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Scheidungsfolgenvereinbarung: Voraussetzungen, Kosten & Vorteile
Ratgeber Familienrecht Scheidung Scheidungsfolgenvereinbarung
Stand 20.07.2020
Lesezeit 13 min

Scheidungsfolgenvereinbarung: Voraussetzungen, Kosten & Vorteile

Alle Angelegenheiten rund um eine Scheidung – u. a. die Aufteilung des Vermögens, Umgangs- und Sorgerecht für die Kinder – können Paare mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung selbstständig regeln. So können sie sich eine gerichtliche Klärung sparen und eine einvernehmliche Scheidung ermöglichen.

Steffan Schwerin
Beitrag von Steffan Schwerin
Rechtsanwalt für Familienrecht
Aktualisiert am 20.07.2020
8.236 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Unterhaltszahlungen, Vermögensausgleich, Aufteilung des Hausrats – Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln die Folgen im Scheidungsfall.
  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine kostenintensive Klärung der Scheidungsfolgen vor Gericht ersparen.
  • Die wesentliche Benachteiligung einer Partei, ein Sitten- oder Gesetzesverstoß können zu einer nachträglichen Anfechtung der Vereinbarung führen.
  • Bei Streitigkeiten kann es daher sinnvol sein, einen Anwalt für Familienrecht zu kontaktieren. Er kann die Vereinbarung anfechten oder mit einer Abänderungsklage die Anpassung an geänderte Lebensumstände erwirken.
Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wesentliche zur Scheidungsfolgenvereinbarung
  2. Vorteile einer Scheidungsfolgenvereinbarung
  3. Inhalt der Vereinbarung – warum kein Muster?
  4. Ist der Widerruf möglich? | Beispiel-Urteile
  5. Mögliche Kosten
  6. Vereinbarung juristisch absichern

1. Das Wesentliche zur Scheidungsfolgen­vereinbarung

Möchten sich Eheleute voneinander trennen und später die Scheidung einreichen, kann es sinnvoll sein, wenn sie sich möglichst frühzeitig mit den finanziellen und rechtlichen Folgen ihrer Scheidung auseinandersetzen. Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung regelt das Paar die sogenannten Scheidungsfolgesachen selbstständig und einvernehmlich.

Infografik: Diese Dinge regeln Sie mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Folgende Fragen oder Streitpunkte lassen sich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung rechtsverbindlich klären:

Vermögensfolgen:

  • Wer erhält welchen Anteil am gemeinsam erarbeiteten Vermögen?
  • Wer zahlt die Verbindlichkeiten bei der Bank?
  • Wer trägt die Kosten für Auszug, Umzug und Scheidung?
  • Kommt ein Zugewinnausgleich in Betracht, weil einer der Partner während der Ehe deutlich mehr Vermögen angehäuft hat?
  • Soll ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?
  • Steht einem der Eheleute Unterhalt zu?
  • Wer behält das gemeinsame Haus, die Wohnung oder das Ferienhaus und sichert sich damit einen Wohnvorteil?
  • Empfiehlt es sich, die Immobilie(n) zu verkaufen, zu vermieten oder eher eine Teilungsversteigerung zu beantragen?
  • Wer erhält welchen Teil des Hausrats? Wer erhält die Möbel, das Geschirr, die Gemälde, den Fernseher, die Münzsammlung usw.?
  • Wer kümmert sich um den Hund, die Katze, das Pferd?
  • Wer behält das Auto und zahlt es weiterhin ab?

Folgen bei gemeinsamen Kindern:

  • Wer ist zu Unterhaltszahlungen verpflichtet?
  • Wie wird der Umgang mit den Kindern gestaltet?
  • Wer sieht die Kinder zu welchen Feiertagen?
  • Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Voraussetzung für den Abschluss einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine gütliche Einigung des Paares hinsichtlich aller Folgesachen. Dann kann ein Anwalt für Familienrecht aus den Vorstellungen der Eheleute einen gemeinsamen Vertragsentwurf erstellen und die amtliche Beurkundung beim Notar erfolgen.

Hinweis
Das unterscheidet Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen:

Trennungsvereinbarungen regeln die Folgen einer Trennung, ohne dass anschließend unbedingt eine Scheidung erfolgt. Im Gegensatz dazu bestimmt die Scheidungsfolgenvereinbarung die Folgen einer definitiv bevorstehenden Scheidung.

