Notarkosten beim Testament: Gebühren & Tabellen im Überblick
 ![Notarkosten beim Testament: Gebühren & Tabellen im Überblick](assets/images/5/was-kostet-ein-testament-4mnnhhhne7bb6ca.jpg) Beitrag von Johanna Metzger
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
---
 [...](ratgeber/erbrecht.html "Ratgeber Erbrecht") [Testament](ratgeber/erbrecht/testament.html "Ratgeber Testament") Was kostet ein Testament?
Wie hoch die Notarkosten bei einem Testament ausfallen, hängt von der Höhe des Nachlasswertes ab und davon, welchen Service Sie beim Notar in Anspruch nehmen. Nur die notarielle Beglaubigung ist natürlich günstiger als ein notariell erstelltes Testament. Außerdem kommt es darauf an, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches Testament handelt. Über alle Gebühren und Sparmöglichkeiten erhalten Sie hier einen Überblick
Inhalt
1. Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist
2. 1. Kostenüberblick: Woraus setzen sich die „Testament-Kosten“ zusammen?
3. 2. Was kostet ein privatschriftliches (handschriftliches) Testament?
4. 3. Was kostet ein notarielles Testament?
5. 4. Was kostet ein Testament mit anwaltlicher Unterstützung?
6. 5. Sonstige Kosten im Erbfall: Womit sollten Erben rechnen?
7. 6. Muster/Vorlagen verwenden, um Kosten zu sparen?
8. 7. Rechtssicher vererben & Kosten einsparen – so kommt mehr Geld bei Ihren Wunscherben an
9. 8. Wann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein kann
10. 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt
 [Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=erbrecht&lt=reisen&lp#formular "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")

# Notarkosten beim Testament: Gebühren & Tabellen im Überblick
 Beitrag von Johanna Metzger
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
---
Wie hoch die Notarkosten bei einem Testament ausfallen, hängt von der Höhe des Nachlasswertes ab und davon, welchen Service Sie beim Notar in Anspruch nehmen. Nur die notarielle Beglaubigung ist natürlich günstiger als ein notariell erstelltes Testament. Außerdem kommt es darauf an, ob es sich um ein einzelnes oder gemeinschaftliches Testament handelt. Über alle Gebühren und Sparmöglichkeiten erhalten Sie hier einen Überblick

## Schnell-Check: Was jetzt wichtig ist

### So ordnen Sie Ihren Fall schnell ein
**Notarkosten können vor allem entstehen, wenn …**
- Sie **Erben, Quoten oder Vermächtnisse** abweichend von der gesetzlichen Erbfolge regeln wollen.
- Ihr Nachlass **nicht nur aus einem kleinen Bankguthaben** besteht (z. B. Immobilie, größere Rücklagen, Unternehmensbeteiligung).
- Sie **Streit, Verzögerungen oder Zusatzkosten** im Erbfall möglichst vermeiden möchten.
**Achtung:** Allgemeine Kosten- und Musterinfos reichen oft **nicht** aus, wenn bei Ihnen **Patchwork-Familie**, **Immobilien**, **Unternehmensanteile**, **Auslandsbezug**, **(drohende) Pflichtteilsforderungen** oder **unklare Vermögensverhältnisse** zusammenkommen. Dann hängt nicht nur die Gestaltung, sondern auch das spätere **Kostenrisiko (Erbschein, Verfahren, Streitwert)** stark vom Einzelfall ab.
**Wichtigste Frist (Startpunkt):** Wer ein Testament findet, muss es **unverzüglich** beim Nachlassgericht abliefern – **ab dem Zeitpunkt des Auffindens**.
**Welche Infos/Unterlagen helfen für eine realistische Kostenschätzung?**
- Grobe **Nachlassübersicht**: Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien (Schätzwert), Fahrzeuge/Wertsachen, ggf. Beteiligungen
- **Schulden/Verbindlichkeiten** (Darlehen, offene Rechnungen)
- **Familienstand & Angehörige** (Ehe/Lebenspartnerschaft, Kinder, frühere Beziehungen)
- Zielbild: **Wer soll was bekommen?** (Erbe/Vermächtnis/Testamentsvollstreckung)
**Häufigster Fehler:** „Privat ist kostenlos“ stimmt nur auf dem Papier – **Formfehler, Unklarheiten oder fehlende Hinterlegung** können später **Erbschein- und Streitkosten** auslösen.

