1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?
Eine Privatinsolvenz wirkt sich in der Regel negativ auf den Schufa-Score aus. Auch nach dem Ende der Privatinsolvenz wird es weiterhin Schwierigkeiten geben, Verträge zu unterzeichnen und abzuschließen.
Wenn Sie Privatinsolvenz anmelden müssen, sind Sie zahlungsunfähig. Das wirkt sich negativ auf Ihre Schufa-Bewertung aus. Genauso wie nicht rechtzeitig bezahlte Forderungen führt auch ein Insolvenzantrag zu einem negativen Schufa-Eintrag. Damit wird Ihre Zahlungsunfähigkeit für Unternehmen sichtbar.
Auch nach der Privatinsolvenz ist Ihre Schufa mit Negativeinträgen belastet – schließlich konnten Sie Ihre Schulden jahrelang nicht vollständig begleichen.
Was bedeuten Restschuldbefreiung & Privatinsolvenz ganz genau?
Die Insolvenz ist ein Weg raus aus den Schulden. Nach der Insolvenz werden Verbrauchern die restlichen Schulden erlassen, obwohl sie nicht ganz abbezahlt werden konnten. Diese Vorgehensweise nennt sich Restschuldbefreiung.
Ganz so leicht, wie es sich anhört, ist es natürlich nicht: Eine Privatinsolvenz kann nur unter bestimmten Umständen beantragt werden. Sie dürfen keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme bilden alle selbstständig tätigen Personen, die mehr als 20 Gläubiger haben. Zudem dürfen die Schulden nur privat sein und nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen.
Es dauert 3 Jahre, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Der negative Eintrag zur Privatinsolvenz bleibt nach der Restschuldbefreiung noch 6 Monate bestehen.
2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?
Über die Privatinsolvenz sind folgende Informationen gespeichert:
- Eröffnung des Verfahrens
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Ende des Verfahrens
- Erteilung bzw. Ablehnung der Restschuldbefreiung
- Abweisung des Insolvenzantrags
Zu jedem Verfahrensschritt erfolgt ein negativer Eintrag. Jede Information bleibt für die Jahre der Insolvenz Teil Ihrer Schufa. Der EuGH-Anwalt hat im März 2023 erhebliche Zweifel an den Schattendatenbanken der Auskunfteien geäußert und die Frage aufgeworfen, ob es nicht ausreichend sei, wenn Daten über die Privatinsolvenz allein im öffentlichen Register einsehbar sind. Aktuell sollten Sie im Blick behalten, ob die Negativeinträge rechtzeitig entfernt wurden.
3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?
Nein, nicht direkt. Durch die Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht Ihnen die Schulden, die Sie mit in die Insolvenz gebracht haben. Alle zugehörigen Forderungen werden als „erledigt“ markiert. Die negativen Schufa-Einträge bleiben aber bestehen.
Die gute Nachricht: Die Auskunftei speichert die Daten zu den Schulden nur noch für 6 Monate nach der Restschuldbefreiung. Früher galt eine Speicherfrist von 3 Jahren. Die Schufa verbessert sich jetzt also schneller.
4. Wann ist man nach der Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig?
Die negativen Einträge zum Insolvenzverfahren bleiben jeweils 6 Monate lang in der Schufa.
Eine Löschungsfrist von 6 Monaten besteht für: Eröffnung des Verfahrens, Ende des Verfahrens, Informationen zur Restschuldbefreiung & Ablehnung des Insolvenzantrags.
Nach Ablauf der Löschfrist werden die Informationen taggenau entfernt.
Auch die Informationen über Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos sind, werden nicht sofort gelöscht. Sie werden nur als „erledigt" markiert und auch erst nach 6 Monaten gelöscht.
Für eine sofortige Löschung müssen Sie selbst aktiv werden und die Schufa-Daten entfernen lassen.
Warum werden Einträge nicht sofort gelöscht?
Die Auskunftei löscht die durch den Schuldenerlass unberechtigten Einträge nicht sofort, weil die Informationen zur Insolvenz auch gesetzlich 6 Monate lang im öffentlich einsehbaren Register gespeichert sind.
Ob es zulässig ist, dass diese für Verbraucher negativen Daten mehrfach gespeichert werden (in staatlichen Registern und bei vielen privaten Unternehmen), darüber wird der EuGH demnächst entscheiden.
5. In 2 Schritten nach der Privatinsolvenz die Schufa löschen lassen
Ihre offenen Forderungen aus der Zeit vor der Privatinsolvenz sind durch den gerichtlichen Schuldenerlass am Ende der Insolvenz hinfällig. Die Schufa nimmt die Löschung der entsprechenden Negativeinträge selbstständig vor. Wenn die Schufa zu spät reagiert, können Sie die Schufa-Einträge löschen lassen – und so Ihren Schufa-Score verbessern.