Leasingübernahme
Führt ein Dritter den Vertrag weiter, lässt sich das Leasing auch ohne Kündigung vorzeitig beenden.
Eine Einigung mit dem Nachfolger genügt zur Leasingübernahme nicht: Auch der Leasinggeber muss zustimmen. Ein schriftlicher Vertrag zwischen allen Beteiligten kann rechtliche Sicherheit schaffen.
Wichtige Inhalte:
- Name & Anschrift der Vertragsparteien
- Zustand des Leasingfahrzeugs & Auflistung vorhandener Schäden
- Haftungsausschluss für den ursprünglichen Leasingnehmer
Widerruf
Alternativ können Sie Ihren Leasingvertrag widerrufen. Das geht nur, wenn Sie als Privatperson einen Gegenstand leasen und diesen ausschließlich privat nutzen.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese beginnt, sobald der Leasingnehmer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat.
Ist die Widerrufserklärung mangelhaft, können Verbraucher den Widerrufsjoker nutzen. Dadurch bekommen sie ihre Anzahlung und bereits geleistete Leasingraten erstattet.
Anfechtung
Wenn sie das Leasing vorzeitig beenden möchten, können Leasingnehmer oder Leasinggeber den Vertrag anfechten. Damit entfallen alle Vertragspflichten.
Die Anfechtung ist nur möglich, wenn es einen Grund dafür gibt.
Mögliche Anfechtungsgründe sind:
- Irrtum über einen wesentlichen Vertragsbestandteil (z. B. Bonität oder Art des Leasinggegenstands)
- Arglistige Täuschung
- Vertragsabschluss unter Drohung
Für die Anfechtung genügt ein formloses Schreiben. Durch den Versand per Einschreiben lässt sich eindeutig nachweisen, dass der Leasingvertrag vorzeitig beendet werden soll.
Erkennt der Vertragspartner die Anfechtung nicht an, sind gerichtliche Schritte möglich. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und Ihren Anfechtungsgrund nachweisen. Kann er das Gericht überzeugen, erkennt es die Anfechtung an und verpflichtet Ihren Vertragspartner zur Rückabwicklung des Leasingvertrags.
Rücktritt
Ist der Leasinggegenstand mangelhaft, berechtigt das zum Rücktritt vom Vertrag. Dadurch lässt sich das Leasing vorzeitig beenden.
Sie haben ein vertragliches Gewährleistungsrecht. Mängel muss der Hersteller korrigieren – der Leasinggeber ist nur der Vermittler des Gegenstandes. Der Hersteller hat 2 Versuche zur Nachbesserung. Erst wenn er erfolglos bleibt, können Sie durch einen Rücktritt den Leasingvertrag vorzeitig beenden.
Für die Rücktrittserklärung genügt ein formloses Schreiben. Schicken Sie dem Hersteller am besten ein Einschreiben. So können Sie Ihren berechtigten Rücktritt beweisen.
4. Wie kündige ich meinen Leasingvertrag?
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, um einen Leasingvertrag zu kündigen. Grundsätzlich geht das ohne einen Anwalt.
Im Internet kursieren zahlreiche Muster für die Vertragskündigung. Diese Vorlagen können Ihrem individuellen Vertrag nicht vollständig gerecht werden.
Übersehen Sie wichtige Voraussetzungen, Formvorschriften oder Fristen, riskieren Sie, dass Ihre Vertragskündigung nicht rechtswirksam ist, Ihr Leasingvertrag weiterläuft oder Sie hohe Schadensersatzzahlungen leisten müssen.
Aber Achtung: Eine Leasing-Kündigung ist nur im Ausnahmefall möglich. Um den Vertrag trotzdem vorzeitig zu beenden, gibt es Alternativen zur Kündigung. Welche in Ihrem Fall die sinnvollste Lösung ist, kann ein Anwalt für Leasingrecht rechtssicher beurteilen.
Dafür klärt er folgende Fragen:
- Ist im Vertrag ein Recht zur Kündigung vereinbart?
- Gibt es ein gesetzliches Recht zur Kündigung?
- Lassen sich Schadensersatzansprüche aufseiten des Vertragspartners umgehen?
- Lässt sich der Vertrag anderweitig auflösen – z. B. durch einen Aufhebungsvertrag oder Rücktritt?
Kann der Anwalt eine der Fragen bejahen, kann er die Beendigung des Leasingvertrags für Sie durchsetzen.Er kann sich mit dem Vertragspartner in Verbindung setzen, rechtssichere Schreiben erstellen und günstige Konditionen aushandeln.
Zeigt sich der Vertragspartner uneinsichtig und verweigert die Beendigung des Leasingvertrags trotz Kündigungsrecht, kann der Anwalt Sie außerdem vor Gericht vertreten und in Ihrem Sinne argumentieren.
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