### Fakt vs. Einzelfall: Was ist sicher – und wo kommt es wirklich darauf an?
**Sicher ist:**
- Ein **privatschriftliches (handschriftliches)** Testament können Sie ohne Erstellungskosten verfassen – Kosten entstehen erst durch **Verwahrung/Registrierung** oder durch Folgekosten im Erbfall.
- **Notarkosten** richten sich typischerweise nach dem **Geschäftswert** (vereinfacht: wirtschaftlicher Wert/Umfang) und sind gesetzlich vorgegeben.
- Die **amtliche Verwahrung** beim Nachlassgericht kostet pauschal **75 €**.
- Die Registrierung im **Zentralen Testamentsregister** kostet **12,50 € je Registrierung** (wenn über den Notar abgerechnet) bzw. **15,50 € je Registrierung** (wenn das Register direkt mit Ihnen abrechnet).
**Kommt auf den Einzelfall an:**
- Ob ein **Erbschein** später benötigt wird – und damit zusätzliche Gebühren – hängt u. a. davon ab, ob **ein notarielles Testament/Erbvertrag** vorliegt und ob die Erbfolge daraus **eindeutig** nachweisbar ist (z. B. bei Immobilien/Grundbuch).
- Ob anwaltliche Kosten eher als **Pauschale**, **Stundensatz** oder nach gesetzlichen Regeln anfallen, hängt von Vereinbarung und Aufwand ab.

## 1. Kostenüberblick: Woraus setzen sich die „Testament-Kosten“ zusammen?
Typische Kostenblöcke sind:
1. **Errichtung** (privat: 0 €; Notar: wertabhängige Gebühr; Anwalt: nach Vereinbarung)
2. **Amtliche Verwahrung** (Nachlassgericht): **75 €**
3. **Zentrales Testamentsregister (ZTR)**: **12,50 €/15,50 € je testierender Person**
4. **Änderungen/Widerruf** (je nach Form & Aufwand erneut gebührenrelevant)
5. **Folgekosten im Erbfall**: z. B. **Testamentseröffnung** (gerichtliche Pauschalgebühr) oder **Erbschein** (wertabhängige Gebühren)
**Hinweis zur Umsatzsteuer:** Auf **Notargebühren** fällt regelmäßig **Umsatzsteuer (19 %)** an; reine Gerichtsgebühren/Registrierungsgebühren sind davon zu unterscheiden.

## 2. Was kostet ein privatschriftliches (handschriftliches) Testament?
**Erstellung**
- Wenn Sie das Testament **eigenhändig handschriftlich** verfassen und unterschreiben, entstehen für die Erstellung keine Kosten.
**Beglaubigung (Unterschrift) – optional**
- Eine notarielle **Unterschriftsbeglaubigung** prüft **nicht** den Inhalt, sondern bestätigt die Echtheit der Unterschrift.
- Gebühr nach Kostenverzeichnis: **0,2-Gebühr**, mindestens **20 €**, höchstens **70 €** (zuzüglich Auslagen und regelmäßig Umsatzsteuer).
- Wichtig: Eine Unterschriftsbeglaubigung macht ein privates Testament **nicht** automatisch zu einem **notariellen (öffentlichen)** Testament.
**Aufbewahrung & Hinterlegung (empfohlen, wenn „sicher gefunden“ werden soll)**
- Zuhause: 0 € – aber Risiko, dass das Testament **nicht gefunden** oder **angezweifelt** wird.
- **Amtliche Verwahrung** beim Nachlassgericht: **75 €**.
- Zusätzlich **ZTR-Registrierung**: je nach Abrechnung **12,50 €** (über Notar) oder **15,50 €** (direkte Abrechnung).
**Änderungen**
- Bei privater Verwahrung können Sie jederzeit neu schreiben/ersetzen. Kosten entstehen erst wieder, wenn Sie erneut **amtlich verwahren/registrieren**.

