Die Schufa zu verklagen, hat womöglich nur geringe Erfolgschancen – denn sie haftet nicht für negative Einträge. Haftbar sind die Unternehmen, die die Informationen weitergeben. Doch korrigiert die Schufa falsche Einträge nicht, können Verbraucher dagegen vorgehen.
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Die Schufa ermittelt auf Basis verschiedener persönlicher Daten und mit Hilfe eines komplizierten mathematisch-statistischen Verfahrens – dem sogenannten Scoring – die Kreditwürdigkeit von Privatpersonen.
Ein schlechter Score kann dazu führen, dass Verbraucher keine Kredite, Handy-, Leasing- und Mietverträge mehr bekommen. Denn für Firmen sind sie keine zuverlässig zahlenden Kunden.
Sich dagegen zu wehren, ist möglich – doch die jüngste Rechtsprechung zeigt, dass es selten erfolgversprechend ist.
Wenn Sie die Schufa wegen des Scores verklagen möchten, müssen Sie begründen, warum Ihr Wert falsch ist. Das kann aber schwierig sein. Denn die Berechnungsmethode ist Geschäftsgeheimnis der Schufa. Wie genau der Schufa-Score aus den gespeicherten Daten ermittelt wird, ist nicht bekannt.
Trotz der Intransparenz stärkte der BGH in einem Urteil das Geschäftsmodell der Schufa: Sie sei nicht verpflichtet, preiszugeben, wie sich der Score berechnet (Urteil vom 28.01.2014, Az. VI ZR 156/13). Ohne Kenntnis der Berechnungsmethode ist es jedoch unwahrscheinlich, erfolgreich gegen den Schufa-Score zu klagen.
Ist ein negativer Schufa-Eintrag berechtigt – z. B. wegen nicht bezahlter Rechnungen – müssen Sie diesen im Regelfall akzeptieren.
Eine Klage kann nur Erfolgschancen haben, wenn die Schufa die DSGVO verletzt hat. Speichert die Auskunftei Daten ohne ein berechtigtes Interesse und ohne dass Sie dem im Rahmen eines Vertrages zugestimmt haben, können Sie die Schufa verklagen.
Auch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) berechtigt zur Klage.
Eine Eintragung verstößt gegen die Datenschutzbestimmungen, wenn
Da die Schufa ein eigenes Interesse daran hat, nur korrekte Daten zu verwerten, lassen sich falsche Einträge in den meisten Fällen außergerichtlich korrigieren und der Schufa-Score verbessern.
Ja. Wenn die Schufa falsche Informationen über Sie gespeichert hat, können Sie dagegen vorgehen. Sie haben einen Anspruch auf Löschung der falschen Schufa-Einträge.
Ein Löschungsanspruch besteht bei
Achtung: Einen sofortigen Löschungsanspruch aufgrund geringfügiger Forderungen unter 2.000 Euro akzeptiert die Schufa nicht mehr.
Besteht ein Löschungsanspruch wegen falschen, fehlerhaften, veralteten oder strittigen Forderungen, können Sie eine schriftliche Beschwerde einreichen und die Korrektur bzw. Löschung der Daten fordern.
So können Sie vorgehen:
Bis die Schufa eindeutig geklärt hat, ob die Informationen korrekt oder falsch sind, muss sie den betreffenden Eintrag sperren. Er darf nicht in die Berechnung des Scores einfließen. Kommt die Schufa trotz Beschwerde zu dem Schluss, dass Ihre Daten korrekt sind, darf sie diese wieder zur Berechnung heranziehen – andernfalls ist sie verpflichtet, die Einträge zu korrigieren bzw. zu löschen.
