Berliner Testament schreiben: So regeln Ehepaare ihren Nachlass
 ![Berliner Testament schreiben: So regeln Ehepaare ihren Nachlass](assets/images/0/berliner-testament-briefumschlag-stempel-siegel-svf9b05g4j6rrp9.jpg) Beitrag von Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
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 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Testament](ratgeber/erbrecht/testament.html "Ratgeber Testament") Berliner Testament schreiben
Im Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und schließen andere Verwandte zunächst von der Erbfolge aus. Stirbt einer der beiden Ehepartner, geht dessen Vermögen auf den Hinterbliebenen über – er ist bis zum Lebensende finanziell abgesichert. Gemeinsam bestimmen die Eheleute einen Schlusserben, beispielsweise ihre Kinder. Diese erben nach dem Tod des zweiten Ehepartners.
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Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Was ist ein Berliner Testament?
3. 2. Die 2 Varianten des Berliner Testaments
4. 3. Wer erbt was?
5. 4. Vor- & Nachteile
6. 5. Berliner Testament: Inhalt & Muster
7. 6. Berliner Testament ändern
8. 7. Kosten
9. 8. Alternativen zum Berliner Testament
10. 9. Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
11. 10. Häufige Missverständnisse aufgeklärt
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# Berliner Testament schreiben: So regeln Ehepaare ihren Nachlass
 Beitrag von Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
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Im Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein und schließen andere Verwandte zunächst von der Erbfolge aus. Stirbt einer der beiden Ehepartner, geht dessen Vermögen auf den Hinterbliebenen über – er ist bis zum Lebensende finanziell abgesichert. Gemeinsam bestimmen die Eheleute einen Schlusserben, beispielsweise ihre Kinder. Diese erben nach dem Tod des zweiten Ehepartners.
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## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
Ein **Berliner Testament** ist ein gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehe- oder eingetragene Lebenspartner **gegenseitig als (Allein-)Erben** einsetzen und **Schlusserben** für den zweiten Erbfall bestimmen.

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
**Ein Berliner Testament kann sinnvoll sein, wenn …**
- Sie möchten, dass der **überlebende Partner** im ersten Erbfall **finanziell abgesichert** ist (z. B. Immobilie bleibt „in einer Hand“).
- Ihre **Kinder** (oder andere Personen) sollen **erst nach dem Tod des zweiten Partners** erben.
- Sie wollen die **gesetzliche Erbfolge** vermeiden, bei der oft eine **Erbengemeinschaft** entsteht.
**Sonderfall – besser individuell prüfen lassen, wenn …**
- **Patchwork-Familie**, Stiefkinder sollen (mit)erben, oder es gibt Kinder aus früheren Beziehungen.
- **größeres Vermögen**, Immobilienportfolio oder **Unternehmensvermögen** (Steuer- und Gestaltungsfragen).
- **Wiederheirat** ist realistisch oder es gibt **Auslandsbezug** (Wohnsitz, Vermögen im Ausland).
**Wichtigste Zeitlogik:**
- Solange **beide leben**, kann das gemeinschaftliche Testament grundsätzlich **gemeinsam** geändert/aufgehoben werden; ein **einseitiger Widerruf** ist bei wechselbezüglichen Verfügungen nur in **notarieller Form** und mit **Zugang** beim anderen Partner wirksam.
- Nach dem **ersten Todesfall** entfalten viele Regelungen eine **Bindungswirkung** – Änderungen sind dann nur noch in engen Grenzen möglich.
- Bei **Scheidung** werden letztwillige Verfügungen zugunsten des (Ex-)Ehegatten in der Regel **unwirksam** (maßgeblich ist die Auflösung der Ehe bzw. der Scheidungsstand).
**Diese Informationen/Unterlagen helfen für eine saubere Gestaltung:**
- Familienkonstellation (Ehe/Lebenspartnerschaft, gemeinsame Kinder, Kinder aus früheren Beziehungen, Stiefkinder)
- Vermögensübersicht (Immobilien, Konten, Beteiligungen), Schulden, gewünschte Verteilung
- Besonderheiten: Auslandsbezug, Pflegebedürftigkeit absehbar, größere Schenkungen, Unternehmen
**Häufigster Fehler:** Pflichtteils- und Liquiditätsrisiken werden unterschätzt – im ersten Erbfall kann der überlebende Partner Geld brauchen, obwohl das Vermögen „im Haus“ steckt.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Ein gemeinschaftliches Testament (und damit das „Berliner Testament“ als typische Ausgestaltung) können **nur Ehegatten** (bzw. eingetragene Lebenspartner) errichten.
- **Pflichtteilsansprüche** lassen sich durch ein Berliner Testament **nicht ausschließen**; enterbte Pflichtteilsberechtigte können grundsätzlich den Pflichtteil verlangen.
- Ein Berliner Testament kann **steuerlich ungünstig** sein, weil Vermögen typischerweise **zweimal** übergeht (an den überlebenden Partner und später an die Schlusserben).
**Kommt stark auf den Einzelfall an:**
- Ob eine **Pflichtteilsstrafklausel** sinnvoll ist und wie sie formuliert sein sollte (Konfliktpotenzial vs. Schutzwirkung).
- Ob die **Einheitslösung** oder eine **Trennungslösung** besser passt (z. B. bei Unternehmen, ungleichen Vermögen, Pflege-/Verwertungsbedarf).
- Ob Alternativen (Nießbrauch, Vermächtnisse, „Württembergische Lösung“, Erbvertrag) **Steuern und Familienfrieden** besser abbilden.

