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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Vertrag widerrufen & Vorteile sichern
Ratgeber Bank- und Kapitalmarktrecht Finanzierung Fehlerhafte Widerrufsbelehrung
Stand 27.04.2020
Lesezeit 9 min

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Vertrag widerrufen & Vorteile sichern

Widerrufsbelehrungen von Darlehens- oder Kreditverträgen können fehlerhaft sein. Wurden Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt, ist ein Widerruf des Vertrages ggf. noch Jahre später möglich. Verbraucher können so ihren hochzinsigen Kreditvertrag widerrufen und auf ein günstigeres Darlehen umschulden.

Fiona Schmidt
Beitrag von Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 27.04.2020
8.606 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Widerrufsbelehrungen in Kreditverträgen können fehlerhaft sein.
  • Betroffene Kreditnehmer können bestehende Verträge mit hohen Zinssätzen widerrufen und in Darlehen mit niedrigeren Zinsen umschulden.
  • Zusätzlich entfällt bei einem erfolgreichen Widerruf die kostenintensive Vorfälligkeitsentschädigung.
  • Verträge mit fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die zwischen Juni 2010 und März 2016 abgeschlossen wurden, sind unbegrenzt widerrufbar.
  • Für ältere Verträge ist das Widerrufsrecht seit März 2016 erloschen.
  • Für Darlehensverträge, die nach dem 20. März 2016 geschlossen wurden, gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 1 Jahr und 14 Tagen.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und mögliche Ansprüche gegenüber der Bank durchsetzen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
  2. Wie sieht eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus? | Beispiele
  3. Wann ist der Widerruf möglich?
  4. Folgen des Widerrufs
  5. Vertrag widerrufen & Vorteile sichern

1. Wann ist eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Vor Abschluss einer Versicherung, eines Darlehens- oder Leasingvertrages sowie Immobilien- oder Autokredits müssen Kreditinstitute ihre Kunden klar und unmissverständlich über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht belehren. Vielen Banken sind jedoch über Jahre hinweg Fehler in ihren Widerrufsbelehrungen unterlaufen.

Wenn wichtige Pflichtinformationen fehlen, Inhalte mehrdeutig sind oder von den gesetzlichen Vorgaben abweichen, ist die Widerrufsbelehrung ungültig.

Dann gilt die 14-tägige Widerrufsfrist nicht. Kreditnehmer können dann ihren sogenannten Widerrufsjoker ausspielen und ihren Vertrag auch Jahre später noch widerrufen und sich mit einem günstigeren Kreditvertrag Zinsvorteile sichern.

Von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen sind u. a. Verträge folgender Kreditinstitute betroffen:

  • AXA
  • BHW
  • BMW Bank GmbH
  • Commerzbank
  • DKB
  • DSL
  • ING-DiBa
  • PSD Banken
  • Sparkassen
  • Sparda Banken
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Was bedeutet das neue Urteil des EuGH?

In seinem Urteil vom 26.03.2020 räumte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein, dass eine Widerrufsbelehrung ungültig ist, wenn sie den sogenannten Kaskadenverweis enthält (C-66/19). Der Kaskadenverweis besagt, dass die Widerrufsfrist einsetzt, wenn der Verbraucher alle Pflichtangaben vorliegen hat. Welche Pflichtangaben das sind, sagt der Kaskadenverweis aber nicht – dadurch ist er zu unbestimmt.

Der Meinung des EuGH steht noch dies Bundesgerichtshofs entgegen – dieser hält Widerrufsbelehrungen trotz Kaskadenverweis für zulässig. Künftige Gerichtsverfahren werden zeigen, ob sich die Meinung des EuGH oder die des Bundesgerichtshofs durchsetzt.

2. Wie sieht eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aus? Beispiele

Die folgenden Beispiele für fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eines Darlehensvertrages zeigen besonders häufige Fehler, die Gerichte in verschiedenen Urteilen als unzulässig einstuften.