Reagiert die Auskunftei nicht auf Ihre Beschwerde oder hält die von Ihnen bemängelten Daten dennoch für richtig, können Sie dagegen vorgehen und die Schufa verklagen. Um einen aussichtslosen Rechtsstreit zu vermeiden, können Sie vorab die Erfolgsaussichten einer Schufa-Klage durch einen erfahrenen Anwalt beurteilen lassen.
advocado findet für Sie den passenden Anwalt. Er kontaktiert Sie für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
Entstehen Ihnen aufgrund eines negativen bzw. falschen Eintrags Schäden, weil die Bank z. B. die Finanzierungsraten für ein Auto höher ansetzt, ist die Schufa grundsätzlich nicht haftbar. Aufgrund der Vielzahl an Datensätzen ist sie nicht verpflichtet, die einzelnen Informationen auf Korrektheit zu prüfen.
Sie können die Schufa somit nicht auf Schadensersatz verklagen, denn sie verwaltet nur die Daten, die die Firmen und Kreditgeber an sie weiterleiten.
Allerdings steht Ihnen eine Entschädigung vom Gläubiger zu, der für den Eintrag verantwortlich ist – wenn dieser die Löschung der falschen Informationen ablehnt. Dies gilt für private Unternehmen (z. B. Banken) ebenso wie für öffentliche Institutionen (z. B. Schuldnerverzeichnis).
Die Prozess- und Anwaltskosten, die bei einer Klage entstehen, können Sie zurückfordern – denn diese sind als Schadensposition ebenfalls ersatzfähig. Das Amtsgericht Halle (Saale) urteilte, dass diese Kosten vom Verursacher des falschen Schufa-Eintrags zu zahlen sind (Urteil vom 28.02.2013, Az. 93 C 3289/12).
Wie hoch die Erfolgsaussichten bei einer Klage gegen die Schufa sind, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, weshalb Sie die Schufa verklagen wollen.
Die Chancen können gut stehen, wenn sich die Schufa trotz nachweislich falscher Daten gegen eine Korrektur oder Löschung des Eintrags sperrt und diese weiterhin zur Berechnung des Scores heranzieht. Schadensersatzpflichtig ist sie aber auch dann nicht – wirtschaftliche Schäden müssen Sie beim Verursacher des Eintrags geltend machen.
Anhand der folgenden Urteile können Sie einschätzen, wie hoch in Ihrem Fall die Erfolgschancen einer Klage gegen die Schufa sein können. Sie dienen aber nur der groben Orientierung und können eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen.
In einem Urteil vom 21.02.2019 (Az. 2 O 237/18) entschied das Landgericht Wiesbaden, dass die Schufa nicht verpflichtet ist, negative Einträge vorzeitig zu entfernen – trotz des in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgehaltenen „Rechts auf Vergessenwerden“.
Das Landgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Daten von der Schufa korrekt erhoben wurden und damit kein Anspruch auf Löschung besteht. Laut Gericht seien die Persönlichkeitsrechte des Klägers nicht höher anzusetzen als die Interessen der Schufa und ihrer Vertragspartner.
Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte in einem Urteil vom 20.12.2018 (Az. 2-05 0 151/18) den Anspruch auf sofortige Löschung eines Schufa-Eintrags über eine vom Insolvenzgericht erteilte Restschuldbefreiung.
Das Gericht folgte nicht der Argumentation der Schufa, sondern stärkte die Interessen des Klägers. Es entschied, dass er ein sogenanntes „Recht auf Vergessenwerden“ gemäß DSGVO habe – die Interessen der Schufa überwiegen laut Gerichtsurteil nicht die Rechte und Freiheiten des Verbrauchers.
In einem Urteil vom 07.03.2012 (Az. 26 U 65/11) entschied das Kammergericht Berlin, dass doppelte Einträge nicht nur irreführend, sondern auch vertrags- und rechtswidrig sind, da sie die Kreditwürdigkeit (Bonität) der Verbraucher zusätzlich einschränken.
Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Bank hatte ihre Pflicht, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, verletzt – denn eine Firma mit dem Namen „Postbank AG“ existiert nicht. Sie sei zudem verpflichtet, bei der Schufa eine Löschung des falschen Eintrags zu beantragen.