## 1. Was ist ein Berliner Testament?
Das Berliner Testament ist eine Sonderform des [gemeinschaftlichen Testaments](/ratgeber/erbrecht/testament/gemeinschaftliches-testament.html "Gemeinschaftliches Testament: das Testament für Ehe- & Lebenspartner") bzw. des [Ehegattentestaments](/ratgeber/erbrecht/testament/ehegattentestament.html "Ehegattentestament – das Testament für Ehegatten & Lebenspartner"). In Deutschland gehört es zu den beliebtesten Möglichkeiten, nach dem Tod eines Partners für den hinterbliebenen Ehepartner vorzusorgen.
Das Besondere am Berliner Testament: Ein Vermögen wird zweimal vererbt. Die Eheleute (bzw. Partner in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft) setzen sich **gegenseitig als alleinige Erben** ein. Stirbt einer der beiden, geht sein Vermögen vollständig auf den hinterbliebenen Partner über.
Andere Erben sind zu diesem Zeitpunkt von der **Erbfolge ausgeschlossen**. Erst wenn der zweite Ehepartner verstirbt, geht das Vermögen an den Schlusserben über. Im Regelfall sind das die gemeinsamen Kinder. Die Eheleute können ihren Nachlass aber auch anderen Verwandten, Stiftungen oder karitativen Einrichtungen vermachen.
Kinder und andere nahe Verwandte haben jedoch einen [Pflichtteilsanspruch](/ratgeber/erbrecht/pflichtteil.html "Übersicht zum Pflichtteil"), d. h. ein bestimmter Teil des Erbes steht ihnen gesetzlich zu.

### Wann kann ich ein Berliner Testament aufsetzen?
Wer den **Lebensstandard** seines Partners nach dem eigenen Tod **absichern** und eine Auseinandersetzung mit anderen Erbberechtigten verhindern möchte, kann ein Berliner Testament verfassen.
Ohne Testament greift die [gesetzliche Erbfolge](/ratgeber/erbrecht/erbfolge/gesetzliche-erbfolge-wer-erbt-was.html "Gesetzliche Erbfolge – wer erbt was?"): Der hinterbliebene Ehepartner erbt dann in der Regel die Hälfte des Vermögens, die Kinder erhalten den Rest zu gleichen Teilen.
Auch **kinderlose Paare** sichern sich mit dieser Nachlassregelung gegenseitig ab – der Hinterbliebene muss das Vermögen in diesem Fall nicht mit anderen erbberechtigten Verwandten teilen.
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## 2. Die 2 Varianten des Berliner Testaments
Es gibt **zwei Varianten** des Berliner Testaments:
- Die Einheitslösung (gängige Variante)
- Die Trennungslösung

### Variante I: Die Einheitslösung
Die gängige Variante ist die **Einheitslösung**. Beide Ehepartner setzen sich darin gegenseitig als [Alleinerben](ratgeber/erbrecht/alleinerbe/alleinerbe.html "Alleinerbe – Rechte & Pflichten von Alleinerben") ein und schließen andere nahe Verwandte zunächst von der Erbfolge aus.
Gemeinsam bestimmen sie einen oder mehrere **Schlusserben**, die nach dem Tod des zweiten Ehepartners das gesamte Vermögen erben. Meist sind es die gemeinsamen Kinder.
Mit dem Tod des ersten Ehepartners verschmilzt dessen Vermögen mit dem Besitz des überlebenden Ehepartners. Es entsteht ein **gemeinsames Vermögen**, über das der hinterbliebene Partner frei verfügen kann.
Nach dem Tod des zweiten Ehepartners erbt der Schlusserbe das Vermögen. Ist das Erbe mit Schulden belastet, kann der Schlusserbe es ausschlagen – allerdings erst beim zweiten Erbfall.
- **Vorteil der Einheitslösung:** Der hinterbliebene Partner muss das gemeinsame Eigentum nicht für eine [Erbauseinandersetzung](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzung.html "Erbauseinandersetzung – die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft einfach erklärt") verkaufen, um Miterben auszuzahlen. Er wird so vor finanziellen Schwierigkeiten bewahrt und kann seinen gewohnten Lebensstandard weiterführen.
- **Nachteil der Einheitslösung**: Da die Kinder im ersten Erbfall zunächst enterbt werden, könnten sie ihren gesetzlichen [Pflichtteilsanspruch geltend machen](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsanspruch-geltend-machen-so-kommen-sie-an-ihr-geld.html "Pflichtteilsanspruch geltend machen – so erhalten Sie Ihr Geld"). Eine Klausel im Testament kann die Durchsetzung zwar erschweren, aber nicht verhindern.
Anspruch auf einen Pflichtteil vom Erbe:
Werden nahe Verwandte (leibliche Kinder, Enkel, Urenkel) enterbt, steht ihnen ein gesetzlicher Mindestanteil am Erbe zu – der sogenannte **Pflichtteil**. Dieser beträgt grundsätzlich die **Hälfte des gesetzlichen Anspruchs** eines Erben.
Das ist der Anteil am Nachlass, den ein Familienangehöriger nach der gesetzlichen Erbfolge erhält. Ist das zugesprochene Erbe geringer als der gesetzliche Pflichtteil, können pflichtteilsberechtigte Verwandte ihn einfordern.
Hier finden Sie mehr Infos zum Verhältnis von [Berliner Testament und Pflichtteil](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/berliner-testament-pflichtteil.html "Berliner Testament & Pflichtteil – das sind die Besonderheiten").

