
Berliner Testament schreiben: So regeln Ehepaare ihren Nachlass
Im Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und schließen andere Verwandte zunächst von der Erbfolge aus. Stirbt einer der beiden Ehepartner, geht dessen Vermögen auf den Hinterbliebenen über – er ist bis zum Lebensende finanziell abgesichert. Gemeinsam bestimmen die Eheleute einen Schlusserben, beispielsweise ihre Kinder. Diese erben nach dem Tod des zweiten Ehepartners.
- Ehepartner und eingetragene Lebensgemeinschaften regeln mit einem Berliner Testament ihren Nachlass gemeinsam.
- Ziel ist, den hinterbliebenen Ehepartner bis zu seinem Lebensende finanziell abzusichern.
- Eheleute können ein Berliner Testament nur gemeinsam verfassen, ändern oder aufheben.
- Das Berliner Testament setzt im Regelfall den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein – alle übrigen Berechtigten sind zunächst von der Erbfolge ausgeschlossen.
- Wer beim Tod des zweiten Gatten welchen Vermögensanteil erbt, kann das Ehepaar individuell festlegen.
1. Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments bzw. des Ehegattentestaments. In Deutschland gehört es zu den beliebtesten Möglichkeiten, nach dem Tod eines Partners für den hinterbliebenen Ehepartner vorzusorgen.
Das Besondere am Berliner Testament: Ein Vermögen wird zweimal vererbt. Die Eheleute (bzw. Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) setzen sich gegenseitig als alleinige Erben ein. Stirbt einer der beiden, geht sein Vermögen vollständig auf den hinterbliebenen Partner über.
Andere Erben sind zu diesem Zeitpunkt von der Erbfolge ausgeschlossen. Erst wenn der zweite Ehepartner verstirbt, geht das Vermögen an den Schlusserben über. Im Regelfall sind das die gemeinsamen Kinder. Die Eheleute können ihren Nachlass aber auch anderen Verwandten, Stiftungen oder karitativen Einrichtungen vermachen.
Kinder und andere nahe Verwandte haben jedoch einen Pflichtteilsanspruch, d. h. ein bestimmter Teil des Erbes steht ihnen gesetzlich zu.
Wann kann ich ein Berliner Testament aufsetzen?
Wer den Lebensstandard seines Partners nach dem eigenen Tod absichern und eine Auseinandersetzung mit anderen Erbberechtigten verhindern möchte, kann ein Berliner Testament verfassen.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge: Der hinterbliebene Ehepartner erbt dann in der Regel die Hälfte des Vermögens, die Kinder erhalten den Rest zu gleichen Teilen.
Auch kinderlose Paare sichern sich mit dieser Nachlassregelung gegenseitig ab – der Hinterbliebene muss das Vermögen in diesem Fall nicht mit anderen erbberechtigten Verwandten teilen.
2. Die 2 Varianten des Berliner Testaments
Es gibt zwei Varianten des Berliner Testaments:
- Die Einheitslösung (gängige Variante)
- Die Trennungslösung
Variante I: Die Einheitslösung
Die gängige Variante ist die Einheitslösung. Beide Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als Alleinerben ein und schließen andere nahe Verwandte zunächst von der Erbfolge aus.
Gemeinsam bestimmen sie einen oder mehrere Schlusserben, die nach dem Tod des zweiten Ehepartners das gesamte Vermögen erben. Meist sind es die gemeinsamen Kinder.
Mit dem Tod des ersten Ehepartners verschmilzt dessen Vermögen mit dem Besitz des überlebenden Ehepartners. Es entsteht ein gemeinsames Vermögen, über das der hinterbliebene Partner frei verfügen kann.
Nach dem Tod des zweiten Ehepartners erbt der Schlusserbe das Vermögen. Ist das Erbe mit Schulden belastet, kann der Schlusserbe es ausschlagen – allerdings erst beim zweiten Erbfall.
