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Gütertrennung: Wann ist sie sinnvoll?
Ratgeber Familienrecht Scheidung Gütertrennung: Wann ist sie sinnvoll
Stand 03.02.2022
Lesezeit 11 min

Gütertrennung: Wann ist sie sinnvoll?

Möchten Ehepartner ihre Vermögen getrennt halten, können sie die Gütertrennung vereinbaren. Im Fall einer Scheidung behält jeder das, was ihm gehört. Endet die Ehe jedoch nicht mit einer Scheidung, sondern verstirbt einer der Partner, kann die Gütertrennung erbrechtliche Nachteile mit sich bringen.

Dr. Frank Peter
Beitrag von Dr. Frank Peter
Rechtsanwalt für Familienrecht
Aktualisiert am 03.02.2022
6.699 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Vereinbaren Ehepaare die Gütertrennung, findet bei einer Scheidung kein Zugewinnausgleich statt.
  • Die Gütertrennung tritt nur in Kraft, wenn die Eheleute sie schriftlich in einem Ehevertrag festhalten.
  • Der Ehevertrag lässt sich während der gesamten Ehezeit abschließen.
  • Gütertrennung kann sich bei Unternehmern und höher verdienenden Partnern lohnen, die ihr Vermögen absichern wollen.
  • Durch die Gütertrennung können die Ehepartner wirtschaftlich frei agieren.
  • Bei Scheidung bestehen Ansprüche auf Unterhalt und Versorgungsausgleich fort.
  • Verstirbt ein Ehepartner, kann die Gütertrennung erbrechtliche Nachteile haben.
Inhaltsverzeichnis
  1. Was bedeutet Gütertrennung?­­­­­­
  2. Für wen lohnt sich Gütertrennung?
  3. Wie geht Gütertrennung?
  4. Wie läuft eine Gütertrennung im Scheidungsfall ab?
  5. Welche Vor- & Nachteile hat Gütertrennung?
  6. FAQ: das Wichtigste zur Gütertrennung

1. Was bedeutet Gütertrennung?

Die Gütertrennung dient dazu, das Vermögen von 2 Partnern während der Ehe zu trennen. Es spielt keine Rolle, ob diese Güter aus der Zeit vor oder während der Ehe stammen: Im Scheidungsfall wird nur das Vermögen berücksichtigt, welches die Partner gemeinsam während der Ehe erwirtschaftet haben. Ein Zugewinnausgleich findet nicht statt.

Was ist der Unterschied zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft?

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt automatisch mit der Heirat in Kraft. Jeder der beiden Ehepartner behält sein Eigentum für sich. Kommt es zur Scheidung, wird der Vermögenszuwachs (Zugewinn) jedes Partners während der Ehe zusammengerechnet. Der Partner mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte seines Vermögensüberschusses an den anderen Partner zahlen.

Da die Gütertrennung (wie auch die Gütergemeinschaft) hingegen ein sogenannter Wahlgüterstand ist, muss das Ehepaar sie schriftlich in einem Ehevertrag aufsetzen lassen. In diesem Fall bleiben die Vermögen beider Lebenspartner auch im Scheidungsfall komplett getrennt.

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2. Für wen lohnt sich Gütertrennung?

Heiratet ein Ehepaar, so greift in Deutschland automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In bestimmten Fällen kann es jedoch für die Ehepartner sinnvoller sein, eine Gütertrennung als Güterstand zu vereinbaren.

Selbstständige mit eigener Firma

Möchte sich einer der Partner selbstständig machen und ein Unternehmen gründen, kann die Gütertrennung sinnvoll sein. Beide Ehepartner können hinsichtlich des Vermögens wie Unverheiratete handeln und sind wirtschaftlich voneinander unabhängig.

Bei einer Scheidung behält der selbstständige Lebenspartner sein Vermögen. Da es keinen finanziellen Ausgleich gibt, bleibt die Firma erhalten und die selbstständige Tätigkeit ist durch die Scheidung nicht bedroht.

Partner mit ungleichen Vermögenswerten

Haben beide Ehepartner ungleiche Vermögensverhältnisse, kann die Gütertrennung für den vermögenden Partner die bessere Wahl sein. Im Falle einer Scheidung verhindert er, dass er die Hälfte seines Vermögens an den Ex-Partner auszahlen muss.

