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Unternehmenssanierung 2025 – so funktioniert's
Ratgeber Insolvenzrecht Firmeninsolvenz Unternehmenssanierung
Stand 10.02.2025
Lesezeit 12 min

Unternehmenssanierung 2025 – so funktioniert's

Eine erfolgreiche Unternehmenssanierung schützt einen insolventen Betrieb vor der Zerschlagung. Individuelle Sanierungsmaßnahmen bringen das Unternehmen auf Kurs und stellen das Vertrauen zu Gläubigern wieder her. Grundlage für eine nachhaltige Firmensanierung ist ein umfangreiches Sanierungskonzept, das ein Anwalt erstellen kann.

Dr. Holger Traub
Beitrag von Dr. Holger Traub
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
Aktualisiert am 10.02.2025
7.542 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Sanierung kann zahlungsunfähige Unternehmen vor der Zerschlagung bewahren.
  • Mit Sanierungsmaßnahmen überwinden Firmen die Zahlungsunfähigkeit und erwirtschaften Gewinn.
  • Die Restrukturierung ist nur bei positiver Fortbestehensprognose sinnvoll.
  • Ein Anwalt oder Unternehmensberater kann einen umfassenden Sanierungsplan erstellen.
  • Im Fokus liegen betriebswirtschaftliche, organisatorische, steuerliche und rechtliche Maßnahmen.
  • Eine Firmensanierung ist auch in der Insolvenz möglich.
Inhaltsverzeichnis
  1. Unternehmenssanierung – was ist das?
  2. Wie lassen sich Unternehmen sanieren?
  3. In welchen Schritten erfolgt die Sanierung in der Krise?
  4. Wie läuft ein Sanierungsprozess im Insolvenzverfahren ab?
  5. Meine Firma ist in den roten Zahlen – was soll ich tun?
  6. FAQ: Das Wichtigste zur Unternehmenssanierung

1. Unternehmens­sanierung – was ist das?

Die Unternehmenssanierung umfasst verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel, eine Firma aus einer Unternehmenskrise zu führen und eine Insolvenz zu verhindern.

Eine Insolvenz droht immer dann, wenn ein Betrieb zahlungsunfähig bzw. überschuldet ist. Werden Rechnungen beispielsweise an Lieferanten nicht mehr bezahlt, warten Gläubiger auf die Begleichung offener Forderungen oder bleibt die Lohnzahlung an Mitarbeiter aus, ist das ein Hinweis, dass der Arbeitgeber insolvent ist.

Die Unternehmenssanierung hat das Ziel, eine drohende Zerschlagung des insolventen Betriebs zu vermeiden – und zwar, durch:

  • Verbesserung der Unternehmensstruktur und -organisation
  • Erwirtschaften von Gewinn, um die Existenz des Unternehmens zu sichern
  • Ein umfangreiches Sanierungskonzept zur Vermeidung einer Insolvenz

Welche Sanierungsschritte nötig sind, hängt von der jeweiligen Situation der Firma ab. Die Maßnahmen sind nur sinnvoll, wenn die Fortbestehensprognose positiv ausfällt. Es müssen also gute Chancen bestehen, den Betrieb erfolgreich aus der Krise zu führen.

2. Wie lassen sich Unternehmen sanieren?

Da jedes Unternehmen anders strukturiert ist, gibt es kein Patentrezept für eine Unternehmenssanierung – die Restrukturierung muss auf die individuelle Situation des Betriebs zugeschnitten sein.

In jedem Fall sind zunächst die Ursachen für die finanzielle Notlage zu identifizieren: Nur wenn klar ist, wie es zur (drohenden) Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gekommen ist, sind effektive Gegenmaßnahmen möglich.

Welche Maßnahmen gehören zu einer Firmensanierung?

Es gibt mehrere mögliche Maßnahmen, mit denen sich ein Betrieb in der Unternehmenskrise sanieren lässt. Der Fokus einer Firmensanierung liegt auf betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten.

