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Ratgeber Familienrecht Unterhalt Unterhalt einklagen
Stand 02.01.2020
Lesezeit 14 min

Unterhalt einklagen – Voraussetzungen, Ablauf & Hilfe vom Anwalt

Nach einer Scheidung, bei Alleinerziehenden und Studenten ist der Unterhalt ein wichtiges Thema. Oft kann es dabei zu Auseinandersetzungen kommen – beispielsweise wegen einer Zahlungsverweigerung. Der Gesetzgeber hat eindeutig festgelegt, wer unterhaltsberechtigt und wer unterhaltspflichtig ist. Wer Anspruch auf Unterhalt hat, kann diesen im Streitfall einklagen. Es gibt auch die Möglichkeit, Unterhalt ohne Rechtsstreit einzufordern.

Beitrag von Carolin Stadler

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Unterhalt einklagen – Voraussetzungen, Ablauf & Hilfe vom Anwalt
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Das Wichtigste in Kürze:
  • Haben Sie oder Ihr Kind Anspruch auf Unterhalt und der Zahlungspflichtige verweigert diesen, können Sie den Unterhalt einklagen.
  • Wer zum Unterhalt verpflichtet ist, hängt von der Art des Unterhalts ab: Entweder zahlen Eltern ihren Kindern Unterhalt (Kindesunterhalt), die Kinder ihren Eltern (Elternunterhalt) oder Ex-Partner füreinander (Ehegatten- & Trennungsunterhalt).
  • Um den Unterhaltsanspruch nachzuweisen, kann ein Unterhaltstitel sinnvoll sein – z. B. durch eine schriftliche Unterhaltsverpflichtung.
  • In der Regel können Sie den Unterhalt nicht rückwirkend einklagen – außer Sie haben die Unterhaltszahlung vorher eingefordert.
  • Zunächst kann es helfen, das Gespräch zu suchen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  • Ein Anwalt kann die Gespräche mit den Beteiligten übernehmen und den Unterhalt für Sie einfordern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Wann den Unterhalt einklagen?
  2. Voraussetzungen
  3. Kindesunterhalt
  4. Ehegatten-, Trennungs- & Betreuungsunterhalt
  5. Unterhalt für Auszubildende & Studenten
  6. Elternunterhalt
  7. Unterhalt einklagen in 7 Schritten
  8. Unterhaltspflichtiger ist zahlungsunfähig – was kann ich tun?
  9. Brauche ich einen Anwalt?

1. Wann den Unterhalt einklagen?

Das Thema Unterhalt ist konfliktreich und wegen familiärer Verstrickungen oft emotionsgeladen. Trotzdem kann es hilfreich sein, wenn Sie zuerst immer das Gespräch suchen, bevor Sie den Unterhalt einklagen.

Insbesondere wenn Kinder involviert sind, kann eine Klage nicht immer sinnvoll sein. Eine Unterhaltsklage kann sich über mehrere Monate hinziehen und nicht nur die Beziehung zwischen den Eltern belasten, sondern auch die Beziehung zwischen Eltern und Kindern.

Vielen Betroffenen könnte zudem eine Klage unangenehm sein, weil sie einen Rechtsstreit mit ehemaligen Partnern vermeiden wollen. Die Zahlung eines angemessenen Unterhalts kann für Elternteile jedoch von existenzieller Bedeutung sein, deshalb lässt sich eine Unterhaltsklage nicht immer umgehen.

In diesen Fällen kann eine Unterhaltsklage notwendig sein:

  • Trotz Gesprächen und (anwaltlichen) Zahlungsaufforderungen verweigert der Zahlungspflichtige den Unterhalt.
  • Der Zahlungspflichtige widerspricht seiner Unterhaltspflicht.

Ein Anwalt für Familienrecht unterstützt Sie bei Gesprächen und vermittelt als objektive Instanz. Wenn auf diese Weise keine Einigung der Parteien möglich ist, setzt der Anwalt Ihren Unterhaltsanspruch gerichtlich durch.

Sie denken darüber nach, Unterhalt einzuklagen? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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2. Voraussetzungen

Sie können nur Unterhalt einklagen, wenn Sie oder Ihr Kind auch Anspruch darauf haben – dafür gelten besondere Bedingungen.

Infografik: Unter diesen Voraussetzungen können Sie Unterhalt einklagen.

