Wer ist pflichtteilsberechtigt? Alles Wichtige zum Anspruch auf den Pflichtteil
Pflichtteilsberechtigt sind laut § 2303 BGB die nahen Angehörigen eines Verstorbenen. Immer Anspruch auf den Pflichtteil vom Erbe haben Kinder und Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner. Auch Enkel, Urenkel und Eltern des Erblassers haben einen Pflichtteilsanspruch – aber nur, wenn Kinder und Partner bereits verstorben sind.
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- Wer pflichtteilsberechtigt ist, regelt das Erbrecht in Deutschland.
- Anspruch auf den Pflichtteil haben alle Nachkommen (leibliche und adoptierte), Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Verstorbenen.
- Aber: Nicht alle können ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen.
- Vorrang beim Pflichtteil haben Kinder und Partner.
- Ein Anwalt kann Ihnen sagen, ob Sie pflichtteilsberechtigt sind und den Pflichtteil für Sie einfordern.
1. Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Teil vom Erbe, der pflichtteilsberechtigten Angehörigen zusteht, wenn ein verstorbener Verwandter sie nicht oder zu wenig in seinem Testament oder Erbvertrag bedacht hat.
Je näher Sie mit dem Erblasser verwandt sind und je wertvoller das Erbe, desto höher ist der Pflichtteil am Erbe.
Jeder kann selbst bestimmen, wer etwas von seinem Nachlass bekommen soll. Das geht mit einem Testament oder Erbvertrag. Der Anspruch auf den Pflichtteil besteht aber immer – egal, was der letzte Wille des Erblassers ist.
2. Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Anspruch auf den Pflichtteil auf den haben die engsten Verwandten des Erblassers. Im Erbfall pflichtteilsberechtigt sind gemäß § 2303 BGB:
- Kinder, Enkel, Urenkel des Erblassers – leibliche und adoptierte
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Eltern des Erblassers
Zuerst pflichtteilsberechtigt sind Kinder und Partner des Erblassers.
Die Enkel des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn die Kinder des Erblassers bereits verstorben sind.
Die Urenkel des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn die Kinder und Enkel des Erblassers bereits verstorben sind.
Die Eltern des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, wenn der Erblasser keine Kinder und keinen Partner hatte.
Nicht pflichtteilsberechtigt sind die Großeltern oder Geschwister des Verstorbenen. Auch entfernte Verwandte können keinen Pflichtteilanspruch geltend machen.
Sie haben auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil, wenn Sie eine Pflichtteilsverzichtserklärung unterschrieben haben oder z. B. eine Straftat gegen den Erblasser begangen haben.
Pflichtteilsberechtigt: Was muss ich für den Pflichtteil wissen?
Damit der Pflichtteil genau beziffert werden kann, müssen Pflichtteilsberechtigte wissen, wie viel das Erbe wert ist. Deshalb haben sie gegenüber den Erben folgende Rechte:
- Auskunft über den Nachlassbestand verlangen
- Verzeichnis der Nachlassgegenstände fordern
- Gutachten über den Wert des Nachlasses erstellen lassen
So können Sie den Nachlasswert ermitteln, der die Basis zur Berechnung des Pflichtteils ist.
3. Die Höhe des Pflichtteils | Pflichtteilsrechner 2024
Wer pflichtteilsberechtigt ist, kann 50 % von seinem gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil vom Erbe einfordern. Je höher der gesetzliche Erbteil, desto höher der Pflichtteil.
Wie hoch der gesetzliche Erbteil und damit der Pflichtteil ist, hängt ab von:
- Welchen Wert hat das Erbe insgesamt?
- Wie nah ist die Verwandtschaft zum Erblasser?
- Wie viele Erben gibt es?