Mögliche Maßnahmen einer Restrukturierung bzw. Sanierung sind z. B.:

  • Verhandlungen mit den Gläubigern über Maßnahmen zur Schuldenbereinigung – z. B. durch Stundung von Rechnungen, Ratenzahlungen oder Teilverzicht auf offene Forderungen
  • Finanzielle Absicherung durch Verkauf nicht benötigter Güter oder Kapitalumwandlungen
  • Fremdfinanzierung durch Gläubiger und Banken
  • Bürgschaft durch ein anderes Unternehmen
  • Portfoliosanierung der Produktpalette bzw. des Angebots durch Analyse, Restrukturierung innerbetrieblicher Abläufe und ggf. Konzentration auf Kerngeschäftsfelder
  • Neuordnung der Geschäftsführung mit dem Ziel einer konsequenten Unternehmensführung
  • Verkleinerung des Unternehmens durch Auflösung einzelner Abteilungen
  • Fusion mit einer anderen Firma

Was ist bei der Wahl der richtigen Sanierungsmaßnahmen zu beachten?

Wichtig ist, dass sich die Sanierungsmaßnahmen nicht einseitig auf einen Aspekt beziehen, sondern auf mehreren Ebenen funktionieren. Für eine Firmensanierung bedarf es eines ganzheitlichen Konzeptes, das auf die dauerhafte Neuausrichtung des Betriebs fokussiert ist.

Bei der Wahl geeigneter Maßnahmen ist stets die vorhandene Struktur und die Organisation des Betriebs zu berücksichtigen:

  • Unternehmensorganisation: Restrukturierung und Optimierung der internen Ablauf- und Aufbauorganisation, Verbesserung der Unternehmensführung hinsichtlich Führungskultur und Verhalten der Geschäftsführung,
  • Unternehmensstrategie: Motivation der Beschäftigten, transparente Kommunikation

Sanierungsmaßnahmen, die einen nachhaltigen Erfolg zum Ziel haben, setzen die Bereitschaft zu notwendigen Umstrukturierungen und Änderungen voraus – denn nur so lässt sich die Existenz des Unternehmens absichern und eine Zahlungsunfähigkeit abwenden.

Anführungszeichen

Sanieren statt Liquidieren kann dem Unternehmer gelingen, der frühzeitig den Rat eines Spezialisten einholt.

Dr. Holger Traub
Fachanwalt für Insolvenzrecht
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3. In welchen Schritten erfolgt die Sanierung in der Krise?

Droht dem Unternehmen bereits die Zahlungsunfähigkeit, genügen interne Maßnahmen zur Unternehmenssanierung nicht mehr – jetzt geht es um die Verhandlungen mit Gläubigern und Banken. Die Erstellung eines Sanierungsgutachtens ist jetzt wichtig.

Infografik: Ablauf einer Unternehmenssanierung – Analysen, Maßnahmen und Konzepte

I. Ermittlung der Insolvenzgründe

Zunächst ist zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt. Ist dies der Fall, kann das Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnen. Geschäftsführer von GmbHs und AGs sind laut § 15a InsO verpflichtet, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ohne schuldhaftes Zögern zu stellen.

Dafür sind folgende Fristen einzuhalten:

  • Innerhalb von 3 Wochen bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit
  • 6 Wochen bei eingetretener Überschuldung

Wer das nicht tut, dem können durch die Haftung als Geschäftsführer einer GmbH zivilrechtliche Schadensersatzansprüche sowie eine strafrechtliche Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung drohen.

II. Unternehmensanalyse

Ist das Unternehmen noch zahlungsfähig, kann es nun die Sanierung vorbereiten. Eine umfangreiche Unternehmensanalyse ist die Grundlage für ein tragfähiges Sanierungskonzept. Sie beinhaltet u. a. folgende Aspekte:

  • Analyse der Jahresabschlüsse der letzten 3 bis 5 Jahre
  • Untersuchung der Stellung der Firma im Wettbewerb
  • Aufstellung der Stärken und Schwächen des Unternehmens
  • Analyse der Krisenursachen und des aktuellen Krisenstadiums

Nur auf Basis einer solchen Unternehmensanalyse lassen sich anschließend die richtigen Maßnahmen ergreifen, um die Firma vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.

III. Definition von Maßnahmen

Nach der Unternehmensanalyse steht im besten Fall ein Leitbild des sanierten Unternehmens. Auf dieser Grundlage lassen sich die Sanierungsmaßnahmen identifizieren, die geeignet sind, um sich im Wettbewerb gegenüber anderen Unternehmen zu behaupten. Dies können eine neue Produktpalette, die Schließung von Filialen oder Investitionen in die Erneuerung veralteter Technik.

Dazu gehören auch persönliche Gespräche mit Kreditgebern, Gläubigern, Lieferanten und Mitarbeitern, um verlorenes Vertrauen wieder aufzubauen.

