4. Kann ich die Schufa auf Schadensersatz verklagen?
Entstehen Ihnen aufgrund eines unberechtigten bzw. falschen Negativ-Eintrags Schäden, weil die Bank z. B. die Finanzierungsraten für ein Auto höher ansetzt, ist die Schufa in der Regel nicht haftbar. Sie ist nicht verpflichtet, die einzelnen Informationen auf Korrektheit zu prüfen.
Allerdings steht Ihnen eine Entschädigung vom Gläubiger zu, der für den falschen negativen Eintrag verantwortlich ist. Dies gilt für private Unternehmen (z. B. Banken) ebenso wie für öffentliche Institutionen (z. B. Schuldnerverzeichnis).
Die Prozess- und Anwaltskosten, die bei einer Klage entstehen, können Sie im Erfolgsfall zurückfordern – denn diese sind als Schadensposition ebenfalls ersatzfähig. Das Amtsgericht Halle (Saale) urteilte, dass diese Kosten vom Verursacher des falschen Eintrags zu zahlen sind (Urteil vom 28.02.2013, Az. 93 C 3289/12).
Schadensersatz wegen DSGVO-Verstoß möglich?
Zwar hat die Schufa ein berechtigtes Interesse, Ihre Daten zu speichern – wenn Ihnen aber z. B. durch einen falschen Schufa-Eintrag ein nachweisbarer Schaden entsteht, haben Sie laut Artikel 17 DSGVO ein Recht auf Löschung. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Ihnen dadurch ein Kredit versagt wird.
Außerdem könnten Sie dafür Schadensersatz von der Schufa fordern. Weil es seit einem EuGH-Urteil vom 04. Mai 2023 keine Bagatellgrenze beim Schadensersatz nach einem DSGVO-Verstoß gibt, sind die Chancen dafür noch einmal gestiegen.
5. Wann macht es Sinn, die Schufa zu verklagen?
Wie hoch die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Schufa sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, weshalb genau Sie die Schufa verklagen wollen.
Die Chancen können gut stehen, wenn sich die Auskunftei trotz nachweislich falscher Daten gegen eine Korrektur oder Löschung des Eintrags sperrt und diese weiterhin zur Berechnung des Scores heranzieht. Schadensersatzpflichtig ist sie aber auch dann nicht – wirtschaftliche Schäden müssen Sie beim Verursacher des Eintrags geltend machen.
Aber: 2023 sind die Chancen einer Klage gegen die Schufa gestiegen. Grund ist die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts zum Umgang der Schufa mit Verbraucherdaten.
Anhand der folgenden Urteile können Sie einschätzen, wie hoch in Ihrem Fall die Erfolgschancen einer Klage gegen die Schufa sein können. Sie dienen aber nur der groben Orientierung und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.
EuGH-Urteil: Schadensersatz für DSGVO-Verstoß
Am 04.Mai 2023 hat der EuGH mit einem Urteil zum Schadensersatz für DSGVO-Verstöße wesentliche Fragen geklärt und damit auch die Erfolgsaussichten einer Schufa-Klage wegen Datenschutz-Verstößen verbessert.
Wenn die Schufa persönliche Daten zu Unrecht speichert, können Verbraucher dank dieses Urteils einfacher Schadensersatz von der Schufa einklagen. Denn für den Anspruch auf Entschädigung reicht es, dass durch einen DSGVO-Verstoß ein Schaden entstanden ist. Für die Bemessung des Schadens gibt es demnach keine Bagatellgrenze mehr (Rechtssache C-300/21).
EuGH-Generalanwalt: Schufa-Score verstößt gegen DSGVO
Der EuGH-Generalanwalt hat sich im März 2023 klar zum Scoring-Verfahren der Schufa geäußert: Die aktuelle automatisierte Berechnung des Scores verstößt aus seiner Sicht gegen die DSGVO.
Das abschließende EuGH-Urteil steht noch aus. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des Scorings erscheint aber nunmehr möglich (Rechtssache C-634/21).
Ob eine Klage gegen die Schufa Sinn macht, ist nicht nur vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sondern auch vom Ermessen der Gerichte. Bevor Sie gegen die Auskunftei vorgehen, können Sie einen Anwalt kontaktieren. Der Anwalt kann einschätzen, ob eine Klage gegen die Schufa erfolgversprechend ist.
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