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Trennungsunterhalt 2024 berechnen – so geht’s

Trennungsunterhalt dient dazu, den Lebensunterhalt eines bedürftigen Ehepartners während des Trennungsjahres zu sichern. Mit der Scheidung endet diese Unterstützung. Wie viel zu zahlen ist, hängt davon ab, wie hoch der Bedarf des einen und die finanzielle Situation des anderen Partners ist.

Für die Scheidung müssen Sie auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen – es besteht Anwaltszwang vor dem Familiengericht. Der Anwalt kann direkt nach der Trennung auch den Trennungsunterhalt einfordern.

Sophie Suske
Beitrag von Sophie Suske
Redakteurin für Rechtsthemen
Aktualisiert am
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Trennungsunterhalt 2024 berechnen – so geht’s
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer weniger verdient als der Partner, kann nach einer Trennung Unterhalt beanspruchen.
  • Der Anspruch entsteht bei Bedürftigkeit automatisch und endet mit Scheidung.
  • Der Unterhaltspflichtige muss nur zahlen, wenn er zahlungsfähig ist.
  • Ändert sich das Einkommen oder sorgt ein neuer Partner für den Unterhalt, kann der Anspruch wegfallen.
  • Zahlt der Ex-Partner keinen Unterhalt, können Berechtigte das Geld einklagen.
Infografik: Voraussetzungen für Trennungsunterhalt.

1. Was ist Trennungsunterhalt?

Wer in Deutschland die Scheidung einreichen möchte, muss zunächst räumlich getrennt leben, um zu beweisen, dass es ihm mit der Auflösung der Ehe ernst ist. Bei einvernehmlichen Scheidungen dauert die Trennungszeit 1 Jahr, bei strittigen Scheidungen verlängert sie sich auf 3 Jahre.

Während des Trennungsjahres kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entstehen. Mit diesem finanziellen Ausgleich soll der Weg zur Scheidung geöffnet werden – denn wer sich von seinem Ehegatten trennen möchte, dem ist nicht zuzumuten, in der Trennungszeit ohne Geld dazustehen, falls er nicht genügend Einkünfte hat.

Wem steht Trennungsunterhalt zu?

Trennungsunterhalt steht dem Ehe- oder Lebenspartner zu, der finanziell schlechter aufgestellt ist als der andere Ehegatte. Bis zur Scheidung soll der Unterhalt sicherstellen, dass auch Ehepartner, die weniger verdienen als ihre Gatten, einen gesicherten Lebensunterhalt haben.

Der Anspruch auf Unterhaltszahlungen entsteht bei Bedürftigkeit eines Partners nach der Trennung automatisch: Trennungsunterhalt ist also Pflicht.

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Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt & Scheidungsunterhalt?

Nicht zu verwechseln ist der Trennungsunterhalt mit dem nachehelichen Unterhalt (auch Geschiedenenunterhalt oder Scheidungsunterhalt). Beide zählen zwar zum Ehegattenunterhalt, unterscheiden sich aber in wesentlichen Punkten:

  • Fälligkeit: Scheidungsunterhalt ist erst nach rechtskräftiger Scheidung zu zahlen – Trennungsunterhalt ist vor der Scheidung fällig.
  • Ziel: Trennungsunterhalt soll sicherstellen, dass die Ehegatten auch während der Trennungszeit – die ja noch zur Ehezeit zählt – finanziell füreinander aufkommen und nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
  • Anspruch: Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht automatisch bei Bedürftigkeit. Damit auch nach der Ehe ein Unterhaltsanspruch besteht, müssen triftige Gründe vorliegen.

2. Trennungsunterhalt berechnen | Rechner 2024

Für die Berechnung von Trennungsunterhalt gibt es keine gesetzlich festgelegten Summen oder Richtlinien wie die Düsseldorfer Tabelle. Stattdessen ziehen die Gerichte ein 3-stufiges Modell für die Berechnung heran.

Mit dem Ehegattenunterhalt-Rechner 2024 können Sie den möglichen Trennungsunterhalt schnell und einfach berechnen:

 

Wie berechnet sich der Trennungsunterhalt?

