Wer negative Schufa-Einträge hat, bekommt keinen oder nur sehr schwer einen Kredit-, Miet- oder Handyvertrag. Aber: Nicht jeder Eintrag bei der Auskunftei ist berechtigt. Falsche, veraltete oder unberechtigte Einträge zu bezahlten oder unberechtigten Forderungen muss die Schufa löschen.
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Die Schufa ist eine Auskunftei, die die Wirtschaftsdaten von Verbrauchern sammelt. Ein Schufa-Eintrag ist daher jede Eintragung zum Zahlungsverhalten einer Person – z. B. wie zuverlässig sie bestellte Ware, Kredite oder ihren Handyvertrag bezahlt.
Alle Schufa-Einträge zusammen bilden den sogenannten Bonitätsscore, der die Kreditwürdigkeit einer Person bewertet.
Schufa-Einträge können positiv, neutral oder negativ sein. Der Vermerk über eine vollständige Rückzahlung eines Kredits wirkt sich z. B. günstig auf die Beurteilung der Bonität aus.
Ein negativer Schufa-Eintrag hingegen hat wirtschaftliche Folgen: Der Betroffene bekommt in den meisten Fällen keinen Kredit, keinen Handyvertrag, keine Versandhausware auf Rechnung oder nur schwer einen Mietvertrag. Schlimmstenfalls kündigt die Bank sogar Dispokredite und Kreditkarten.
Gemäß § 31 (2) des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kommt ein negativer Eintrag in der Auskunftei unter folgenden Bedingungen zustande:
Nicht jeder Negativeintrag ist berechtigt. In folgenden Fällen besteht ein Anspruch, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen:
Verwechselt die Auskunftei Namen und Anschriften der Verbraucher, kommt es automatisch zur falschen Zuordnung der Schufa-Einträge.
In diesem Fall wenden Verbraucher sich direkt an die Auskunftei, um die persönlichen Daten korrigieren zu lassen.
Jeder Schufa-Eintrag muss durch nachweisbare Tatsachen begründet sein. Gibt es keinen Grund für eine negative Information oder liefern Banken und Handelsunternehmen falsche Daten, muss der Schufa-Eintrag gelöscht werden.
So kann es sein, dass ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, obwohl die offene Forderung bereits bezahlt wurde. Einen solchen Schufa-Eintrag können Sie löschen lassen.
Der Anspruch auf Löschung ist in diesem Fall nicht bei der Schufa durchzusetzen, sondern bei dem Unternehmen, das den unberechtigten Vermerk bei der Auskunftei veranlasst hat.
Geben Unternehmen falsche Daten an die Schufa weiter, müssen sie diese korrigieren. Entstehen Verbrauchern durch Falscheinträge finanzielle Nachteile – etwa weil ein Kredit wegen negativer Schufa nicht möglich ist –, dann müssen die Unternehmen laut eines Urteils des Landgerichts Halle (Az. 93 C 3289/12) ihnen Schadensersatz zahlen.
Wie lange es dauert, einen Schufa-Eintrag zu löschen, hängt von der sogenannten Löschfrist ab. Innerhalb dieser Löschungsfrist muss die Schufa unberechtigte, falsche Einträge automatisch löschen.
Bleibt ein Vermerk trotz bereits abgelaufener Frist bestehen, lässt er sich löschen. Einen berechtigten Schufa-Eintrag vorzeitig löschen zu lassen, ist nicht möglich.
Einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag können Schuldner erst löschen lassen, wenn sie die Schulden abbezahlt haben, diese verjährt sind oder gar nicht bestehen.
Unberechtigt ist ein Schufa-Eintrag, wenn die gesetzlichen Eintragungsvoraussetzungen bei Eintragung nicht vorlagen. Das kann z. B. der Fall sein, wenn Sie die Mahnungen nicht erhalten haben, weil diese an die falsche Adresse geschickt wurden oder Sie umgezogen sind. In diesem Fall ist der Gläubiger dazu verpflichtet, den Schufa-Eintrag zu widerrufen und die Schufa muss dann den Eintrag löschen.
Bei der Einschätzung, ob es sich um einen unberechtigten Eintrag handelt, kann ein Anwalt unterstützen. Falls sich der Gläubiger weigert, den unberechtigten Eintrag zu widerrufen, kann ein Anwalt in den meisten Fällen eine Löschung des Eintrages erreichen.
Seit 2012 ließen sich Schufa-Einträge über Forderungen unter 2.000 Euro sofort löschen, wenn die ausstehende Summe innerhalb von 6 Wochen bezahlt wurde, es sich nicht um eine titulierte Forderung handelte und der Gläubiger die Zahlung bestätigt hatte. Diese Geringfügigkeitsgrenze akzeptiert die Schufa nun nicht mehr.