- Vorteil der Einheitslösung: Der hinterbliebene Partner muss das gemeinsame Eigentum nicht für eine Erbauseinandersetzung verkaufen, um Miterben auszuzahlen. Er wird so vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt und kann seinen gewohnten Lebensstandard weiterführen.
- Nachteil der Einheitslösung: Da die Kinder im ersten Erbfall zunächst enterbt werden, könnten sie ihren gesetzlichen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Eine Klausel im Testament kann die Durchsetzung zwar erschweren, aber nicht verhindern.
Werden nahe Verwandte (leibliche Kinder, Enkel, Urenkel) enterbt, steht ihnen ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe zu – der sogenannte Pflichtteil. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Anspruchs eines Erben.
Das ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge erhält. Ist das zugesprochene Erbe geringer als der gesetzliche Pflichtteil, können pflichtteilsberechtigte Verwandte ihn einfordern.
Hier finden Sie mehr Infos zum Verhältnis von Berliner Testament und Pflichtteil.
Variante II: Die Trennungslösung
Die zweite Variante ist die Trennungslösung. Die Ehepartner setzen sich dabei wechselseitig als Vorerben ein und ihre Kinder als Nacherben. Stirbt ein Partner, geht sein Vermögen an den hinterbliebenen Partner über. Dieser ist aber nur Verwalter und muss es strikt von seinem eigenen Vermögen trennen – es entstehen also zwei Vermögensmassen.
Der hinterbliebene Partner wird zum Vorerben, d. h. er erbt auf Zeit. Sein eigenes Vermögen darf er frei ausgeben, über das Vermögen des verstorbenen Partners jedoch nur eingeschränkt verfügen – z. B. darf er geerbtes Bar-Vermögen nicht auf das eigene Konto einzahlen oder Immobilien aus dem Nachlass verkaufen. Der Erblasser – also der verstorbene Ehepartner – kann den Vorerben aber von diesen Einschränkungen befreien.
- Vorteil der Trennungslösung: Durch die Vermögenstrennung wird das Erbe der Nacherben geschützt. Die Trennungslösung kann sich daher besonders eignen, wenn einer der Partner ein bedeutend größeres Vermögen besitzt und sicherstellen möchte, dass nach seinem Tod bestimmte Teile davon – z. B. eine wertvolle Immobilie oder ein Unternehmen – erhalten bleiben.
- Nachteil der Trennungslösung: Durch die Verfügungsbeschränkung des hinterbliebenen Ehepartners können Probleme entstehen, z. B. wenn dieser pflegebedürftig wird, aber keinen Zugriff auf das geerbte Vermögen besitzt, um einen Pflegeheimplatz zu finanzieren. Auch hier bleibt zudem der Pflichtteilsanspruch der Kinder erhalten.
Die Eheleute müssen die Trennungslösung explizit in das Berliner Testament aufnehmen, damit sie greift.
3. Wer erbt was?
Das Berliner Testament setzt im Regelfall den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein. Alle anderen Erbberechtigten gehen zunächst leer aus. Wer im zweiten Erbfall welches Vermögen erbt, kann das Ehepaar individuell bestimmen. Nahe Verwandte wie Kinder haben jedoch immer einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil.
Kinder und Stiefkinder
- Kinder werden durch ein Berliner Testament zunächst enterbt. Sie erben erst, wenn auch der Allein- bzw. Vorerbe verstorben ist.
- Bereits im ersten Erbfall haben Kinder und nahe Verwandte einen Anspruch auf ihren gesetzlichen Pflichtteil.
- Fordern sie diesen ein, kann der hinterbliebene Ehepartner in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn er z. B. das Haus verkaufen muss, um den Pflichtteil der Kinder auszuzahlen.
- Eine Pflichtteilsstrafklausel enterbt die Kinder dauerhaft, wenn sie den Pflichtteil gegen den Willen der Eltern verlangen. Die Kinder erhalten dann auch nach dem zweiten Erbfall nur ihren gesetzlichen Pflichtteil (siehe Kapitel 4).
