Die Kosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Reinvermögen der Ehepartner und der Gebührentabelle des Notarkostengesetzes. Lassen Ehepartner Ihren Vertrag durch einen Anwalt absichern, fallen zusätzlich Anwaltskosten an.
Mithilfe eines Ehevertrages können Ehepaare die Vermögensverhältnisse im Falle von Scheidung oder Tod des Ehepartners individuell regeln. Mögliche damit verbundene Kosten setzen sich zusammen aus:
Je höher der Gegenstandswert dabei ist, desto höher sind die zu erwartenden Kosten.
Ausführlichere Informationen zu den Kosten finden Sie in Kapitel 4.
Ein Ehevertrag regelt die Vermögensverteilung eines Ehepaares im Falle einer Scheidung oder des Todes des Partners. Dabei hat der Ehevertrag den Vorteil, dass die Partner individuelle Absprachen treffen und so ihre ganz persönlichen Umstände in den Vertrag einbeziehen können.
Eine Ehe ohne Ehevertrag bedeutet jedoch nicht, dass sich Ehepartner im rechtsfreien Raum bewegen. In dem Fall greift automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei Beendigung der Ehe (egal, ob durch Scheidung oder Tod) findet dann ein Zugewinnausgleich statt. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag Zugewinnausgleich Erbe.
Wer seinen Ehepartner aber anders als vom Gesetz vorgeschrieben bedenken bzw. ihm bei einer Scheidung nicht die Hälfte seines Vermögens (in Form des Zugewinnausgleichs) überlassen möchte, kann das mit einem Ehevertrag erreichen. Dieser regelt individuell – nach den Wünschen der Ehepartner –, wer in welchem Szenario was bekommt. Dabei muss es nicht immer um das gesamte Vermögen gehen, sondern kann auch nur einzelne Posten wie die Zahlung eines monatlichen Unterhalts o. ä. betreffen.
Grundsätzlich lässt sich der Inhalt eines Ehevertrages aufgrund der Vertragsfreiheit frei gestalten. Das birgt aber auch die Gefahr, dass nachteilige Inhalte festgelegt werden können.
Besonders Musterverträge können niemals die genauen persönlichen Umstände eines Ehepaares widerspiegeln. Ist ein Ehevertrag erstmal unterschrieben und notariell beurkundet, bieten sich kaum noch Möglichkeiten, sich gegen unvorteilhafte Regelungen zu wehren.
Der Ehevertrag:
✓ ermöglicht individuelle Regelungen bzgl. des Vermögens
✓ setzt den gesetzlichen Güterstand außer Kraft
✓ kann auch nur für einzelne Vermögenspositionen erstellt werden
Risiken des Ehevertrags:
X unpassende Musterverträge, die die individuelle Ehe nicht abbilden
X nachteilige Vertragsinhalte wegen Vertragsfreiheit möglich
X rechtliche Möglichkeiten nach notarieller Beurkundung stark eingeschränkt
Um diese negativen Punkte zu umgehen, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Damit es im Fall der Fälle nicht zu einem (gerichtlichen) Streit kommt, können Sie Ihren Ehevertrag überprüfen lassen oder ihn von einem Anwalt für Eherecht erstellen lassen. Anders als ein Notar kann ein Anwalt sich für die Interessen seines Auftraggebers einsetzen.
Ein Jurist kann eine fundierte inhaltliche Prüfung des Ehevertrages vornehmen und z. B., erkennen, ob Sie durch einen Vertragsinhalt benachteiligt werden oder ob unklare Formulierungen später zu einem Rechtsstreit führen könnten.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf ein Anwalt immer nur einen Ehepartner beraten. Es kann dann natürlich ratsam sein, dass sich auch der andere Ehepartner anwaltlich beraten lässt, um nicht übervorteilt zu werden. Eine anwaltliche Beratung kann somit für Rechtsklarheit und Gerechtigkeit sorgen.
Ein auf Anwalt mit Schwerpunkt Eheverträge kann
✓ Ihnen einen rechtssicheren & fairen Ehevertrag erstellen.
✓ Ihren Ehevertrag auf Nachteile prüfen.
✓ Ihren Ehevertrag auf Unklarheiten prüfen, die zum Rechtsstreit führen könnten.