### Variante II: Die Trennungslösung
Die zweite Variante ist die **Trennungslösung**. Die Ehepartner setzen sich dabei wechselseitig als [Vorerben](ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/vorerbe.html "Vorerbe – Definition, Rechte & Pflichten im Überblick") ein und ihre Kinder als [Nacherben](ratgeber/erbrecht/vor-und-nacherbschaft/nacherbe.html "Nacherbe – so sichern Sie zwei Erbengenerationen ab"). Stirbt ein Partner, geht sein Vermögen an den hinterbliebenen Partner über. Dieser ist aber nur Verwalter und muss es strikt von seinem eigenen Vermögen trennen – es entstehen also **zwei Vermögensmassen**.
Der hinterbliebene Partner wird zum Vorerben, d. h. er erbt auf Zeit. Sein eigenes Vermögen darf er frei ausgeben, über das **Vermögen** des verstorbenen Partners jedoch nur **eingeschränkt verfügen** – z. B. darf er geerbtes Bar-Vermögen nicht auf das eigene Konto einzahlen oder Immobilien aus dem Nachlass verkaufen. Der Erblasser – also der verstorbene Ehepartner – kann den Vorerben aber von diesen Einschränkungen befreien.
- **Vorteil der Trennungslösung:** Durch die Vermögenstrennung wird das Erbe der Nacherben geschützt. Die Trennungslösung kann sich daher besonders eignen, wenn einer der Partner ein bedeutend größeres Vermögen besitzt und sicherstellen möchte, dass nach seinem Tod bestimmte Teile davon – z. B. eine wertvolle Immobilie oder ein Unternehmen – erhalten bleiben.
- **Nachteil der Trennungslösung:** Durch die Verfügungsbeschränkung des hinterbliebenen Ehepartners können Probleme entstehen, z. B. wenn dieser pflegebedürftig wird, aber keinen Zugriff auf das geerbte Vermögen besitzt, um einen Pflegeheimplatz zu finanzieren. Auch hier bleibt zudem der Pflichtteilsanspruch der Kinder erhalten.
Die Eheleute müssen die Trennungslösung explizit in das Berliner Testament aufnehmen, damit sie greift.

## 3. Wer erbt was?
Das Berliner Testament setzt im Regelfall den überlebenden Ehepartner als Alleinerben ein. Alle anderen Erbberechtigten gehen zunächst leer aus. Wer im **zweiten Erbfall** welches Vermögen erbt, kann das Ehepaar **individuell bestimmen**. Nahe Verwandte wie Kinder haben jedoch immer einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil.

### Kinder und Stiefkinder
- Kinder werden durch ein Berliner Testament zunächst [enterbt](ratgeber/erbrecht/erbfolge/enterbt-welche-rechte-und-handlungsoptionen-habe-ich.html "Enterbt? Rechte & Möglichkeiten, wenn Sie enterbt wurden"). Sie erben erst, wenn auch der Allein- bzw. Vorerbe verstorben ist.
- Bereits im ersten Erbfall haben Kinder und nahe Verwandte einen Anspruch auf ihren gesetzlichen **Pflichtteil**.
- Fordern sie diesen ein, kann der hinterbliebene Ehepartner in **finanzielle Schwierigkeiten** geraten, wenn er z. B. das Haus verkaufen muss, um den Pflichtteil der Kinder auszuzahlen.
- Eine **Pflichtteilsstrafklausel** enterbt die Kinder dauerhaft, wenn sie den Pflichtteil gegen den Willen der Eltern verlangen. Die Kinder erhalten dann auch nach dem zweiten Erbfall nur ihren gesetzlichen Pflichtteil (siehe Kapitel 4).
- Die Strafklausel kann den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zwar nicht verhindern, stellt aber eine **zusätzliche Hürde** dar – im Streitfall können Pflichtteilsberechtigte ihren [Pflichtteil einklagen](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-einklagen-so-kommen-sie-an-ihr-geld.html "Pflichtteil einklagen – so kommen Sie an Ihr Geld").
- Stiefkinder haben keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber Stiefvater oder -mutter. Sollen sie von diesen erben, müssen die Eheleute das explizit im Berliner Testament festlegen.

