5. Sparkasse Konto gehackt: Diese Fristen müssen Sie einhalten
Wie bereits erläutert, muss die Bank bei nicht autorisierten Zahlungen den Schaden grundsätzlich erstatten (§ 675u BGB), sofern kein grob fahrlässiges Verhalten auf Kundenseite vorlag.
Wird Ihre Zahlungskarte gestohlen, geht sie verloren oder wird sie missbräuchlich verwendet, müssen Sie Ihre Bank aber unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, informieren, um Ihren Erstattungsanspruch nicht zu verlieren. Zudem erlischt der Erstattungsanspruch spätestens 13 Monate nach dem Tag der missbräuchlichen Abbuchung, wenn keine Meldung erfolgt (§ 676b BGB).
Auch der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass nach Ablauf dieser 13-Monats-Frist keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können (Urteil vom 01.08.2025, Az. C-665/23).
Auch wenn es selbstverständlich erscheint, einen festgestellten Kreditkartenbetrug sofort zu melden, zeigt die Praxis, dass Erstattungsansprüche teilweise daran scheitern, dass der Missbrauch erst spät bemerkt oder nicht unverzüglich angezeigt wird.
Beispiele zur Verdeutlichung
Beispiel 1: Zu späte Entdeckung
Sie bemerken den Kreditkartenbetrug erst nach 14 Monaten.
Der Erstattungsanspruch ist endgültig ausgeschlossen, da die 13-Monats-Frist abgelaufen ist.
Beispiel 2: Nicht unverzüglich gemeldet
Sie bemerken den Betrug nach einem Monat, warten jedoch ohne sachlichen Grund einen weiteren Monat, bevor Sie die Bank informieren.
Der Anspruch entfällt, da die Meldung nicht unverzüglich erfolgt ist.
Beispiel 3: Richtiges Vorgehen
Sie bemerken den Betrug erst nach einem Monat, melden ihn aber sofort Ihrer Bank.
Alles richtig gemacht: Der Anspruch auf Erstattung bleibt bestehen.
Unser Rat: Prüfen Sie Ihre Konto- und Kreditkartenabrechnungen regelmäßig und melden Sie Auffälligkeiten sofort Ihrer Bank, um Erstattungsansprüche nicht durch verspätete Kenntnisnahme oder schuldhaftes Zögern zu verlieren.
6. Unbekannte Abbuchung oder Sparkasse Konto leergeräumt: Was tun?
Wurde Ihr Online-Banking gehackt und das Sparkasse Konto leergeräumt, sind 5 Schritte wichtig:
- Betrug der Sparkasse melden: Kontaktieren Sie die Sparkasse und informieren Sie sie darüber, dass Sie womöglich Opfer von Phishing-Betrug sind. Der Mitarbeiter kann dann Ihr Konto sperren, um weiteren finanziellen Schaden zu verhindern.
- Beweise sichern: Sammeln Sie die Phishing SMS, E-Mails und andere Beweise für das Phishing. Das ist wichtig, um den Online-Betrug nachzuweisen, die Täter zur Verantwortung ziehen und Ihr Geld zurückfordern zu können.
- Zugangsdaten ändern: Ändern Sie nach dem Online-Betrug Ihre PIN und Passwörter für das Online-Banking, damit Betrüger keinen Zugriff auf Ihr Konto mehr erhalten.
- Anzeige bei der Polizei stellen: Melden Sie den Online-Betrug bei der Polizei. Wenn Sie eine Anzeige wegen Betrugs stellen, kann die Polizei Ermittlungen einleiten, um den Betrüger zu identifizieren.
- Anwalt kontaktieren: Wenn die Sparkasse die Erstattung verweigert oder Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwirft, ist anwaltliche Unterstützung ratsam. Ein erfahrener Anwalt kann: Ihren Fall rechtlich prüfen, Ihre Ansprüche gegenüber der Sparkasse durchsetzen, die Kommunikation mit der Bank übernehmen und Sie bei kritischen Dokumenten oder Fragebögen unterstützen.
Wichtig: Besonders beim Ausfüllen von Bankformularen nach einem Betrugsfall ist Vorsicht geboten. Manche Fragen sind so formuliert, dass sie Kunden unbeabsichtigt zu Aussagen verleiten können, die später gegen sie verwendet werden – auch wenn der Sachverhalt gar nicht eindeutig ist.