Fallen Ihnen diese Fehler in der Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages auf, bestehen gute Chancen für einen erfolgreichen Widerruf:

Fehlende Pflichtinformationen

Seit 30. Juli 2010 sind folgende Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag unverzichtbar. Fehlen diese, können Verbraucher ihren Vertrag widerrufen:

  • Name und Anschrift des Darlehensgebers
  • Art des Darlehens
  • Effektiver Jahreszins
  • Nettodarlehensbetrag
  • Sollzinssatz
  • Vertragslaufzeit
  • Betrag, Zahl und Fälligkeit der Teilzahlungen
  • Sämtliche Kosten
  • Widerrufsinformation

Falsche Fristbelehrung

Wird der Beginn der Widerrufsfrist angegeben mit „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und der Vertrag widerrufbar.

Das Wort „frühestens“ beurteilt die Rechtsprechung als verwirrend für Darlehensnehmer – die Frist ist nicht eindeutig benannt und könnte theoretisch auch später beginnen.

Aufsichtsbehörde nicht benannt

Viele Bankverträge verweisen in ihrer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auf eine zuständige Aufsichtsbehörde, ohne sie konkret zu benennen. Benennt die Bank die Behörde nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf ist dadurch viel später möglich (BGH 2016 Az. XI ZR 434/15).

Beispiel der fehlerhaften Widerrufsbelehrung: „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z. B. Angabe des effektiven Jahreszinses, Angaben zum einzuhaltenden Verfahren bei der Kündigung des Vertrags, Angabe der für den Darlehensgeber zuständigen Aufsichtsbehörde) erhalten hat.“

Keine oder unvollständige Angaben zu Widerrufsfolgen

Die Widerrufsbelehrung muss Darlehensnehmer über die möglichen Folgen eines Widerrufs aufklären. Fehlt der Textabschnitt „Widerrufsfolgen“, ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Die Formulierung „Soweit das Darlehen bereits ausbezahlt wurde, haben Sie es [...] zurück­zuzahlen“ wurde in einem Urteil als fehlerhafte Widerrufsbelehrung eines Autokredits gewertet, da sie nicht eindeutig genug über die Rechtsfolgen aufklärt (LG Ravensburg 2019 Az. 2 O 90/19).

Auch falsche Formulierungen zu den Widerrufsfolgen machen eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft. Steht darin z. B., dass „Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Absenden der Widerrufsbelehrung“ zu erstatten sind, ist dies falsch. Es müsste nach Absenden der Widerrufserklärung heißen (KG Berlin 2015, 4 W 16/15 zur DKB).

Unzureichende Aufklärung über Folgen für verbundene Geschäfte

Haben Sie neben dem Immobiliendarlehen weitere Verträge mit ihrem Kreditinstitut abgeschlossen – z. B. eine Restschuld- oder Gebäudeversicherung –, muss die Bank Sie darüber aufklären, welche Folgen bei einem Widerruf der Versicherung möglich sind. Andernfalls ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

 

Unbekannte Mehrkosten für öffentliche Stellen

Die Formulierung „Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber auch die Aufwendungen zu ersetzen, die der Darlehensgeber gegenüber öffentlichen Stellen erbracht hat und nicht zurückverlangen kann.“ suggeriert Verbrauchern unbekannte Mehrkosten im Falle eines Widerrufs. Da der Hinweis verwirrend ist, ist solch eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft.

Aufwendungen an öffentliche Stellen sind z. B. Gebühren für Notar und Grundbucheintrag, die immer der Kreditnehmer trägt.

Ergänzende Fußnote

Einige Widerrufsbelehrungen enthalten die Fußnote „Bitte Frist im Einzelfall prüfen“. Diese Fußnote wurde in mehreren Urteilen als fehlerhafte Widerrufsbelehrung (z. B. LG Kiel 2016, Az. 8 O 150/15) eingestuft.

Sie suggeriere Kunden, dass die angegebene Frist unter Umständen nicht verlässlich ist und von ihnen selbst zu überprüfen sei. Sie ist unnötig verwirrend und daher ungültig.