### Nach Scheidung
Haben Eheleute ein Berliner Testament aufgesetzt, beschließen aber, sich scheiden zu lassen, verliert die Nachlassregelung **mit der Scheidung automatisch ihre Wirksamkeit**. Dies gilt auch dann, wenn die Ehepartner die Scheidung zum Todeszeitpunkt bereits beantragt haben, diese aber noch nicht vollzogen wurde.

### Nach erneuter Heirat
- Ein Berliner Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners bindend.
- Heiratet der hinterbliebene Partner erneut, erwirbt sein neuer Ehepartner eigene erbrechtliche Ansprüche – zumindest steht ihm der Pflichtteil zu.
- Eine **Wiederverheiratungsklausel** im Berliner Testament verhindert, dass der neue Partner des Hinterbliebenen Ansprüche auf das Erbe des Erstverstorbenen erhält.
- Beispielsweise kann die Wiederverheiratungsklausel festlegen, dass der Alleinerbe seinen Erbanspruch bei Wiederheirat verliert und das Vermögen direkt an den Schlusserben übergeht.
Welche Klauseln es gibt und wie Sie diese in ein Berliner Testament integrieren, erfahren Sie in [Kapitel 5 – Berliner Testament: Inhalt & Muster](ratgeber/erbrecht/testament/berliner-testament-vor-und-nachteile.html#zu-kapitel-5 "Zu Kapitel 5 – Berliner Testament: Inhalt & Muster").

## 4. Vor- & Nachteile
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten eine beliebte Möglichkeit, gemeinsam über ihren Nachlass zu entscheiden. Nach dem Tod eines Ehepartners ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, den letzten gemeinsamen Willen zu ändern. Ein Berliner Testament sorgt damit für **Transparenz** und kann **Erbstreitigkeiten vermeiden**. Neben den Vorteilen kann es jedoch auch Nachteile bringen.

### Vorteile
- Das Vermögen geht **ohne Erbauseinandersetzung** auf den überlebenden Ehepartner über und wird nach dem Tod beider Eltern gerecht unter den Kindern aufgeteilt.
- Der Lebensstandard des hinterbliebenen Lebenspartners ist **abgesichert**.
- Die Gefahr, dass der hinterbliebene Ehepartner das gemeinsame Haus oder wertvolle Erinnerungsstücke verkaufen muss, um die Miterben auszuzahlen, **ist gering**.

### Nachteile
- Ein Berliner Testament entfaltet eine besondere **Bindungswirkung**: Die Ehepartner können es nur gemeinsam ändern. Das kann zu Familienärger und Rechtsstreitigkeiten führen.
- Neue Lebensumstände nach dem Tod des Ehepartners sollten Sie im Testament berücksichtigen – **haben sich die Familienmitglieder zerstritten**, können nur bestimmte Klauseln regeln, dass der hinterbliebene Partner z. B. die Kinder wieder aus dem Testament streichen kann.
- In vielen Ländern gibt es diese besondere Form der Nachlassregelung nicht. Greift in einem Erbfall **ausländisches Erbrecht**, ist das Berliner Testament unwirksam.
Risiko steuerlicher Nachteile:
Hinsichtlich der Erbschaftssteuer ist das Berliner Testament **keine optimale Lösung**, denn sie wird zweimal fällig: Sowohl beim Übergang des Nachlasses an den Alleinerben als auch beim Übergang an den Schlusserben.
Da die Verwandten nach dem ersten Todesfall nichts erben, können sie ihre Steuerfreibeträge nicht ausnutzen, um [die Erbschaftssteuer zu umgehen](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/so-koennen-sie-die-erbschaftssteuer-umgehen.html "So können Sie die Erbschaftssteuer umgehen") – im zweiten Todesfall fallen daher **höhere Steuern** an.
Erbrechtliches Anliegen?
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## 5. Berliner Testament: Inhalt & Muster
Wer ein Berliner Testament schreiben möchte, muss die gesetzlichen Formvorschriften beachten. Wie jedes andere Testament müssen Sie auch das Berliner Testament **handschriftlich und** in einer **leserlichen Schrift** verfassen. Es kann ratsam sein, die **Seiten** zu **nummerieren.**
Es steht Ihnen frei, ob Sie oder Ihr Ehepartner den letzten Willen aufsetzen. Wirksam wird er durch die **Unterschriften beider Partner.** Am Ende der letztwilligen Verfügung müssen Sie den **Ort** und das aktuelle **Datum** nennen.
Kein Berliner Testament für Unverheiratete:
Nur verheiratete Personen bzw. Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften können ein Berliner Testament verfassen. Die Alternative für unverheiratete Paare ist der **Erbvertrag**.