## 3. Was kostet ein notarielles Testament?
Ein notarielles Testament wird beim Notar errichtet (inkl. rechtlicher Einordnung, Gestaltung und Beurkundung im Rahmen der notariellen Tätigkeit).
**Erstellung (wertabhängige Gebühren)**
Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und der gesetzlichen Gebührentabelle (Tabelle B).
Zur Orientierung (Beispiele, netto ohne Auslagen/USt.):
| Nachlass-/Geschäftswert (Beispiel) | Einzeltestament (1,0) | Gemeinschaftliches Testament/Erbvertrag (2,0) |
| --- | --- | --- |
| 10.000 € | 75 € | 150 € |
| 25.000 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| ca. 250.000 € (Stufe bis 260.000 €) | 535 € | 1.070 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
**Aufbewahrung & Hinterlegung**
- Notarielle Testamente werden in der Praxis häufig in **amtliche Verwahrung** gegeben.
- Dafür fallen typischerweise zusätzlich an:
    - **75 €** (amtliche Verwahrung)
    - **12,50 € je testierender Person** für die ZTR-Registrierung, wenn über den Notar abgerechnet (bei Ehegatten i. d. R. zweimal).
**Änderungen/Widerruf**
- Änderungen an einem notariellen Testament sind meist kein „Handschrift-Update“, sondern laufen praktisch über **Widerruf/Neuerrichtung** – dadurch können Gebühren erneut anfallen (je nach Vorgehen).

## 4. Was kostet ein Testament mit anwaltlicher Unterstützung?
Ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin kann bei Gestaltung und Formulierung beraten; beurkunden kann nur der Notar.
**Kostenmodelle**
- Häufig werden **Pauschalen** oder **Stundensätze** vereinbart (je nach Komplexität).
- Wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde und der Auftraggeber Verbraucher ist, gelten für reine Beratung gesetzliche Obergrenzen (z. B. **190 €** für ein erstes Beratungsgespräch, **250 €** für Beratung/Gutachten – jeweils netto, zuzüglich Auslagen/USt.).
**Wichtig in der Praxis**
- Anwaltliche Beratung ersetzt nicht automatisch die notarielle Beurkundung – wenn Sie ein **notarielles Testament** wollen, kommen Notarkosten zusätzlich hinzu.

## 5. Sonstige Kosten im Erbfall: Womit sollten Erben rechnen?

### Gerichtliche Testamentseröffnung
Für die gerichtliche Tätigkeit bei der Testamentseröffnung fällt eine **Pauschalgebühr** an (zzgl. Auslagen wie Porto).

### Erbschein (wenn benötigt)
Für den Erbschein fallen typischerweise **zwei wertabhängige Gebühren** an: Verfahrensgebühr und eidesstattliche Versicherung – jeweils als 1,0-Gebühr nach Geschäftswert.
Orientierung (Gerichtsgebühren, ohne Auslagen/USt.):
| Nachlasswert | 1,0 Gebühr | Erbschein gesamt (typisch: 2 × 1,0) |
| --- | --- | --- |
| 10.000 € | 75 € | 150 € |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
**Hinweis:** Ein Erbschein ist **in der Regel nicht erforderlich**, wenn ein **notarielles Testament oder ein Erbvertrag** vorliegt und die Erbfolge daraus eindeutig nachweisbar ist – es gibt aber Konstellationen, in denen dennoch Nachweise verlangt werden.

### Testamentsvollstreckung
Wird eine Testamentsvollstreckung angeordnet, kann eine **Vergütung** für den Testamentsvollstrecker anfallen; das Gesetz sagt „angemessen“, die konkrete Höhe hängt vom Einzelfall/Regelung ab.

## 6. Muster/Vorlagen verwenden, um Kosten zu sparen?
Bei einem handschriftlichen Testament können Kosten gespart werden, wenn man vorhandene Muster oder Vorlagen verwendet. Allerdings kann man nur durch ein fehlerfreies und eindeutiges Testament sichergehen, dass der letzte Wille auch wirklich erfüllt wird – andernfalls greift die [gesetzliche Erbfolge](/ratgeber/erbrecht/erbfolge/gesetzliche-erbfolge-wer-erbt-was.html "Gesetzliche Erbfolge – wer erbt was?").
Ein klar definiertes und inhaltlich eindeutiges Testament kann den Erben mitunter
- einen Erbschein,
- einen [Nachlassverwalter](/ratgeber/erbrecht/nachlass/nachlassverwalter.html "Der Nachlassverwalter") oder -pfleger,
- einen Testamentsvollstrecker und
- mögliche Auseinandersetzungen vor Gericht
ersparen.
**Achtung:** Muster und Vorlagen für die Testamentsgestaltung können im Einzelfall Kosten einsparen. Auf der sicheren Seite können Sie mit rechtlicher Unterstützung sein – diese bekommen Sie beispielsweise von einem Rechtsanwalt für Erbrecht & Nachlassplanung.
**advocado findet für Sie den passenden Anwalt** aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden  für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.
 ![Anwalt für Erbrecht finden lassen](assets/images/g/uwe-block-ey9gcyw2da17tmk.jpg "Anwalt für Erbrecht finden lassen")Sie möchten ein Testament erstellen lassen?
Sie möchten ein Testament erstellen lassen?
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung die möglichen Kosten & das weitere Vorgehen.
 [Jetzt Testament erstellen lassen](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=erbrecht&lt=reisen&lp#formular "Jetzt Testament erstellen lassen")

