1. Geld falsch überwiesen: Was tun?
Es passiert schnell: Eine falsche Zahl eingegeben oder eine alte Vorlage benutzt und schon ist das Geld weg. Wenn Sie feststellen, dass Sie einen Fehler bei der Überweisung gemacht haben, sollten sie vor allem eines tun: schnell handeln! Überweisungen werden normalerweise innerhalb eines Tages ausgeführt. Es bleibt Ihnen also nur wenig Zeit, um die Transaktion zu stoppen.
Rufen Sie umgehend bei Ihrer Bank an und erklären Sie, was passiert ist. Je schneller Sie reagieren, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Bank die Überweisung noch stoppen kann.
Möglichkeit 1: Der Fehler wurde bemerkt, bevor das Geld gutgeschrieben wurde.
In diesem Fall wickeln die betroffenen Banken die Rückbuchung des Geldes unter sich ab. Die Rücküberweisung auf Ihr Konto kann ein bis zwei Werktage dauern. Auch hier gilt: Kontaktieren Sie die Bank sofort, damit der Fehler schnell behoben werden kann.
Möglichkeit 2: Der Fehler wurde erst bemerkt, nachdem das Geld bereits gutgeschrieben wurde.
Die Bank hat in diesem Fall keinen Zugriff mehr auf das Geld. Kontaktieren Sie dennoch unbedingt Ihre Bank. Die Bank kann den Empfänger des Geldes um eine Rücküberweisung bitten. Es gibt allerdings keine Garantie dafür, dass das Geld auch wirklich zurück überwiesen wird.
2. Kann die Bank eine Rückerstattung vom falschen Empfänger verlangen?
Diese Frage können wir kurz beantworten: Nein, die Bank an sich hat kein Recht, die Rücküberweisung des Geldes vom irrtümlichen Empfänger zu verlangen. Allerdings werden die meisten Banken Ihnen dabei helfen, das Geld zurückzubekommen, indem Sie beispielsweise den Empfänger kontaktieren. Eine Garantie, dass die Bank das Geld zurückholt, gibt es jedoch nicht.
3. Muss der falsche Empfänger das Geld zurücküberweisen?
In der Regel lautet die Antwort: Ja. Wenn ein Empfänger einen Geldbetrag fälschlicherweise erhalten hat, ist er normalerweise dazu verpflichtet, diesen zurückzugeben. In diesem Fall liegt nämlich eine sogenannte „ungerechtfertigte Bereicherung“ vor. Wenn die falschen Empfänger das Geld allerdings bereits ausgegeben haben, müssen Sie den Betrag unter Umständen nicht zurückzahlen. Voraussetzung ist, dass die Empfänger keine Kenntnis davon hatten, dass das Geld Ihnen nicht zustand.
4. Falsche Überweisung bei Lastschriftverfahren
Bei dem sogenannten Lastschriftverfahren geben die Kundinnen und Kunden ihre Bankdaten an ein Unternehmen, das nun Geld automatisch einziehen. Natürlich kann es auch bei einem Lastschriftverfahren zu falschen Überweisungen kommen, wenn beispielsweise eine zu hohe Summe abgerechnet wurde.
Bei fehlerhaften Lastschriftüberweisungen haben Sie acht Wochen lang das Recht, das Geld zurücküberweisen zu lassen. Melden Sie die fehlerhafte Überweisung also dem Unternehmen und bestehen Sie auf Ihr Recht auf eine Rückbuchung.
5. Darf ich falsch überwiesenes Geld behalten?
Die gleichen Regeln gelten natürlich auch für Sie: Wenn Sie fälschlicherweise Geld überwiesen bekommen haben, müssen Sie es wieder zurücküberweisen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht, dass der Sender des Geldes einen Herausgabeanspruch hat. Dort heißt es wörtlich:
"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet."
Allerdings können sich die Empfänger auf die sogenannte Entreicherung berufen. Das bedeutet: Wenn Sie das Geld bereits ausgegeben haben, weil Sie z.B. gar nicht mitbekommen haben, dass etwas überwiesen wurde. Normalerweise müssen Sie das Geld aber wieder zurücküberweisen.
6. Tipps: So schützen Sie sich vor einer falschen Überweisung
- Kontrollieren Sie alle Daten Ihrer Überweisung immer doppelt, bevor Sie den Auftrag geben,
- Überprüfen Sie Ihre Kreditkartenabrechnung und alle Kontobewegungen regelmäßig.
- Wenn Sie falsche Überweisungen schnell erkennen, kann die Bank den Transfer stoppen.
- Erstellen Sie Daueraufträge für regelmäßige Überweisungen wie Miete und andere monatliche Rechnungen.