### Inhalte des Berliner Testaments
Wie Sie ein Berliner Testament verfassen, steht Ihnen weitestgehend frei.
Diese Inhalte sind aber **üblich und notwendig**, um Missverständnisse auszuschließen:
- Sie legen fest, dass Sie und Ihr Ehepartner sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
- Anschließend bestimmen Sie die Schlusserben und welchen Teil des Vermögens sie erhalten (zum Beispiel alle drei Kinder zu gleichen Teilen).
- Möchten Sie eine Vor- und Nacherbschaftsregelung anordnen, müssen Sie diese explizit im Berliner Testament beschreiben.
- Sie können ein Nießbrauchrecht anordnen, das dem überlebenden Ehepartner ein lebenslanges Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gewährt.
- Sie können die Bestellung eines [Testamentsvollstreckers](/ratgeber/erbrecht/testamentsvollstreckung/testamentsvollstreckung.html "Testamentsvollstrecker – seine Aufgaben und Pflichten") anordnen oder diesen direkt benennen.
- Die hohe Bindungswirkung des Berliner Testaments können Sie durch Befreiungsklauseln lockern.

### Wichtige Klauseln im Berliner Testament
Im Berliner Testament können Sie verschiedene Klauseln einsetzen, die dem überlebenden Partner das Recht einräumen, gemeinsame **Absprachen zu ändern**, bzw. **ihn oder die Schlusserben einschränken**:
- Die **Freistellungsklausel** berechtigt den hinterbliebenen Partner, die Verfügungen im Berliner Testament zu ändern und eine eigene letztwillige Verfügung aufzusetzen.
- Die [Wiederverheiratungsklausel](/ratgeber/erbrecht/berliner-testament/wiederverheiratungsklausel.html "Wiederverheiratungsklausel – So schützen Sie das Erbe Ihrer Kinder") verhindert, dass der neue Ehepartner des Hinterbliebenen bei einer erneuten Heirat einen Erbanspruch am Vermögen des Erstverstorbenen erhält.
- Die **Salvatorische Klausel** stellt sicher, dass im Fall einer Unwirksamkeit nur die betreffende Textstelle unwirksam ist, nicht das gesamte Testament.
- Die [Pflichtteilsk](/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsstrafklauseln-das-sollten-sie-wissen.html "Pflichtteilsstrafklauseln – das sollten Sie wissen")[lausel](/ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsstrafklauseln-das-sollten-sie-wissen.html "Pflichtteilsstrafklauseln – das sollten Sie wissen") erhöht die Hürde für die Kinder, nach dem ersten Erbfall ihren gesetzlichen Pflichtteil einzufordern und so den überlebenden Elternteil in finanzielle Schwierigkeiten zu bringen.
- Die [J](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/jastrowsche-klausel.html "Jastrowsche Klausel – Pflichtteilsstrafklauseln verschärfen")[astrowsche](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/jastrowsche-klausel.html "Jastrowsche Klausel – Pflichtteilsstrafklauseln verschärfen")[ Klausel](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/jastrowsche-klausel.html "Jastrowsche Klausel – Pflichtteilsstrafklauseln verschärfen") verschärft die Pflichtteilsstrafklausel: Beansprucht ein Erbe trotz Strafklausel seinen Pflichtteil, wird dieser herabgesetzt.
- Die [So](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/cautela-sozini.html "Cautela Socini – Erklärung & Auswirkungen der sozinischen Klausel")[zinische](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/cautela-sozini.html "Cautela Socini – Erklärung & Auswirkungen der sozinischen Klausel")[ Klausel](/ratgeber/erbrecht/strafklauseln/cautela-sozini.html "Cautela Socini – Erklärung & Auswirkungen der sozinischen Klausel") legt fest, dass ein Erbe sein Erbrecht nachträglich verliert, falls er sich nicht an die im Testament festgelegten Auflagen hält. Ihre Rechtsgültigkeit ist jedoch umstritten und kann zu einem Rechtsstreit zwischen den Erben führen.