- Die Strafklausel kann den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zwar nicht verhindern, stellt aber eine zusätzliche Hürde dar – im Streitfall können Pflichtteilsberechtigte ihren Pflichtteil einklagen.
- Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber Stiefvater oder -mutter. Sollen sie von diesen erben, müssen die Eheleute das explizit im Berliner Testament festlegen.
Nach Scheidung
Haben Eheleute ein Berliner Testament aufgesetzt, beschließen aber, sich scheiden zu lassen, verliert die Nachlassregelung mit der Scheidung automatisch ihre Wirksamkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Ehepartner die Scheidung zum Todeszeitpunkt bereits beantragt haben, diese aber noch nicht vollzogen wurde.
Nach erneuter Heirat
- Ein Berliner Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners bindend.
- Heiratet der hinterbliebene Partner erneut, erwirbt sein neuer Ehepartner eigene erbrechtliche Ansprüche – zumindest steht ihm der Pflichtteil zu.
- Eine Wiederverheiratungsklausel im Berliner Testament verhindert, dass der neue Partner des Hinterbliebenen Ansprüche auf das Erbe des Erstverstorbenen erhält.
- Beispielsweise kann die Wiederverheiratungsklausel festlegen, dass der Alleinerbe seinen Erbanspruch bei Wiederheirat verliert und das Vermögen direkt an den Schlusserben übergeht.
Welche Klauseln es gibt und wie Sie diese in ein Berliner Testament integrieren, erfahren Sie in Kapitel 5 – Berliner Testament: Inhalt & Muster.
4. Vor- & Nachteile
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten eine beliebte Möglichkeit, gemeinsam über ihren Nachlass zu entscheiden. Nach dem Tod eines Ehepartners ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, den letzten gemeinsamen Willen zu ändern. Ein Berliner Testament sorgt damit für Transparenz und kann Erbstreitigkeiten vermeiden. Neben den Vorteilen kann es jedoch auch Nachteile bringen.
Vorteile
- Das Vermögen geht ohne Erbauseinandersetzung auf den überlebenden Ehepartner über und wird nach dem Tod beider Eltern gerecht unter den Kindern aufgeteilt.
- Der Lebensstandard des hinterbliebenen Lebenspartners ist abgesichert.
- Die Gefahr, dass der hinterbliebene Ehepartner das gemeinsame Haus oder wertvolle Erinnerungsstücke verkaufen muss, um die Miterben auszuzahlen, ist gering.
Nachteile
- Ein Berliner Testament entfaltet eine besondere Bindungswirkung: Die Ehepartner können es nur gemeinsam ändern. Das kann zu Familienärger und Rechtsstreitigkeiten führen.
- Neue Lebensumstände nach dem Tod des Ehepartners sollten Sie im Testament berücksichtigen – haben sich die Familienmitglieder zerstritten, können nur bestimmte Klauseln regeln, dass der hinterbliebene Partner z. B. die Kinder wieder aus dem Testament streichen kann.
- In vielen Ländern gibt es diese besondere Form der Nachlassregelung nicht. Greift in einem Erbfall ausländisches Erbrecht, ist das Berliner Testament unwirksam.
Hinsichtlich der Erbschaftssteuer ist das Berliner Testament keine optimale Lösung, denn sie wird zweimal fällig: Sowohl beim Übergang des Nachlasses an den Alleinerben als auch beim Übergang an den Schlusserben.
Da die Verwandten nach dem ersten Todesfall nichts erben, können sie ihre Steuerfreibeträge nicht ausnutzen, um die Erbschaftssteuer zu umgehen – im zweiten Todesfall fallen daher höhere Steuern an.
5. Berliner Testament: Inhalt & Muster
Wer ein Berliner Testament schreiben möchte, muss die gesetzlichen Formvorschriften beachten. Wie jedes andere Testament müssen Sie auch das Berliner Testament handschriftlich und in einer leserlichen Schrift verfassen. Es kann ratsam sein, die Seiten zu nummerieren.