Hinweis
Hinweis

Ist einer der Partner verschuldet, kann es hingegen nachteilig sein, Gütertrennung zu vereinbaren – denn auch in der Zugewinngemeinschaft haften die Eheleute nicht automatisch für die Schulden des anderen. Dies ist nur bei gemeinsamen Krediten oder einer Bürgschaft der Fall. Gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen jedoch unabhängig davon, ob das Paar verheiratet ist oder nicht.

3. Wie geht Gütertrennung?

Die Gütertrennung ist Bestandteil eines Ehevertrages – sie greift also nur, wenn sich die Eheleute schriftlich darauf geeinigt haben.

Anführungszeichen

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt ausführlich über erforderliche Inhalte und mögliche Folgen beraten und schützen Sie dadurch Ihr Vermögen.

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Wie lässt sich im Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren?

Die Gütertrennung kann als Klausel in den Ehevertrag einfließen, muss es jedoch nicht. Stattdessen entfaltet sie ihre Wirkung bereits, wenn der Vertrag den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ausschließt. Im Ehevertrag lässt sich die Gütertrennung z. B. wie folgt formulieren:

„Der Güterstand der Gütertrennung wird vereinbart. Damit wird der gesetzliche Güterstand ausgeschlossen. Beiden beteiligten Parteien ist bewusst, dass im Todes- oder Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt.“

Damit der Ehevertrag rechtskräftig ist, müssen Sie ihn notariell beurkunden lassen.

Ein Anwalt kann Ihren Ehevertrag aufsetzen ­– auch ein Notar kann diese Aufgabe übernehmen. Der Anwalt hat später bei Streitigkeiten immer mit der Auslegung des Vertrags bei Gericht zu tun, sodass er aufgrund dieser Erfahrung auch den Vertrag diesbezüglich gestalten und hierzu beraten kann. Den Ehevertrag selbst zu formulieren, kann riskant sein, denn schon eine ungültige Klausel kann die gesamte Vereinbarung hinfällig machen.

Kann man nachträglich eine Gütertrennung vereinbaren?

Ja, eine Gütertrennung lässt sich auch rückwirkend im Rahmen eines Ehevertrages während der Ehezeit vereinbaren. Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses spielt keine Rolle. Es ist Ihnen überlassen, wann Sie den Vertrag aufsetzen:

  • Vor der Hochzeit
  • Während der Ehezeit
  • Im laufenden Scheidungsverfahren

Da Sie bis zur Vereinbarung der Gütertrennung in einer Zugewinngemeinschaft leben, kann es sinnvoll sein, sämtliche vorhandene Vermögenswerte aufzulisten. So können Sie Ihre Vermögensverhältnisse auch noch Jahre später unkompliziert klären.

Außerdem müssen Sie eine Regelung für den Ausgleich des bis dahin entstandenen Anspruchs auf Zugewinnausgleich vertraglich festhalten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen und ist zudem ihr Ansprechpartner, wenn Sie einen bereits vorhandenen Ehevertrag prüfen lassen möchten.

Hat man bei Gütertrennung Anspruch auf Witwenrente?

Ja, auch bei Gütertrennung besteht ein Anspruch auf Witwenrente. Da der Staat dem hinterbliebenen Ehepartner Witwenrente zahlt, beeinflusst sie den Anspruch nicht.

Damit der hinterbliebene Partner Witwenrente beantragen kann, muss das Paar mindestens 1 Jahr verheiratet gewesen sein und die Ehe zum Todeszeitpunkt rechtsgültig sein.

Wie viel kostet eine Gütertrennung?

Die Kosten einer Gütertrennung lassen sich nicht bestimmen, da sie lediglich als Klausel im Ehevertrag festgehalten wird. Die Kosten eines Ehevertrags können wiederum stark variieren, abhängig davon,

  • ob ein Anwalt den Ehevertrag für Sie aufsetzt.
  • wie hoch Ihr Vermögen und das Vermögen Ihres Partners ist.
  • welche Regelungen der Ehevertrag neben der Gütertrennung außerdem festhalten soll.
  • wie hoch die Kosten für die notarielle Beurkundung des Ehevertrags ausfallen.