Ihre Schufa-Daten sind falsch? In 5 Schritten können Sie unberechtigte Schufa-Einträge löschen lassen:
Verbraucher haben gemäß Art. 15 DSGVO das Recht zu erfahren, welche Daten die Schufa über sie speichert. Wer eine Schufa-Selbstauskunft anfordert, erhält kostenlos eine Kopie seines Datensatzes.
So erfahren Verbraucher, welche positiven und negativen Vermerke es über ihr Zahlungsverhalten gibt.
Prüfen Sie, ob Ihre Schufa-Daten korrekt sind – vor allem die negativen Einträge. Nachweislich falsche oder veraltete Schufa-Daten können Sie löschen lassen.
Im Zweifelsfall können Sie die Auswertung Ihrer Schufa-Daten einem Anwalt mit Schwerpunkt Schufa. Er kennt die Bestimmungen für Schufa-Einträge und kann rechtssicher beurteilen, ob Sie Ihre negative Schufa löschen können.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das weitere Vorgehen.
Um einen negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie alle offenen Rechnungen bezahlt haben. Sollte die Forderung bereits verjährt sein, müssen Sie – anstatt zu zahlen – die Verjährung gegenüber dem Gläubiger erklären.
Die Schufa löscht nur Einträge zu gegenstandslosen oder bereits beglichenen Forderungen. Es kann sinnvoll sein, die Zahlungsbelege als Beweise für den gegenstandslosen Schufa-Eintrag aufzuheben.
Möchten Sie einen fehlerhaften negativen Schufa-Eintrag löschen lassen, ist das Unternehmen Ihr Ansprechpartner, das die falschen Informationen an die Schufa weitergegeben hat. Der Unternehmensname ist in der Selbstauskunft zu finden.
Sind Ihre persönlichen Daten wie Name oder Anschrift falsch, wenden Sie sich zur Korrektur direkt an die Schufa.
Für das Schreiben können Sie sich an folgendem Musterbrief orientieren: Schufa-Eintrag löschen lassen – Musterbrief. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Korrektur – üblich sind 3 Wochen.
Sie müssen dem Unternehmen beweisen können, warum der veranlasste Schufa-Eintrag falsch ist. Möchten Sie Ihr Anschreiben und die Beweise absichern, kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen.
In den meisten Fällen sollte Ihre Bonität wiederhergestellt sein, wenn Sie den Schritten I bis IV gefolgt sind. Denn: Unternehmen und auch die Schufa selbst sind dazu verpflichtet, falsche Informationen zu korrigieren bzw. zu löschen. Voraussetzung ist, dass Betroffene auf den Fehler hinweisen.
Wird Ihnen trotz des berechtigten Anspruchs die Löschung eines ungerechtfertigten Schufa-Eintrags verwehrt, empfiehlt es sich, anwaltliche Unterstützung zu nehmen.
Zusätzliche Informationen, ob und wie Sie Ihre Schufa-Einträge löschen können, erhalten Sie auf der Seite financer.com.
Widerspricht das für den unberechtigten negativen Schufa-Eintrag verantwortliche Unternehmen Ihrer Forderung nach Korrektur, sind Verhandlungen mit dem Gläubiger notwendig.
Ein Anwalt kann mit dem Unternehmen auf Augenhöhe verhandeln. Mit den notwendigen Beweisen kann er den Widerspruch des Unternehmens entkräften und eine einvernehmliche Einigung zwischen den Parteien erreichen.
Für finanzielle Einbußen durch Falscheinträge haftet die Schufa nicht selbst. Verantwortlich für die falschen Schufa-Einträge und damit schadensersatzpflichtig ist das Unternehmen, das die Daten gemeldet hat.
Nach erfolgreicher Durchsetzung kann ein Anwalt die Kosten seiner Beauftragung als Schadensposition beim verantwortlichen Unternehmen mit einfordern. Sie erhalten Anwalts- und Gerichtskosten im Erfolgsfall von der Gegenseite zurück.
Diese Schritte kann ein Anwalt für Sie unternehmen:
Sind Ihnen durch den unberechtigten Schufa-Eintrag finanzielle Nachteile entstanden, kann ein Anwalt Ihren Anspruch auf Schadensersatz prüfen.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Chancen und das weitere Vorgehen.
Verbraucher haben durch Art. 15 der DSGVO einmal jährlich das Recht, kostenlos eine Selbstauskunft bei der Schufa anzufordern.
Ja, die Löschung eines negativen Schufa-Eintrags erfolgt in der Regel automatisch, aber je nach Grund für den Eintrag gibt es unterschiedliche Löschungsfristen. Diese können zwischen 1 und 3 Jahren liegen. Nachweislich falsche, unberechtigte oder veraltete negative Schufa-Einträge können Sie jedoch sofort löschen lassen.
Zur Sicherheit können Sie sich mit dem Nachweis der Schuldenbegleichung zusätzlich direkt an die Schufa wenden.
Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.