Unberechtigte Abbuchungen vom Konto führen schnell zu Verunsicherung. Grundsätzlich haftet bei Kreditkartenbetrug die Bank – es sei denn, Ihnen wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Um eine Erstattung an den Kontoinhaber zu vermeiden, unterstellen Banken diesen Vorwurf jedoch häufig vorschnell – auch dann, wenn sie dafür keine belastbaren Beweise haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie tatsächlich selbst haften, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können – und wie ein erfahrener Anwalt Sie dabei effektiv unterstützen kann.
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Grundsätzlich gilt: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Hat der Kontoinhaber die betrügerischen Transaktionen nicht selbst autorisiert, ist die Bank gesetzlich zur Erstattung verpflichtet.
Rechtsgrundlage: § 675u und § 675v BGB.
Hat der Kunde einen Zahlungsvorgang zwar formal autorisiert (z. B. durch App-basierte Freigabe), befand sich dabei aber im Irrtum über Zweck oder Inhalt, kann er die Autorisierung unter Umständen anfechten. Erfolgt eine wirksame Anfechtung, gilt die Zahlung rückwirkend als nicht autorisiert – die Bank kann dann ebenfalls zur Rückerstattung verpflichtet sein.
Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn die Bank ist nicht in jedem Fall zur Rückzahlung verpflichtet. Entscheidend ist, ob der Kontoinhaber möglicherweise eine Mitschuld am Zahlungsvorgang durch die Betrüger trägt. In solchen Fällen kann die Bank die Erstattung ganz oder teilweise verweigern.
Es gibt 4 verschiedene Haftungskonstellationen:
Option 1: Die Täter des Kreditkartenbetruges haften
In erster Linie haften natürlich die Täter. Da diese jedoch oft nicht identifiziert oder gefasst werden können, stellt sich die Frage, ob die Bank den entstandenen Schaden erstatten muss.
Option 2: Die Bank haftet
Wurde die betrügerische Transaktion ohne Autorisierung des Kontoinhabers durchgeführt, muss die Bank grundsätzlich den entstandenen Schaden erstatten.
Option 3: Der Kunde haftet teilweise
Hat der Kontoinhaber den Kreditkartenbetrug durch leichte Fahrlässigkeit ermöglicht, haftet er mit maximal 50 Euro. War es ihm hingegen nicht möglich, den Betrug zu verhindern, entfällt die Haftung vollständig.
Option 4: Der Kunde haftet vollständig
Hat der Kontoinhaber den Kreditkartenbetrug durch grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht, muss er den gesamten Schaden selbst tragen. In diesem Fall ist die Bank nicht zur Erstattung verpflichtet.
Leichte Fahrlässigkeit bedeutet: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“
Grobe Fahrlässigkeit hingegen heißt: „So etwas darf nicht passieren.“
Ob ein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird, hängt nicht nur von objektiven Maßstäben ab. Auch die individuellen Umstände der betroffenen Person spielen eine Rolle. Dazu zählen zum Beispiel Alter, gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking oder besondere Stresssituationen – etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.
Was gilt grundsätzlich als grob fahrlässig?
Beispiele für nur leichte Fahrlässigkeit:
Ob eine leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer im Einzelfall entschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Kontoinhaber nur bis zu 50 €. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen haftet er vollständig.
Eine rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt kann entscheidend sein – insbesondere, um unberechtigte Forderungen der Bank abzuwehren und mögliche Erstattungsansprüche durchzusetzen.
Ob Sie bei einem Kreditkartenbetrug Anspruch auf Erstattung haben, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
Haben Sie die Zahlung nicht autorisiert – oder konnten Sie eine irrtümlich erteilte Autorisierung wirksam anfechten – und lässt sich Ihnen höchstens ein leicht fahrlässiger Umgang mit Ihren Kreditkartendaten vorwerfen, ist die Bank gesetzlich zur Rückerstattung verpflichtet.
Da es sich bei der Einschätzung der Fahrlässigkeit um eine juristische Bewertung handelt, vertreten Banken in der Praxis häufig vorschnell die Auffassung, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt – und lehnen daher die Erstattung ab.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern! Der Bundesgerichtshof (BGH) – das höchste deutsche Zivilgericht – stellt strenge Anforderungen an die Feststellung grober Fahrlässigkeit. Zudem liegt die Beweislast oft bei der Bank:
Fall 1: Online-Betrug ohne physische Kartennutzung
Wurde Ihre digitale Kreditkarte missbraucht – also ein Betrug rein online begangen, ohne Einsatz der physischen Karte und ohne Eingabe der zugehörigen PIN – trägt die Bank die Beweislast. Sie muss konkret nachweisen, dass Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Sorgfaltspflichten im Umgang mit sicherheitsrelevanten Daten wie Ihrem Login, dem Online-Banking-Passwort oder der TAN verstoßen haben. Gelingt ihr dieser Nachweis nicht, ist sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Fall 2: Diebstahl und Einsatz der physischen Karte mit PIN
Anders verhält es sich, wenn Ihre physische Kreditkarte gestohlen und anschließend mit der korrekten PIN genutzt wurde – zum Beispiel für eine Bargeldabhebung. In solchen Fällen greift zugunsten der Bank der sogenannte Beweis des ersten Anscheins.