Es steht Ihnen frei, ob Sie oder Ihr Ehepartner den letzten Willen aufsetzen. Wirksam wird er durch die Unterschriften beider Partner. Am Ende der letztwilligen Verfügung müssen Sie den Ort und das aktuelle Datum nennen.
Nur verheiratete Personen bzw. Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften können ein Berliner Testament verfassen. Die Alternative für unverheiratete Paare ist der Erbvertrag.
Inhalte des Berliner Testaments
Wie Sie ein Berliner Testament verfassen, steht Ihnen weitestgehend frei.
Diese Inhalte sind aber üblich und notwendig, um Missverständnisse auszuschließen:
- Sie legen fest, dass Sie und Ihr Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
- Anschließend bestimmen Sie die Schlusserben und welchen Teil des Vermögens sie erhalten (zum Beispiel alle drei Kinder zu gleichen Teilen).
- Möchten Sie eine Vor- und Nacherbschaftsregelung anordnen, müssen Sie diese explizit im Berliner Testament beschreiben.
- Sie können ein Nießbrauchrecht anordnen, das dem überlebenden Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gewährt.
- Sie können die Bestellung eines Testamentsvollstreckers anordnen oder diesen direkt benennen.
- Die hohe Bindungswirkung des Berliner Testaments können Sie durch Befreiungsklauseln lockern.
Wichtige Klauseln im Berliner Testament
Im Berliner Testament können Sie verschiedene Klauseln einsetzen, die dem überlebenden Partner das Recht einräumen, gemeinsame Absprachen zu ändern, bzw. ihn oder die Schlusserben einschränken:
- Die Freistellungsklausel berechtigt den hinterbliebenen Partner, die Verfügungen im Berliner Testament zu ändern und eine eigene letztwillige Verfügung aufzusetzen.
- Die Wiederverheiratungsklausel verhindert, dass der neue Ehepartner des Hinterbliebenen bei einer erneuten Heirat einen Erbanspruch am Vermögen des Erstverstorbenen erhält.
- Die Salvatorische Klausel stellt sicher, dass im Fall einer Unwirksamkeit nur die betreffende Textstelle unwirksam ist, nicht das gesamte Testament.
- Die Pflichtteilsklausel erhöht die Hürde für die Kinder, nach dem ersten Erbfall ihren gesetzlichen Pflichtteil einzufordern und so den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
- Die Jastrowsche Klausel verschärft die Pflichtteilsstrafklausel: Beansprucht ein Erbe trotz Strafklausel seinen Pflichtteil, wird dieser herabgesetzt.
- Die Sozinische Klausel legt fest, dass ein Erbe sein Erbrecht nachträglich verliert, falls er sich nicht an die im Testament festgelegten Auflagen hält. Ihre Rechtsgültigkeit ist jedoch umstritten und kann zu einem Rechtsstreit zwischen den Erben führen.
Muster: Berliner Testament
Wie Sie ein Berliner Testament mit den spezifischen Befreiungs- und Strafklauseln im Detail formulieren können, zeigt Ihnen unsere Muster-Vorlage. Beachten Sie, dass es sich dabei nicht um eine individuell einsetzbare Vorlage handelt und Sie das Testament handschriftlich aufsetzen bzw. notariell beglaubigen lassen müssen, damit es gültig ist.
Welche der aufgeführten Klauseln sich eignen, den Nachlass wunschgemäß zu regeln, hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
Die Muster-Vorlage können Sie hier herunterladen: Muster-Vorlage Berliner Testament.
6. Berliner Testament ändern
Grundsätzlich können nur beide Ehepartner gemeinsam das Berliner Testament ändern. Die Eheleute setzen in ihrem Testament sogenannte wechselseitige Verfügungen auf, die sie nicht ohne Weiteres widerrufen können.
