Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Julia Pillokat
Julia Pillokat
Aktualisiert am

... Konto & Banking Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Inhalt
  1. 1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden? | Gesetz
  2. 2. Kreditkartenbetrug übers Internet: Wer haftet?
  3. 3. Kreditkartenbetrug: Bekomme ich mein Geld zurück?
  4. 4. Kreditkartenbetrug: Was tun?
  5. 5. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: So hilft ein Anwalt
  6. 6. Kreditkartenbetrug: Strafe
  7. 7. FAQ zum Kreditkartenbetrug
Ersteinschätzung erhalten

Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Räumen Betrüger das Bankkonto leer, entsteht für Kontoinhaber ein finanzieller Schaden. Nach Kreditkartenbetrug zahlt die Bank in der Regel den Schaden. Aber: Wenn Kontoinhaber ihre Karte verloren haben oder fahrlässig mit ihren Kontodaten waren, haften sie womöglich selbst. Welche Faktoren bei der Haftungsfrage entscheidend sind und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Bei Kreditkartenbetrug zahlt in der Regel die Bank den finanziellen Verlust.
  • Wer die Karte verloren hat, muss eventuell teilweise für den Schaden haften.
  • Die Teilhaftung beträgt maximal 50 €, die Kontoinhaber der Bank zahlen müssen.
  • Wer grob fahrlässig z. B. seine PIN an Betrüger weitergegeben hat, muss für den Schaden selbst haften.
  • Ein Anwalt kann den individuellen Betrugsfall prüfen und die Haftungsfrage klären.

1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden? | Gesetz

Kreditkartenbetrug ist wie jede andere Form von Betrug strafbar – deshalb ist das Strafrecht relevant, wenn es um die Folgen eines Kreditkartenbetrugs geht. Aber auch das BGB trifft Regelungen für die Haftung bei Kreditkartenmissbrauch.

Relevant sind folgende Gesetze:

  • § 263a StGB: Die Manipulation von Geldautomaten, Bezahlgeräten oder im Internet bei der Verarbeitung der Daten stellen eine Straftat dar.
  • § 152a StGB: Fälschung einer Kreditkarte kann eine Geld- oder Gefängnisstrafe bedeuten.
  • § 266b StGB: Auch für Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist eine Geld- oder Gefängnisstrafe möglich.
  • § 675v BGB: Die Haftung bis zum Zeitpunkt der Anzeige des Kreditkartenbetrugs bzw. der Verlustmeldung der Kreditkarte beträgt maximal 50 €.

Allgemein gilt: Bankkunden haften nicht für Überweisungen, die sie nicht freigegeben haben. Bei Kreditkartenbetrug mit einer nicht autorisierten Überweisung muss also in der Regel die Bank den Schaden zahlen.

Bei Kreditkartenbetrug muss trotzdem im Einzelfall geprüft werden, wer haftet und den Schaden bezahlt. Entscheidend ist, wie es zur kritischen Überweisung der Betrüger kam – davon hängt ab, ob der Kontoinhaber eine Mitschuld am Kreditkartenbetrug hat.

Um die Haftung eindeutig zu klären und nach Kreditkartenbetrug das Geld zurückzufordern, kann die Unterstützung eines Anwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen. Der Anwalt kann den Fall prüfen und die Haftungsfrage klären.

Sie sind Opfer von Kreditkartenbetrug?
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Gegen Betrug wehren

Was zählt als Kreditkartenbetrug?

Die gesetzlichen Regelungen gelten nicht in jedem Fall – insofern ist es für das weitere rechtliche Vorgehen wichtig, wann genau man von Kreditkartenbetrug spricht.

Denn es gibt mehrere Arten des Kreditkartenbetrugs:

  • Kreditkarte gestohlen (Diebstahl)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen beim Zahlen oder Geldabheben (Skimming)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen durch Fake-Mails & Fake-Webseiten (Phishing)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen in Online Shops (Hacking)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen durch Kopiergeräte (Copying)

2. Kreditkartenbetrug übers Internet: Wer haftet?

Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank und zahlt den Schaden. Denn haben Betrüger z. B. Ihr Sparkasse Konto leergeräumt, dann meist mit einer Überweisung, die Sie nicht freigegeben haben. Und die Bank haftet, wenn sie nicht autorisierte Überweisungen ausgeführt hat.

Wann haftet der Kunde?

Die Bank muss nicht unter allen Umständen nach Kreditbetrug das verlorene Geld zurückzahlen. Möglich sind auch eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden.

Eine Teilhaftung ist in 3 Fällen möglich:

  • Ihnen wurde die Kreditkarte gestohlen.
  • Sie haben die Kreditkarte verloren.
  • Die Kreditkarte ist Ihnen anders abhanden gekommen.

Bei einer Teilhaftung für den Kreditkartenbetrug zahlt der Kunde gemäß § 675v BGB maximal 50 € des bestehenden Schadens an die Bank. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Kunde den Betrug bei der Bank gemeldet hat. Ist zu diesem Zeitpunkt noch kein Schaden entstanden, muss der Kunde nicht haften.

Eine vollständige Haftung des Kunden ist möglich, wenn er den Kreditkartenbetrug durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht möglich gemacht hat – wenn er also fahrlässig mit seiner Kreditkarte oder den Kontodaten umgegangen ist.

