Die Bestimmung der tatsächlichen Unterhaltspflichten beider Elternteile ist kompliziert und kann Konfliktpotenzial bieten. Zahlreiche gesetzliche Regelungen müssen beachtet und objektiv interpretiert werden. Mit einem Unterhaltstitel ist die verbindliche Regelung der Unterhaltspflichten möglich.
Ein Anwalt kann Ihre tatsächliche Unterhaltspflicht rechtssicher bestimmen und Sie dabei unterstützen, den Unterhaltstitel zu beantragen, um Streitigkeiten vorzubeugen. Hier Ersteinschätzung erhalten & Unterhalt berechnen lassen.
Wer entscheidet über Schule und Ausbildung?
Die Wahl von Schulfächern und des Ausbildungs- bzw. Studienplatzes hat einen erheblichen Einfluss auf die Entwicklung des Kindes. Daher haben Eltern von Minderjährigen ein Mitspracherecht.
Sofern geteiltes Sorgerecht vereinbart wurde, können sie also nur gemeinsam über den Werdegang des Kindes entscheiden.
Wer entscheidet über die Lebensführung?
Nicht jede Kleinigkeit muss von beiden Eltern entschieden werden. Allgemeine Bestimmungen über die Lebensführung des Kindes kann daher der Elternteil treffen, bei dem das Kind lebt bzw. sich aufhält – obwohl geteiltes Sorgerecht gilt.
Grundsätzlich kann der Elternteil, bei dem sich das Kind aufhält, also allein über Alltägliches bestimmen, auch wenn geteiltes Sorgerecht angeordnet ist.
Gleiches gilt, wenn sich ein Elternteil mit seinem Kind im Urlaub befindet. Hier sind für diese Zeitspanne ebenfalls ihm allein die Entscheidungen über die Lebensführung überlassen.
Was ist mit Urlaub?
Ein Urlaub ist keine Angelegenheit von alltäglicher Bedeutung. Daher ist hier und bei längeren Auslandsaufenthalten oder Austauschen die Zustimmung beider Elternteile notwendig – auch wenn die Eltern geteiltes Sorgerecht vereinbart haben.
Bei jedem Urlaub oder Auslandsaufenthalt sind deswegen die Auswirkungen für das Kind abzuwägen und eine individuelle Entscheidung zu treffen. Dabei sind folgende Aspekte relevant:
- Kulturelles Umfeld
- Verwandtschaftliches Umfeld
- Alter
- Gesundheit
Beide Elternteile müssen Urlauben und Auslandsaufenthalten zustimmen. Stellt sich ein Elternteil einem Urlaub entgegen, muss es die Gefährdung des Kindeswohls begründen. Ist keine Einigung zwischen den Eltern möglich, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Wenn Eltern ohne Einwilligung des anderen Elternteils mit dem Kind verreisen, könnte das strafrechtliche Konsequenzen wegen Verdachts auf Entführung des Kindes haben.
Entscheidungen bezüglich Tagesausflügen oder einwöchigen Klassenfahrten sind hiervon ausgenommen.
4. So erhalten Väter das geteilte Sorgerecht
Verheiratete Eltern haben mit Geburt ihres Kindes automatisch das geteilte Sorgerecht. Bei einem unehelich geborenen Kind hat die Mutter immer das alleinige Sorgerecht.
Auf Antrag beim Jugendamt kann der Vater die Vaterschaft anerkennen und zusammen mit der Mutter eine Sorgerechtserklärung abgeben. Nur mit der Zustimmung der Mutter erhält der Vater dann das gemeinsame bzw. geteilte Sorgerecht.
Verweigert die Mutter ihre Zustimmung, ist der Vater dennoch nicht chancenlos. Väter können das gemeinsame Sorgerecht beim Familiengericht beantragen:
- Das Familiengericht bittet die Mutter um eine Stellungnahme innerhalb einer gesetzten Frist.
- Die Mutter muss dann darlegen, warum das geteilte Sorgerecht dem Wohl des Kindes entgegenstehen würde.
- Hat die Mutter keine begründeten Einwände, wird der Antrag des Vaters bewilligt und er kann das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
- Hat sie Einwände, prüft das Gericht diese und trifft eine Entscheidung im Interesse des Kindes.
Die Anwalts- und Gerichtskosten für die Beantragung des geteilten Sorgerechts muss der Vater zunächst vorstrecken. Ist er erfolgreich und wird ihm das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen, hat die Mutter des Kindes die Hälfte aller Kosten zu tragen.
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