Erwachsenen­adoption: So adoptieren Sie eine volljährige Person
 ![Erwachsenen­adoption: So adoptieren Sie eine volljährige Person](assets/images/z/erwachsenenadoption-adoptivvater-sohn-adoption-7rc4h73trza058n.jpg) Beitrag von Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.02.2020
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 [...](ratgeber/familienrecht.html "Ratgeber Familienrecht") [Adoption](ratgeber/familienrecht/adoption.html "Ratgeber Adoption") Erwachsenenadoption
Mit der Erwachsenenadoption erlaubt der Gesetzgeber, einen Volljährigen als vollwertiges Familienmitglied aufzunehmen. Um einen Erwachsenen zu adoptieren, ist ein Adoptionsantrag beim Familiengericht zu stellen. Voraussetzung für die Adoption ist ein bestehendes Familienverhältnis zwischen der Adoptivfamilie und dem Erwachsenen.
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3. **In Ruhe entscheiden**
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
Inhalt
1. 1. Was ist eine Erwachsenen­adoption?
2. 2. Welche Voraussetzungen gelten für eine Volljährigen­adoption?
3. 3. Wie läuft die Erwachsenen­adoption ab?
4. 4. Erwachsenen­adoption absichern & Ablehnung vermeiden
 [Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=familienrecht-advocado "Kostenlose Ersteinschätzung")

# Erwachsenen­adoption: So adoptieren Sie eine volljährige Person
 Beitrag von Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.02.2020
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Mit der Erwachsenenadoption erlaubt der Gesetzgeber, einen Volljährigen als vollwertiges Familienmitglied aufzunehmen. Um einen Erwachsenen zu adoptieren, ist ein Adoptionsantrag beim Familiengericht zu stellen. Voraussetzung für die Adoption ist ein bestehendes Familienverhältnis zwischen der Adoptivfamilie und dem Erwachsenen.
**Sollten Sie Unterstützung bei einer familienrechtlichen Angelegenheit benötigen,** steht Ihnen über die bundesweit tätige Anwaltsplattform **advocado** ein spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite – inklusive kostenloser Ersteinschätzung.
**So funktioniert's:**
1. **Fall schildern**
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2. **Kostenlose Ersteinschätzung**
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3. **In Ruhe entscheiden**
    Erst nach der kostenlosen Ersteinschätzung und dem Kostenangebot entscheiden Sie in Ruhe, ob Sie den Anwalt beauftragen möchten.
 [ Kostenlose Ersteinschätzung](https://formulare.advocado.de/?formular=familienrecht-advocado)Das Wichtigste in Kürze:
- Mit einer Adoption im Erwachsenenalter können Familien volljährige Stief- oder Pflegekinder als vollwertige Familienmitglieder aufnehmen.
- Voraussetzung für die Adoption ist eine enge familiäre Bindung und die Bereitschaft, im Krankheits- oder Pflegefall füreinander zu sorgen.
- Den Adoptionsantrag stellen die Adoptiveltern und der Volljährige gemeinsam beim zuständigen Familiengericht.
- Der adoptierte Erwachsene nimmt den Familiennamen an und wird leibliches Kind sowie gesetzlicher Erbe.
- Lehnen die Familienrichter den Antrag wegen fehlender Voraussetzungen ab, können Sie Berufung einlegen und die Entscheidung überprüfen lassen.
- Ein Anwalt kann Ihren Antrag bereits im Vorfeld absichern, indem er die Familienbindung zweifelsfrei nachweist und negative Rechtsfolgen ausschließt.

## 1. Was ist eine Erwachsenen­adoption?
Mit der Erwachsenenadoption können Familien nicht verwandte Volljährige **als vollwertiges Familienmitglied aufnehmen und anerkennen** lassen. Neben der emotionalen Festigung des Familienverhältnisses wird der Adoptierte den **leiblichen Kindern gleichgestellt**.
Eine Erwachsenenadoption kommt infrage, wenn beispielsweise zwischen volljährigen Stief- oder Pflegekindern bereits ein **enges Familienverhältnis** besteht oder die leiblichen Eltern eine **Minderjährigenadoption** in der Vergangenheit **verhinderten**.

### Welche Arten der Erwachsenenadoption gibt es?
Das Gericht entscheidet nach der Beantragung einer Adoption, ob dieser stattgegeben werden kann und wie die Adoption zu vollziehen ist:
- Die **starke Erwachsenenadoption** kommt einer **Volladoption** gleich. Durch sie erlischt das Verwandtschaftsverhältnis sowie alle erbrechtlichen Ansprüche und Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den leiblichen Eltern.
- Bei einer **schwachen Erwachsenenadoption** bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen. Daher kann es auch vorkommen, dass ein Adoptivkind bis zu **4 Elternteile** besitzt und ihnen gegenüber Erbansprüche sowie Unterhaltsverpflichtungen hat.