Ob und wenn ja wie viel Trennungsunterhalt fällig ist, hängt von 3 Aspekten ab:

  • Bedarf des Unterhaltsberechtigten: Der Bedarf setzt sich zusammen aus Aufwendungen für die Ehewohnung oder das Haus, regelmäßig genutzte Fortbewegungsmittel sowie Kosten für Lebensmittel und Freizeitgestaltung ( gewöhnlicher Lebensstandard während der Ehe).
  • Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten: Ob jemand bedürftig ist, hängt von seinen Einkünften aus selbst- und nichtselbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Einnahmen aus Kapital und Steuerrückzahlungen ab.
  • Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen: Es wird ermittelt, ob der Unterhaltspflichtige überhaupt Unterhalt zahlen kann. Dafür werden seine Einkünfte zusammenaddiert und die Differenz nach Abzug des Selbstbehalts zur Berechnung des Unterhalts herangezogen.

Was kann abgezogen werden?

Für den Trennungsunterhalt zählt das bereinigte Nettoeinkommen. Es ergibt sich nach Abzug folgender Ausgaben vom Nettolohn:

  • Berufsbedingte Aufwendungen
  • Fahrtkosten
  • Zusätzliche Altersvorsorge
  • Krankenversicherungsbeiträge
  • Andere Unterhaltszahlungen
  • Erwerbsanreiz

Grundsätzlich ist Trennungsunterhalt steuerlich absetzbar. Unterhaltspflichtige können ihn entweder als Sonderausgabe (Realsplitting) oder als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.

Auch die Miete für die Ehewohnung lässt sich abziehen, wenn der Ausgezogene diese weiterhin zahlt. Die gesparten Mietkosten (Wohnvorteil) werden auf das Einkommen des Unterhaltsberechtigten angerechnet.

3. Wann ist Trennungsunterhalt zu zahlen?

Ein Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung entsteht vor allem, wenn

  • während der Ehe nur ein Ehepartner beruflich tätig ist und der andere sich um Haushalt und Kindererziehung kümmert bzw. gekümmert hat.
  • beide berufstätig sind, aber einer deutlich mehr verdient als der andere, sodass der Lebensstandard beider Partner entsprechend hoch ist.

Der bedürftige Ehepartner kann seinen Anspruch gegenüber dem besser verdienenden Partner aber nur dann geltend machen, wenn er auch leistungsfähig ist. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Partner nach Abzug des Unterhalts genügend Geld für sein eigenes Leben haben muss.

Ist dieser sogenannte Selbstbehalt nicht gegeben, muss der vermögendere Gatte trotz berechtigten Anspruchs keinen Unterhalt zahlen.

Außerdem hat Kindesunterhalt immer Vorrang vor Unterhaltsansprüchen von Ehepartnern. Der Ehegatte, bei dem die Kinder während der Trennungszeit wohnen, kann Unterhalt vom anderen Elternteil beanspruchen. Der Kindesunterhalt wird nicht vom Trennungsunterhalt abgezogen.

Ab wann gibt es Trennungsunterhalt?

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht mit dem Zeitpunkt der Trennung. Er endet, sobald die Scheidung rechtskräftig ist.

§ 1567 BGB sieht vor, dass die Ehegatten nach der Trennung auch getrennt voneinander leben, damit ein Unterhaltsanspruch entsteht. Bleiben beide Partner in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus, muss eine räumliche Trennung (z. B. durch getrennte Schlafzimmer) erfolgen.

Ob auch die Dauer der Ehe den Anspruch auf Trennungsunterhalt beeinflusst, ist nicht eindeutig:

  • Gemäß § 1579 BGB Abs. 1 darf das Gericht den Trennungsunterhalt ausschließen oder verkürzen, wenn die Ehe von kurzer Dauer war.
  • Das Oberlandesgericht Schleswig urteilte hingegen, dass der finanziell schwächere Ehegatte auch bei einer Ehedauer von lediglich 6 Wochen Anspruch auf Unterhalt hat (Urteil vom 08.03.2001, Az. 13 UF 105/00).

Gibt es Trennungsunterhalt ohne Scheidung?