Das bedeutet: Es wird zunächst vermutet, dass die Karte gemeinsam mit der PIN aufbewahrt wurde – was als grob fahrlässig gilt. Die Bank muss in diesem Fall den Schaden nicht automatisch erstatten.
Aber Achtung: Diese Vermutung ist widerlegbar. Wenn Sie nachvollziehbar schildern können, wie Kriminelle trotz sorgfältigem Umgang an die PIN gelangt sein könnten – etwa durch das Ausspähen der Eingabe an einem manipulierten Geldautomaten oder Bezahlterminal – kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden. In solchen Fällen – also wenn die PIN ausgespäht und die Karte gestohlen wurde – liegt in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor. Dann ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, sofern sie nicht konkret beweisen kann, dass der Karteninhaber in erheblicher Weise unachtsam war.
Melden Sie einen Kreditkartenbetrug unverzüglich Ihrer Bank, sobald Sie ihn bemerken. Seien Sie mit darüber hinausgehenden Angaben jedoch äußerst zurückhaltend: Unüberlegte oder vorschnelle Aussagen können Ihre Chancen auf eine Erstattung erheblich verschlechtern. Gerade beim Ausfüllen von Fragebögen, die von der Bank vorgelegt werden, ist besondere Vorsicht geboten. Manche Formulierungen zielen darauf ab, dem Kunden Aussagen zu entlocken, die ihm negativ ausgelegt werden könnten. Geben Sie möglichst keine Details preis, ohne sich zuvor rechtlich abgesichert zu haben.
Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Argumentation der Bank rechtlich fundiert prüfen und darlegen, dass allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall wäre Ihre Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt – oder entfiele sogar vollständig.
Mit advocado finden Sie schnell und unkompliziert einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Partner-Anwälte von advocado sind bundesweit tätig und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – transparent, unverbindlich und bequem online.
Wenn nach einem Kreditkartenbetrug die Bank nicht zahlt, können Sie wie folgt vorgehen:
Ein Kreditkartenbetrug kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Umso wichtiger ist es, die Haftungsfrage rechtssicher zu klären.
Auch wenn Sie beispielsweise Opfer eines Phishing-Angriffs wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie für den entstandenen Schaden haften.
Die rechtliche Bewertung und Beweisführung ist für Verbraucher jedoch oft schwierig. Ein Anwalt, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, kennt die juristischen Details – etwa bei Phishing, Hackerangriffen oder Kartenmissbrauch – und weiß, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Dabei stützt er sich auch auf seine Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen. Eine fundierte und nachvollziehbare Aufbereitung des Betrugsgeschehens kann maßgeblich über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Selbst scheinbar nebensächliche Details können dabei von großer Bedeutung sein.
Ein Anwalt kann Sie im Falle eines Kreditkartenbetruges konkret unterstützen, indem er:
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Nach einem Kreditkartenbetrug ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, den nicht autorisierten Betrag unverzüglich zu erstatten, sobald sie vom Vorfall Kenntnis erhält.
Verweigert sie die Rückzahlung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, hängt die Dauer des Verfahrens vom konkreten Einzelfall und der Kooperationsbereitschaft der Bank ab.
Ein erfahrener Anwalt kann wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Ansprüche zügig und effektiv durchgesetzt werden.
Ob nach einem Kreditkartenbetrug die Bank das verlorene Geld auf das Konto zurückerstattet, hängt von den Umständen des Betrugs im Einzelfall ab. In der Regel muss die Bank für den Schaden haften – wenn sie eine Überweisung ohne Freigabe durchgeführt hat.
Kann man die Kreditkartenabrechnung nicht bezahlen, weil z. B. nach einem Kreditkartenbetrug das Konto leergeräumt ist, können Säumniszuschläge und Überziehungszinsen die Folge sein.
Banking-Betrug ist möglich z. B. durch:
Darüber hinaus können Betrüger aber auch an die Kreditkartendaten kommen, wenn Sie unachtsam mit Ihren Kontodaten umgegangen sind – und z. B. die PIN einfach an Dritte weitergegeben haben oder die PIN direkt sichtbar im Portemonnaie aufbewahren.