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Ratgeber Bank- und Kapitalmarktrecht Finanzierung Leasingvertrag widerrufen
Stand 27.04.2020
Lesezeit 9 min

Leasingvertrag widerrufen: Ohne Nachzahlung zur Erstattung Ihrer Raten

Sie haben ab Juni 2010 einen Leasingvertrag abgeschlossen? Dann können Sie ihn möglicherweise widerrufen. Denn viele Finanzierer haben ihren Kunden mangelhafte Widerrufsbelehrungen zugestellt. Per Widerruf können Sie die Anzahlung sowie alle geleisteten Leasingraten zurückfordern und hohe Nachzahlungen bei der Fahrzeugrückgabe umgehen.

Beitrag von Dustin Pawlitzek

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Leasingvertrag widerrufen: Ohne Nachzahlung zur Erstattung Ihrer Raten
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Wegen unzulässiger Widerrufsbelehrungen lassen sich viele Kfz-Leasingverträge widerrufen.
  • Betroffen sind zahlreiche Verträge ab Juni 2010 – sowohl für leasingfinanzierte Neuwagen als auch Gebrauchte.
  • Bei erfolgreichem Widerruf muss der Finanzierer die Anzahlung und alle bislang geleisteten Raten erstatten.
  • Verbraucher umgehen zusätzlich hohe Nachzahlungen, die bei der Fahrzeugrückgabe anfallen können.
  • Trotz 2 Klageabweisungen des BGH im November 2019 kann der Widerruf von Leasingverträgen in vielen Fällen weiterhin möglich sein.
  • Ein Anwalt kann prüfen, ob das Widerrufsrecht für Ihren Vertrag gilt und Ihre Ansprüche durchsetzen.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann gilt das ewige Widerrufsrecht?
  2. Wer kann seinen Leasingvertrag widerrufen?
  3. Welche Vorteile bringt der Widerruf?
  4. Wie widerrufe ich meinen Leasingvertrag?

1. Wann gilt das ewige Widerrufsrecht?

Eine Fahrzeugfinanzierung per Leasing ist in Deutschland auch bei Privatpersonen äußerst beliebt. Den Vertrag schließen Verbraucher entweder über die Autobank eines Konzerns (z. B. VW, BMW, Ford), über ein Kreditinstitut oder eine Leasinggesellschaft ab.

Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung gibt Leasingnehmern das Recht, ihren Leasingvertrag zu widerrufen – auch wenn die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist längst abgelaufen ist.

Fehler in der Widerrufsbelehrung bringen ewiges Widerrufsrecht

Bei vielen Vertragsabschlüssen ab Juni 2010 haben die Banken es versäumt, Verbraucher ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht für ihren Leasingvertrag zu informieren: In vielen Widerrufsbelehrungen fehlen Angaben, die das Gesetz verpflichtend vorschreibt bzw. sind diese wider­sprüchlich oder falsch formuliert.

Die Folge: Statt der üblichen 14 Tage hat der Kunde ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht und kann den Vertrag widerrufen.

Bei erfolgreichem Widerruf gibt der Betroffene das geleaste Auto zurück. Der Leasinggeber muss im Gegenzug die Anzahlung sowie alle bisher geleisteten Leasingraten erstatten.

Unter bestimmten Umständen kann der Widerruf dazu führen, dass Leasingnehmer das Fahrzeug nahezu umsonst genutzt haben: Sie erhalten möglicherweise die volle Erstattung und müssen darüber hinaus keinen Ausgleich für den Wert­verlust oder die zurückgelegten Kilo­meter zahlen.

Auch viele Autokredite können von fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betroffen sein. Hier ist der Widerruf des Autokredits in der Regel möglich, wenn der Finanzierungsvertrag über den Händler gelaufen ist. Betroffene können so ihren Diesel loswerden, dadurch den Wertverlust durch den Abgasskandal minimieren und drohende Fahrverbote umgehen. Ein Anwalt für Widerrufsrecht kann Ihren Finanzierungsvertrag prüfen.

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2. Wer kann seinen Leasingvertrag widerrufen?

Die Chance, dass ein Widerruf des Leasingvertrages Erfolg hat, kann bei Verträgen bestehen, die nach dem 10. Juni 2010 geschlossen wurden.