IV. Erstellung des Sanierungskonzeptes

Auf Basis der identifizierten Maßnahmen wird ein Sanierungskonzept für das betroffene Unternehmen erstellt. Die Erstellung erfolgt in 2 Stufen:

  • 1. Stufe: Erarbeitung von Maßnahmen, die die Fortführungsfähigkeit des Unternehmens sicherstellen (positive Fortbestehungsprognose) und Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung mindestens für das laufende und das folgende Jahr abwenden.
  • 2. Stufe: Erarbeitung des Vorgehens, wie das Unternehmen diese Fortführungsfähigkeit erreichen kann.

Eine Unternehmenssanierung ist nur sinnvoll, wenn die Fortbestehungsanalyse (Stufe 1) positiv ausfällt: Nur dann lässt sich ein entsprechender Sanierungsplan erstellen und umsetzen.

V. Umsetzung & Controlling der Unternehmenssanierung

Stimmt die Bank bzw. der Gläubiger dem Sanierungskonzept zu, geht es nun um die Umsetzung der aufgestellten Maßnahmen innerhalb des festgesetzten Zeitraumes.

Eine Unternehmenssanierung ist kein statischer Zustand, sondern ein dynamischer Prozess. Daher ist es mit der Umsetzung der Maßnahmen nicht getan: Nach der Umsetzung wird im Controlling die wirtschaftliche Entwicklung des Betriebes beobachtet und der Erfolg der Maßnahmen geprüft.

Hinweis
Hinweis

Das Controlling ist ausschlaggebend für den nachhaltigen Erfolg einer vorinsolvenzlichen Sanierung – denn nur so lassen sich erneute Engpässe frühzeitig erkennen, Gegenmaßnahmen ergreifen und das Unternehmen retten.

4. Wie läuft ein Sanierungsprozess im Insolvenzverfahren ab?

Eine Unternehmenssanierung erfolgt in verschiedenen Stufen. Lässt sich eine Zahlungsunfähigkeit nicht verhindern, kann der Unternehmer Insolvenz beantragen. Alternativ ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung möglich.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geht nicht automatisch mit einer Liquidierung des Unternehmens einher. Auch innerhalb des Verfahrens lässt sich ein Betrieb mithilfe eines Insolvenzplans sanieren.

I. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Ist der Unternehmer zahlungsunfähig, kann er einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen. Stellt er den Antrag bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit, kann er die Chancen für eine erfolgreiche Sanierung durch eine Firmeninsolvenz erhöhen.

Natürliche Personen können zusammen mit dem Antrag Restschuldbefreiung beantragen – mit dem Ziel, dass ihnen das Gericht am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung erteilt und sämtliche Schulden erlässt.

II. Eröffnung des Verfahrens

Das Insolvenzgericht eröffnet nach Prüfung des Antrags das Insolvenzverfahren, wenn genügend Unternehmenswerte als Insolvenzmasse vorhanden sind – z. B. Vermögen, Maschinen oder Fahrzeuge. Diese müssen zumindest die Verfahrenskosten bzw. die Kosten der Insolvenz decken.

Zur Sicherung des noch vorhandenen Vermögens kann das Gericht noch vor Eröffnung des Verfahrens einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen. In jedem Fall setzt es einen Insolvenzverwalter mit Eröffnung des Verfahrens ein. Dieser analysiert die finanzielle Situation des Unternehmens und dessen Chancen auf Fortführung durch eine Insolvenz-Sanierung.

III. Aufstellung eines Insolvenzplans

Sofern eine Sanierung über einen Insolvenzplan erfolgen soll, kann es sinnvoll sein, frühzeitig einen solchen Insolvenzplan einzureichen. Dieser stellt dann die Grundlage für eine Unternehmenssanierung dar.

Der Insolvenzplan hat folgende Aufgaben:

  • Zahlungsvergleich zwischen Schuldner und Gläubigern
  • Bestmögliche Befriedigung der Gläubiger
  • Vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens

Ziel des Insolvenzplans ist es, dass sich die Gläubiger des insolventen Unternehmens auf einen Zahlungsvergleich einlassen – d. h. auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten, um eine Insolvenz-Sanierung zu ermöglichen.

IV. Entscheidung über Insolvenz-Sanierung

Spätestens 3 Monate nach Eröffnung des Verfahrens muss der Insolvenzverwalter seinen Bericht über das Unternehmen vorlegen. Daraufhin entscheidet die Gläubigerversammlung, ob das Unternehmen saniert oder aufgelöst werden soll.