### Welche Rechtsfolgen hat eine Volljährigen­adoption?
Durch eine Erwachsenenadoption erhält der Erwachsene die **Stellung eines leiblichen Kindes**. Bevor Sie einen Erwachsenen adoptieren, bedenken Sie Folgendes:
- Der Erwachsene ist den leiblichen Kindern in der [gesetzlichen Erbfolge](ratgeber/erbrecht/erbfolge/gesetzliche-erbfolge-wer-erbt-was.html "Gesetzliche Erbfolge – wer erbt was?") **gleichgestellt**. Durch die Adoption Erwachsener kommt ein neues Kind in die Familie, das denselben Anspruch auf das Erbe hat wie die leiblichen Kinder der Adoptiveltern.
- Das Adoptivkind profitiert von Freibeträgen bei der [Erbschaftssteuer](ratgeber/erbrecht/erbschaftssteuer/erbschaftssteuer-berechnen.html "Erbschaftssteuer berechnen, minimieren & stunden – so geht’s"). So können Sie dem Volljährigen im Zuge einer Schenkung oder Erbschaft Vermögenswerte in Höhe von **400.000 Euro** vermachen – im Vergleich zu 20.000 Euro bei Nichtverwandten.
- Erwachsene müssen für den **Lebensunterhalt** der leiblichen sowie der Adoptiveltern aufkommen, wenn diese **pflege- oder hilfsbedürftig** sind.
- Der Adoptierte nimmt den Familiennamen seiner Adoptivfamilie an – wenn er nicht verheiratet ist. Es erfolgt eine **Namensänderung**.
Lässt sich eine Erwachsenenadoption rückgängig machen?
Eine Adoption ist nur bei triftigen Gründen wie **Gewalt in der Familie** oder **Vortäuschung einer familiären Beziehung** rückgängig zu machen.

## 2. Welche Voraussetzungen gelten für eine Volljährigen­adoption?
Voraussetzung für die Adoption eines Erwachsenen ist ein enges Familienverhältnis – das sogenannte **Eltern-Kind-Verhältnis**, welches durch eine **enge familiäre Bindung** und **innere Verbundenheit** gekennzeichnet ist.
Adoptiveltern und Volljährige erklären sich langfristig dazu bereit, füreinander einzustehen – z. B. im Krankheits- oder Pflegefall. Von einer solchen Beziehung ist beispielsweise bei **Pflege- oder Stiefkindern** auszugehen.
Daher lassen Familienrichter eine Adoption Erwachsener erst zu, wenn
- zwischen Adoptiveltern und Volljährigen ein ausreichender **Altersabstand** von ca. 15 Jahren vorliegt.
- sie nicht ausschließlich der **Fortführung eines Adelsnamens** dient.
- keine vorangegangene **sexuelle Beziehung** bestand.
- **keinerlei steuerliche oder erbschaftsteuerliche** Motive – z. B. Ersparnis von Erbschaftsteuer – der Grund für die Adoption sind.
- sie nicht dazu dient, einen Aufenthaltstitel oder eine [unbefristete Aufenthaltserlaubnis](ratgeber/auslaender-und-asylrecht/aufenthaltsrecht/unbefristete-aufenthaltserlaubnis-und-niederlassungserlaubnis.html "Unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten & dank Niederlassungs­erlaubnis in Deutschland leben") für Ausländer zu erlangen oder eine **drohende Ausweisung** zu verhindern.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, lehnen Richter Anträge gemäß [§ 1767 Abs. 1 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1767.html "Zu § 1767 Abs.1 BGB") ab. Familien können [Berufung einlegen](ratgeber/verfahrensrecht/prozessrecht/berufung-einlegen.html "Berufung einlegen: So wehren Sie sich gegen ein fehlerhaftes Urteil") und die Entscheidung **erneut überprüfen lassen**.
Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
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## 3. Wie läuft die Erwachsenen­adoption ab?
Das Verfahren einer Erwachsenenadoption läuft wie folgt ab:

### I. Adoptionsantrag einreichen
Um Erwachsene zu adoptieren, reichen Adoptiveltern und Volljährige gemeinsam einen **notariell beurkundeten Adoptionsantrag** beim zuständigen Familiengericht ein.
Der Notar benötigt für die Vorbereitung des Antrags **Name**, **Anschrift** und **Geburtsdatum** folgender Personen:
- Adoptivkind
- Leibliche Eltern
- Adoptiveltern
- Aller leiblichen Kinder der Adoptiveltern
Reichen Sie zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen im **Original** oder als **beglaubigte Kopie** ein:
- Einwilligungserklärungen der Adoptiveltern, des Volljährigen & ggf. des Ehepartners des Volljährigen
- Geburtsurkunden der Antragsteller & ggf. leiblicher Kinder
- Heiratsurkunde der Adoptiveltern
- Meldebescheinigung bzw. Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Ärztliche Zeugnisse
- Polizeiliches Führungszeugnis

### II. Anhörung der Familienmitglieder
Das Familiengericht prüft, ob die Voraussetzungen einer Adoption erfüllt sind. Dafür befragen die Familienrichter die **leiblichen Kinder der Adoptivfamilie** oder den **Ehepartner des Adoptierten** über die Bindung des Volljährigen innerhalb der Familie. So wollen Sie sicherstellen, dass sich für leibliche Kinder keine Nachteile entstehen. Die Zustimmung der leiblichen Eltern wird zur Adoption **nicht benötigt**.