Keine Anpassung auf den Einzelfall

Die Widerrufsbelehrung muss sich stets auf den individuellen Vertrag beziehen.

Führt die Widerrufsbelehrung verschiedene vertragliche Möglichkeiten auf, die in keinem Zusammenhang mit dem konkreten Darlehensvertrag stehen, ist sie fehlerhaft.

Gibt es mehrere Widerrufsbelehrungen, kann das gegen das Deutlichkeitsgebot verstoßen, weil Verbraucher nicht wissen, welche Widerrufsinformationen gültig sind.

Der Bundesgerichtshof (2016 Az. 21 O 475/12) urteilte jedoch, dass eine Widerrufsbelehrung mit Ankreuzoptionen den Anforderungen des Gesetzes entsprechen kann – solange die Gestaltung für Verbraucher noch verständlich ist (LG Lüneburg 2016 Az. 5 O 262/14).

3. Wann ist der Widerruf möglich?

Kreditverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sind nicht immer ewig widerrufbar. Je nachdem, wann der Vertrag geschlossen wurde, ergeben sich unterschiedliche Fristen:

  • Vertragsabschluss vor 02. November 2002: Da Kreditinstitute damals noch nicht über das Widerrufsrecht aufklären mussten, ist ein Widerruf selbst bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nicht möglich.
  • Vertragsabschluss zwischen 02. November 2002 und 10. Juni 2010: Durch eine neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie war der Widerruf bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung nur bis zum 21.06.2016 möglich – das Recht auf Widerspruch erlosch nach diesem Termin.
  • Vertragsabschluss zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016: Bei fehlender oder fehlerhafter Widerrufsbelehrung sind in diesem Zeitraum geschlossene Verträge ewig widerrufbar.
  • Vertragsabschluss nach 21. März 2016: Durch Inkrafttreten der sogenannten Wohnimmobilienkreditrichtlinie sind Verträge bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung nur noch maximal 1 Jahr und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufbar.

Haben Sie bis zum 21. Juni 2016 gegen Ihren Kreditvertrag Widerspruch eingelegt oder enthält Ihr Vertrag gar keine Widerrufsbelehrung, gilt das uneingeschränkte Widerrufsrecht trotzdem weiterhin.

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Wann ist der Widerruf nicht möglich?

Einige Kreditverträge sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) nennt in § 491 Abs. 2 folgende Verträge:

  • Gewerbliche Kredite
  • Nettodarlehenssummen unter 200 €
  • Verträge, die innerhalb von maximal 3 Monaten zurückgezahlt werden
  • Kredite gegen Pfand
  • Arbeitgeberdarlehen als Nebenleistung zu einem Arbeitsvertrag
  • Staatliche Förderdarlehen

Wurde ein Darlehensvertrag durch Fernabsatz abgeschlossen – etwa via Telefon, Fax, Internet oder postalisch – und von beiden Seiten bereits erfüllt, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 11. September 2019 (C-143/18) kein Widerruf mehr möglich.

4. Folgen des Widerrufs

Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, können Verbraucher durch einen Widerruf ohne finanzielle Nachteile aus dem Kreditvertrag aussteigen.

Akzeptiert die Bank Ihren Widerruf, wird der Vertrag rückabgewickelt – d. h. Sie müssen innerhalb von 30 Tagen bereits erhaltenes Geld an den Kreditgeber zurückzahlen.

Vor dem Widerruf kann es deshalb helfen, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit sichern – z. B. durch eine alternative Anschlussfinanzierung mit günstigerem Zinssatz.

Die Bank muss Ihnen im Gegenzug alle bereits geleisteten Zahlungen plus Zinsen erstatten. Haben Sie Ihrer Bank höhere Zinsen gezahlt, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses marktüblich waren, müssen Sie nach erfolgreichem Widerruf nur den Marktzinssatz auf die Restschuld bezahlen. Die Bank muss Ihnen zu viel gezahlte Zinsen erstatten.