## 7. Rechtssicher vererben & Kosten einsparen – so kommt mehr Geld bei Ihren Wunscherben an
Eine anwaltliche Beratung kann zur Einsparung von Kosten für Erblasser und Erben sinnvoll sein. Aber nicht nur dafür, sondern auch für die Vermeidung von Familienfehden und gerichtlichen Auseinandersetzungen kann die Beratung wichtig sein. So können Sie als Erblasser sicherstellen, dass Ihr letzter Wille auch nach Ihren Wünschen ausgeführt wird und Ihr Nachlass an die von Ihnen vorgesehenen Personen geht.
Welche Steueroptimierungen durch anwaltliche Beratung möglich sind, welche Fallstricke vermieden werden können und warum Sie den Pflichtteil bedenken sollten, erfahren Sie in diesem abschließenden Kapitel.

### Probleme vermeiden
Ein Testament kann bei einer undeutlichen Formulierung oder einem zweifelhaften Inhalt zu Problemen führen – z. B. Erklärungs-, Inhalts- oder Motivirrtümer.
**Testamentsanfechtung**
Testamente anfechten, dürfen Personen – meist Erb- oder Pflichtteilsberechtigte sowie Ersatz- oder Vorerben –, die einen unmittelbaren Vorteil dadurch hätten. Meist geschieht dies aufgrund von undeutlichen oder rechtswidrigen Inhalten. Um ein Testament anzufechten, muss eine Anfechtungserklärung beim zuständigen Nachlassgericht abgegeben werden. Dieses informiert dann die Erben, die darauf reagieren können. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, kann eine Anfechtung auch gerichtlich ausgetragen werden – immer verbunden mit hohen Kosten.
Weitere Informationen sowie 15 Gründe für eine Anfechtung finden Sie in unserem Beitrag: „[Testament anfechten](ratgeber/erbrecht/testament/testament-anfechten.html "Testament anfechten – 15 Gründe für eine Anfechtung")“.
**Ungültiges Testament**
Testamente können auch für ungültig erklärt werden. Schuld daran können veraltete Formulierungen sowie formale und inhaltliche Fehler sein. Sobald ein Testament für ungültig erklärt wird, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Das bedeutet, dass Personen als Erben eingesetzt werden, die gesetzlich dafür vorgesehen sind. Der letzte Wille eines Erblassers bleibt dadurch unberücksichtigt.
**Enterbung von Kindern**
Die Enterbung von Kindern kann vor allem bei einem [Berliner Testament](ratgeber/erbrecht/testament/berliner-testament-vor-und-nachteile.html "Berliner Testament schreiben: So regeln Ehepaare ihren Nachlass") schiefgehen. Die Ehepartner setzen sich dabei gegenseitig als Alleinerben ein. Dadurch werden Kinder im ersten Erbfall [enterbt](ratgeber/erbrecht/erbfolge/enterbt-welche-rechte-und-handlungsoptionen-habe-ich.html "Enterbt? Rechte & Möglichkeiten, wenn Sie enterbt wurden"), im zweiten jedoch als Schlusserben eingesetzt. Durch die Enterbung im ersten Erbfall können Kinder ihren Pflichtteil einfordern. Dies kann zu finanziellen Schwierigkeiten für den Alleinerben und sogar zum Verkauf von Nachlassgegenständen – z. B. ein Haus oder wertvoller Schmuck – führen.
Um dies zu verhindern, kann man eine sogenannte [Pflichtteilsstrafklausel](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsstrafklauseln-das-sollten-sie-wissen.html "Pflichtteilsstrafklauseln – das sollten Sie wissen") in das Testament einbringen. Diese enterbt die Person, die nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil einfordert, sodass ihr auch im zweiten Todesfall nur noch der Pflichtteil zusteht. Um Streitigkeiten diesbezüglich zu verhindern, kann man schon zu Lebzeiten mit seinen Angehörigen über diese Maßnahmen sprechen und Erben darauf vorbereiten. So kann es im Erbfall nicht zu bösen Überraschungen kommen.
Weitere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen zum Thema „[Enterbung](ratgeber/erbrecht/enterbung/enterbung.html "Enterbung – Gründe, Folgen, Ablauf & Möglichkeiten")“ und „[Kinder enterben](ratgeber/erbrecht/enterbung/kinder-enterben.html "Kinder enterben – so können Sie Ihre Kinder enterben")“.
**Anordnung einer Erbengemeinschaft**
Setzt ein Erblasser mehrere Personen als Erben ein, bildet sich automatisch eine [Erbengemeinschaft](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbengemeinschaft-rechte-und-pflichten.html "Die Erbengemeinschaft"). Diese erbt den Nachlass zu gleichen Teilen und muss gemeinschaftlich darüber bestimmen. Dabei kann es zu Auseinandersetzungen kommen – z. B. wenn ein Miterbe dem Verkauf eines Grundstücks nicht zustimmt.
Ist eine Einigung nicht mehr möglich, kommt es zur [Erbauseinandersetzung](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzung.html "Erbauseinandersetzung – Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft"). Wird diese einvernehmlich getroffen, wird der Nachlass aufgelöst und jeder Miterbe erhält den auf ihn anfallenden Anteil. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich, können ein Notar oder das Nachlassgericht als Vermittler eingesetzt werden. Scheitert auch der Vermittlungsversuch, bleibt zuletzt die Unterstützung eines Rechtsanwalts. Durch eine [Erbauseinandersetzungsklage](ratgeber/erbrecht/erbengemeinschaft/erbauseinandersetzungsklage.html "Erbauseinandersetzungsklage – der letzte Ausweg aus der Erbengemeinschaft") wird die Erbengemeinschaft dann aufgelöst.
Rechtsanwälte können auch beim Thema Pflichtteil unterstützen. Werden Angehörige enterbt, bietet sich immer die Möglichkeit, einen Pflichtteil am Erbe einzufordern. Dies kann – in schwierigen Fällen – zu gerichtlichen Auseinandersetzungen und hohen Kosten führen. Welche Möglichkeiten der Vermeidung es für Sie gibt und wie Sie beim Pflichtteilsanspruch sowie beim Pflichtteilsergänzungsanspruch vorgehen können, lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