Ja. Auch ohne Scheidung können nach einer Trennung Unterhaltsansprüche gegen den Partner entstehen. Ist z. B. einer der Partner ohne finanzielle Unterstützung des anderen auf Sozialleistungen angewiesen, muss der Partner mit dem höheren Einkommen nach der Trennung ohne Scheidung Alimente zahlen.

War das Paar jedoch nicht verheiratet, besteht kein Anspruch auf Trennungsunterhalt.

Wann muss man nicht zahlen?

Trennungsunterhalt gibt es grundsätzlich nicht mehr, wenn die Scheidung rechtskräftig vollzogen ist.

Auch in folgenden Fällen besteht kein Anspruch auf Zahlung:

  • Anpassung des Einkommens: Ändern sich die Einkünfte, sodass der Unterschied zwischen beiden Einkommen zu vernachlässigen ist (10 % Differenz), verfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt.
  • Selbstbehalt: Wer weniger als 1.200 Euro Nettoeinkommen hat, muss in der Regel keinen Unterhalt leisten, weil er nicht leistungsfähig ist.
  • Straftaten: Hat der Unterhaltsempfänger eine schwerwiegende Straftat begangen, kann das Gericht den Unterhaltspflichtigen von der Zahlung befreien.
  • Mutwillige Bedürftigkeit: Hat der Berechtigte seine Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt, besteht kein Anspruch.
  • Verletzung der Ehepflichten: Wer während der Ehe seine Pflichten wie den Beitrag zum Familienunterhalt verletzt, weil er z. B. seine Sorgerechtspflichten vernachlässigt, kann seinen Unterhaltsanspruch verlieren.
  • Neue Beziehung: Befindet sich der Unterhaltsempfänger in einer gefestigten Lebensgemeinschaft, kann der Anspruch auf Trennungsunterhalt entfallen. Ausschlaggebend ist neben der Dauer der Beziehung, ob der neue Partner zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt.
Hinweis
Ehevertrag hat keinen Einfluss auf den Unterhalt

Ob Sie Trennungsunterhalt zahlen müssen, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Im Gegensatz zum Scheidungsunterhalt lässt sich der Unterhaltsanspruch nach der Trennung nicht durch einen Ehevertrag ausschließen. Falls in Ihrem Ehevertrag eine solche Vereinbarung steht, ist diese ungültig.

4. Wie lange ist Trennungs­unterhalt zu zahlen?

Trennungsunterhalt ist für die Dauer der Trennungszeit bis zur Scheidung zu zahlen.

Ob sich das Paar auch tatsächlich scheiden lässt, spielt für die Frage, wie lange Trennungsunterhalt zu zahlen ist, keine Rolle.

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt lässt sich nicht beliebig verlängern. Deshalb gilt: Nach Ablauf der verpflichtenden Trennungszeit (1 bis maximal 3 Jahre) muss der Unterhaltsempfänger eine zumutbare Erwerbstätigkeit annehmen und sich selbst finanziell absichern (Erwerbsobliegenheit).

5. Wie kann ich Trennungsunterhalt beantragen?

Um Trennungsunterhalt von Ihrem Ex-Partner zu beantragen, können Sie wie folgt vorgehen:

Mit dem Ex-Partner verhandeln

Zunächst können Sie mit Ihrem Ex-Partner verhandeln und versuchen, außergerichtlich eine Lösung zur Zahlung des Trennungsunterhalts zu finden.

Um zu ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf Unterhalt nach der Trennung ist, können Sie z. B. unseren Trennungsunterhalts-Rechner nutzen. Alternativ kann ein Anwalt für Familienrecht Ihren Anspruch berechnen.

Voraussetzung für die Einigung über den Unterhalt ist natürlich, dass Sie beide Ihre Einkünfte offenlegen. Weigert sich einer von Ihnen, lassen sich die entsprechenden Informationen durch eine Auskunftsklage veröffentlichen.

Trennungsunterhalt bei Gericht beantragen

Können Sie sich nicht über die Höhe des Unterhalts einig werden, ist ein Antrag beim Familiengericht zu stellen. Zuständig ist das Familiengericht am letzten gemeinsamen Wohnort bzw. am Wohnort der gemeinsamen, minderjährigen Kinder.