Bei der Deutschen Bundesbank finden Sie die üblichen Zinssätze der letzten Jahre.

Vorteile des Widerrufs

Ein Widerruf eines Immobiliendarlehens bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung kann Verbrauchern finanzielle Vorteile bringen.

  • Bessere Konditionen: Galten in älteren Darlehensverträgen noch Zinssätze zwischen 3 und 4 %, sind diese mittlerweile deutlich geringer (unter 1,2 %). Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können Kreditnehmer aus ihrem teuren Altvertrag austreten und auf ein neues Darlehen zu besseren Konditionen umschulden. Je nach Darlehenssumme lassen sich dadurch mehrere tausend Euro sparen.
  • Keine Vorfälligkeitsentschädigung: Die sehr teure Vorfälligkeitsentschädigung, die der Bank bei einer vorzeitigen Vertragskündigung als Entschädigung für fehlende Zinseinnahmen dient, entfällt bei einem Widerruf. Haben Sie diese bereits vor dem Widerruf bezahlt, muss die Bank Ihnen die Summe erstatten.
  • Nutzungsersatz der Bank: Da die Bank mit Ihren geleisteten Zahlungen bis zum Widerruf wirtschaften und sich finanzielle Vorteile verschaffen konnte, steht Ihnen ein sogenannter Nutzungsersatz zu. Dieser liegt meist 2,5 bis 5 Prozentpunkte über dem Basissatz.
Infografik: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung: So entwickelte sich der Bauzins zwischen 2010 und 2019.

5. Vertrag widerrufen & Vorteile sichern

Wer aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung einen teuren Altvertrag widerruft und in ein günstigeres Darlehen mit besseren Zinskonditionen umschuldet, kann Geld sparen.

Ein Anwalt für Verbraucherrecht kann Ihren Anspruch auf Widerruf rechtssicher prüfen. Und er kann Ihrem Widerruf gegenüber dem Kreditinstitut den notwendigen Nachdruck verleihen.

Widerrufsinformationen dürfen Darlehensnehmer nicht verwirren – aber schon kleinste Nuancen in der Formulierung können eine Mehrdeutigkeit bedeuten und eine Widerrufsbelehrung unwirksam machen.

Um eine falsche Widerrufsbelehrung zu erkennen und den Widerrufsjoker zu Ihrem finanziellen Vorteil zu nutzen, kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein.

Ein Anwalt kann Sie wie folgt unterstützen:

  • Prüfung des Vertrages: Ein Anwalt kennt die aktuelle Rechtsprechung und weiß, ob ein Vertragswiderruf aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrung möglich ist.
  • Rechtssicheres Widerrufsschreiben: In einem rechtskonformen Widerrufsschreiben weist der Anwalt die Bank auf Mängel in der Widerrufsbelehrung hin.
  • Außergerichtliche Einigung: Weigert sich die Bank, den Widerruf zu akzeptieren, verhandelt ein Anwalt mit der Bank und versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Gerichtliche Vertretung: Lehnt die Bank den Widerruf und die Rückabwicklung dennoch ab, unterstützt ein erfahrener Anwalt Sie dabei, Ihren Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
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Zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Nach einem Urteil des BGH (2013 IV ZR 23/12) muss Ihre Rechtsschutzversicherung (RSV) die Kosten für den Rechtsstreit mit der Bank tragen – sofern Ihre Versicherungspolice dies abdeckt. Das gilt auch, wenn Sie die Versicherung später als den Darlehensvertrag abgeschlossen haben.

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Fiona Schmidt
Fiona Schmidt
Redakteurin für Rechthemen
Aktualisiert am 27.04.2020

Damit Ratsuchende nachhaltige Lösungen für ihr Anliegen finden, legt Fiona Schmidt als Teil der juristischen Redaktion von advocado größten Wert auf die Verständlichkeit komplexer Sachverhalte. In ihren Beiträgen informiert sie u. a. zu passenden Handlungsoptionen im Marken- oder Internetrecht.

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