2. Vorteile einer Scheidungsfolgen­vereinbarung

Ein Vorteil der Scheidungsfolgenvereinbarung besteht darin, dass sich die Partner damit selbstständig, einvernehmlich und außergerichtlich einigen können. Das kann einen teuren, langwierigen und nervenaufreibenden Scheidungsprozess vermeiden.

Denn im Falle einer strittigen Scheidung müssten Eheleute die ungeklärten Scheidungsfolgen vor Gericht klären. Dabei ist der Ausgang des Verfahrens unklar.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung bietet im Gegensatz dazu folgende Vorteile:

  • Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist jederzeit vor, während und sogar nach einer Scheidung möglich.
  • Die Vereinbarung garantiert Rechtssicherheit, schützt vor zukünftigen Überraschungen und verringert die emotionale Belastung.
  • Mit einem Scheidungsfolgenvertrag ebnet das Paar den Weg zu einem sachlichen und fairen Umgang miteinander.
  • Mit der Vereinbarung entflechten die Partner selbstständig ihre finanzielle Verbundenheit und verhandeln die Aufteilung ihrer Vermögenswerte.
  • Gemeinsame Lösungen, besonders in Erziehungsfragen, vermeiden einen Sorgerechtsstreit und schützen den Nachwuchs vor Loyalitätskonflikten.
  • Stellt der Scheidungsfolgenvertrag beide Seite zufrieden, ermöglicht das eine einvernehmliche Scheidung: Dann braucht nur der Ehegatte einen Anwalt hinzuziehen, der den Scheidungsantrag stellt.
  • Stimmt der andere Partner der Scheidungsfolgenvereinbarung zu, erspart das die Beauftragung eines zweiten Juristen.
  • Alternativ kann sich das Ehepaar mithilfe einer Scheidungsfolgenvereinbarung auch online scheiden lassen.
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3. Inhalt der Vereinbarung – warum kein Muster?

Es existieren keine allgemeingültigen Regelungen für den Inhalt einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Sie ist im Detail auf die individuellen Bedürfnisse der betroffenen Eheleute abzustimmen.

Paare können auf ein Muster zurückgreifen. Diese können allerdings nicht die individuellen Anforderungen erfüllen und nicht die Beratung eines Anwalts ersetzen.

Muster
Warum kein Muster?

Dieses kann komplexe Sachverhalte nur verallgemeinern und erfordert eine Anpassung an die persönlichen Vorstellungen. Die Vereinbarung ist unzulässig, falls sie formale Fehler enthält. Im schlimmsten Fall könnte ein fehlerhaftes Dokument sogar polizeiliche Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung sowie Nachzahlungen nach sich ziehen – das liegt daran, dass die Vereinbarung gegebenenfalls Bestimmungen zum Vermögensausgleich enthält.

Diese Pflichtangaben muss eine Scheidungsfolgenvereinbarung enthalten:

  • Name, Geburtsdatum und Anschrift der Eheleute
  • Heiratsdatum und Anschrift des Standesamts
  • Namen und Geburtsdaten der Kinder
  • Unterschriften mit Ort und Datum

Außerdem sind folgende Fragen zu beantworten:

  • Existiert ein Ehevertrag?
  • Seit wann leben die Partner in Trennung oder steht diese noch bevor?
  • Ist die Einleitung des Scheidungsverfahrens gewünscht oder bereits erfolgt? Wenn ja, wann?
  • Wer trägt die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung?
  • Wie regeln die Eheleute ihre Scheidungsfolgen im Detail?

Damit die Scheidungsfolgenvereinbarung möglichst dauerhaft besteht, kann am Ende des Vertrages die sogenannte salvatorische Klausel eingebunden werden: Sind nach Vertragsabschluss einzelne Punkte unwirksam oder nicht alltagstauglich, ist die eigentliche Vereinbarung trotzdem gültig.

Anführungszeichen

Viele Mustervorlagen im Internet, die von Online-Anbietern oder Versicherungen angeboten werden, sind gar nicht schlecht und in der Regel von Fachleuten gemacht. Allerdings passen Mustervorlagen nicht immer auf die eigene, konkrete Situation.

Dierk Straeter
Anwalt für Vertragsrecht

Formale Anforderungen

Bei der Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung bestehen große Spielräume. Doch diese Vertragsfreiheit hat Grenzen, denn nur eine schriftliche und notariell beurkundete Vereinbarung ist verbindlich für die Unterzeichnenden.

