Sie öffnen Ihre Post und finden ein Schreiben Ihrer Bank. Darin heißt es, Ihr Kreditvertrag sei gekündigt – und die gesamte Restschuld soll innerhalb weniger Tage fällig sein. Ein solcher Brief trifft viele Kreditnehmer völlig überraschend – und löst oft große Angst aus.
Aber: Nicht jede Kreditkündigung ist rechtmäßig. Wenn Banken formale oder rechtliche Fehler machen, können Sie sich gegen die Kündigung wehren.
Sollten Sie von einer unberechtigten Kontosperrung betroffen sein, hilft Ihnen die bundesweite Anwaltsplattform advocado mit einer kostenlosen Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Auf dieser Grundlage können Sie anschließend in Ruhe entscheiden, ob Sie den Anwalt auch beauftragen möchten.
1. Wann ist eine Kreditkündigung unberechtigt?
Nicht jeder Zahlungsverzug rechtfertigt eine Kündigung. Und nicht jede wirtschaftliche Veränderung des Kunden ist automatisch ein „wichtiger Grund“. Diese Irrtümer führen häufig zu unzulässigen Kündigungen.
Häufige unberechtigte Kündigungsgründe:
- Zahlungsverzug ohne Mahnung: Die Bank hat keine Nachfrist gesetzt oder die Mahnung ist nicht nachvollziehbar.
- Kaum Rückstände: Geringe Verspätungen oder kleine Fehlbeträge reichen nicht für eine Kündigung aus.
- Fehlerhafte Zinsanpassungen: Erhöhte Raten durch fehlerhafte Berechnungen überfordern den Kreditnehmer – zu Unrecht.
- Strategische Entscheidungen der Bank: Interne Umstrukturierungen (z. B. Reduzierung von Immobilienkrediten) sind kein Kündigungsgrund.
- Unklare Vertragsklauseln: Fehlen eindeutige Kündigungsrechte oder sind Formulierungen widersprüchlich, kann die Kündigung unwirksam sein.
2. Kreditkündigung: Gesetzliche Grundlage
Die wichtigsten Vorschriften zur Kreditkündigung sind:
- § 498 BGB: Kündigung bei Verbraucherdarlehen (Mahnung mit Frist ist Pflicht)
- § 490 BGB: Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. massive Verschlechterung der Vermögensverhältnisse)
- § 314 BGB: Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- § 138 BGB: Schutz vor sittenwidrigem Verhalten der Bank (z. B. Druckausübung)
Bei Verbraucherdarlehen – also Krediten für Privatpersonen – gelten besonders strenge Schutzvorschriften.
3. Unberechtigte Kreditkündigung: Wie kann ich mich wehren? | 3 Schritte
1. Ruhe bewahren & Unterlagen sichern
Prüfen Sie, ob:
- eine Mahnung vor der Kündigung erfolgte,
- der angebliche Zahlungsrückstand korrekt ist,
- die Kündigung verständlich und konkret begründet wurde.
2. Kontakt mit der Bank aufnehmen
- Schriftlich nachfragen, warum gekündigt wurde.
- Rücknahme der Kündigung fordern, wenn diese unberechtigt erscheint.
3. Rechtsanwalt einschalten
Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihre Erfolgsaussichten prüfen und weitere rechtliche Schritte einleiten, falls die Kündigung unzulässig ist.
4. Kredit gekündigt: Wie kann ein Anwalt helfen?
So kann ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen:
- Die Kündigung rechtlich bewerten
- Mit der Bank verhandeln oder auf Rücknahme drängen
- Bei Bedarf gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen
- Zwangsvollstreckung oder Schufa-Eintrag verhindern
Eine Kreditkündigung durch die Bank ist ein schwerwiegender Schritt – aber nicht immer rechtmäßig. Womöglich lässt sich die Kündigung abwehren, wenn Sie direkt reagieren.
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