Eine Privatinsolvenz verschlechtert die Schufa. Zahlungsunfähige Verbraucher erhalten negative Einträge und dadurch eine niedrige Bonitätsbewertung. Auch die Restschuldbefreiung steht in der Schufa. Aber: Dank der Schuldenfreiheit sind Informationen zu alten offenen Forderungen eventuell löschbar. Das verbessert den Schufa-Score.
Endet die Insolvenz mit der Restschuldbefreiung, muss diese Info aus dem öffentlichen Register der Insolvenzbekanntmachung nach 6 Monaten gelöscht werden. Bei privaten Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa können die Daten 3 Jahre lang gespeichert und genutzt werden. Das VerwG Wiesbaden bezweifelt, dass diese Praxis zulässig ist – und hat die Frage am 28.09.2021 dem EuGH zur Klärung vorgelegt.
Gleich vorweg: Eine Privatinsolvenz wirkt sich negativ auf den Schufa-Score aus. Auch nach dem Ende der Privatinsolvenz wird es weiterhin Schwierigkeiten geben, Verträge zu unterzeichnen und abzuschließen.
Die Eröffnung jedes Insolvenzverfahrens wird vom zuständigen Amtsgericht öffentlich im Bundesanzeiger bekannt gegeben. Auf diesem Weg erfährt die Schufa von zahlungsunfähigen Verbrauchern und senkt deren Kreditwürdigkeit.
Das Ziel der Insolvenz ist die Schuldenfreiheit. Erreichen Sie die Restschuldbefreiung, sind Sie nicht automatisch wieder zahlungsfähig. Auch nach der Privatinsolvenz ist Ihre Schufa mit Negativeinträgen belastet – schließlich konnten Sie Ihre Schulden jahrelang nicht vollständig begleichen.
Die Insolvenz ist ein Weg raus aus den Schulden. Die Schulden werden gelöscht, obwohl sie nicht ganz abbezahlt werden konnten. Diese Vorgehensweise nennt sich Restschuldbefreiung.
Ganz so leicht, wie es sich anhört, ist es natürlich nicht: Eine Privatinsolvenz kann nur unter bestimmten Umständen beantragt werden. Sie dürfen keine selbstständige, wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Eine Ausnahme bilden alle selbstständig tätigen Personen, die mehr als 20 Gläubiger haben. Zudem dürfen die Schulden nur privat sein und nicht aus einem Arbeitsverhältnis stammen.
Es dauert drei Jahre, bis die Schulden vollständig getilgt sind. Danach bleibt in den allermeisten Fällen noch immer der negative Schufa-Eintrag.
Über die Privatinsolvenz sind folgende Informationen gespeichert:
Zu jedem Verfahrensschritt erfolgt ein negativer Eintrag. Jede Information bleibt für mehrere Jahre Teil Ihrer Schufa. Ändern können Sie daran nichts. Sie können aber überwachen, ob die Negativeinträge rechtzeitig entfernt wurden.
Nein, nicht direkt. Durch die Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht Ihnen die Schulden, die Sie mit in die Insolvenz gebracht haben – der Schuldenerlass gilt aber nicht für die negativen Schufa-Einträge. Diese werden lediglich als “erledigt” deklariert und erst nach drei Jahren gelöscht.
Trotz Schuldenfreiheit haben Sie bis drei Jahre nach der Insolvenz ebenso einen negativen Eintrag wegen der Restschuldbefreiung. Der Grund: Nach einer Insolvenz vermutet die Schufa auch für die Zukunft das Risiko einer erneuten Zahlungsunfähigkeit.
Nach der Privatinsolvenz können Sie Ihre Schufa nicht einfach löschen. Die negativen Einträge zum Insolvenzverfahren bleiben jeweils drei Jahre lang in der Schufa.
Eine Löschungsfrist von drei Jahren besteht für: Eröffnung des Verfahrens, Ende des Verfahrens, Informationen zur Restschuldbefreiung & Ablehnung des Insolvenzantrags
Nach Ablauf der Löschfrist werden die Informationen taggenau entfernt.