Fällt die Entscheidung, die Firma zu sanieren, kann sowohl der Schuldner bzw. das Unternehmen als auch der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan mit entsprechenden Sanierungsmaßnahmen vorlegen.

Hinweis
Tipp

Für ein erfolgreiches Sanierungsverfahren in der Unternehmenskrise kann eine Sanierungsberatung hilfreich sein – diese kann ein Anwalt oder Steuerberater übernehmen.

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5. Meine Firma ist in den roten Zahlen – was soll ich tun?

In wirtschaftlichen Krisenzeiten fehlen Betrieben die finanziellen Mittel, um Umsatzeinbrüche auszugleichen. Hinzu kommt, dass Unternehmer in einer solchen Lage überfordert sein können und nicht wissen, wie eine Unternehmenssanierung abläuft. Mit den folgenden 3 Schritten können Sie die Orientierung behalten.

Weil sowohl Insolvenz- als auch Gesellschaftsrecht sehr komplex sind und es zahlreiche Vorgaben zu beachten gibt, kann die Sanierungsberatung eines erfahrenen Anwalts für Insolvenzrecht hilfreich sein – und zu einer erfolgreichen Unternehmenssanierung beitragen.

Klären Sie die Lage

Zunächst können Sie sich einen Überblick über Ihre aktuelle Lage verschaffen: Wie tief stehen Sie im Minus? Was sind die Ursachen für den finanziellen Engpass? Wie viel Geld benötigen Sie? Schauen Sie in die Zahlen und analysieren Sie Ihre Einnahmen und Ausgaben gründlich.

Fordern Sie ausstehende Ansprüche ein

Um eine höhere Liquidität zu erreichen, können Sie ausstehende Forderungen und Ansprüche bei Ihren Kunden geltend machen.

Zahlt ein Kunde nicht, können Sie Inkasso oder einen Anwalt beauftragen und ihn so zur Zahlung bewegen. Mit diesen finanziellen Mitteln können Sie eigene Verbindlichkeiten wie Forderungen von Lieferanten begleichen.

Lassen Sie ein Sanierungskonzept erstellen

Anschließend können Sie durch einen Anwalt einen Sanierungsplan erstellen lassen und mit ihm gemeinsam ein Konzept für eine dauerhafte Unternehmenssanierung erarbeiten – denn dieses ist die Basis für alle weiteren Verhandlungen mit Gläubigern und Kreditgebern.

Der Sanierungsplan kann u. a. folgende Punkte beinhalten:

  • Bewertung der jeweiligen Handlungsoptionen mit ihren Vor- und Nachteilen
  • Wahl von geeigneten Sanierungsmaßnahmen
  • Erstellung eines Zeitplanes und einer Kostenübersicht für die Finanzierung der Firmensanierung
  • Umsetzung und Controlling der Maßnahmen

Der Anwalt kann die vorhandenen Märkte sowie das Geschäftsmodell Ihres Betriebes prüfen und sich Optimierungen im Management, Personalwesen und der Unternehmensstruktur widmen. Gemeinsam mit Ihnen kann er individuelle Lösungen entwickeln, um Ihre Firma aus den roten Zahlen zu holen.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden Information für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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8. FAQ: Das Wichtigste zur Unternehmenssanierung

Was ist das Ziel einer Unternehmenssanierung?

Eine Unternehmenssanierung soll ein Unternehmen aus einer finanziellen Krise zurück auf die Erfolgsspur bringen und eine Zerschlagung durch eine Insolvenz verhindern.

Wie läuft eine Unternehmenssanierung ab?

Eine Firmensanierung besteht aus verschiedenen Schritten. Zunächst sind die Ursachen für die finanzielle Krise zu analysieren. Betriebswirtschaftliche, organisatorische, steuerliche und rechtliche Maßnahmen bilden die Grundlage für ein umfangreiches Sanierungskonzept. Nach der Umsetzung muss das Unternehmen die folgende wirtschaftliche Entwicklung genau beobachten, um einen nachhaltigen Erfolg der Sanierung sicherzustellen.

Funktioniert eine Sanierung durch Insolvenz?

Lässt sich eine Insolvenz nicht mehr verhindern, bedeutet das nicht automatisch die Zerschlagung des Betriebs. Auch im Rahmen eines Insolvenzverfahrens lassen sich Firmen beispielsweise durch ein Insolvenzplanverfahren sanieren. Bedingung ist, dass sich die Gläubiger des insolventen Betriebs auf einen Zahlungsvergleich einlassen und auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten.

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