Ob ein Klage gegen die Schufa Sinn macht, ist nicht nur vom jeweiligen Einzelfall abhängig, sondern liegt auch im Ermessen der Gerichte. Bevor Sie gegen die Schufa vorgehen, können Sie einen Anwalt kontaktieren. Er kann einschätzen, ob eine Klage gegen den Verursacher des Eintrags womöglich sinnvoller ist, als die Schufa zu verklagen.
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Wenn Sie nicht die Schufa verklagen möchten, können Sie alternativ den Ombudsmann kontaktieren. Die Schlichtungsstelle der Schufa prüft kostenlos Anliegen und Differenzen von Verbrauchern mit der Schufa.
Kommt der Ombudsmann zu dem Schluss, dass sich ein negativer Eintrag für Sie nachteilig ausgewirkt hat, sorgt er mit einem Schiedsspruch für die Richtigstellung, indem er z. B. die Korrektur oder Löschung eines Eintrags veranlasst.
Stehen die Erfolgsaussichten gut, können Sie gegen die Schufa Klage einreichen. Grundsätzlich ist dies bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro ohne Anwalt möglich. Bei mehr als 5.000 Euro Streitwert verhandelt das Landgericht – hier müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Da ein Schufa-Eintrag keinen konkret messbaren Wert hat, ist es schwierig zu bestimmen, wie hoch der Streitwert im Einzelfall ausfällt. Mehrere Gerichte haben in den vergangenen Jahren entschieden, dass bei einer Schufa-Klage ein Streitwert von 10.000 Euro angemessen ist – somit herrscht Anwaltszwang.
Entscheiden Sie sich, die Schufa zu verklagen, kann anwaltliche Unterstützung deshalb notwendig sein. Ein Anwalt mit Schwerpunkt Schufa weiß, an wen die Klage zu richten ist – an die Schufa oder an den betreffenden Gläubiger – und kann für Sie die Erfolgsaussichten einer Klage beurteilen. So können Sie einen möglicherweise aussichtslosen und teuren Prozess vermeiden.
Nach sorgfältiger Sichtung und Prüfung der Sachlage kann der Anwalt die folgenden Schritte im Klageverfahren einleiten:
Sobald Sie durch die Eigenauskunft von der negativen bzw. falschen Eintragung erfahren, haben Sie nur einen Monat Zeit, um die einstweilige Verfügung auf vorzeitige Löschung zu erreichen. Der Anwalt kann sicherstellen, dass alle Fristen eingehalten werden.
Einmal im Jahr können Sie eine kostenlose Schufa-Auskunft über Ihren Score anfordern. Sie können Folgendes bei der Schufa abfragen: Gespeicherte Daten und deren Herkunft, Empfänger dieser Daten, aktuelle und die in den letzten 12 Monaten weitergegebenen Scores sowie eine individuelle und einzelfallbezogene Erklärung dieser Werte.
Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen. Schicken Sie dem Unternehmen dazu eine schriftliche, formlose Beschwerde mit den relevanten Unterlagen. Parallel senden Sie das Schreiben an den betreffenden Vertragspartner, der die fehlerhaften Daten gemeldet hat. Er ist verpflichtet, den Eintrag bei der Schufa zu widerrufen. Bis die Korrektheit der Daten geklärt ist, muss die Schufa den Eintrag sperren und darf ihn nicht zur Bewertung Ihrer Bonität verwenden.
Bevor Sie die Schufa verklagen, können Sie die Erfolgsaussichten eines solchen Prozesses von einem Anwalt einschätzen lassen. Es kann sich lohnen, gegen den Verursacher des falschen Schufa-Eintrags zu klagen – auch Schadensersatz ist dann möglich. Eine Klage gegen die Schufa selbst kann hingegen ungewisse Erfolgschancen haben.
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.