Auch die Informationen über Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos sind, werden nicht sofort gelöscht. Sie werden nur als "erledigt" markiert. Für eine sofortige Löschung müssen Sie selbst aktiv werden und die Schufa-Daten entfernen lassen.
Die Schufa löscht die durch den Schuldenerlass unberechtigten Einträge nicht sofort, weil das Unternehmen eine Ungleichbehandlung der Verbraucher verhindern möchte.
Wer nicht in die Insolvenz geht, sondern seine Schulden nach und nach abzahlt, benötigt dafür eine gewisse Zeit. Insolvente Schuldner sollen durch das Restschuldbefreiungsverfahren keinen Vorteil erlangen.
Das LG Frankfurt a. M. hat mit einem Urteil 2018 (Az.: 2-05 0 151/18) aber einen Anspruch auf sofortige Löschung der Restschuldbefreiung bestätigt. Ausschlaggebend dafür sind die für die Schufa geltenden Bestimmungen der DSGVO. Ein genereller Löschungsanspruch besteht durch das Urteil zwar nicht, es kann aber die Erfolgsaussichten für das Vorgehen gegen die Schufa erhöhen.
Alle Einträge zur Insolvenz samt Restschuldbefreiung können widerrufen werden, wenn besondere Umstände eine vorzeitige Lösung rechtfertigen könnten. Daneben können Sie Ihren Schufa-Score verbessern. Denn die Informationen über offene Gläubigerforderungen vor der Privatinsolvenz sind mit Ende des Verfahrens durch den gerichtlichen Schuldenerlass hinfällig.
Sie können die unberechtigten Schufa-Einträge löschen lassen. Dadurch verbessert sich Ihre Bonität. Das erreichen Sie wie folgt:
Laut Art. 15 DSGVO haben Sie das Recht zu wissen, welche Daten die Schufa über Sie speichert und an Unternehmen weitergibt. Einmal jährlich können Sie kostenlos Ihre Schufa-Selbstauskunft anfordern.
Anhand Ihrer Selbstauskunft können Sie herausfinden, welche Einträge nach der Privatinsolvenz unberechtigt und damit löschbar sind.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie auch von einem Anwalt Ihre Schufa prüfen lassen. Er kennt die Bestimmungen der DSGVO genau und weiß, für welche Information welche Löschfrist gilt und unter welchen besonderen Umständen Sie diese vorzeitig löschen lassen könnten.
Der Anwalt kann das Unternehmen für Sie zur Löschung der veralteten Einträge auffordern. Ein anwaltliches Schreiben kann den notwendigen Nachdruck für eine schnelle Verbesserung Ihrer Schufa vermitteln.
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Ja. Die Schufa erfährt durch die öffentliche Mitteilung des Amtsgerichts vom Insolvenzantrag. Wenn Sie Insolvenz anmelden, sind Sie zahlungsunfähig. Entsprechend wird Ihre Kreditwürdigkeit durch einen negativen Eintrag gesenkt.
Nein, nicht direkt. Die Informationen über die offenen Forderungen vor der Insolvenz sind durch die Restschuldbefreiung zwar gegenstandslos, stehen aber weiterhin in der Schufa. Sie werden nur als erledigt markiert, nicht gelöscht.
Nein. Auch die Restschuldbefreiung führt zu einem negativen Schufa-Eintrag. Der Schufa-Score lässt sich nur verbessern, wenn Sie das Unternehmen direkt kontaktieren. Sie müssen das Unternehmen nach der Insolvenz selbst zur sofortigen Löschung der Einträge auffordern, die durch die Restschuldbefreiung unberechtigt sind.
Nach der Insolvenz bleibt die Information über die Restschuldbefreiung noch 3 Jahre in der Schufa. Insgesamt kann es mit Beginn der Insolvenz etwa 10 Jahre dauern, bis alle Negativeinträge gelöscht sind.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.