### Pflichtteil bedenken
Der Pflichtteil ist eine Mindestbeteiligung am Erbe, welcher nahen Verwandten zusteht, die enterbt wurden oder weniger als die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs erhalten haben. Dazu müssen die Angehörigen
- [pflichtteilsberechtigt](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/wer-ist-pflichtteilsberechtigt.html "Pflichtteilsberechtigte: Wer ist pflichtteilsberechtigt?") sein und
- einen gültigen [Pflichtteilsanspruch](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsanspruch-einfach-erklaert.html "Pflichtteilsanspruch einfach erklärt – alles zum Pflichtteilsanspruch").
Die Pflichtteilsberechtigten können sich an die testamentarisch bestimmten Erben wenden und die Herausgabe des Pflichtteils verlangen. Sind die Erben nicht kooperationsbereit, kann es zu einer Pflichtteilsklage und somit einer Auseinandersetzung vor Gericht kommen – die kostet Geld und Nerven.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem umfassenden Beitrag zum [Pflichtteil am Erbe](ratgeber/erbrecht/pflichtteil.html "Pflichtteil am Erbe – Erklärung, Berechnung, Einforderung & Umgehung").

### Pflichtteil mindern & umgehen
Wenn enterbte Angehörige ihren [Pflichtteil einfordern](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-einfordern-voraussetzungen-durchfuehrung.html "Pflichtteil einfordern"), kann es für die Erben teuer werden. Diese sind nämlich zur Auszahlung des Pflichtteils gesetzlich verpflichtet.
Durch frühzeitige und gut durchdachte Nachlassplanung können Pflichtteilsforderungen vermindert oder gänzlich umgangen werden, z. B. durch:
- einen [Pflichtteilsentzug](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsentzug.html "Pflichtteilsentzug") – sollte ein schuldhaftes Vergehen gegenüber dem Erblasser vorliegen –,
- Schenkungen zu Lebzeiten – hier muss jedoch die 10-jährige Frist beachtet werden (siehe nächstes Kapitel) –,
- Verkauf von Vermögengegenständen – z. B. Immobilien – an Verwandte gegen eine Leibrente oder
- Aushandlung eines Pflichtteilverzichts und Veranlassung einer Abfindungszahlung.
Weitere Wege, wie ein Pflichtteil umgangen oder vermindert werden kann, lesen Sie in unserem Beitrag „[Pflichtteil umgehen](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteil-umgehen.html "Pflichtteil umgehen – diese 5 Möglichkeiten haben Sie")“.

