Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?
Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Konto & Banking Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht
Inhalt
  1. 1. Erstatten Banken bei Kreditkartenbetrug Geld zurück?
  2. 2. Wer zahlt bei Kreditkartenbetrug? | Haftung
  3. 3. Kreditkartenbetrug: Wann bekommt man das Geld zurück von der Bank?
  4. 4. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?
  5. 5. Kreditkartenbetrug: Wie kann ein Anwalt helfen?
  6. 6. FAQ: Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht
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Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?

Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?

Unberechtigte Abbuchungen vom Konto führen schnell zu Verunsicherung. Grundsätzlich haftet bei Kreditkartenbetrug die Bank – es sei denn, Ihnen wird grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen. Um eine Erstattung an den Kontoinhaber zu vermeiden, unterstellen Banken diesen Vorwurf jedoch häufig vorschnell – auch dann, wenn sie dafür keine belastbaren Beweise haben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Sie tatsächlich selbst haften, wie Sie Ihr Geld zurückfordern können – und wie ein erfahrener Anwalt Sie dabei effektiv unterstützen kann.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Kreditkartenbetrug bezeichnet die unbefugte Nutzung Ihrer Kreditkartendaten durch Dritte, um auf Ihre Kosten Geld auf ein anderes Konto zu überweisen, Einkäufe zu tätigen oder Bargeld abzuheben.
  • Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank.
  • Nur bei grober Fahrlässigkeit muss der Kontoinhaber den vollen Schaden selbst tragen.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt.
  • Die juristische Abgrenzung zwischen grober und leichter Fahrlässigkeit ist oft komplex.
  • Viele Banken verweigern oftmals eine Rückerstattung mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit – selbst dann, wenn sie kein entsprechendes Fehlverhalten nachweisen können.
  • Ein Anwalt kann helfen, diesen Vorwurf zu entkräften und Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Mit rechtlicher Unterstützung vermeiden Sie zudem unbedachte Aussagen gegenüber der Bank, die später gegen Sie verwendet werden könnten.
  • Ein auf Bankrecht spezialisierter advocado-Partner-Anwalt bietet Betrugsopfern eine kostenlose Ersteinschätzung – bundesweit und unverbindlich.
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1. Erstatten Banken bei Kreditkartenbetrug Geld zurück?

Grundsätzlich gilt: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Hat der Kontoinhaber die betrügerischen Transaktionen nicht selbst autorisiert, ist die Bank gesetzlich zur Erstattung verpflichtet.

Rechtsgrundlage: § 675u und § 675v BGB.

Hat der Kunde einen Zahlungsvorgang zwar formal autorisiert (z. B. durch App-basierte Freigabe), befand sich dabei aber im Irrtum über Zweck oder Inhalt, kann er die Autorisierung unter Umständen anfechten. Erfolgt eine wirksame Anfechtung, gilt die Zahlung rückwirkend als nicht autorisiert – die Bank kann dann ebenfalls zur Rückerstattung verpflichtet sein.

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an. Denn die Bank ist nicht in jedem Fall zur Rückzahlung verpflichtet. Entscheidend ist, ob der Kontoinhaber möglicherweise eine Mitschuld am Zahlungsvorgang durch die Betrüger trägt. In solchen Fällen kann die Bank die Erstattung ganz oder teilweise verweigern.

2. Wer zahlt bei Kreditkartenbetrug? | Haftung

Es gibt 4 verschiedene Haftungskonstellationen:

Option 1: Die Täter des Kreditkartenbetruges haften
In erster Linie haften natürlich die Täter. Da diese jedoch oft nicht identifiziert oder gefasst werden können, stellt sich die Frage, ob die Bank den entstandenen Schaden erstatten muss.

Option 2: Die Bank haftet
Wurde die betrügerische Transaktion ohne Autorisierung des Kontoinhabers durchgeführt, muss die Bank grundsätzlich den entstandenen Schaden erstatten.

Option 3: Der Kunde haftet teilweise
Hat der Kontoinhaber den Kreditkartenbetrug durch leichte Fahrlässigkeit ermöglicht, haftet er mit maximal 50 Euro. War es ihm hingegen nicht möglich, den Betrug zu verhindern, entfällt die Haftung vollständig.

Option 4: Der Kunde haftet vollständig
Hat der Kontoinhaber den Kreditkartenbetrug durch grob fahrlässiges Verhalten ermöglicht, muss er den gesamten Schaden selbst tragen. In diesem Fall ist die Bank nicht zur Erstattung verpflichtet.

Leichte oder grobe Fahrlässigkeit?

Leichte Fahrlässigkeit bedeutet: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“

Grobe Fahrlässigkeit hingegen heißt: „So etwas darf nicht passieren.“

Ob ein Verhalten als grob fahrlässig eingestuft wird, hängt nicht nur von objektiven Maßstäben ab. Auch die individuellen Umstände der betroffenen Person spielen eine Rolle. Dazu zählen zum Beispiel Alter, gesundheitlicher Zustand, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking oder besondere Stresssituationen – etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.