Trennungsunterhalt lässt sich nur 1 Monat rückwirkend einfordern. Deshalb kann es sinnvoll sein, diesen frühzeitig mit Beginn der Trennungszeit als Unterhaltstitel zu beantragen. Den Antrag erhalten Sie direkt beim Familiengericht.

Alternativ gibt es in vielen Bundesländern online ein Muster, um Trennungsunterhalt einzufordern.

Den Antrag muss in jedem Fall ein Anwalt oder eine Anwältin einreichen – eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich.

Wer sich scheiden lassen möchte, muss sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Dasselbe gilt, wenn Sie zwar noch nicht geschieden sind, aber Ansprüche nach einer Trennung geltend machen möchten. Ein Anwalt kann Sie dabei unterstützen.

advocado findet für Sie den passenden Scheidungsanwalt. Er kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

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Gericht verhandelt über Antrag & Höhe

Ist der Antrag beim Familiengericht eingegangen, wird er dem Antragsgegner – also Ihrem Expartner bzw. Expartnerin – zugestellt. Dieser hat die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Anschließend verhandelt das Gericht über die Höhe des Unterhalts. Dazu kann es Auskunft über Ihr Einkommen und das des Ex-Partners verlangen. Kommt Ihr Partner der Aufforderung nicht nach, kann das Gericht eigenständig Informationen bei Versicherungen, Arbeitgebern oder der Arbeitsagentur einholen.

Im Urteil legt das Familiengericht fest, wie hoch der Anspruch auf Trennungsunterhalt ausfällt. Diese Summe muss Ihr Ex-Partner nun an Sie zahlen. Ändern sich die Einkommensverhältnisse später, lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen Abänderungsklage erheben.

6. Was passiert, wenn Trennungsunterhalt nicht gezahlt wird?

Wenn Sie den Unterhalt einklagen, erhalten Sie mit dem Gerichtsurteil den Unterhaltstitel. Dieser bestätigt die Rechtskraft des Unterhaltsanspruchs. Sobald das Urteil nach der mündlichen Verhandlung rechtskräftig ist, kann es vollstreckt werden – dann ist Ihr Ex-Partner gezwungen, Unterhalt zu zahlen.

Verweigert er die Zahlung, ist mit dem Titel die Zwangsvollstreckung möglich. Da Unterhaltszahlungen monatlich anfallen und dadurch schnell beträchtliche Summen zusammenkommen, kann eine Lohnpfändung des Ex-Partners notwendig sein – wenn sein Gehalt das einzig pfändbare Vermögen ist.

Wenn Ihnen Trennungsunterhalt zusteht und Sie diesen nicht einfordern – z. B. weil Sie die Kosten einer Klage scheuen – dann setzt nach 3 Jahren die Verjährung ein.

Können Sie die Anwalts- und Gerichtskosten nicht selbst zu zahlen, sind der Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe bei Scheidung Optionen, um das Klageverfahren zu finanzieren.

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7. FAQ zum Trennungsunterhalt

Trennungsunterhalt wird für die Dauer der Trennungszeit fällig und ist grundsätzlich bis zum Scheidungsurteil zu zahlen. Ein Anspruch besteht, wenn einer der beiden Eheleute bedürftig ist und ohne die finanzielle Unterstützung des Ex-Partners sein Leben nicht finanzieren könnte.

Sie möchten nach der Trennung Unterhalt von Ihrem Ex-Partner erhalten? Dann müssen Sie sich gegenseitig Auskunft über Ihre finanzielle Situation geben. Können Sie sich nicht über die Höhe des Trennungsunterhalts einigen, können Sie per Antrag das örtlich zuständige Familiengericht entscheiden lassen.

Die Höhe richtet sich nach 3 Parametern: gewöhnliche Lebensverhältnisse während der Ehe, Bedürftigkeit des unterhaltsberechtigten Ehegatten und Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Ehegatten. Eine Tabelle oder Richtlinie gibt es für den Trennungsunterhalt nicht.

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Sophie Suske
Sophie Suske
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Als Teil der juristischen Redaktion von advocado strebt Sophie Suske jeden Tag danach, komplexe Rechtsprobleme des Marken- und Versicherungsrechts für jeden Leser verständlich aufzubereiten. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist ihr Masterstudium der Sprach- und Kommunikationswissenschaft.

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