Grundsätzlich gilt: Eine Gütertrennung zu vereinbaren, kostet umso mehr, je mehr Sie besitzen. Die Kosten für Anwalt und Notar richten sich nach einer gesetzlich festgelegten Gebührenordnung.

4. Wie läuft eine Gütertrennung im Scheidungsfall ab?

Gemäß dem Grundsatz der Gütertrennung verwalten beide Ehepartner ihr jeweiliges Vermögen eigenständig. Möchten Eheleute die Scheidung einreichen, gibt es somit keinen Vermögensausgleich. Das gilt jedoch nicht für während der Ehezeit gemeinschaftlich erwirtschaftetes Vermögen – dieses wird, ebenso wie bei einer Zugewinngemeinschaft, bei der Scheidung zur Hälfte aufgeteilt.

Gemeinsame Vermögenswerte sind:

  • Gemeinsame Sparbücher
  • Gemeinsame Bankkonten
  • Gemeinsame Aktien
  • Gemeinsamer Hausrat wie PKW, Möbel, elektronische Geräte oder Haustiere
  • Gemeinsame Verbindlichkeiten wie gemeinsame Schulden und Kredite

Was passiert mit dem gemeinsamen Hausrat im Falle einer Scheidung?

Nicht alle Güter des gemeinsamen Hausrates lassen sich bei einer Scheidung einfach aufteilen. Hochpreisige Gegenstände wie das eheliche Auto oder ein gemeinsames Haustier können auch bei einer zuvor vereinbarten Gütertrennung zu Streitigkeiten führen.

Es kann helfen, eine Liste mit gemeinsamen Haushaltsgegenständen anzufertigen, auf der beide Ehepartner jeweils ihre Lieblingsgegenstände ankreuzen können, die sie nach der Scheidung für sich behalten möchten. Lässt sich keine Lösung finden, können sie teure Güter wie ein Fahrzeug verkaufen und den Erlös zur Hälfte aufteilen.

Was geschieht mit Verbindlichkeiten und Krediten bei Gütertrennung?

Haben Sie sich als Ehepaar für eine Gütertrennung entschieden, bleiben Schulden und Verbindlichkeiten getrennt – Sie haften bei der Scheidung nur für Ihre eigenen Schulden.

Bei gemeinsam aufgenommenen Darlehen gelten Sie als Ehepaar hingegen als Gesamtschuldner. Bestehen mehrere solcher Verbindlichkeiten, können Sie jedoch ggf. untereinander Ausgleichsansprüche geltend machen.

Was passiert mit Ansprüchen auf Versorgungsausgleich und Unterhalt?

Trotz Gütertrennung ist der Versorgungsausgleich zum Ausgleich der Rentenanwartschaften nicht automatisch ausgeschlossen. Den Ausgleich der Rentenansprüche bei der Gütertrennung verhandelt das Familiengericht bei einer Scheidung in einem gesonderten Verfahren. Grundsätzlich lässt sich auf den Versorgungsausgleich verzichten, was Sie jedoch ebenfalls zuvor im Ehevertrag festhalten müssen.

Unberührt von der Gütertrennung bleibt hingegen der Anspruch auf eventuelle Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung, denn dieser fällt nicht in das Güterrecht. Durch die Scheidung bzw. Trennung können trotz Gütertrennung Ansprüche auf Unterhalt wie Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt entstehen.

5. Welche Vor- & Nachteile hat Gütertrennung?

Bevor Sie erwägen, eine Gütertrennung zu vereinbaren, kann es sinnvoll sein, sich über die Konsequenzen zu informieren, die dieser Güterstand mit sich bringt. Denn auch wenn sie einige Vorteile im Falle einer Scheidung mitbringt, kann sie sich im Erbfall eher nachteilig auswirken.

Welche Vorteile hat die Gütertrennung bei einer Scheidung?