Fahrlässiges Handeln ist z. B.:

  • PIN auf der Kreditkarte notiert.
  • PIN auf einem Zettel mit der Kreditkarte im Portemonnaie haben.
  • Kreditkarte unbeaufsichtigt gelassen.
  • Kontodaten per Mail versendet.
  • PIN an Dritte weitergegeben.

Wer so grob fahrlässig gehandelt hat, muss bei Kreditkartenbetrug den Schaden selbst zahlen.

Aber: Ob eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden möglich ist, ist für Einzelfall zu prüfen. Dabei kann ein Anwalt helfen – und wenn möglich die Haftung zu begrenzen.

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Gegen Betrug wehren

3. Kreditkartenbetrug: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ob Sie nach einem Kreditkartenbetrug Ihr verlorenes Geld zurückbekommen, hängt davon ab, ob Sie unvorsichtig mit Ihrer Kreditkarte bzw. Ihrer PIN waren.

Entscheidend sind folgende Faktoren:

  • Wie ist der Kreditkartenbetrug passiert?
  • Haben Sie die Kreditkarte verloren?
  • Sind Sie grob fahrlässig mit Ihrer Kreditkarte bzw. den Kontodaten umgegangen (z. B. Ihre PIN einfach Dritten zugänglich gemacht)?

Haben Sie nicht fahrlässig gehandelt, dann bestehen gute Chancen, dass nach dem Kreditkartenbetrug die Bank das verlorene Geld zurückzahlen muss.

Ein Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann Ihren Fall prüfen und die tatsächlichen Erfolgschancen beurteilen.

4. Kreditkartenbetrug: Was tun?

Ist wegen eines Kreditkartenbetrugs das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Betrug melden.

5 Schritte bei Kreditkartenbetrug:

  1. Bank informieren: Melden Sie den Kreditkartenbetrug bei Ihrer Bank. Die Bank sperrt dann Ihr Konto, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern. Je eher die Bank Bescheid weiß, desto geringer Ihr Haftungsrisiko.
  2. Beweise sichern: Heben Sie Beweise für den Kreditkartenbetrug auf (z. B. Kontoauszug, Phising-E-Mails). Diese Nachweise sind wichtig, um die Betrüger zu finden und Ihr verlorenes Geld von der Bank zurückzubekommen.
  3. Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Kreditkartenbetrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking. So haben Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto mehr.
  4. Anzeige erstatten: Sie können eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten. Die Polizei nimmt dann strafrechtliche Ermittlungen auf, um die Betrüger zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen.
  5. Anwalt kontaktieren: Um eindeutig nachzuweisen, wer für den Kreditkartenbetrug haften und zahlen muss, kann sich die Hilfe eines Anwalts lohnen. Der Anwalt kennt die Rechtslage und kann die Auseinandersetzung mit der Bank übernehmen.

5. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: So hilft ein Anwalt

Ein Anwalt kann helfen, nach einem Kreditkartenbetrug zu klären, wer den Schaden zahlen muss und dann je nach Einzelfall das Geld von der Bank zurückzubekommen.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Anzeige erstatten.
  • Beweise für den Betrug sammeln.
  • Mit der Bank über eine Einigung verhandeln.
  • Schadensersatz gegen die Bank durchsetzen.

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6. Kreditkartenbetrug: Strafe

Kreditkartenbetrug ist wie jeder andere Betrug strafbar. Welche Strafe möglich ist, hängt von der Art des Kreditkartenbetrugs im Einzelfall ab:

  • Missbrauch der Kreditkarte: Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe laut § 266b StGB
  • Fälschung der Kreditkarte: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe laut § 152a StGB

7. FAQ zum Kreditkartenbetrug

Ja – Zahlungen mit der Kreditkarte können versichert sein. Zum einen bieten einige Banken Kreditkarten mit einer Versicherung für die Einkäufe mit der Karte (sogenannter Käuferschutz). Dann ist z. B. der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung der gekauften Waren gedeckt.

Erfolgen nach Kreditkartenbetrug Zahlungen zulasten des Betrugsopfers, zahlt in der Regel die Bank diesen Schaden. Voraussetzung: Das Konto wurde mit einer nicht autorisierten Zahlung belastet und der Kontoinhaber hat den Kreditkartenbetrug nicht selbst durch fahrlässigen Umgang mit seiner Kreditkarte bzw. PIN möglich gemacht.

Eine Strafe droht Opfern von Kreditkartenbetrug nur, wenn sie unvorsichtig mit der Karte bzw. den Kontodaten waren. Möglich ist dann eine Teilhaftung bis zu 50 € oder die vollständige Haftung für den finanziellen Schaden. Die Haftung besteht gegenüber der Bank.

Phishing bedeutet, dass Betrüger z. B. durch gefälschte SMS, E-Mails oder Anrufe versuchen, an die Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Damit tätigen sie eine Überweisung und räumen das Konto leer.

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Julia Pillokat
Über die Autorin
Julia Pillokat

Komplexe Rechtsthemen für Rechtsuchende verständlich aufzubereiten, braucht sprachliches Feingefühl. Als Teil der juristischen Redaktion von advocado gelingt es Julia Pillokat dank Germanistikstudium und ihrer Arbeit als Lektorin, für jedes Anliegen klare Lösungen zu formulieren, die dem Leser weiterhelfen.