Was gilt grundsätzlich als grob fahrlässig?

  • Die PIN zusammen mit der Kreditkarte im Portemonnaie aufbewahren
  • Die PIN am Telefon an Fremde weitergeben
  • Die Karte unbeaufsichtigt an einem öffentlich zugänglichen Ort liegen lassen (z. B. im Einkaufswagen) – insbesondere hier kann aber eine Prüfung des konkreten Falles sinnvoll sein
  • Einen Kartenverlust nicht unverzüglich der Bank melden, obwohl er bemerkt wurde
  • Bankdaten auf einer offensichtlich gefälschten Phishing-Website eingegeben

Beispiele für nur leichte Fahrlässigkeit:

  • Karte und PIN in verschiedenen Jacken- oder Hosentaschen aufbewahrt
  • Dieselbe PIN für mehrere Karten verwendet
  • Kartenrückgabe am Geldautomaten versehentlich übersehen (Augenblicksversagen)
  • Bankdaten auf einer schwer erkennbaren Phishing-Website eingegeben

Ob eine leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird immer im Einzelfall entschieden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Kontoinhaber nur bis zu 50 €. Bei grober Fahrlässigkeit hingegen haftet er vollständig.

Eine rechtliche Prüfung durch einen erfahrenen Anwalt kann entscheidend sein – insbesondere, um unberechtigte Forderungen der Bank abzuwehren und mögliche Erstattungsansprüche durchzusetzen.

3. Kreditkartenbetrug: Wann bekommt man das Geld zurück von der Bank?

Ob Sie bei einem Kreditkartenbetrug Anspruch auf Erstattung haben, hängt maßgeblich davon ab, ob Ihnen ein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann.

Haben Sie die Zahlung nicht autorisiert – oder konnten Sie eine irrtümlich erteilte Autorisierung wirksam anfechten – und lässt sich Ihnen höchstens ein leicht fahrlässiger Umgang mit Ihren Kreditkartendaten vorwerfen, ist die Bank gesetzlich zur Rückerstattung verpflichtet.

Grobe Fahrlässigkeit? Banken urteilen oft vorschnell

Da es sich bei der Einschätzung der Fahrlässigkeit um eine juristische Bewertung handelt, vertreten Banken in der Praxis häufig vorschnell die Auffassung, der Kunde habe grob fahrlässig gehandelt – und lehnen daher die Erstattung ab.

Lassen Sie sich davon nicht verunsichern! Der Bundesgerichtshof (BGH) – das höchste deutsche Zivilgericht – stellt strenge Anforderungen an die Feststellung grober Fahrlässigkeit. Zudem liegt die Beweislast oft bei der Bank:

Fall 1: Online-Betrug ohne physische Kartennutzung

Wurde Ihre digitale Kreditkarte missbraucht – also ein Betrug rein online begangen, ohne Einsatz der physischen Karte und ohne Eingabe der zugehörigen PIN – trägt die Bank die Beweislast. Sie muss konkret nachweisen, dass Sie in erheblichem Maße gegen Ihre Sorgfaltspflichten im Umgang mit sicherheitsrelevanten Daten wie Ihrem Login, dem Online-Banking-Passwort oder der TAN verstoßen haben. Gelingt ihr dieser Nachweis nicht, ist sie verpflichtet, den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Fall 2: Diebstahl und Einsatz der physischen Karte mit PIN

Anders verhält es sich, wenn Ihre physische Kreditkarte gestohlen und anschließend mit der korrekten PIN genutzt wurde – zum Beispiel für eine Bargeldabhebung. In solchen Fällen greift zugunsten der Bank der sogenannte Beweis des ersten Anscheins.

Das bedeutet: Es wird zunächst vermutet, dass die Karte gemeinsam mit der PIN aufbewahrt wurde – was als grob fahrlässig gilt. Die Bank muss in diesem Fall den Schaden nicht automatisch erstatten.

Aber Achtung: Diese Vermutung ist widerlegbar. Wenn Sie nachvollziehbar schildern können, wie Kriminelle trotz sorgfältigem Umgang an die PIN gelangt sein könnten – etwa durch das Ausspähen der Eingabe an einem manipulierten Geldautomaten oder Bezahlterminal – kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden. In solchen Fällen – also wenn die PIN ausgespäht und die Karte gestohlen wurde – liegt in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor. Dann ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, sofern sie nicht konkret beweisen kann, dass der Karteninhaber in erheblicher Weise unachtsam war.