In den folgenden Fällen ist eine Änderung möglich:
- Widerruf durch beide Ehepartner: Ein Berliner Testament lässt sich problemlos ändern oder aufheben, wenn beide Eheleute es möchten. Sie können dazu die bestehende Version vernichten und ggf. gemeinsam eine neue aufsetzen. Wurde der letzte Wille notariell beglaubigt, müssen Sie den Notar informieren und die Herausgabe verlangen.
- Einseitiger Widerruf zu Lebzeiten beider Eheleute: Sie können das Berliner Testament auch einseitig widerrufen, wenn Ihr Ehepartner noch lebt, Sie sich aber z. B. getrennt haben. Der einseitige Widerruf muss jedoch von einem Notar beurkundet werden. Zudem müssen Sie Ihren Ehepartner informieren und ihm den Widerruf zukommen lassen.
- Testament-Änderung nach dem Tod eines Ehepartners: Stirbt einer der Ehepartner, erlischt das Widerrufsrecht. Der hinterbliebene Lebenspartner kann das Berliner Testament in der Regel nicht mehr ändern – es sei denn, die Eheleute haben eine entsprechende Freistellungsklausel vereinbart. Es bleibt die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil einzufordern.
7. Kosten
Die Kosten für ein Berliner Testament hängen davon ab, wie Sie und Ihr Ehepartner es aufsetzen:
- mithilfe eines Anwalts
- notariell beglaubigt
- eigenständig
In allen Fällen entfaltet die letztwillige Verfügung ihre Wirksamkeit durch die Unterschriften beider Partner – eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich.
Ein Anwalt kann Sie bei der Erstellung des Berliner Testaments beraten. Er kann sicherstellen, dass alle Formulierungen und Klauseln eindeutig sind und genau das bewirken, was Sie beabsichtigen. Sie vermeiden Fehler und Unklarheiten.
Welche Kosten für die Erstellung anfallen, hängt vom Wert der Erbschaft ab. Ausschlaggebend ist der sogenannte Geschäftswert. Er beziffert die Höhe Ihres Vermögens abzüglich der Hälfte Ihrer Schulden wie Hypotheken, Kredite oder Pflichtteilszahlungen.
Die Honorarkosten können Sie mit dem Anwalt auf Basis einer Pauschal- oder einer Zeitvergütung vereinbaren.
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Möchten Sie Ihren letzten Willen bei einem Notar erstellen lassen, hängen die Kosten ebenfalls vom Geschäftswert ab. Da sich beim Berliner Testament zwei Personen gegenseitig begünstigen, wird die doppelte Notargebühr erhoben.
Geschäftswert bis |
Notargebühren Berliner Testament |
50.000 Euro |
330 Euro |
200.000 Euro |
870 Euro |
500.000 Euro |
1.870 Euro |
1.000.000 Euro |
3.470 Euro |
Lassen Sie das Berliner Testament nur notariell beglaubigen, bestätigt dies auch Ihre Testierfähigkeit – Ihr letzter Wille lässt sich dann nur schwer anfechten. Die Beglaubigung eines eigenständig erstellten Berliner Testaments kostet maximal 130 Euro.
Ohne Beglaubigung sparen die Erblasser zwar Geld für Notar oder Anwalt, übertragen die Kosten allerdings auf ihre Erben. Diese benötigen in diesem Fall einen gebührenpflichtigen Erbschein, um ihre Berechtigung nachzuweisen. Er ist meist teurer als die notarielle Beglaubigung eines Berliner Testaments.
Wenn Sie das Berliner Testament eigenhändig aufsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten – außer, Sie möchten es nicht zuhause, sondern an einem sicheren Ort verwahren. Gegen Gebühr können Sie das Dokument beim Amtsgericht oder beim Notar hinterlegen und es zusätzlich im Zentralen Testamentsregister registrieren.