Das hat folgende Gründe:

  • Eine Vereinbarung in Schriftform bewirkt Klarheit im Rechtsverkehr und zwischen den Eheleuten.
  • Sämtliche Ansprüche leiten sich aus schriftlichen Erklärungen ab.
  • Der Scheidungsfolgenvertrag fungiert als Beweis.
  • Es ist vom Gesetz so vorgesehen (§ 1408 BGB).

Zum Schutz des „schwächeren Partners“ vor erzwungenen oder unüberlegten Entscheidungen besteht der Gesetzgeber zusätzlich auf Formzwang bei bestimmten Vereinbarungen. Das bedeutet, der Vertrag braucht eine amtliche Beglaubigung beim Notar. Dieser berät als neutrale Person und weist das Ehepaar auf die Bedeutung der von ihnen beabsichtigten Scheidungsfolgenvereinbarung hin.

Folgende Regelungen sind formbedürftig:

Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG)

Wenn einer der Partner während der Ehe die gemeinsamen Kinder betreut und nicht erwerbstätig ist, erwirbt er im Gegensatz zum berufstätigen Partner nur geringe Rentenanwartschaften.

Beim Versorgungsausgleich überträgt ein Ehepartner Rentenpunkte auf das Rentenkonto des anderen Ehepartners, damit niemand infolge der Kinderbetreuung einen finanziellen Nachteil erleidet.

Nachehelicher Unterhalt (§ 1578 BGB)

Im Idealfall kommt nach einer Scheidung jeder für seinen Unterhalt selbst auf. Erleidet einer der Ehepartner infolge der Trennung erhebliche finanzielle Nachteile, hat er einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt gegenüber dem leistungsfähigeren Partner. Diesen Anspruch kann der Unterhaltsberechtigte mit einem Unterhaltstitel durchsetzen. Die Unterhaltszahlungen sollen eine finanzielle Belastung vermeiden.

Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB)

Der Zugewinn bezeichnet die Differenz zwischen dem End- und Anfangsvermögen eines Ehegatten. Bei der Scheidung kann das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen unter dem Paar gerecht aufgeteilt werden, weil beide zur Vermehrung beigetragen haben. Sorgt sich einer der Eheleute um die Kinder, häuft der andere vermutlich mehr Vermögen an. Dafür ist ein finanzieller Ausgleich vorgesehen.

Haben Paare eine sogenannte Gütertrennung vereinbart, können sie den Zugewinn durch Zahlung einer Abfindung oder/und Übertragung von Vermögensgegenständen ausgleichen.

Übertragung einer Immobilie

In der Regel stehen die Eheleute beide als Eigentümer der gemeinsamen Immobilie im Grundbuch. Wohnt beispielsweise die Ehefrau mit den Kindern weiterhin in der Wohnung oder dem Haus, während der Ehemann auszieht, kann dieser seiner Frau den Anteil am gemeinsamen Haus überschreiben.

Um den Wohnvorteil auszugleichen, erhält der Ausziehende die Auszahlung seines Miteigentumsanteils. Kann z. B. die Ehefrau die geforderte Summe nicht aufbringen, besteht die Möglichkeit, den Miteigentumsanteil mit dem Unterhaltsanspruch zu verrechnen.

Pflicht- und Erbteilsverzicht

Vereinbaren die Eheleute einen Erbteilsverzicht am Nachlass des anderen, schließt das den Pflichtteilsverzicht mit ein. Der Verzichtende ist damit von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen und verliert sämtliche erbrechtliche Ansprüche am Nachlass des anderen. Ein solcher Verzicht erstreckt sich auch auf die Nachkommen – es kann deshalb sinnvoll sein, sich vor einer solchen Entscheidung von einem Anwalt zu möglichen Konsequenzen beraten zu lassen.

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4. Ist der Widerruf möglich? | Beispiel-Urteile

Auch im Falle einer verbindlichen Scheidungsfolgenvereinbarung besteht die Möglichkeit der nachträglichen Anpassung unter Berufung auf die sogenannte Störung der Geschäftsgrundlage: Das bedeutet, die Vereinbarung sollte ursprünglich etwas anderes bewirken – und ist anfechtbar.