Unterhaltsanspruch

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bzw. Ihr Kind Anspruch auf Unterhalt haben:

  • Bedürftigkeit: Diese besteht, sobald ein Unterhaltsberechtigter nicht alleine für seinen Unterhalt aufkommen kann. Bei Kindern und volljährigen Kindern in der Ausbildung gilt das automatisch – bei Ex-Partnern ist das vom Einkommen abhängig. Als Richtlinie für die Höhe des Kinderunterhalts gilt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle (Kapitel 3).
  • Leistungsfähigkeit: Der Unterhaltsverpflichtete darf seinen eigenen Lebensunterhalt durch die Zahlung des Unterhalts nicht gefährden. Das bedeutet: Er muss nach der Unterhaltszahlung noch genug Einkommen für sein eigenes Leben zur Verfügung haben. Aber: Auch wenn der Unterhaltspflichtige z. B. insolvent ist, haben Sie Anspruch auf Unterhalt.
  • Unterhaltstitel: Um Kindesunterhalt einzufordern, ist der Antrag auf einen Unterhaltstitel wichtig. Damit ist die Unterhaltspflicht eindeutig festgestellt – beispielsweise verpflichtet sich der Vater damit, den Kindesunterhalt zu zahlen.

Ein Unterhaltstitel kann durch eine Jugendamtsurkunde oder eine notariell beurkundete schriftliche Unterhaltsverpflichtung erfolgen. Im Streitfall können Sie den Unterhaltstitel schriftlich beim zuständigen Gericht beantragen – den Unterhaltstitel einzuklagen, ist nicht nötig.

Fristen & Verjährung

Grundsätzlich verjährt der Unterhaltsanspruch innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt in dem Jahr,

  • in dem der Anspruch entstanden ist (z. B. Scheidungsjahr)
  • in dem der Unterhaltsverpflichtete von seiner Unterhaltspflicht wusste bzw. wissen sollte.

Ausnahme: Der Kindesunterhalt ist von einer Verjährung ausgeschlossen – Kinder haben bis zur Volljährigkeit immer Anspruch auf Unterhalt. Ab dem 18. Geburtstag gilt ebenfalls eine dreijährige Verjährungsfrist, innerhalb der Sie den Unterhalt einfordern müssen – wenn das Kind bis dahin noch keinen Unterhalt bekommt.

In der Regel können Sie Unterhalt nicht rückwirkend einklagen. Haben Sie den Unterhaltspflichtigen jedoch mit einem Anwalt auf seine Zahlungspflicht hingewiesen oder Klage eingereicht, muss er ab diesem Monat Unterhalt bezahlen. In diesem Fall bekommen Sie rückwirkend Unterhalt.

3. Kindesunterhalt

Grundsätzlich muss der Elternteil Kindesunterhalt zahlen, bei dem das Kind nicht lebt – und zwar auch, wenn das Kind schon 18 ist. Für die Höhe des Kindesunterhalts ist die bundesweit anerkannte Düsseldorfer Tabelle eine Richtlinie.

Seit dem 01.01.2020 gelten diese monatlichen Mindestunterhaltssätze:

  • Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 369 Euro
  • Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: 424 Euro
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 497 Euro

Eine detaillierte Aufschlüsselung des Unterhaltsbedarfs finden Sie in der Düsseldorfer Tabelle auf der Seite des Oberlandesgerichts Düsseldorf.

Auch wenn der unterhaltspflichtige Elternteil im Ausland lebt, gilt beim Kindesunterhalt in der Regel deutsches Recht. Das bedeutet: Lebt z. B. der Vater des Kindes im Ausland, muss er trotzdem Kindesunterhalt nach deutschen Regelungen bezahlen.

Was tun bei unregelmäßiger oder zu geringer Unterhaltszahlung?

Zahlt der Unterhaltspflichtige zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt, können Sie einen Unterhaltsvorschuss beantragen. Dann zahlt der Staat den Kindesunterhalt vorläufig und fordert diesen vom eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.

Dabei ist Folgendes wichtig:

  • Das Antragsformular erhalten Sie im örtlichen Jugendamt.
  • Den Antrag stellen Sie schriftlich beim örtlichen Jugendamt – dazu brauchen Sie nur Ihren Personalausweis, die Geburtsurkunde des Kindes und den Scheidungsbeschluss.
  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Die Höhe des Vorschusses liegt zwischen 165 und 293 € monatlich (die Höhe wird mit dem Alter des Kindes angepasst).

