch sechs Monate in der SCHUFA gespeichert. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Einträge taggenau gelöscht.

Warum werden Einträge nicht sofort gelöscht?

Die SCHUFA beruft sich bei der Speicherung negativer Einträge auf ein berechtigtes Interesse ihrer Vertragspartner – also von Banken, Vermietern, Mobilfunkanbietern oder anderen Unternehmen – zu erfahren, ob es in jüngerer Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten gab.

Auch nach einer Restschuldbefreiung sollen die Daten für eine gewisse Zeit sichtbar bleiben, damit Vertragspartner das Risiko neuer Geschäftsbeziehungen einschätzen können.
Die sechsmonatige Speicherfrist nach der Restschuldbefreiung ist ein Kompromiss: Sie berücksichtigt einerseits das Interesse der Betroffenen an einem schnellen Neuanfang, andererseits das Informationsinteresse der Wirtschaft. Zuvor lag diese Frist bei drei Jahren – eine deutlich längere Belastung für ehemals insolvente Verbraucher.

5. In 2 Schritten nach der Privatinsolvenz die Schufa löschen lassen

Ihre offenen Forderungen aus der Zeit vor der Privatinsolvenz sind durch den gerichtlichen Schuldenerlass am Ende der Insolvenz hinfällig. Die Schufa nimmt die Löschung der entsprechenden Negativeinträge selbstständig vor. Wenn die Schufa zu spät reagiert, können Sie die Schufa-Einträge löschen lassen – und so Ihren Schufa-Score verbessern.

Schritt 1: Selbstauskunft anfordern

Sie können mindestens einmal im Jahr kostenlos abfragen, welche Daten die Auskunftei über Sie speichert und an Unternehmen weitergibt. Laut Art. 15 DSGVO haben Sie Anspruch auf eine Kopie Ihrer Schufa-Daten.

Schritt 2: Schufa prüfen & Einträge löschen lassen

Anhand Ihrer Selbstauskunft können Sie herausfinden, welche Einträge nach der Privatinsolvenz unberechtigt und damit löschbar sind.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch von einem Anwalt Ihre Datenkopie der Schufa prüfen lassen. Er kennt die Bestimmungen der DSGVO genau und weiß, für welche Information welche Löschfrist gilt und unter welchen besonderen Umständen Sie diese vorzeitig löschen lassen könnten.

Der Anwalt kann die Auskunftei für Sie zur Löschung der veralteten Einträge auffordern. Ein anwaltliches Schreiben kann den notwendigen Nachdruck für eine schnelle Verbesserung Ihrer Schufa vermitteln.

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6. FAQ zur Schufa bei Privatinsolvenz

Ja. Die Schufa erfährt durch die öffentliche Mitteilung des Amtsgerichts vom Insolvenzantrag. Wenn Sie Insolvenz anmelden, sind Sie zahlungsunfähig. Entsprechend wird Ihre Kreditwürdigkeit durch einen negativen Eintrag gesenkt.

Nein, nicht direkt. Die Informationen über die offenen Forderungen vor der Insolvenz sind durch die Restschuldbefreiung zwar gegenstandslos, stehen aber weiterhin in der Schufa. Sie werden nur als erledigt markiert, nicht gelöscht.

Nein. Auch die Restschuldbefreiung führt zu einem negativen Schufa-Eintrag. Der Schufa-Score lässt sich nur verbessern, wenn Sie das Unternehmen direkt kontaktieren. Sie müssen das Unternehmen nach der Insolvenz selbst zur sofortigen Löschung der Einträge auffordern, die durch die Restschuldbefreiung unberechtigt sind.

Nach der Insolvenz bleiben die Informationen zur Insolvenz 6 Monate in der Schufa. Nach dem halben Jahr werden alle Insolvenz-Daten automatisch von der Schufa gelöscht.

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