### Muster: Berliner Testament
Wie Sie ein Berliner Testament mit den spezifischen Befreiungs- und Strafklauseln im Detail formulieren können, zeigt Ihnen unsere **Muster-Vorlage**. Beachten Sie, dass es sich dabei **nicht** um eine individuell einsetzbare Vorlage handelt und Sie das Testament handschriftlich aufsetzen bzw. notariell beglaubigen lassen **müssen**, damit es gültig ist.
Welche der aufgeführten Klauseln sich eignen, den Nachlass wunschgemäß zu regeln, hängt von Ihrem individuellen Fall ab.
**Die Muster-Vorlage können Sie hier herunterladen:** [Mustervorlage Berliner Testament](/files/advocado/content/ratgeber-dokumente/mustervorlage-berliner-testament.pdf "Mustervorlage Berliner Testament")

## 6. Berliner Testament ändern
Grundsätzlich können nur **beide Ehepartner gemeinsam** das Berliner Testament ändern. Die Eheleute setzen in ihrem Testament sogenannte wechselseitige Verfügungen auf, die sie nicht ohne Weiteres widerrufen können.
In den folgenden Fällen ist eine Änderung möglich:
- **Widerruf durch beide Ehepartner:** Ein Berliner Testament lässt sich problemlos ändern oder aufheben, wenn beide Eheleute es möchten. Sie können dazu die bestehende Version vernichten und ggf. gemeinsam eine neue aufsetzen. Wurde der letzte Wille notariell beglaubigt, müssen Sie den Notar informieren und die Herausgabe verlangen.
- **Einseitiger Widerruf zu Lebzeiten beider Eheleute:** Sie können das Berliner Testament auch einseitig widerrufen, wenn Ihr Ehepartner noch lebt, Sie sich aber z. B. getrennt haben. Der einseitige Widerruf muss jedoch von einem Notar beurkundet werden. Zudem müssen Sie Ihren Ehepartner informieren und ihm den Widerruf zukommen lassen.
- **Testament-Änderung nach dem Tod eines Ehepartners:** Stirbt einer der Ehepartner, erlischt das Widerrufsrecht. Der hinterbliebene Lebenspartner kann das Berliner Testament in der Regel nicht mehr ändern – es sei denn, die Eheleute haben eine entsprechende Freistellungsklausel vereinbart. Es bleibt die Möglichkeit, das [Erbe](/ratgeber/erbrecht/erbe-ausschlagen/erbteil-ausschlagen.html "Erbe ausschlagen – Fristen, Kosten & Vorgehen")[ ausz](/ratgeber/erbrecht/erbe-ausschlagen/erbteil-ausschlagen.html "Erbe ausschlagen – Fristen, Kosten & Vorgehen")[uschlagen](/ratgeber/erbrecht/erbe-ausschlagen/erbteil-ausschlagen.html "Erbe ausschlagen – Fristen, Kosten & Vorgehen") und den Pflichtteil einzufordern.

## 7. Kosten
Die Kosten für ein Berliner Testament hängen davon ab, wie Sie und Ihr Ehepartner es aufsetzen:
- mithilfe eines Anwalts
- notariell beglaubigt
- eigenständig
In allen Fällen entfaltet die letztwillige Verfügung **ihre Wirksamkeit** durch die **Unterschriften beider Partner** – eine notarielle Beglaubigung ist nicht zwingend erforderlich.
Ein Anwalt kann Sie bei der Erstellung des Berliner Testaments beraten. Er kann sicherstellen, dass alle Formulierungen und Klauseln eindeutig sind und genau das bewirken, was Sie beabsichtigen. Sie vermeiden Fehler und Unklarheiten.
Welche Kosten für die Erstellung anfallen, hängt vom **Wert der Erbschaft** ab. Ausschlaggebend ist der sogenannte **Geschäftswert**. Er beziffert die Höhe Ihres Vermögens abzüglich der Hälfte Ihrer Schulden wie Hypotheken, Kredite oder Pflichtteilszahlungen.
Die Honorarkosten können Sie mit dem Anwalt auf Basis einer **Pauschal- oder einer Zeitvergütung** vereinbaren.
Kostenlose Ersteinschätzung:
advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten. [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Rechtsfrage stellen").
Möchten Sie Ihren letzten Willen bei einem Notar erstellen lassen, hängen die Kosten ebenfalls vom Geschäftswert ab. Da sich beim Berliner Testament zwei Personen gegenseitig begünstigen, wird die **doppelte Notargebühr** erhoben.
| **Geschäftswert bis** | **Notargebühren****Berliner Testament** |
| --- | --- |
| 50.000 Euro | 330 Euro |
| 200.000 Euro | 870 Euro |
| 500.000 Euro | 1.870 Euro |
| 1.000.000 Euro | 3.470 Euro |
 Lassen Sie das Berliner Testament nur **notariell beglaubigen**, bestätigt dies auch Ihre [Testierfähigkeit](ratgeber/erbrecht/testament/testierfaehigkeit-wann-besteht-sie-und-wann-nicht.html "Testierfähigkeit – wann besteht sie & wann nicht?") – Ihr letzter Wille lässt sich dann nur **schwer anfechten**. Die **Beglaubigung** eines eigenständig erstellten Berliner Testaments kostet maximal 130 Euro.
Zusätzliche Kosten für die Erben:
Ohne Beglaubigung sparen die Erblasser zwar Geld für Notar oder Anwalt, übertragen die Kosten allerdings auf ihre Erben. Diese benötigen in diesem Fall einen **gebührenpflichtigen Erbschein**, um ihre Berechtigung nachzuweisen. Er ist meist teurer als die notarielle Beglaubigung eines Berliner Testaments.
Wenn Sie das Berliner Testament eigenhändig aufsetzen, entstehen Ihnen keine Kosten – außer, Sie möchten es nicht zuhause, sondern an einem sicheren Ort verwahren. Gegen Gebühr können Sie das Dokument beim Amtsgericht oder beim Notar hinterlegen und es zusätzlich im [Zentralen Testamentsregister](https://www.testamentsregister.de/zentrales-testamentsregister/ "Zentrales Testamentsregister") registrieren.
Weiterführende Informationen zu den Kosten eines Berliner Testaments finden Sie in unserem Beitrag [Was kostet ein Testament bei Notar und Rechtsanwalt?](ratgeber/erbrecht/testament/was-kostet-ein-testament.html "Was kostet ein Testament bei Notar & Rechtsanwalt?").