  • Verstößt ein Vertrag gegen die guten Sitten, ist er gemäß § 138 BGB nichtig. Die Ausbeutung in Zwangslagen, durch Unerfahrenheit, erhebliche Willensschwäche oder für Vermögen stellen Sittenwidrigkeiten dar.
  • Bei unangemessener Benachteiligung einer Vertragspartei ist die Vereinbarung nach § 307 BGB anfechtbar. Das ist bspw. der Fall, wenn ein Gatte aus verschiedensten Gründen trotz Anspruch auf Unterhalt verzichtet.
  • Wenn eine Scheidungsfolgenvereinbarung gegen Gesetze verstößt, ist sie widerrufbar. Bei Rechtsverstößen drohen außerdem zivil- und strafrechtliche Konsequenzen – je nach Schwere des Verstoßes.
  • Enthält eine Scheidungsfolgenvereinbarung formale Fehler, ist sie anfechtbar. Das gilt vor allem bei Nichtbeachtung der Formbedürftigkeit (Kapitel 3).

Widerruf: Beispiel-Urteile

OLG Hamm 2013 – 4 UF 232/12 – Sittenwidrigkeit

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist sittenwidrig, wenn sie nach ungerechten Verhandlungen entsteht. Das wäre der Fall, wenn es einen dominanten und einen dominierten Partner gibt. Oder wenn sich einer der Eheleute in sozialer oder finanzieller Abhängigkeit, aber auch intellektueller Unterlegenheit befindet:

  • Der Ehemann (M) ist Chefarzt in einem Krankenhaus und zum Trennungszeitpunkt 50 Jahre alt.
  • Seine 24-jährige Frau (F) arbeitet als Reinigungskraft.
  • Auf Drängen von M hat F eine Vereinbarung unterzeichnet, die sie wesentlich finanziell benachteiligt.
  • Es liegt eine intellektuelle Unterlegenheit vor.
  • Zusätzlich hat M dominiert und F bedrängt.
  • Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist daher sittenwidrig und ungültig.
Rechtsberatung
Rechtliche Folge

Wer absichtlich gegen die guten Sitten verstößt und damit einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist gemäß § 826 BGB gegenüber dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihren Schadensersatzanspruch prüfen und ggf. durchsetzen.

OLG Hamm 2016 – 3 UF 47/15 – Benachteiligung & Rechtsverstoß

  • Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs zahlt ein Gatte (G) seiner Ex-Frau (E) einmalig 15.000 € als finanziellen Ausgleich.
  • Im Gegenzug verzichtet E auf Unterhaltszahlungen und sonstige Ansprüche.
  • Doch G erzielt ein beträchtliches Nebeneinkommen, was er im Rahmen der Scheidung verschwiegen hat.
  • E behauptet zudem, dass G sie mit Drohungen und Psychoterror zum Abschluss des Scheidungsvergleiches gedrängt hätte.
  • Auch der OGH stellt 2018 klar: Eine Teilanfechtung des Scheidungsfolgenvergleichs ist möglich: Die Ehe bleibt geschieden, doch Unterhalt und Vermögensaufteilung sind neu zu bewerten.

BGH 2017 – XII ZB 71/16 – trotz Rechtsverstoß keine Anpassung

  • Im Rahmen des gegenseitigen Zugewinnausgleichs hat Frau L unvollständige Angaben zu ihrem Vermögen gemacht.
  • Sie verschwieg 2 Stammblätter eines Handballvereins im Wert von ca. 3.500 € und die Beteiligung an einem Fonds.
  • Ihr Mann M beantragt die Anfechtung der Scheidungsfolgenvereinbarung wegen arglistiger Täuschung.
  • Allerdings kennt M die Stammblätter seiner Frau aus Gesprächen.
  • Durch seine Unterschrift auf der gemeinsamen Steuererklärung geht das Gericht ebenfalls von der Kenntnis über den Fonds aus.
  • Eine nachträgliche Anpassung der Vereinbarung bleibt daher verwehrt.

Sie möchten die Scheidungsfolgenvereinbarung widerrufen, weil begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vertrages bestehen? Oder benötigen Sie eine Anpassung an geänderte Lebensumstände? Dann kann die Unterstützung eines Anwalts sinnvoll sein:

  • Er kann prüfen, ob Sie alle Voraussetzung für eine erfolgreiche Anfechtung erfüllen.
  • Zeigt sich die Gegenseite uneinsichtig, kann er eine Abänderungsklage vorbereiten und diese beim zuständigen Gericht einreichen.
  • Mit seiner individuellen Verteidigungsstrategie kann er Sie vor taktischen Manövern der Gegenseite schützen und dadurch Ihre Erfolgschancen erhöhen.