Erhalten Sie bereits einen Unterhaltsvorschuss, können Sie trotzdem den Kindesunterhalt einklagen – allerdings nur noch über die Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und errechnetem Kindesunterhalt.

4. Ehegatten-, Trennungs- & Betreuungsunterhalt

Nach einer Ehe hat einer der Partner Anspruch auf Unterhalt.

Es gibt 3 Formen:

Trennungsunterhalt

Im Trennungsjahr erhält der weniger verdienende Partner bis zur rechtskräftigen Scheidung Unterhalt von seinem Ex-Partner. Den Trennungsunterhalt beantragen Sie bei dem Gericht, das Ihre Scheidung vollzogen hat. Verweigert Ihr Ex-Partner die Zahlung, können Sie den Trennungsunterhalt einklagen.

Ehegattenunterhalt

Hat der finanziell schwächere Partner wegen der Ehe auf berufliche Aus- oder Weiterbildungen verzichtet, erhält er Ehegattenunterhalt. Ob Anspruch darauf besteht, muss ein Gericht entscheiden – dazu reichen Sie einen Antrag zusammen mit der Scheidung oder danach beim Familiengericht ein. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen beider Partner. Im Streitfall können Sie den Ehegattenunterhalt einklagen.

Betreuungsunterhalt

Kommt es vor dem dritten Lebensjahr des gemeinsamen Kindes zur Trennung der Eltern, hat der alleinerziehende Elternteil bis zum dritten Geburtstag des Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Maßgeblich für die Höhe ist das Einkommen beider Elternteile. Der alleinerziehende Elternteil muss den Betreuungsunterhalt beim örtlichen Jugendamt beantragen.

Beispiel

Nach der Trennung sind beide ehemaligen Ehepartner berufstätig – der Ehemann verdient 2.500 €, die Ehefrau 1.500 €. Die Ehefrau beantragt daher Trennungsunterhalt.

Ihr stehen 3/7 der Differenz zwischen beiden Einkommen als Trennungsunterhalt zu. Die Differenz beträgt 1.000 € – 3/7 davon sind 428,57 €. Der Ehemann muss demnach 428,57 € an seine Ex-Ehefrau zahlen – bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Das ehemalige Ehepaar hat eine zweijährige Tochter, die nach der Trennung bei der Mutter lebt. Daher muss der Vater nach der Düsseldorfer Tabelle zusätzlich zum Trennungsunterhalt monatlich 304 € Kindes- und Betreuungsunterhalt zahlen.

5. Unterhalt für Auszubildende & Studenten

Für den Unterhalt volljähriger Kinder in Ausbildung oder Studium gilt Folgendes:

  • Eltern müssen ihren Kindern so lange Unterhalt zahlen, bis sie mit einer Ausbildung oder dem Studium fertig sind.
  • Kinder haben nur für die erste Ausbildung einen Unterhaltsanspruch. Hinweis: Bachelor- und Masterstudiengänge gelten als eine Ausbildung, wenn sie zeitlich aufeinander folgen.
  • Die Höhe des Unterhalts ist vom Bedarf des Kindes und seiner Lebenssituation – ob das Kind zuhause lebt oder nicht – abhängig.

Grundsätzlich sollten Eltern und Kinder gemeinsam besprechen, wie das Kind sein Leben während der Ausbildung finanziert. Sind die Eltern finanziell nicht in der Lage, Unterhalt zu zahlen, können Auszubildende und Studierende BAföG beantragen.

Der BAföG-Antrag ist auch möglich, wenn sich die Eltern weigern, Unterhalt zu zahlen – dann zahlt das BAföG-Amt den Unterhalt vorläufig und fordert die Summe von den Eltern zurück. Kommt es in diesem Fall zu Streitigkeiten, können Betroffene auch mit 18 Jahren und als Student Unterhalt von ihren Eltern einklagen.

6. Elternunterhalt

Der Elternunterhalt ist fällig, wenn die Eltern wegen Krankheit oder geringer Rente nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können – z. B. wenn sie in einem Alters- oder Pflegeheim untergebracht sind. In diesem Fall müssen die Kinder Unterhalt leisten.

Wer genau unterhaltspflichtig ist, wie hoch der Unterhalt ausfällt und welche steuerlichen Aspekte Sie beachten sollten, lesen Sie in unserem Beitrag zum Elternunterhalt.