## 8. Alternativen zum Berliner Testament
Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden. Zudem kann es insbesondere bei hohen Nachlass-Summen steuerliche Nachteile bringen: Überschreitet das Vermögen die Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind, wird das Vermögen **zweimal besteuert**.
Daher können Sie bereits frühzeitig überlegen, ob es besser geeignete **Alternativen zum Berliner Testament** gibt.
Folgende Alternativen kommen in Betracht:

### Nießbrauchrecht einräumen
Den Wunsch, den Ehepartner nach dem eigenen Tod abzusichern, kann neben einem klassischen Berliner Testament auch ein sogenanntes [Nießbrauchrecht](ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html "Nießbrauchrecht bei Haus/Immobilie: 11 wichtige Punkte zum Nießbrauch") erfüllen. So können Sie z. B. das gemeinsame Haus Ihren Kindern vererben, während die Mieteinnahmen an den hinterbliebenen Elternteil fließen. Zudem können Sie festlegen, dass dieser durch die Eintragung ins Grundbuch selbst ein **lebenslanges Wohnrecht** für die Immobilie erhält.

### Württembergische Lösung
Bei der Württembergischen Lösung erben die Kinder bereits nach dem Tod des ersten Ehepartners. Der hinterbliebene Elternteil erhält ein lebenslanges Nießbrauchrecht in der gemeinsamen Immobilie. Zudem können die Ehepartner sich gegenseitig als Testamentsvollstrecker einsetzen. Der hinterbliebene Ehepartner verwaltet dann das Vermögen und schließt eine Teilung des gemeinsamen Nachlasses aus.
Durch diese Lösung vermeiden Sie **die steuerlichen Nachteile** des Berliner Testaments, da der hinterbliebene Partner das Vermögen nicht versteuern muss, sondern nur die Erben nach dessen Tod. Die Steuerfreibeträge werden somit optimal ausgenutzt.

### Vermächtnis
Durch ein [Vermächtnis](ratgeber/erbrecht/erbschaft/das-vermaechtnis.html "Vermächtnis - der Unterschied zwischen vermachen und vererben") erhalten die Kinder bereits im ersten Erbfall eine **finanzielle oder materielle Zuwendung**. Durch eine letztwillige Verfügung werden die steuerlichen Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind berücksichtigt. Ein Vermächtnis ist ausschließlich durch die Verfügung in einem Testament oder Erbvertrag möglich.

### Erbvertrag
Als Alternative zu einem Berliner Testament ist ein [Erbvertrag](ratgeber/erbrecht/erbfolge/der-erbvertrag-die-sichere-alternative-zum-testament.html "Der Erbvertrag – die sichere Alternative zum Testament") geeignet, wenn die Erbschaft an **bestimmte Bedingungen** geknüpft sein soll, z. B. wenn die Kinder ihre Eltern bis zum Tod pflegen oder das Familienunternehmen übernehmen sollen. Ein Erbvertrag kann zudem die Nach- bzw. Schlusserben wirksam verpflichten, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Auch für unverheiratete Paare bietet ein Erbvertrag eine sichere Möglichkeit, den eigenen Nachlass zu regeln.