Die Erstellung eines Ehevertrages durch einen Anwalt ist zwar mit Kosten verbunden, doch machen diese Gebühren nur einen Bruchteil dessen aus, was bei einem Rechtsstreit auf Ehepartner zukommen würde.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das mögliche Vorgehen.
Sichern Sie Ihren Ehevertrag rechtlich durch anwaltliche Expertise ab, entstehen Anwaltskosten. Für die Beurkundung ist zudem ein Notar notwendig. Anwalt und Notar berechnen ihre Gebühren anhand des Geschäftswertes des Vertrages. Da sich dieser am Vermögen der Vertragsparteien orientiert, fallen für einen Ehevertrag mehr Gebühren an, je größer das Vermögen ist.
Aber: Mit steigendem Vermögen erhöht sich auch der potenzielle finanzielle Verlust, den Sie vermeiden wollen. Daher kann es sinnvoll sein, den Ehevertrag möglichst früh abzuschließen, da das Vermögen dann noch verhältnismäßig niedrig ist und die Kosten somit ebenfalls geringer ausfallen.
Um einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen, fallen u. a. Kosten für den Anwalt an. Der Rechtsanwalt orientiert sich bei seiner Vergütung am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die sogenannte Geschäftsgebühr deckt dabei u. a. die Beratung, Verhandlungen mit beiden Parteien, den Schriftverkehr und die Erstellung des Schriftstückes ab.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gibt in seiner Anlage 2 im § 13 RVG eine Tabelle zur Berechnung der Anwaltskosten vor, aus der Sie die Kosten ableiten können. Dazu muss zunächst der Geschäftswert des Ehevertrages gemäß § 39 Abs. 3 Kostenordnung (KostO) ermittelt werden.
Dieser setzt sich aus den beiden Vermögenswerten der Ehepartner zusammen – Schulden werden nicht eingerechnet. Soll es im Ehevertrag lediglich um das Vermögen eines Ehegatten – z. B. des Besserverdienenden – gehen, wird bei der Kostenberechnung auch nur dieses Vermögen einbezogen.
Anhand dieses Wertes können Sie die Anwaltsgebühr an der untenstehenden Tabelle ablesen. Diese wird daraufhin mit einem Faktor zwischen 0,5 und 2,5 multipliziert – je nachdem, wie kompliziert das Anliegen ist. In der Regel entscheidet sich der Rechtsanwalt für die Mittelgebühr von 1,5. Über 1,5 liegt der Faktor nur in besonders schwierigen oder umfangreichen Fällen.
Berechnung der Anwaltskosten beim Ehevertrag:
Beispiel 1:
Der Ehevertrag hat einen Wert von 50.000 €. Daraus ergibt sich laut Gebührentabelle eine einfache Gebühr von 1.163 €. Der Anwalt setzt die übliche Mittelgebühr an und berechnet für seine Dienste 1.744,50 €.
Beispiel 2:
Geht es im Ehevertrag um 200.000 €, beträgt die einfache Gebühr 2.013 € und die 1,5-fache 3.019,50 €.
Auszug aus Anlage 2 zu § 13 RVG:
(Achtung: Hier ist nur die einfache (1,0) und nicht die 1,5-fache Gebühr „Mittelgebühr“ aufgeführt.)
Gegenstandswert bis … |
Einfache Gebühr |
1.000 € |
80 € |
10.000 € |
558 € |
30.000 € |
863 € |
50.000 € |
1.163 € |
80.000 € |
1.333 € |
155.000 € |
1.758 € |
350.000 € |
2.613 € |
500.000 € |
3.213 € |
Die gesamte Tabelle finden Sie beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Anlage 2 § 13 RVG.
Wünschen Sie zunächst nur ein Beratungsgespräch, darf ein Rechtsanwalt nicht mehr als 190 € zzgl. Mehrwertsteuer für eine Erstberatung verlangen. Diese Regelung tritt aber außer Kraft, wenn Sie mit dem Rechtsanwalt ausdrücklich eine höhere Vergütung vereinbaren.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Neben den Anwaltsgebühren fallen Kosten für einen Notar an, denn der Ehevertrag ist nur durch notarielle Beurkundung rechtskräftig. Die Notarkosten berechnen sich dabei ebenfalls aus dem Geschäftswert des Vertrages.
Mögliche Schulden werden hierbei bis maximal zur Hälfte des jeweiligen Aktivvermögens der Vertragspartei berücksichtigt. Somit handelt es sich um das sogenannte Reinvermögen.