7. Unterhalt einklagen in 7 Schritten

Unabhängig davon, auf welchen Unterhalt Sie Anspruch haben, können Sie wie folgt vorgehen:

Infografik: So gehen Sie vor, um Unterhalt einzuklagen.

Auskunftsbegehren versenden

Damit Sie die Höhe des Unterhalts bestimmen können, benötigen Sie Informationen über das aktuelle Einkommen des Unterhaltspflichtigen. Dieser ist zur Auskunft verpflichtet und muss sein Einkommen offenlegen – Sie können ihn schriftlich dazu auffordern.

Hinweis: In seltenen Fällen verweigert der Unterhaltspflichtige bereits die Auskunft über sein Vermögen. Dann können Sie diese mit einer sogenannten Auskunftsklage vor dem Familiengericht einfordern. Dabei besteht Anwaltszwang, Sie benötigen für die Auskunftsklage also einen Anwalt.

Anführungszeichen

Es kommt häufig vor, dass zu Kindesunterhalt Verpflichtete gar nicht, unregelmäßig oder zu wenig zahlen. In solchen Fällen kann der Unterhalt vom Anwalt beim Familiengericht eingeklagt werden. Die Erfolgsaussichten sind sehr gut, solange das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen gewahrt bleibt.

Dr. Nicole Barra-Ottl
Fachanwältin für Familienrecht

Unterhalt berechnen

Anhand des Einkommensnachweises des Unterhaltszahlers können Sie z. B. den Kindesunterhalt berechnen. Das ist oft kompliziert, weil je nach Beruf des Unterhaltspflichtigen bestimmte Beträge vom Einkommen abzuziehen sind. Ein spezialisierter Anwalt kennt sämtliche Vorgaben und berechnet den Unterhalt für Sie.

Antrag auf Unterhalt stellen

Wenn Sie die Höhe des Unterhalts kennen, können Sie den entsprechenden Unterhalt beim zuständigen Familiengericht beantragen. Insbesondere bei Kindes-, Trennungs-, Ehegatten- und Betreuungsunterhalt sollten Sie den Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen.

Schriftliche Zahlungsaufforderung

Sie können den Unterhaltspflichtigen schriftlich zur Zahlung auffordern. Versenden Sie die Zahlungsaufforderung am besten per Einschreiben, sodass Sie die Zustellung gegebenenfalls nachweisen können. Mit der Zahlungsaufforderung setzen Sie den Unterhaltspflichtigen in Verzug. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt bekommen Sie den Unterhalt rückwirkend.

Anwalt beauftragen & Unterhaltsklage einreichen

Kommt der Unterhaltspflichtige Ihrer Zahlungsaufforderung nicht nach oder widerspricht sogar, kann es helfen, einen Anwalt einzuschalten. Der Anwalt erstellt zunächst eine weitere Zahlungsaufforderung – erfahrungsgemäß verleiht das anwaltliche Schreiben dem Anliegen in vielen Fällen den nötigen Nachdruck.

Erhalten Sie auch nach anwaltlicher Aufforderung keinen Unterhalt, können Sie den Unterhalt einklagen. Dafür müssen Sie einen Anwalt an Ihrer Seite haben – es besteht Anwaltszwang.

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Auf Ihren Wunsch hin übernimmt der Anwalt die Klageeinreichung beim zuständigen Familiengericht.

Gerichtsverfahren

Nach der Klageeinreichung legt das Gericht Termine für mündliche Verhandlungen fest. Darin prüft es die Aussagen der Beteiligten und sämtliche Unterlagen zum Unterhalt. Auseinandersetzungen mit dem Unterhaltspflichtigen fallen vielen Betroffenen schwer. Ein Anwalt kann Sie Sie dabei vertteten, sodass Sie gegebenenfalls nicht vor Gericht erscheinen müssen.

Urteil

Die Familienrichter entscheiden nach der Verhandlung darüber, ob Unterhaltszahlungen fällig sind und legen die Höhe fest. Das Gericht fordert den Unterhaltspflichtigen anschließend zur Zahlung auf. Die Unterhaltspflicht ist eindeutig festgestellt, sodass sich der Zahlungspflichtige dem nicht widersetzen kann.

Hinweis: Eine Unterhaltsklage kann insgesamt bis zu 6 Monate dauern. Grundsätzlich ist die Dauer aber individuell – diesbezüglich eine pauschale Aussage zu treffen, ist nicht seriös.