Es gilt:
- Wertvoller Nachlass + direkter Angehöriger = hoher Pflichtteil
- Viele Erben = prozentual geringerer Erbteil = geringerer Pflichtteil
Beispiel:
Ein Witwer hinterlässt 3 Kinder. Damit stünde jedem der Kinder gemäß der gesetzlichen Erbfolge 1/3 des Erbes zu. Aber: Der Witwer hat ein Testament hinterlassen, in dem bestimmt, dass Kind 1 nichts vom Erbe bekommen soll. Das Kind wurde enterbt – es ist aber laut Erbrecht trotzdem pflichtteilsberechtigt.
Kind 2 entscheidet sich dazu, das Erbe auszuschlagen. Das bedeutet: Nur Kind 1 und Kind 3 haben noch einen Anspruch aufs Erbe. Jedes Kind bekommt ½ des Erbes.
Kind 1 steht als Pflichtteil die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils zu. Kind 1 kann also ¼ vom Erbe als Pflichtteil einfordern.
Pflichtteilsrechner 2024
Ausführlichere Informationen zur Berechnung des Pflichtteils erhalten Sie in unserem Beitrag Wie hoch ist der Pflichtteil?.
4. Als Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil fordern
Wer pflichtteilsberechtigt ist, erfährt auf jeden Fall vom Nachlassgericht, dass er einen Anspruch auf das Erbe eines Angehörigen hat.
Der im Testament eines Erblassers festgelegte Erbe ist nicht verpflichtet, einen Angehörigen darüber zu informieren, dass er einen Pflichtteilsanspruch hat. Niemand muss automatisch einen Pflichtteil auszahlen.
Pflichtteilsberechtigte müssen selbst aktiv werden und vom Erben ihren Pflichtteil einfordern.
5. Pflichtteilsberechtigt: Wie bekomme ich meinen Pflichtteil?
Wenn der Erbe nicht reagiert oder die Zahlung verweigert, können Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil einklagen.
Ein Anwalt für Erbrecht kann Pflichtteilsberechtigte unterstützen. Er kann die Auseinandersetzung mit den Erben übernehmen und die Auszahlung des Erbteils durchsetzen.
So hilft Ihnen ein Anwalt:
- Anspruch auf den Pflichtteil prüfen
- Kommunikation mit den Erben, um den Nachlasswert zu erfahren
- Pflichtteil berechnen
- Erben zur Auszahlung des Erbteils auffordern
- Wenn nötig: Klage einreichen
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6. FAQ: Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Wer pflichtteilsberechtigt ist, erfährt auf jeden Fall vom Nachlassgericht, dass er einen Anspruch aufs Erbe eines Angehörigen hat. Auch wenn kein Kontakt zur Familie besteht, werden Pflichtteilsberechtigte informiert.
Nein. Geschwister eines Erblassers sind nicht pflichtteilsberechtigt. Wenn sie laut Testament nichts vom Erbe bekommen sollen, können sie gegen den Willen des Erblassers nichts machen.
Der Pflichtteil beträgt immer 50 % des gesetzlichen Erbteils. Wie hoch dieser gesetzliche Erbteil ist, ist für jeden unterschiedlich.
Je näher die Verwandtschaft zum Erblasser und je größer das Erbe, desto höher der gesetzliche Erbteil und damit der Pflichtteil.
Ja, das geht, aber nur in Ausnahmefällen. Den Pflichtteil zu umgehen, ist schwierig.
Den Anspruch auf den Pflichtteil verliert, wer:
- Einen Pflichtteilsverzicht unterschreibt
- Das Leben des Erblassers verletzt oder gefährdet (durch eine Straftat)
- Das Leben einer dem Erblasser nahestehenden Person verletzt oder gefährdet
- Eine andere Straftat gegen den Erblasser oder dessen Angehörige begeht
- Eine Haftstrafe verbüßen muss, sodass der Erblasser eine Teilhabe am Erbe für unzumutbar hält
- In einer Psychiatrie oder Entzugsklinik ist, weil ein Gericht ihn dazu verurteilt hat

Aktualisiert am
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