Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Dr. Timo Gansel
Beitrag von
Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Aktualisiert am

... Konto & Banking Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?
Inhalt
  1. 1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden? | Gesetz
  2. 2. Kreditkartenbetrug übers Internet: Wer haftet?
  3. 3. Kreditkartenbetrug bei Kartendiebstahl: Wer haftet?
  4. 4. Kreditkartenbetrug: Bekomme ich mein Geld zurück?
  5. 5. Kreditkartenbetrug: Was tun?
  6. 6. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: So hilft ein Anwalt
  7. 7. Kreditkartenbetrug: Strafe
  8. 8. FAQ zum Kreditkartenbetrug
Hilfe erhalten

Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden?

Wenn plötzlich Geld vom Konto fehlt, ist der Schock groß. Die gute Nachricht: Bei Kreditkartenbetrug haftet in der Regel die Bank – es sei denn, man hat grob fahrlässig gehandelt. Wann Sie Ihr Geld zurückbekommen und wie ein Anwalt helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Kreditkartenbetrug bezeichnet die unbefugte Nutzung Ihrer Kreditkartendaten durch Dritte, um auf Ihre Kosten Geld auf ein anderes Konto zu überweisen, Einkäufe zu tätigen oder Bargeld abzuheben.
  • In der Regel muss die Bank bei Kreditkartenbetrug dem Kontoinhaber den entstandenen Schaden erstatten.
  • Wer einen Kreditkartenmissbrauch durch eigenes leicht fahrlässiges Verhalten ermöglicht, muss teilweise selbst haften – die gesetzliche Haftung ist dabei jedoch auf maximal 50 Euro begrenzt.
  • Wer hingegen grob fahrlässig handelt, muss den Schaden in voller Höhe selbst tragen.
  • Viele Banken verweigern die Rückerstattung mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – selbst dann, wenn sie kein entsprechendes Fehlverhalten nachweisen können.
  • Ein Anwalt kann helfen, diesen Vorwurf zu entkräften und Ihre Ansprüche gegen die Bank durchzusetzen. Mit rechtlicher Unterstützung vermeiden Sie zudem unbedachte Aussagen gegenüber der Bank, die Ihren Rückerstattungsanspruch gefährden könnten.
  • Ein auf Bankrecht spezialisierter advocado-Partner-Anwalt bietet Betrugsopfern eine kostenlose Ersteinschätzung – bundesweit und unverbindlich.
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1. Kreditkartenbetrug: Wer zahlt den Schaden? | Gesetz

Als Betroffener des Kreditkartenbetruges, haben Sie selbstverständlich einen Anspruch auf Rückzahlung gegenüber den Tätern – allerdings lassen diese sich häufig nicht identifizieren oder fassen. Daher stellt sich die Frage, ob auch die Bank den entstandenen Schaden ersetzen muss. Hierzu trifft das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Regelungen.

Relevant sind insbesondere folgende Gesetze:

  • § 675u BGB: Wurde das eigene Bankkonto gehackt und dadurch Geld entwendet, haben Kunden grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung gegenüber ihrer Bank.
  • § 675v Abs. 1 BGB: Trifft den Kunden lediglich leichte Fahrlässigkeit beim Hacken des Bankkontos, haftet er für den entstandenen Schaden bis zu einem Betrag von 50 Euro.
  • § 675v Abs. 3 BGB: Liegt hingegen grobe Fahrlässigkeit vor, trägt der Kunde die volle Haftung für den entstandenen Schaden.

Grundsätzlich gilt: Bankkunden haften nicht für Überweisungen, die sie nicht selbst autorisiert haben. In solchen Fällen muss die Bank den Schaden in der Regel ersetzen.

Aber auch wenn eine Zahlung durch den Kontoinhaber formal autorisiert wurde (z. B. durch App-basierte Freigabe), kann sie unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden – zum Beispiel, wenn der Kunde sich über den tatsächlichen Zweck oder Inhalt der Zahlung geirrt hat. Wird die Anfechtung wirksam erklärt, gilt die Zahlung rückwirkend als nicht autorisiert – und die Bank kann zur Erstattung verpflichtet sein.

Hat der Kontoinhaber durch grob fahrlässiges Verhalten eine missbräuchliche Zahlung ermöglicht, kann die Bank dem Erstattungsanspruch einen eigenen Schadensersatzanspruch entgegensetzen – mit der Folge, dass der Kunde auf dem finanziellen Schaden sitzen bleibt. Liegt hingegen nur leichte Fahrlässigkeit vor, ist die Haftung gesetzlich auf maximal 50 Euro begrenzt.