## 9. Wann sollte ich einen Anwalt kontaktieren?
Das Berliner Testament ist bei Eheleuten **äußerst beliebt**, um den gemeinsamen Nachlass zu regeln. Es kann jedoch auch **steuerliche Nachteile und Risiken** bergen.
Wer ein Berliner Testament schreiben möchte, kann sich daher umfassend zur konkreten Gestaltung und möglichen Alternativen beraten lassen, um Angehörige im Erbfall nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Oftmals führen falsch eingesetzte Klauseln im Berliner Testament zu Ergebnissen, die Sie eigentlich vermeiden wollten – im ungünstigsten Fall streiten sich Ihre Erben um den Nachlass.
Zudem ist das Berliner Testament nicht in jedem Fall die optimale Lösung für eine gemeinsame Nachlassregelung. Gerade bei größerem Vermögen kann das Modell steuerliche Nachteile mit sich bringen. Ein Anwalt für Erbrecht berät Sie umfassend, ob das Berliner Testament für Sie und Ihren Ehepartner geeignet ist.
Ein Berliner Testament aufzusetzen, kann anspruchsvoll sein – besonders bei **komplexen Familienmodellen und großem Vermögen**. Damit Ihre Erben den Nachlass nicht doppelt versteuern müssen oder das Berliner Testament anfechtbar ist, kann es helfen, es gut zu durchdenken.
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### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Klassisches Ehepaar mit gemeinsamer Immobilie und zwei Kindern**
**Ausgangslage:** Ein Haus, wenig Liquidität, Kinder sollen später alles bekommen.
**Vorgehen:** Berliner Testament (Einheitslösung) + klare Schlusserbenregelung; Pflichtteilsrisiko wird besprochen, Liquidität geplant.
**Ergebnis:** Überlebender Partner bleibt handlungsfähig; Risiko bleibt: Kinder könnten Pflichtteil fordern, wenn Konflikte entstehen.
**Fall 2: Patchwork – ein Kind aus erster Ehe, ein gemeinsames Kind**
**Ausgangslage:** Beide wollen sich absichern, aber das Kind aus erster Ehe soll nicht „leer ausgehen“.
**Vorgehen:** Standard-Berliner-Testament wird verworfen; stattdessen kombinierte Lösung (z. B. Vermächtnis/Quoten, ggf. Wiederverheiratungsklausel, Pflichtteil/Unterhaltsfragen mitgedacht).
**Ergebnis:** Absicherung + nachvollziehbare Verteilung möglich, aber nur mit sauberer Formulierung und klaren Ersatzregelungen.
**Fall 3: Größeres Vermögen (Immobilie + Depot), Steuerbelastung droht**
**Ausgangslage:** Vermögen liegt deutlich über den Freibeträgen; „zweifacher“ Übergang soll vermieden werden.
**Vorgehen:** Alternative Struktur (z. B. Württembergische Lösung oder Vermächtnisse im ersten Erbfall) wird geprüft; Ziel: Freibeträge der Kinder nutzen.
**Ergebnis:** Steuerliche Entlastung oft möglich, aber abhängig von Vermögensstruktur, Schenkungen und Familienzielen.
 

## 10. Häufige Missverständnisse aufgeklärt

### Irrtum 1: „Mit Berliner Testament können Kinder keinen Pflichtteil verlangen.“
**Richtig ist:** Pflichtteilsansprüche bleiben grundsätzlich bestehen.
**Was ist zu prüfen:** Liquidität im ersten Erbfall, Konfliktrisiko, Sinn und Ausgestaltung einer Pflichtteilsstrafklausel.

### Irrtum 2: „Stiefkinder erben automatisch wie leibliche Kinder.“
**Richtig ist:** Ohne ausdrückliche Regelung erben Stiefkinder vom Stiefelternteil in der Regel nicht.
**Was ist zu prüfen:** Soll ein Stiefkind bedacht werden (Quote, Vermächtnis, Ersatzregelungen)?

### Irrtum 3: „Nach dem ersten Todesfall kann der Überlebende alles neu regeln.“
**Richtig ist:** Häufig greift Bindungswirkung; Änderungen sind dann nur in engen Grenzen möglich.
**Was ist zu prüfen:** Welche Verfügungen sind wechselbezüglich, welche Freiräume sollen bewusst bleiben?

### Irrtum 4: „Ein Berliner Testament braucht zwingend einen Notar.“
**Richtig ist:** Ein gemeinschaftliches Testament kann eigenhändig errichtet werden, wenn Form und Unterschriften passen.
**Was ist zu prüfen:** Formfehler-Risiko, Verwahrung/Registrierung, spätere Nachweisbarkeit (Erbscheinbedarf).
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- **§ 2265 BGB** (gemeinschaftliches Testament nur durch Ehegatten)
- **§ 2267 BGB** (Form des gemeinschaftlichen eigenhändigen Testaments)
- **§ 2303 BGB** (Pflichtteil)
- **§ 2077 BGB** (Unwirksamkeit bei Scheidung)
- **§ 16 ErbStG** (Freibeträge, u. a. Kinder 400.000 €)

### Letzte Aktualisierung
**24.04.2026**
- Der Einstieg ist jetzt zuerst nützlich, nicht werblich: Sie sehen sofort, ob das Berliner Testament zu Ihrer Situation passt.
- Ich habe klar gemacht, was immer gilt und wo es auf Details ankommt (z. B. Pflichtteil, Patchwork, Steuern).
- Es gibt jetzt konkrete Beispiele aus typischen Familienkonstellationen.
- Häufige Irrtümer sind als Missverständnisse erklärt, damit Sie typische Fehler vermeiden.
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 Sophie Suske
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
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