Kosten & Finanzierung der Unterhaltsklage

Für eine Klage fallen Anwalts- und Gerichtskosten an, welche Sie mithilfe eines Prozesskostenrechners ermitteln können. Die Kosten richten sich nach der Höhe des möglichen Unterhalts sowie der Verfahrensdauer.

Für Verfahren vor dem Familiengericht gilt: Erfolgt die Unterhaltsklage im Rahmen eines Scheidungsprozesses, zahlt jeder Ehepartner seine Anwaltskosten selbst. Die Gerichtskosten teilen sie sich.

Wenn Sie ohne eine Scheidung z. B. Kindesunterhalt einklagen wollen und den Prozess verlieren, tragen Sie die gesamten Verfahrenskosten.

Die Angst vor hohen Kosten kann manchmal dazu führen, dass Betroffene keinen Unterhalt einfordern – obwohl er ihnen zusteht. Sind Sie nicht dazu in der Lage, Anwalts- und Gerichtskosten selbst zu zahlen. sind der Beratungshilfeschein und Antrag auf Verfahrenskostenhilfe beim Gericht eine Option, um das Klageverfahren zu finanzieren.

8. Unterhalts­pflichtiger ist zahlungs­unfähig – was kann ich tun?

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen. In einigen Fällen ist der Unterhaltspflichtige zahlungsunfähig, sodass Sie keinen Unterhalt bekommen.

In diesem Fall gilt Folgendes:

  • Bei Kindesunterhalt können Sie Unterhaltsvorschuss beantragen, damit Sie trotzdem einen Teil des Unterhalts bekommen.
  • Auch wenn der Unterhaltspflichtige Insolvenz angemeldet hat, steht Ihnen Unterhalt zu. Sie können demnach trotzdem Zahlungsaufforderungen stellen.
  • Wenn Sie den Verdacht haben, dass der Unterhaltspflichtige nur vorgibt, zahlungsunfähig zu sein, weisen Sie ihn auf seine Auskunftspflicht bezüglich seines Einkommens hin oder reichen Sie mit einem Anwalt eine Auskunftsklage ein.

9. Brauche ich einen Anwalt?

Bei gerichtlichen Unterhaltsstreitigkeiten vor dem Familiengericht besteht zwar Anwaltszwang, allerdings gibt es weitere Gründe, warum ein Anwalt sinnvoll sein kann – auch vor der eigentlichen Unterhaltsklage.

Der Anwalt übernimmt belastende Gespräche mit dem Unterhaltspflichtigen und kann dadurch einen Rechtsstreit im Vorfeld verhindern. Insbesondere wenn Kinder von Unterhaltsstreitigkeiten betroffen sind, kann eine objektive Instanz – beispielsweise ein erfahrener Anwalt – sehr hilfreich sein. Der Anwalt kann für eine schnelle Lösung sorgen, sodass das Kind nicht unter langwierigen Auseinandersetzungen zwischen den Elternteilen leidet.

Scheitern Gespräche oder weigert sich der Partner, den Unterhalt zu zahlen, kann der Anwalt den Druck erhöhen und die ernsten Konsequenzen der Zahlungsverweigerung aufzeigen. Ist keine Einigung möglich, leitet der Anwalt auf Ihren Wunsch hin rechtliche Schritte ein – bis hin zur Unterhaltsklage.

So hilft ein Anwalt Ihnen bei der Durchsetzung von Unterhaltszahlungen:

  • Feststellung der Unterhaltspflicht auf Grundlage geltender Gesetze.
  • Rechtssichere Berechnung des Unterhalts.
  • Beantragung eines Unterhaltstitels.
  • Erarbeitung einer Lösung, die die Bedürfnisse von allen Beteiligten berücksichtigt.
  • Vertretung in Gesprächen mit dem Unterhaltspflichtigen.
  • Erstellung von Zahlungsaufforderungen.
  • Einreichung einer Unterhaltsklage.
  • Vertretung bei mündlichen Verhandlungen am Familiengericht.

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Carolin Stadler
Über die Autorin
Carolin Stadler

Carolin Stadler hat als Teil der juristischen Redaktion von advocado jahrelange Erfahrung im Schreiben von Ratgeber-Artikeln zu Rechtsthemen – insbesondere zum Erbrecht und Patentrecht. Grundlage ihrer lösungsorientierten Arbeit ist das Studium der Organisationskommunikation.

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