Weiterführende Informationen zu den Kosten eines Berliner Testaments finden Sie in unserem Beitrag Was kostet ein Testament bei Notar und Rechtsanwalt?.
8. Alternativen zum Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden. Zudem kann es insbesondere bei hohen Nachlass-Summen steuerliche Nachteile bringen: Überschreitet das Vermögen die Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind, wird das Vermögen zweimal besteuert.
Daher können Sie bereits frühzeitig überlegen, ob es besser geeignete Alternativen zum Berliner Testament gibt.
Folgende Alternativen kommen in Betracht:
Nießbrauchrecht einräumen
Den Wunsch, den Ehepartner nach dem eigenen Tod abzusichern, kann neben einem klassischen Berliner Testament auch ein sogenanntes Nießbrauchrecht erfüllen. So können Sie z. B. das gemeinsame Haus Ihren Kindern vererben, während die Mieteinnahmen an den hinterbliebenen Elternteil fließen. Zudem können Sie festlegen, dass dieser durch die Eintragung ins Grundbuch selbst ein lebenslanges Wohnrecht für die Immobilie erhält.
Württembergische Lösung
Bei der Württembergischen Lösung erben die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners. Der hinterbliebene Elternteil erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht in der gemeinsamen Immobilie. Zudem können die Ehepartner sich gegenseitig als Testamentsvollstrecker einsetzen. Der hinterbliebene Ehepartner verwaltet dann das Vermögen und schließt eine Teilung des gemeinsamen Nachlasses aus.
Durch diese Lösung vermeiden Sie die steuerlichen Nachteile des Berliner Testaments, da der hinterbliebene Partner das Vermögen nicht versteuern muss, sondern nur die Erben nach dessen Tod. Die Steuerfreibeträge werden somit optimal ausgenutzt.
Vermächtnis
Durch ein Vermächtnis erhalten die Kinder bereits im ersten Erbfall eine finanzielle oder materielle Zuwendung. Durch eine letztwillige Verfügung werden die steuerlichen Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind berücksichtigt. Ein Vermächtnis ist ausschließlich durch die Verfügung in einem Testament oder Erbvertrag möglich.
Erbvertrag
Als Alternative zu einem Berliner Testament ist ein Erbvertrag geeignet, wenn die Erbschaft an bestimmte Bedingungen geknüpft sein soll, z. B. wenn die Kinder ihre Eltern bis zum Tod pflegen oder das Familienunternehmen übernehmen sollen. Ein Erbvertrag kann zudem die Nach- bzw. Schlusserben wirksam verpflichten, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Auch für unverheiratete Paare bietet ein Erbvertrag eine sichere Möglichkeit, den eigenen Nachlass zu regeln.
9. Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten äußerst beliebt, um den gemeinsamen Nachlass zu regeln. Es kann jedoch auch steuerliche Nachteile und Risiken bergen.
Wer ein Berliner Testament schreiben möchte, kann sich daher umfassend zur konkreten Gestaltung und möglichen Alternativen beraten lassen, um Angehörige im Erbfall nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Oftmals führen falsch eingesetzte Klauseln im Berliner Testament zu Ergebnissen, die Sie eigentlich vermeiden wollten – im ungünstigsten Fall streiten sich Ihre Erben um den Nachlass.
Zudem ist das Berliner Testament nicht in jedem Fall die optimale Lösung für eine gemeinsame Nachlassregelung. Gerade bei größerem Vermögen kann das Modell steuerliche Nachteile mit sich bringen. Ein Anwalt für Erbrecht berät Sie umfassend, ob das Berliner Testament für Sie und Ihren Ehepartner geeignet ist.
Ein Berliner Testament aufzusetzen, kann anspruchsvoll sein – besonders bei komplexen Familienmodellen und großem Vermögen. Damit Ihre Erben den Nachlass nicht doppelt versteuern müssen oder das Berliner Testament anfechtbar ist, kann es helfen, es gut zu durchdenken.

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Aktualisiert am
Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