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5. Mögliche Kosten

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung orientieren sich am Streit- bzw. Verfahrenswert, also dem gemeinsamen Vermögen der Eheleute und dem Umfang der zu regelnden Angelegenheiten.

Der Wert des Verfahrens bildet die Grundlage für die Berechnung der Gebühren. Doch wie setzt sich der Verfahrenswert für eine Scheidung zusammen?

Die Basis bildet das Einkommen eines Quartals der Ehegatten. Hinzu kommt eine Pauschale von 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich. Über alle weiteren Scheidungsfolgesachen muss das Gericht nur entscheiden, wenn sich die Ehegatten nicht einigen. Das bedeutet, der Streitwert steigt mit jeder strittigen Folgesache.

Klärung der Folgesache

Verfahrenswert erhöht sich um

Ehewohnung

+ 12 Monatsmieten

Hausratsteilung

+ monetärer Gegenstandswert

Sorge- und Umgangsrecht

+ 20 % Verfahrenswert, max. 3.000 Euro

Unterhalt

+ 12 Mal Forderungssumme

Zugewinnausgleich

+ geforderter Ausgleich

Hinweis
Beispiel:

Der Ehemann verdient 4.000 € und lebt weiterhin in der Eigentumswohnung. Er trägt die monatliche Belastung von 400 € der noch nicht abbezahlten Immobilie. Der Wohnwert beträgt 500 €. Seine Ex-Frau verdient 3.000 € und bewohnt eine Mietwohnung.

Quartalseinkommen des Mannes: + 12.000 €

Quartalseinkommen der Frau: + 9.000 €

Wohnvorteil pro Quartal: + 1.500 €

Belastung der Immobilie: - 1.200 €

Verfahrenswert = 21.300 €

Nach der Höhe des Verfahrenswerts bemessen sich auch die Anwaltskosten. Auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) kann ein Jurist für seine Tätigkeit u. a. diese Gebühren in Rechnung stellen:

  • Einigungsgebühr bei Einung oder Abschluss eines Vergleichs
  • Geschäftsgebühr für die anwaltliche Vertretung
  • Terminsgebühr für die Wahrnehmung der Güteverhandlung
  • Verfahrensgebühr bei Klageerhebung

Neben der Abrechnung der Anwaltskosten auf Grundlage des RVG ist aber auch eine individuelle Vergütungsvereinbarung zum Festpreis möglich. Sobald das Scheidungsverfahren abgeschlossen ist, kann der Anwalt die Streitwertfestsetzung beantragen und das Gericht ermittelt den endgültigen Verfahrenswert.

Ergibt sich bei der neuen Berechnung der Anwalts-, Notar- und Gerichtskosten eine Differenz zwischen den geleisteten Zahlungen und den neuen Gebühren, muss das Paar eine Nachzahlung leisten. Theoretisch ist auch eine Rückzahlung überschüssiger Gebühren denkbar.

6. Vereinbarung juristisch absichern

Grundvoraussetzung für eine Scheidungsfolgenvereinbarung bildet der Wille, gemeinsame Lösungen hinsichtlich aller Scheidungsfolgen zu finden. Sind die Fronten jedoch verhärtet, kann ein Mediator zwischen den Parteien vermitteln und die Elemente der Mediation nutzen, um eine nachhaltige Lösung im Interesse aller Beteiligten zu entwickeln.

Auch ein Anwalt kann helfen und das Paar bei der vertraglichen Fixierung unterstützen, denn bei Vereinbarungen über den finanziellen Ausgleich können auch komplexe Berechnungen und Gestaltungen notwendig sein. Er kann prüfen, ob der Vertrag eine Partei benachteiligt oder unklare Formulierungen enthält, damit er einer rechtlichen Überprüfung durch das Gericht standhält und nicht in einen späteren Rechtsstreit mündet.

Neben dem Finanzausgleich kann auch die Regelung des Umgangs- und Sorgerechts für Konflikte sorgen. Damit Ihr Kind nicht Leidtragender eines Sorgerechtsstreits wird, kann ein Anwalt für Sorgerecht bei unüberbrückbaren Differenzen für Klärung sorgen.

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Steffan Schwerin
Beitrag von Steffan Schwerin
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Aktualisiert am 20.07.2020
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