### Pflichtteilsergänzungs­anspruch
Ein Pflichtteilsergänzungsanspruch kann von pflichtteilsberechtigten Personen geltend gemacht werden, wenn ein Erblasser sein Vermögen zu Lebzeiten durch Schenkungen geschmälert hat. Dabei haben Pflichtteilsberechtigte ein Recht auf Ausgleichszahlungen – diese werden auf den Pflichtteil addiert.
Ausführlichere Informationen sowie einen praktischen Rechner zur Ermittlung & Verjährung des Anspruchs finden Sie in unserem Beitrag zum [Pflichtteilsergänzungsanspruch](ratgeber/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzungsanspruch-bei-schenkungen-berechnung-verjaehrung.html "Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen – Berechnung & Verjährung").
Tipp:
Gerade um Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche zu vermeiden, kann auch zu Lebzeiten eine Regelung der Erbfolge mithilfe einer anwaltlichen Beratung sinnvoll sein. So können schon vor dem Erbfall viele Streitpunkte ausgeräumt, Unsicherheiten aus der Welt geschafft und Kosten für Erben vermieden werden. Zudem kann Ihnen ein Anwalt auch bei steuerlichen Fragen beratend zur Seite stehen. Welche Optionen der steuerlichen Vorteile es bei der Testamentserstellung gibt, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

### Steueroptimierungen
Die Erbschaftsteuer wird durch das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG) geregelt und fällt bei allen Erbschaften und Schenkungen an. Durch verschiedene Gestaltungsspielräume kann diese reduziert bzw. komplett umgangen werden. Beispiele dafür sind:
- die Ausnutzung und Vervielfachung von Freibeträgen,
- Schenkungen zu Lebzeiten,
- Einsetzung einer [Güterstandsschaukel](/ratgeber/steuerrecht/gueterstand/gueterstandsschaukel-vermoegen-steuerfrei-uebertragen.html "Güterstandsschaukel") sowie
- eine Änderung der Familienkonstellationen – z. B. durch Heirat, Eintragung einer Lebenspartnerschaft oder Adoption.
Des Weiteren können z. B. [Vermächtnis](/ratgeber/erbrecht/erbschaft/das-vermaechtnis.html "Vermächtnis - der Unterschied zwischen vermachen und vererben") oder Nießbrauch steuerliche Vorteile bieten. Anstatt sich bei einem Ehegatten- oder Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben einzusetzen, können Kinder direkt als Erben und der überlebende Ehepartner als [Vermächtnisnehmer](/ratgeber/erbrecht/erbschaft/vermaechtnisnehmer-rechte-pflichten-unterschiede-im-ueberblick.html "Vermächtnisnehmer - Rechte & Pflichten") eingesetzt oder mit einem [Nießbrauchrecht](/ratgeber/erbrecht/niessbrauch/niessbrauchrecht.html "Das Nießbrauchrecht") bedacht werden. So ist der Ehepartner weiterhin abgesichert, eine Erbschaftssteuer muss jedoch nur einmalig von den Erben – also den Kindern – entrichtet werden.
Eine ausführliche Auflistung, wie die Erbschaftssteuer umgangen werden kann, lesen Sie in unserem Beitrag „[Erbschaftsteuer umgehen](/ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/so-koennen-sie-die-erbschaftssteuer-umgehen.html "So können Sie die Erbschaftssteuer umgehen")“.

## 8. Wann eine individuelle Prüfung sinnvoll sein kann
Ein Testament kann sowohl bei der Erstellung als auch bei Eintritt des Erbfalls immer wieder ein Streit- und Kostenrisiko bedeuten. Diese können mit anwaltlicher Hilfe vermieden werden.
**Besser individuell prüfen lassen, wenn …**
- Immobilien oder Unternehmensanteile im Nachlass sind (Grundbuch/Handelsregister-Nachweise, Bewertungsfragen).
- Patchwork-Familie, mehrere Ehen/Partnerschaften oder erhebliche Konfliktlage absehbar ist.
- Pflichtteilsrisiken wahrscheinlich sind oder eine Testamentsvollstreckung sinnvoll sein könnte.
- Auslandsbezug besteht (Vermögen/Erben im Ausland, mehrere Staatsangehörigkeiten).
Ein [Anwalt für Erbrecht](/rechtsanwalt/anwalt-erbrecht.html "Anwalt für Erbrecht") kann Ihnen nicht nur bei allen Fragen zum Testament, sondern auch bei seiner Formulierung und der Ausschöpfung von Steuerersparnissen helfen.
Sie möchten ein Testament erstellen lassen?
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung die möglichen Kosten & das weitere Vorgehen.
 [Jetzt Testament erstellen lassen](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Testament erstellen lassen")