Bei Kreditkartenbetrug muss daher stets im Einzelfall geprüft werden, wer für den entstandenen Schaden haftet. Entscheidend ist, wie es zur fraglichen Überweisung kam – also ob dem Kontoinhaber ein Mitverschulden anzulasten ist und, wenn ja, ob dieses als grob oder lediglich leicht fahrlässig zu bewerten ist.

Was zählt als Kreditkartenbetrug?

Es gibt mehrere Arten des Kreditkartenbetrugs:

  • Kreditkarte gestohlen (Diebstahl)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen beim Zahlen oder Geldabheben (Skimming)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen durch Fake-Mails & Fake-Webseiten (Phishing)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen in Online Shops (Hacking)
  • Daten von der Kreditkarte gestohlen durch Kopiergeräte (Copying)

2. Kreditkartenbetrug übers Internet: Wer haftet?

Bei Kreditkartenbetrug übers Internet haftet in der Regel die Bank und zahlt den Schaden. Denn haben Betrüger z. B. Ihr Sparkasse Konto leergeräumt, dann meist mit einer Überweisung, die Sie nicht freigegeben haben. Und die Bank haftet, wenn sie nicht autorisierte Überweisungen ausgeführt hat.

Wann haftet der Kunde?

Die Bank muss nicht unter allen Umständen nach Kreditbetrug das verlorene Geld zurückzahlen. Möglich ist auch eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden.

Eine Teilhaftung ist möglich, wenn der Kontoinhaber durch leicht fahrlässiges Verhalten die Belastung des Kontos ermöglicht hat. Leichte Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein vernünftiger Beobachter sagen würde: „So ein Fehler kann schon mal passieren.“  Bei einer Teilhaftung für den Kreditkartenbetrug zahlt der Kunde gemäß § 675v Abs. 1 BGB maximal 50 € des bestehenden Schadens an die Bank.

Beispiel, bei dem die Rechtsprechung nur eine leichte Fahrlässigkeit angenommen hat: Eingabe von Bankdaten auf einer schwer erkennbar gefälschten Website

Eine vollständige Haftung des Kunden ist möglich, wenn er den Kreditkartenbetrug durch Verletzung seiner Sorgfaltspflicht in besonders schwerem Maße möglich gemacht hat – wenn er also grob fahrlässig mit seiner Kreditkarte oder den Kontodaten umgegangen ist. Anders gesprochen, wenn ein durchschnittlich verständiger Mensch meint: „So etwas dürfte wirklich nicht passieren.“

Dabei müssen auch die individuellen Fähigkeiten und Umstände des Kontoinhabers berücksichtigt werden, z. B.: Alter oder gesundheitlicher Zustand des Kontoinhabers, fehlende technische Kenntnisse im Umgang mit Online-Banking, besondere Stresssituationen, etwa bei Betrugsversuchen unter Zeitdruck oder psychischem Druck.

Grundsätzlich gelten folgende Verhaltensweisen als grob fahrlässig:

  • Aufbewahren von PIN und Karte gemeinsam im Portemonnaie
  • PIN am Telefon an Fremde weitergeben
  • Bankdaten auf einer offensichtlich gefälschten Phishing-Website eingegeben

Ob eine Teilhaftung oder vollständige Haftung des Kunden vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

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3. Kreditkartenbetrug bei Kartendiebstahl: Wer haftet?

Etwas anders verhält es sich, wenn Ihre physische Kreditkarte gestohlen und anschließend mit der korrekten PIN genutzt wurde – zum Beispiel für eine Bargeldabhebung. In solchen Fällen greift zugunsten der Bank der sogenannte Beweis des ersten Anscheins.

Das bedeutet: Es wird zunächst vermutet, dass die Karte gemeinsam mit der PIN aufbewahrt wurde – was als grob fahrlässig gilt. Die Bank muss in diesem Fall den Schaden nicht automatisch erstatten.

Aber Achtung: Diese Vermutung ist widerlegbar. Wenn Sie nachvollziehbar schildern können, wie Kriminelle trotz sorgfältigem Umgang an die PIN gelangt sein könnten – etwa durch das Ausspähen der Eingabe an einem manipulierten Geldautomaten oder Bezahlterminal – kann der Anscheinsbeweis entkräftet werden.

In solchen Fällen – also wenn die PIN ausgespäht und die Karte gestohlen wurde – liegt in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor. Dann ist die Bank verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, sofern sie nicht konkret beweisen kann, dass der Karteninhaber in erheblicher Weise unachtsam war.

4. Kreditkartenbetrug: Bekomme ich mein Geld zurück?

Ob Sie nach einem Kreditkartenbetrug Ihr Geld zurückbekommen, hängt davon ab, wie der Betrug passiert ist und ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.