Da die Vermögen beider Eheleute getrennte Vermögensmassen bleiben, bietet die Gütertrennung im Falle einer Scheidung folgende Vorteile:

  • Beide Ehepartner sind während der Ehe vermögensrechtlich voneinander unabhängig und können eigenes Vermögen erwirtschaften.
  • Keiner der Partner benötigt die Erlaubnis des anderen bei Verträgen oder finanziellen Verpflichtungen.
  • Im Falle einer Scheidung kann jeder der beiden Partner sein Vermögen für sich behalten – das gilt sowohl für Wertgegenstände als auch für Schulden.
  • Durch eine vereinbarte Gütertrennung lässt sich ein von einem Partner gegründetes Unternehmen vor der Zerschlagung schützen.
  • Bei Beendigung der Ehe durch Scheidung ist kein Zugewinnausgleich zu zahlen.

Welche Nachteile hat die Gütertrennung im Erbfall?

Endet die Ehe hingegen nicht mit einer Scheidung, sondern verstirbt einer der beiden Ehepartner, kann sich im Todesfall die Gütertrennung auf die Erbschaft nachteilig auswirken:

  • Im Erbfall geht das Vermögen des Verstorbenen als Nachlass in den Besitz der Erbengemeinschaft über.
  • Es gilt bei Gütertrennung die darauf basierende gesetzliche Erbfolge: Der Partner erbt neben den Kindern und Enkeln ein Viertel und neben Eltern und Geschwistern des verstorbenen Partners die Hälfte. Der Ehepartner erhält daher weniger vom Erbe, als ihm in einer Zugewinngemeinschaft zustehen würde.
  • Der Ehepartner erhält daher weniger vom Erbe, als ihm in einer Zugewinngemeinschaft zustehen würde.
  • Der hinterbliebene Partner muss sein komplettes Erbe versteuern (abzüglich der Freibeträge), während bei vereinbarter Zugewinngemeinschaft ein Viertel des Erbes als Zugewinn steuerfrei bleibt.

Um die Nachteile einer Gütertrennung im Erbrecht zu umgehen und den eigenen Partner besser abzusichern, lassen sich im Ehevertrag bestimmte Regelungen vereinbaren, die im Erbfall einen Zugewinnausgleich ermöglichen.

Ein Anwalt für Familienrecht kann Sie beraten, wann eine Gütertrennung sinnvoll ist, Sie umfassend über die Vor- und Nachteile aufklären und gemeinsam mit Ihnen einen für Sie zugeschnittenen Ehevertrag aufsetzen, von dem alle Parteien profitieren.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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6. FAQ: das Wichtigste zur Gütertrennung

Was bedeutet Gütertrennung bei Eheleuten?

Vereinbaren Eheleute eine Gütertrennung, verwalten sie während der Ehe ihr Vermögen getrennt. Im Falle einer Scheidung findet kein finanzieller Ausgleich von Vermögen zwischen den Ehepartnern statt. Jeder der beiden Partner behält sein Vermögen für sich. Lediglich gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen und der Hausrat ist zwischen den Eheleuten zur Hälfte aufzuteilen.

Gütertrennung vs. Zugewinngemeinschaft in der Ehe – was sind die Unterschiede?

Befindet sich ein Ehepaar im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, muss das Gericht im Falle einer Scheidung zunächst ermitteln, wie sehr sich das jeweilige Vermögen der Partner während der Ehe erhöht hat. Der Ehepartner mit dem höheren Zugewinn ist verpflichtet, seinem Partner einen Ausgleich zu zahlen. Bei Gütertrennung besteht kein finanzieller Ausgleichsanspruch.

Während die Zugewinngemeinschaft automatisch mit der Heirat in Kraft tritt, müssen Ehepartner Gütertrennung in einem Ehevertrag festlegen.

Gütertrennung vereinbaren: Sind damit sämtliche Ansprüche aufgehoben?

Nein, durch die Gütertrennung besteht der Anspruch auf den Versorgungsausgleich weiterhin fort, wenn er nicht ebenfalls im Ehevertrag ausgeschlossen wurde. Auch auf die Unterhaltspflicht wirkt sich die Gütertrennung nicht aus. Da der Partner mit dem geringeren Einkommen bei der Scheidung jedoch keinen Ausgleich erhält, kann er schnell in eine finanzielle Notlage geraten.

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