### Beispiel-Fälle zur Orientierung
**Fall 1: Single, überschaubarer Nachlass, keine Immobilie**
**Ausgangslage**: Bankguthaben, klare Erben, kein Streit zu erwarten.
**Vorgehen**: Handschriftliches Testament + amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht.
**Ergebnis**: Typische Fixkosten: **75 € Verwahrung** + **15,50 € ZTR**, wenn das Register direkt abrechnet (zusammen **90,50 €**).
**Learning**: „Privat“ kann sehr günstig sein – **wenn** Form und Auffindbarkeit stimmen.
**Fall 2: Ehepaar mit Immobilie, Wunsch nach klarer Nachweisbarkeit im Erbfall**
**Ausgangslage**: gemeinsames Vermögen inkl. Immobilie, Absicherung des überlebenden Partners.
**Vorgehen**: Notarielles gemeinschaftliches Testament (2,0-Gebühr) + Verwahrung/Registrierung.
**Ergebnis**: Bei ca. 400.000 € liegt die 1,0-Gebühr in der Stufe bis 410.000 € bei **785 €**, die 2,0-Gebühr bei **1.570 €** (netto) + **75 €** Verwahrung + **2× 12,50 €** ZTR (netto; zusätzlich regelmäßig USt. auf Notargebühren).
**Learning**: Notarkosten wirken höher, können aber **Folgekosten** (z. B. Erbscheinbedarf) reduzieren.
**Fall 3: Patchwork + höheres Vermögen + Streitpotenzial**
**Ausgangslage**: Kinder aus erster Beziehung, neue Ehe, größere Vermögenswerte.
**Vorgehen**: Erst anwaltliche Gestaltung/Strategie, dann notarielle Errichtung (ggf. mit Testamentsvollstreckung/Teilungsanordnung).
**Ergebnisstatus**: Kosten sind stark einzelfallabhängig (Beratungsaufwand, Umfang, Nachlasswert) – hier entscheidet die Gestaltung oft über das spätere **Prozesskostenrisiko**.
**Learning**: In komplexen Konstellationen ist „schnell & günstig“ häufig das teuerste Modell.
 

## 9. Häufige Irrtümer aufgeklärt

### Irrtum 1: „Ein Testament kostet immer Geld.“
**Richtig ist:** Ein **handschriftliches** Testament kann kostenlos erstellt werden; Kosten entstehen vor allem durch **Verwahrung/Registrierung** und ggf. **Folgekosten** im Erbfall.
**Was ist zu prüfen:** Reicht die Einfachheit Ihrer Situation wirklich aus – oder drohen Unklarheiten/Erbschein/Streit?

### Irrtum 2: „Mit Unterschriftsbeglaubigung ist mein privates Testament ‘notariell’.“
**Richtig ist:** Die **Unterschriftsbeglaubigung** bestätigt die Unterschrift – sie ersetzt keine notarielle Gestaltung/Beurkundung.
**Was ist zu prüfen:** Brauchen Ihre Erben später voraussichtlich einen **starken Erbnachweis** (z. B. gegenüber Banken/Grundbuch)?

### Irrtum 3: „Ein Erbschein ist immer notwendig.“
**Richtig ist:** Ein Erbschein ist **häufig**, aber nicht immer erforderlich; bei eindeutigem **notariellen Testament/Erbvertrag** kann er entbehrlich sein – in Zweifelsfällen kann er dennoch verlangt werden.
**Was ist zu prüfen:** Liegt ein notarielles Dokument vor und ist die Erbfolge daraus **eindeutig** ableitbar?

