1. Was bedeutet eine Privatinsolvenz für meine Schufa?
Eine Privatinsolvenz hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren SCHUFA-Score. Sobald das Verfahren eröffnet wird, meldet das Insolvenzgericht dies an die SCHUFA. Der Eintrag signalisiert potenziellen Vertragspartnern – wie Banken, Vermietern oder Mobilfunkanbietern – eine eingeschränkte Kreditwürdigkeit. Während der Dauer des Verfahrens wirkt sich dieser negative Eintrag in der Regel massiv auf Ihre finanziellen Möglichkeiten aus: Kredite werden kaum vergeben, neue Verträge oft abgelehnt und bestehende Geschäftsbeziehungen können beeinträchtigt werden.
Was bedeuten Restschuldbefreiung & Privatinsolvenz ganz genau?
Die Privatinsolvenz – offiziell Verbraucherinsolvenzverfahren – ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren, mit dem überschuldete Privatpersonen ihre Verbindlichkeiten in einem festgelegten Zeitraum geordnet abbauen können. Ziel ist es, am Ende einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.
Eine Privatinsolvenz können alle Personen beantragen, die nicht selbstständig wirtschaftlich tätig sind. Unter bestimmten Umständen können auch ehemalige Selbstständige sie nutzen, wenn
- sie weniger als 20 Gläubiger haben und
- keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen (z. B. Lohnrückstände gegenüber Angestellten).
Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen - das offizielle Verfahren für Unternehmen und selbständig tätige Personen.
Die Restschuldbefreiung ist der entscheidende Schlusspunkt des Privatinsolvenzverfahrens: Das Gericht erlässt dem Schuldner sämtliche noch offenen, nicht erfüllten Verbindlichkeiten, die von der Restschuldbefreiung erfasst werden. Diese Schulden sind damit rechtlich erledigt und können von Gläubigern nicht mehr eingefordert werden. Für Betroffene bedeutet dies: Sie sind offiziell schuldenfrei.
Das Verfahren dauert aktuell drei Jahre. Nach Erteilung der Restschuldbefreiung bleiben die negativen SCHUFA-Einträge noch sechs Monate bestehen, bevor sie automatisch gelöscht werden.
2. Welche Daten speichert die Schufa bei einer Privatinsolvenz?
Bei einer Privatinsolvenz übernimmt die SCHUFA verschiedene Informationen aus dem öffentlichen Insolvenzregister. Dazu zählen in der Regel:
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Ankündigung der Restschuldbefreiung
- Aufhebung bzw. Ende des Verfahrens
- Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Jeder dieser Schritte wird als eigener negativer Eintrag gespeichert. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens bleiben diese Vermerke bestehen und wirken sich auf Ihren SCHUFA-Score aus. Seit einer Reform im Jahr 2023 werden bestimmte Einträge – wie etwa die Restschuldbefreiung – bereits sechs Monate nach ihrer Erteilung gelöscht, zuvor waren es drei Jahre.
Auslöser für diese Änderung war unter anderem eine Stellungnahme des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof im März 2023. Darin äußerte er erhebliche Zweifel, ob Auskunfteien wie die SCHUFA solche Daten länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister, das sie nur für sechs Monate vorhält. In der Folge hat die SCHUFA ihre Speicherpraxis angepasst.
3. Verbessert die Restschuldbefreiung die Schufa?
Nein – zumindest nicht sofort. Mit der Restschuldbefreiung erlässt das Insolvenzgericht sämtliche Schulden, die in das Verfahren einbezogen wurden. In der SCHUFA werden diese Forderungen zwar als „erledigt“ gekennzeichnet, die negativen Einträge bleiben jedoch zunächst bestehen.
Die gute Nachricht: Seit 2023 speichert die SCHUFA diese Daten nur noch sechs Monate nach Erteilung der Restschuldbefreiung – zuvor waren es ganze drei Jahre. Dadurch kann sich Ihr SCHUFA-Score deutlich schneller erholen und ein finanzieller Neuanfang ist früher möglich.
Auch zugehörige Forderungen, die durch die Restschuldbefreiung gegenstandslos geworden sind, verschwinden nicht sofort. Sie werden ebenfalls zunächst als „erledigt“ markiert und erst nach sechs Monaten gelöscht. Erst wenn alle diese Einträge entfernt sind, verbessert sich der SCHUFA-Score spürbar – und damit auch Ihre Kreditwürdigkeit.