Denn Fehler in der Gestaltung der Widerrufsbelehrung sind ab diesem Zeitpunkt vielen Autobanken, aber auch Kreditinstituten wie der Targobank, der Commerzbank und der Santander Consumer Bank unterlaufen.

Voraussetzung für das ewige Widerrufsrecht bei Leasingverträgen sind Formfehler oder widersprüchliche bzw. falsche Formulierungen in der Widerrufsbelehrung. Unter diesen Umständen beginnt die gesetzliche 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen, der Widerruf wird dadurch unbefristet möglich.

Ob Fehler vorliegen, können Juristen zweifelsfrei erkennen. Die Rechtsprechung im Bereich des ewigen Widerrufsrechts ist äußerst verbraucherfreundlich. Es gibt zahlreiche Urteile, in denen Gerichte zugunsten des Leasingnehmers urteilten und einer Rückabwicklung wegen mangelhafter Widerrufsbelehrung zustimmten.

Das auch als „Widerrufsjoker“ bezeichnete Schlupfloch gilt sowohl für leasingfinanzierte Neuwagen als auch Gebrauchte. Von der Regelung können überwiegend Privatpersonen profitieren: Der Widerruf eines gewerblichen Leasingvertrages ist nur mit wenigen Ausnahmen möglich.

Infografik: Wann lässt sich ein Leasingvertrag widerrufen?
Hinweis
Widerruf auch für andere Verträge möglich:

Der Widerrufsjoker gilt für viele Vertragsarten. So lassen sich bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung oftmals auch Lebensversicherungen widerrufen. Und auch ein Widerruf von Immobiliendarlehen ist unter bestimmten Umständen möglich.

Was bedeuten die beiden Klageabweisungen des BGH aus November 2019 für das Widerrufsrecht?

Am 5. November 2019 wies der Bundesgerichtshof (BGH) die Klagen zweier Verbraucher zurück, die ihr Widerrufsrecht gerichtlich durchsetzen wollten (Urteile XI ZR 650/18 und XI ZR 11/19). Der BGH bewertete die in diesem Fall vorliegenden Formfehler als nicht ausreichend, um einen Widerruf zu rechtfertigen.

Die Möglichkeit, Leasingverträge zu widerrufen, kann trotz des BGH-Urteils in vielen Fällen weiterhin möglich sein.

Denn der BGH entschied lediglich über die in diesen beiden Fällen konkret monierten Fehler. In vielen Widerrufsbelehrungen könnten andere Formulierungen verwendet werden oder wesentliche Bestandteile fehlen. Beides würde weiterhin den Widerruf rechtfertigen.

Welche Bedeutung hat das neue Urteil des EuGH aus März 2020?

Im März 2020 erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine bestimmte Klausel in Widerrufsbelehrungen für unrechtmäßig (26.03.2020, C-66/19). Da sich der beanstandete Kaskadenverweis in nahezu allen Widerrufsbelehrungen seit 2010 befindet, können Verbraucher diese Leasingverträge grundsätzlich noch Jahre später widerrufen.

Laut dem Bundesgerichtshof ist der Kaskadenverweis hingegen rechtmäßig. Ob die deutschen Gerichte dem Urteil des EuGH oder dem des BGH folgen, müssen zukünftige Urteile zeigen. Ein Anwalt kann prüfen, ob das Widerrufsrecht auch für Ihren Leasingvertrag gilt.

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3. Welche Vorteile bringt der Widerruf?

Der Widerruf eines Leasingvertrages hat für Verbraucher 2 Vorteile – in beiden Fällen können sie finanziell von der Rückabwicklung profitieren.

Erstattung aller bisher geleisteten Zahlungen

Bei erfolgreichem Widerruf muss die Bank die Anzahlung und alle bisher geleisteten Leasingraten zurückerstatten. Sie darf lediglich eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer und den Wertverlust einbehalten.

Ausnahme: Bei Verträgen nach dem 12. Juni 2014 darf der Leasinggeber oftmals weder Wertverlust noch zurückgelegte Kilometer anrechnen – diese Entscheidung trafen bereits mehrere Landgerichte in rechtskräftigen Urteilen.