Wichtige Fragen dabei sind:

  • Wie kam es zum Betrug?
  • Hätten Sie den Schaden durch ein naheliegendes, zumutbares Verhalten vermeiden können?

Falls Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, ist die Bank verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.

In der Praxis erheben Banken häufig den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit – oft ohne stichhaltige Beweise. Viele Betroffene lassen sich dadurch verunsichern, doch häufig handelt es sich um eine gängige Taktik der Banken, um einer Rückzahlung zu entgehen.

Betroffene sollten sich davon nicht abschrecken lassen. Ein Anwalt kann dabei helfen, den konkreten Fall einzuordnen und darzulegen, dass lediglich leichte Fahrlässigkeit vorliegt – mit dem Ziel, den Anspruch auf Erstattung durchzusetzen.

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5. Kreditkartenbetrug: Was tun?

Ist wegen eines Kreditkartenbetrugs das Konto leergeräumt, gilt: Ruhe bewahren und den Betrug melden.

5 Schritte bei Kreditkartenbetrug:

  1. Bank informieren: Melden Sie den Kreditkartenbetrug bei Ihrer Bank. Die Bank sperrt dann Ihr Konto, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern. Je eher die Bank Bescheid weiß, desto geringer Ihr Haftungsrisiko.
  2. Beweise sichern: Heben Sie Beweise für den Kreditkartenbetrug auf (z. B. Kontoauszug, Phising-E-Mails). Diese Nachweise sind wichtig, um die Betrüger zu finden und Ihr verlorenes Geld von der Bank zurückzubekommen.
  3. Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Kreditkartenbetrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking. So haben Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto mehr.
  4. Anzeige erstatten: Sie können eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei erstatten. Die Polizei nimmt dann strafrechtliche Ermittlungen auf, um die Betrüger zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen.
  5. Anwalt kontaktieren: Um eindeutig nachzuweisen, wer für den Kreditkartenbetrug haften und zahlen muss, kann sich die Hilfe eines Anwalts lohnen. Der Anwalt kennt die Rechtslage und kann die Auseinandersetzung mit der Bank übernehmen. Besonders wichtig: Ein erfahrener Anwalt kann verhindern, dass Sie unbedacht Angaben gegenüber der Bank machen, die später gegen Sie verwendet werden könnten.

6. Kreditkartenbetrug & Bank zahlt nicht: So hilft ein Anwalt

Ein Anwalt kann helfen, nach einem Kreditkartenbetrug zu klären, wer den Schaden zahlen muss und dann je nach Einzelfall das Geld von der Bank zurückzubekommen. Dabei greift er auch auf Erfahrungen aus vergleichbaren Fällen zurück.

Das kann ein Anwalt für Sie tun:

  • Beweise für den Betrug sammeln.
  • Mit der Bank über eine Einigung verhandeln.
  • Rückerstattungsanspruch gegen die Bank durchsetzen.
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7. Kreditkartenbetrug: Strafe

Kreditkartenbetrug stellt – wie jede andere Form von Betrug – eine strafbare Handlung dar.

Dabei kommen insbesondere folgende Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) in Betracht:

  • § 263a StGB – Computerbetrug: Wer durch unbefugte Verwendung von Daten Geld abhebt oder auf ein anderes Konto überweist, macht sich des Computerbetrugs schuldig.
  • § 202a StGB – Ausspähen von Daten: Wer sich unbefugt Zugang zu besonders gesicherten Daten verschafft, die nicht für ihn bestimmt sind, erfüllt den Tatbestand des Ausspähens von Daten.

Je nach Schwere des Kreditkartenbetruges drohen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Täter können jedoch nicht nur strafrechtlich bestraft, sondern auch zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt werden.

8. FAQ zum Kreditkartenbetrug

Ja – Zahlungen mit der Kreditkarte können versichert sein. Zum einen bieten einige Banken Kreditkarten mit einer Versicherung für die Einkäufe mit der Karte (sogenannter Käuferschutz). Dann ist z. B. der Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung der gekauften Waren gedeckt.

Erfolgen nach Kreditkartenbetrug Zahlungen zulasten des Betrugsopfers, zahlt in der Regel die Bank diesen Schaden. Voraussetzung: Das Konto wurde mit einer nicht autorisierten Zahlung belastet und der Kontoinhaber hat den Kreditkartenbetrug nicht selbst durch grob fahrlässigen Umgang mit seiner Kreditkarte bzw. PIN möglich gemacht.

Je nach Schwere des Kreditkartenbetruges drohen Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Phishing bedeutet, dass Betrüger z. B. durch gefälschte SMS, E-Mails oder Anrufe versuchen, an die Kontodaten ihrer Opfer zu kommen. Damit tätigen sie eine Überweisung und räumen das Konto leer.

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