Vorsicht bei Aussagen gegenüber der Bank

Melden Sie einen Kreditkartenbetrug unverzüglich Ihrer Bank, sobald Sie ihn bemerken. Seien Sie mit darüber hinausgehenden Angaben jedoch äußerst zurückhaltend: Unüberlegte oder vorschnelle Aussagen können Ihre Chancen auf eine Erstattung erheblich verschlechtern. Gerade beim Ausfüllen von Fragebögen, die von der Bank vorgelegt werden, ist besondere Vorsicht geboten. Manche Formulierungen zielen darauf ab, dem Kunden Aussagen zu entlocken, die ihm negativ ausgelegt werden könnten. Geben Sie möglichst keine Details preis, ohne sich zuvor rechtlich abgesichert zu haben.

Rechtlicher Beistand lohnt sich

Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die Argumentation der Bank rechtlich fundiert prüfen und darlegen, dass allenfalls leichte Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall wäre Ihre Haftung auf maximal 50 Euro begrenzt – oder entfiele sogar vollständig.

Mit advocado finden Sie schnell und unkompliziert einen auf Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Die Partner-Anwälte von advocado sind bundesweit tätig und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung – transparent, unverbindlich und bequem online.

4. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: Was tun?

Wenn nach einem Kreditkartenbetrug die Bank nicht zahlt, können Sie wie folgt vorgehen:

  1. Beweise sichern: Sammeln Sie alle relevanten Nachweise, z. B. Kontoauszüge, Phishing-E-Mails oder betrügerische SMS. Diese dienen als Beleg für den unautorisierten Zahlungsvorgang.
  2. Haftung klären: Wenn die Bank nicht zahlt, muss nach einem Kreditkartenbetrug geklärt werden, ob Sie als Kontoinhaber grob oder nur leicht fahrlässig gehandelt haben – oder gar keine Schuld trifft.
  3. Anwalt kontaktieren: Der Bank nachzuweisen, dass sie für den Kreditkartenbetrug zahlen muss, kann schwierig sein.  Ein erfahrener Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Sie dabei unterstützen, Ihr Geld wiederzubekommen. Dabei greift der Anwalt auch auf Erfahrungen aus ähnlichen Fällen zurück.

5. Kreditkartenbetrug: Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein Kreditkartenbetrug kann erhebliche finanzielle Schäden verursachen. Umso wichtiger ist es, die Haftungsfrage rechtssicher zu klären.

Auch wenn Sie beispielsweise Opfer eines Phishing-Angriffs wurden, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie für den entstandenen Schaden haften.

Die rechtliche Bewertung und Beweisführung ist für Verbraucher jedoch oft schwierig. Ein Anwalt, der auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, kennt die juristischen Details – etwa bei Phishing, Hackerangriffen oder Kartenmissbrauch – und weiß, wie Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können. Dabei stützt er sich auch auf seine Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen. Eine fundierte und nachvollziehbare Aufbereitung des Betrugsgeschehens kann maßgeblich über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Selbst scheinbar nebensächliche Details können dabei von großer Bedeutung sein.

Ein Anwalt kann Sie im Falle eines Kreditkartenbetruges konkret unterstützen, indem er:

  • Beweise für den Kreditkartenbetrug sichert
  • Die rechtliche Auseinandersetzung mit der Bank übernimmt
  • Die Bank zur Rückzahlung des Schadens verpflichtet
Hinweis
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Wie lange dauert es, bis das Geld von der Bank kommt?

Nach einem Kreditkartenbetrug ist die Bank grundsätzlich verpflichtet, den nicht autorisierten Betrag unverzüglich zu erstatten, sobald sie vom Vorfall Kenntnis erhält.
Verweigert sie die Rückzahlung mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit, hängt die Dauer des Verfahrens vom konkreten Einzelfall und der Kooperationsbereitschaft der Bank ab.
Ein erfahrener Anwalt kann wesentlich dazu beitragen, dass Ihre Ansprüche zügig und effektiv durchgesetzt werden.

6. FAQ: Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht

Ob nach einem Kreditkartenbetrug die Bank das verlorene Geld auf das Konto zurückerstattet, hängt von den Umständen des Betrugs im Einzelfall ab. In der Regel muss die Bank für den Schaden haften – wenn sie eine Überweisung ohne Freigabe durchgeführt hat.

Kann man die Kreditkartenabrechnung nicht bezahlen, weil z. B. nach einem Kreditkartenbetrug das Konto leergeräumt ist, können Säumniszuschläge und Überziehungszinsen die Folge sein.

Banking-Betrug ist möglich z. B. durch:

  • Phishing-E-Mails
  • Hackerangriff
  • Diebstahl der Kreditkarte
  • Fälschung der Kreditkarte

Darüber hinaus können Betrüger aber auch an die Kreditkartendaten kommen, wenn Sie unachtsam mit Ihren Kontodaten umgegangen sind – und z. B. die PIN einfach an Dritte weitergegeben haben oder die PIN direkt sichtbar im Portemonnaie aufbewahren.

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