### III. Beschluss des Gerichts
Sind die Richter überzeugt, dass eine familiäre Bindung vorliegt, wägen sie ab, ob eine **schwache** und eine **starke Adoption** Erwachsener infrage kommt.
Für eine **schwache Adoption** entscheiden sich die Familienrichter, wenn Adoptivkinder bereits für die leiblichen Eltern aufkommen müssen – wie beispielsweise bei [Elternunterhalt](ratgeber/familienrecht/unterhalt/anwalt-elternunterhalt-sozialamt-schonvermoegen-erstberatung.html "Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung") im Pflegefall. Dadurch verhindert das Gericht, dass die leiblichen Eltern die Kosten bei **Pflegebedürftigkeit** alleine tragen müssen.
Hat ein Kind die Verbindung zu seinen leiblichen Eltern beispielsweise durch **familiäre Streitigkeiten** abgebrochen, entscheiden die Familienrichter sich für die **starke Adoption**. Durch diese soll das Adoptivkind eine **vollwertige Ersatzfamilie** erhalten.
Für die Richter ist eine Volladoption darüber hinaus nur zulässig, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Die Familie hat bereits **minderjährige Geschwister** als Adoptivkinder angenommen oder nimmt sie gleichzeitig auf.
- Der Adoptierte hat bereits als **Minderjähriger** (z. B. als Pflegekind) bei der Familie gelebt.
- Der Erwachsene hat bereits als Minderjähriger in der Familie gelebt, aber die **Zustimmung der leiblichen Eltern** zur Adoption **fehlte**.
- Ehepartner nehmen ihre **Stiefkinder** an (Stiefkindadoption).
- Das Kind ist zum Zeitpunkt der Antragstellung **noch nicht volljährig**.

### IV. Abschluss des Adoptionsverfahrens
Haben die Familienrichter einer Erwachsenenadoption zugestimmt, ist der Erwachsene ein **vollwertiges Familienmitglied** und den leiblichen Kindern der Adoptivfamilie **gleichgestellt**.
Das Gericht übermittelt seine Entscheidung dem Standesamt, wodurch die Adoption automatisch in das **Geburtenregister** eingetragen wird. Adoptierte können im Anschluss neue Geburtsurkunden beantragen.
Was kostet es, einen Erwachsenen zu adoptieren?
Neben Notarkosten für die beglaubigte Beurkundung des Antrags und den Einwilligungserklärung fallen außerdem [Gerichtskosten](ratgeber/vertragsrecht/anwaltskosten/prozesskostenrechner-gerichtskostenrechner.html "Prozess- & Gerichtskosten­rechner: Prozesskosten­risiko schnell & einfach berechnen") an. Dabei ist regelmäßig ein Verfahrenswert von **5.000 Euro** anzunehmen, wobei sich die Gerichtskosten auf ca. **292 Euro** belaufen.

## 4. Erwachsenen­adoption absichern & Ablehnung vermeiden
Adoptiveltern und Volljährige können eine Erwachsenenadoption eigenständig vorbereiten und einreichen. Der **Schlüssel für eine erfolgreiche Erwachsenenadoption** ist allerdings eine vollumfassende [Adoptionsberatung](ratgeber/familienrecht/adoption/adoption-beratung-so-ist-die-vorgehensweise.html).
In dieser kann ein Anwalt Sie über mögliche Nachteile einer Erwachsenenadoption wie beispielsweise die **Aufteilung hoher Vermögenswerte** informieren und mithilfe von Aussagen von Familie und Freunden ein enges Eltern-Kind-Verhältnis zweifelsfrei nachweisen. Damit kann der Anwalt sicherstellen, dass für Sie **negative Rechtsfolgen** **ausgeschlossen** sind und Ihr **Adoptionsantrag nicht abgelehnt** wird.
Wenn ein Familiengericht Ihren Antrag bereits abgelehnt hat, können Sie **innerhalb von einem 1 Monat** schriftlich **Berufung einlegen**. Die nächsthöhere Instanz muss dann über Ihren Antrag verhandeln. Aufgrund des Anwaltszwangs vor dem Oberlandesgericht sind Sie hier auf einen Anwalt angewiesen.
Daneben kann ein Anwalt auch sicherstellen, dass die **Berufung zulässig** ist und Ihr Antrag erneut gerichtlich geprüft wird.
Ein erfahrener [Anwalt für Adoptionsrecht](rechtsanwalt/anwalt-adoptionsrecht.html "Anwalt für Adoptionsrecht") kann
- die Voraussetzungen einer Erwachsenenadoption prüfen.
- Fragen bezüglich Erbschaften oder Unterhaltspflichten klären.
- den Adoptionsantrag beim Gericht stellen.
- das gerichtliche Adoptionsverfahren vorbereiten.
- Berufung bei der Ablehnung der Adoption durch die Familienrichter einlegen.
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Rechtsanwalt Matthias H. Bernds
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 Maximilian Bahr
 **Redakteur für Rechtsthemen**
 Aktualisiert am 28.02.2020
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