Für die Berechnung der Notarkosten gilt seit dem 01.08.2013 nicht mehr die Kostenordnung (KostO), sondern das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Dieses legt fest, dass für die Beurkundung eines Vertrages eine 2-fache Gebühr veranschlagt und eine Mindestgebühr von 120 € erhoben wird.
Die Notarkosten können Sie wie folgt berechnen:
Beispiel 1:
Reinvermögen des Ehepaares XY = 40.000 € -> einfache Gebühr 145€ x 2 -> 290 € Notarkosten
Beispiel 2:
Reinvermögen des Ehepaares AB = 100.000 € -> einfache Gebühr 273€ x 2 -> 546 € Notarkosten
Auszug aus Tabelle B § 34 GNotKG:
Geschäftswert bis … |
Einfache Gebühr |
1.000 € |
19 € |
10.000 € |
75 € |
30.000 € |
125 € |
40.000 € |
145 € |
80.000 € |
219 € |
155.000 € |
354 € |
350.000 € |
685 € |
500.000 € |
935 € |
Die gesamte Tabelle finden Sie in der Tabelle B § 34 GNotKG beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Zusätzliche Kosten ergeben sich aufgrund der Umsatzsteuer von 16 % (Stand Juni 2020), die in den dargestellten Tabellen noch nicht eingerechnet ist. Das bedeutet für die obigen Beispiele:
Anwaltskosten Beispiel 1:
1.744,50 € + 16 % MwSt. = 2.023,62 € endgültige Anwaltskosten
Anwaltskosten Beispiel 2:
3.019,50 € + 16 % MwSt. = 3.502,62 € endgültige Anwaltskosten
Notarkosten Beispiel 1:
290 € + 16 % MwSt. = 336,40 € endgültige Notarkosten
Notarkosten Beispiel 2:
546 € + 16 % MwSt.= 633,36 € endgültige Notarkosten
Außerdem werden die Auslagen für Telefon und Porto in Rechnung gestellt. Schriftstücke bzw. Dokumente kosten zwischen 0,15 € und 0,50 € pro Seite – der genaue Preis richtet sich nach der Gesamtanzahl. Insgesamt fallen für diesen Bereich für gewöhnlich nicht mehr als 3 bis 4 € an.
Wenn der Anwalt den Vertrag mitgestaltet und dieser unmittelbar zu einer Einigung führt, steht ihm zudem eine Einigungsgebühr zu (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.2008, Az.: IX ZR 186/07). Dies ist beispielsweise auch der Fall, wenn durch die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ein Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt wird.
Vor explodierenden Kosten können Sie sich schützen:
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Handlungsoptionen und eventuelle Risiken. Anschließend erhalten Sie ein auf Ihre individuelle Lebenssituation und Wünsche zugeschnittenes Festpreisangebot für die Erstellung oder Prüfung Ihres Ehevertrags. Sie entscheiden, ob Sie den Anwalt zu diesen Konditionen beauftragen möchten.
Ein advocado Partner-Anwalt erläutert Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung das weitere Vorgehen.
Ein Ehevertrag kann sich lohnen, wenn einer der beiden Ehepartner ein wesentlich größeres Vermögen hat und im Falle einer Scheidung erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müsste. Das gleiche gilt für Unternehmer, da bei einer Scheidung ohne Ehevertrag das Unternehmensvermögen mitberücksichtigt werden würde. Ein Ehevertrag kann auch bei einer internationalen Ehe sinnvoll sein, um festzulegen, welches Landesrecht bei einer Scheidung gilt.
Ja und Nein. Grundsätzlich kann man einen Ehevertrag selbst aufsetzen. Gültig wird der Vertrag aber erst durch eine notarielle Beglaubigung. Wichtig ist, dass beide Ehepartner beim Notartermin anwesend sind.
Für einen Ehevertrag fallen mindestens Kosten für die notarielle Beglaubigung an. Diese berechnen sich anhand des Gerichts- und Notarkostengesetzes. Der Notar kann also keine beliebigen Kosten veranschlagen. Die Mindestgebühr für die Beglaubigung eines Ehevertrags beträgt 120 Euro. Lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt aufsetzen, entstehen zusätzliche Kosten, abhängig vom Umfang des Vertrags und der anwaltlichen Beratung.