Wird keine Nutzungsentschädigung fällig, haben Kunden das Fahrzeug bei erfolgreichem Widerruf des Leasingvertrages jahrelang nahezu umsonst genutzt.

Nachzahlungen umgehen

Die 2 gängigsten Varianten der Finanzierung sind Restwert- und Kilometerleasing. Bei beiden Varianten kann es für den Leasingnehmer zum Ende der Laufzeit zu hohen Nachzahlungen kommen. Wer von seinem ewigen Widerrufsrecht Gebrauch macht, muss keine Nachzahlung leisten.

Beim Kilometerleasing vereinbaren die Vertragspartner eine Kilometerzahl, die der Leasingnehmer während der Laufzeit maximal mit dem Fahrzeug zurücklegen darf. Für jeden zu viel gefahrenen Kilometer muss der Kunde bei Rückgabe zahlen.

Beim Restwertleasing wird bei Vertragsabschluss geschätzt, wie viel das Fahrzeug nach der Leasinglaufzeit noch wert ist. In die Kalkulation fließen der zu erwartende technische Zustand sowie die prognostizierte Situation auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein. Ein Gutachter schätzt bei der Rückgabe des Autos den Restwert.

Das Problem: Gebrauchsspuren oder ein Unfall können den Restwert mindern. Häufig ist das Fahrzeug weniger wert als die vorab vertraglich vereinbarte Summe. Die Differenz muss der Leasingnehmer per Nachzahlung erstatten.

Rechtsberatung
Können Sie das Widerrufsrecht nutzen?

Wenn ja, muss die Bank Ihnen die Anzahlung und alle bisher geleisteten Leasingraten erstatten. Außerdem umgehen Sie Nachzahlungen, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs anfallen können.

Ein erfahrener Anwalt für Leasingrecht kann Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Erfolgschancen und das weitere Vorgehen erläutern. Jetzt Leasingvertrag widerrufen.

4. Wie widerrufe ich meinen Leasingvertrag?

Es finden sich im Internet zahlreiche Musterschreiben und Online-Rechner, mit denen Betroffene Ihren Vertrag theoretisch eigenständig widerrufen können.

Sinnvoll ist ein Vorgehen auf eigene Faust allerdings nicht. Neben der komplexen Rechtslage sprechen 3 Gründe für einen Anwalt:

  1. Ob eine Widerrufsbelehrung unzulässig ist, entscheiden häufig Nuancen – z. B. eine zu kleine Schriftgröße, Feinheiten in der Formulierung oder unvollständige bzw. falsche Angaben. Nur Juristen können Fehler zweifelsfrei erkennen und rechtsverbindlich einschätzen, ob sie zum Widerruf des Leasingvertrages ausreichen.
  2. Keine Bank macht kampflos Verluste. Die Praxis zeigt, dass Leasinggeber selbst berechtigte Rückabwicklungsansprüche zurückweisen, wenn Betroffene sie ohne anwaltliche Unterstützung einfordern.
  3. Setzt Ihr Rechtsanwalt Ihr Widerrufsrecht außergerichtlich oder gerichtlich erfolgreich durch, muss die Gegenseite Ihnen alle Kosten erstatten.

 

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Optionen zur Kostenübernahme

In der Regel übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für den Widerruf eines Leasingvertrages. Ein advocado Partner-Anwalt kann für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrem Versicherer stellen. Bitte stellen Sie dazu hier Ihre Anfrage.

Alternativ können Sie mit dem Anwalt eine Ratenzahlung vereinbaren.

Kosten
Der Verlierer zahlt:

Setzen Sie Ihre Rückabwicklungsansprüche beim Widerruf mithilfe eines Rechtsanwalts außergerichtlich oder in einem Gerichtsprozess durch, muss die Gegenseite alle Ihnen entstandenen Kosten ersetzen.

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Dustin Pawlitzek
Über den Autor
Dustin Pawlitzek

Nach einem Journalismus-Studium und fünf Jahren in der Unternehmenskommunikation eines Technologiekonzerns schreibt Dustin Pawlitzek als Teil der juristischen Redaktion von advocado zu den Gebieten Arbeits- und Zivilrecht. Ziel ist, komplexe juristische Themen verständlich aufzubereiten, damit Leser passende Lösungen erhalten.

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