### Irrtum 4: „Gemeinschaftliches Testament = einmal ZTR-Gebühr.“
**Richtig ist:** Im ZTR wird **je testierender Person** registriert – bei Ehegatten daher regelmäßig **zweimal**.
**Was ist zu prüfen:** Wer testiert (eine Person / zwei Personen) und wer rechnet die Gebühr ab (Notar oder direkte Fakturierung)?
**Transparenz-Hinweis**
Dieser Beitrag informiert über die Rechtslage in Deutschland (Stand: 24.04.2026). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
**Quellen**
- **GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz)** – Gebührentabelle (Tabelle B) und Kostenverzeichnis (z. B. KV 25100)
- **RVG § 34** (Beratung)
- **GBO § 35** (Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren)

### Letzte Aktualisierung
**24.04.2026**
- Oben steht jetzt direkt, was Sie als Nächstes wissen müssen, statt erst später im Text.
- Die Gebührenangaben wurden aktualisiert, damit sie zu den heute maßgeblichen Regeln passen.
- Sie sehen jetzt klarer, was fast immer gilt – und wo Details den Unterschied machen.
- Am Ende gibt es Beispielfälle und typische Irrtümer, damit Sie Kostenfallen schneller erkennen.
 [Jetzt Testament erstellen lassen](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/ "Jetzt Testament erstellen lassen")
Das könnte Sie auch interessieren
Testament
Das Testament: alle wichtigen Informationen auf einen Blick
In diesem Beitrag erfahren Sie u. a., was ein Testament ist, welche Regelungen in diesem getroffen werden können und mit welchen Kosten gerechnet werden kann.
Weiterlesen
Testament
Testierfreiheit – Bedeutung & Grenzen der Testierfreiheit
In diesem Beitrag erfahren Sie, was Testierfreiheit bedeutet, was durch sie genau geregelt wird und wann sie eingeschränkt ist.
Weiterlesen
Testament
Wie schreibe ich ein Testament? Der ausführlichste Leitfaden im Netz
Hier finden Sie alle Antworten auf die Frage „Wie schreibe ich ein Testament?“
Weiterlesen
 Hat Ihnen der Beitrag weitergeholfen?
**6.076 Leser** finden diesen Beitrag hilfreich.
---
 Johanna Metzger
 **Redakteurin für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 24.04.2026
 Kostenlose Ersteinschätzung u. a. durch
 ![Matthias Zick](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/c6be89c6-379e-4987-a64f-41a895930cf8/200x200/71x71/matthias-zick-rechtsanwalt-1-3e1bbf.jpg "Matthias Zick")
Matthias Zick
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Istvan Cocron](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/194b6b9c-9fde-42f3-b000-ae6583d028e4/200x200/71x71/istvan-cocron-rechtsanwalt-1-bc21e9.jpg "Istvan Cocron")
Istvan Cocron
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Marion Graf](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/21/200x200/71x71/marion-graf-rechtsanwalt-1.jpg "Marion Graf")
Marion Graf
Rechtsanwältin Erbrecht
 ![Ulrich Lichtblau](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/22/200x200/71x71/Ulrich-Lichtblau-rechtsanwalt-1.jpg "Ulrich Lichtblau")
Ulrich Lichtblau
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Florian Günthner](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/73224e2f-67c2-4128-9d3a-95b98bbb2e88/200x200/71x71/florian-guenthner-rechtsanwalt-1-a6a920.jpg "Florian Günthner")
Florian Günthner
Rechtsanwalt Erbrecht
 ![Michael Smyra](https://d58fsbawdma44.cloudfront.net/6fc7c802-7941-4b1b-a4f0-a57c112bd4d7/200x200/71x71/michael-smyra-rechtsanwalt-1-6c9306.jpg "Michael Smyra")
Michael Smyra
Rechtsanwalt Erbrecht
 4,87 Ø / 5
 Kunden bewerten unsere Partneranwälte für **Erbrecht** mit 4,87 von 5 Sternen.
 So entsteht unsere Sternebewertung
Unsere Sternebewertung basiert auf den Erfahrungen von Nutzerinnen und Nutzern, die über advocado erfolgreich Kontakt zu einer **Anwältin oder einem Anwalt für Erbrecht** aufgenommen haben.
Nach Abschluss einer kostenlosen Ersteinschätzung haben diese Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, ihren jeweiligen Anwalt oder ihre Anwältin individuell zu bewerten. Aus allen abgegebenen Einzelbewertungen wird ein durchschnittlicher Bewertungswert berechnet, der hier als Sternebewertung dargestellt wird.
 [Jetzt Ersteinschätzung erhalten](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=erbrecht&lt=reisen&lp#formular "Jetzt Ersteinschätzung erhalten")
 Fall in wenigen Worten schildern
 Kostenlosen Rückruf vom Anwalt erhalten
 [ Hilfe erhalten ](https://www.advocado.de/anliegen-schildern/?lb=erbrecht&lt=reisen&lp#formular)
 ![Banner](https://cdn-fe.advocado.de/img/premium/golden-banner.svg)
