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Ratgeber Ordnungswidrigkeiten Bussgeld Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Stand 07.01.2022
Lesezeit 16 min

Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen

Falsch geparkt oder zu schnell gefahren – und der Bußgeldbescheid flattert ins Haus. Bußgeldbescheide sind nicht nur ärgerlich, sondern können teuer oder gar zur Existenzbedrohung werden. Aber: Bußgeldbescheide können fehlerhaft und damit anfechtbar sein. Dann ist ein Einspruch möglich.

Beitrag von Franz Gerstenberger

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
9.150 Aufrufe
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bußgeldbescheide können formale, technische oder weitere Fehler aufweisen.
  • Sie können innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen.
  • Vor allem für Berufskraftfahrer oder Fahranfänger in der Probezeit kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll sein.
  • Mustervorlagen können den Erfolg Ihres Einspruchs durch allgemeine Formulierungen gefährden.
  • Wird Ihr Einspruch abgelehnt, kann es zu zusätzlichen Kosten und einer Gerichtsverhandlung kommen.
  • Ein Anwalt kann den Einspruch aber rechtlich absichern.
Inhaltsverzeichnis
  1. Ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheide sinnvoll?
  2. Fristen & Formvorschriften
  3. Mustervorlagen & was es dabei zu beachten gilt
  4. Ablauf & Dauer des Einspruchsverfahrens
  5. Beispielfälle
  6. Kosten: Gebühren & Auslagen im Bußgeldverfahren
  7. Ihr Einspruch wurde abgelehnt – was tun?
  8. FAQ zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

1. Ist der Einspruch gegen Bußgeldbescheide sinnvoll?

Für Berufskraftfahrer oder Fahrer in der Probezeit kann ein Bußgeldbescheid verheerend sein: Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis können existenzbedrohend sein.

Deswegen kann der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid z. B. für diese Personengruppen sinnvoll sein.

Zahlen und Fakten

Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Telefonieren am Steuer sind typische Beispielfälle für verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeiten: Sie können zu einem Bußgeldbescheid führen.

Die Folgen eines solchen Bescheids können Geldstrafen, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot sein. Aber: Bußgeldbescheide können fehlerhaft und damit anfechtbar sein.

Infografik: Einspruch Bußgeldbescheid: Wie viele Bußgeldescheide sind fehlerhaft?

Sind Sie Empfänger eines Bußgeldbescheids und haben Zweifel an dessen Richtigkeit, können Sie den Bußgeldbescheid prüfen lassen. Ein Anwalt kann beurteilen, ob Sie den Bescheid abwehren können.

Welche Gründe gibt es für den Einspruch?

Sie müssen Ihren Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid im ersten Schritt nicht begründen: Die erste Prüfung Ihres Einspruchs erfolgt auch ohne Angabe von Gründen.

Aber früher oder später müssen Sie Ihren Einspruch begründen. Können Sie das nicht, wird der Einspruch womöglich abgewiesen.

Welche triftigen Gründe einen Einspruch rechtfertigen können, erfahren Sie hier:

  • Formale Fehler:
    Fehlendes oder falsch ausgewiesenes Aktenzeichen, falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Tat, fehlerhafte Bußgeldvorschriften, fehlende Belehrung zu Rechtskraft, Vollstreckbarkeit und Einspruchsrecht, ungerechtfertigt hohes Bußgeld (kein vorsätzliches Handeln oder Voreintragungen im Fahreignungsregister), Geldbuße und Nebenfolge sind nicht ausgewiesen, gravierende Fehler bei den Angaben zur Person, fehlende oder fehlerhafte Beweismittel.
  • Technische Fehler:
    Messfehler, unkorrekter Aufbau oder Platzierung der Messgeräte.
  • Weitere Fehler:
    Mangelhafte Beweisführung in der Bußgeldakte, Fahrzeugverwechselungen, uneindeutiges Blitzerfoto, Fehler in der Fristberechnung.
  • Verjährung:
    In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten nach Beendigung der Ordnungswidrigkeit (z. B. beginnen die 3 Monate an dem Tag, an dem Sie geblitzt worden sind).

Für Betroffene kann es schwierig sein, einen Fehler als Begründung für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu identifizieren: Vor allem technische Fehler können für den Empfänger des Bescheids schwer nachvollziehbar sein.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann hier Klarheit schaffen: Er ist befugt, die Akten der Behörde einzusehen und kann so technische Fehler oder Ungereimtheiten in der Aktenführung aufdecken.

Sie sind unsicher, ob bei Ihrem Bußgeldbescheid ein Fehler vorliegt? advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 500 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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Sonderfälle und Ausnahmen: Firmenwagen, Probezeit oder Bescheide aus dem Ausland

Beim Bußgeldbescheid gibt es einige Sonderfälle und Ausnahmen. Häufig stellt sich die Frage: „Wer haftet, wenn ich mit dem Firmenwagen geblitzt wurde?” oder „Welche Folgen hat der Bußgeldbescheid während der Probezeit?”

Ordnungswidrigkeit mit dem Firmenwagen

In Deutschland gilt: Wer fährt, haftet. Das bedeutet, die Firma gilt bei einem Dienstwagen nur als Halter und der Fahrer des Wagens ist für den Bußgeldbescheid haftbar.

Der Arbeitgeber bekommt den Anhörungsbogen und muss angeben, wer zum bestimmten Zeitpunkt Fahrer des Wagens war. Danach ist der Arbeitgeber nicht mehr involviert und die Behörde wendet sich direkt an den Fahrer.

Ordnungswidrigkeit in der Probezeit

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt 2 Jahre. In dieser Zeit werden Verstöße strenger verfolgt und geahndet.

Überschreiten Fahranfänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit 21 km/h, kann das ein Bußgeld und Probezeitmaßnahmen bedeuten.

Bis 20 km/h gelten Verstöße als leichte Verkehrsordnungswidrigkeit und werden mit einem Bußgeld von 60 € bestraft.

Alles über 20 km/h kann Probezeitverlängerungen um bis zu 4 Jahre oder Fahrverbote bis zu 3 Monaten zur Folge haben. Außerdem werden höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg verhängt sowie Aufbauseminare verordnet.

Für Betroffene kann es in diesem Fall sinnvoll sein, bei ihrem Bußgeldbescheid ganz genau hinzuschauen, da Fahrverbote oder Probezeitmaßnahmen durch einen Einspruch vielleicht vermieden werden können.

Bußgeldbescheide aus dem Ausland

In der Regel können Bußgeldbescheide aus der EU in Deutschland aufgrund eines Rahmenbeschlusses vollstreckt werden. Bußgeldbescheide aus Nicht-EU-Ländern sind in Deutschland nicht rechtskräftig.

Wenn ein Fahrverbot droht

Ein Fahrverbot als Folge eines Bußgeldbescheids ist besonders verheerend. Grundsätzlich werden bei Ordnungswidrigkeiten, die 2 oder mehr Punkte in Flensburg nach sich ziehen, Fahrverbote verhängt.

In unserem Beitrag zum Fahrverbot erfahren Sie, unter welchen Umständen Sie das Fahrverbot umgehen können.

2. Fristen & Formvorschriften

Neben einem triftigen Grund für Ihren Einspruch müssen Sie Fristen und Formvorschriften beachten.

Welche Fristen und Formvorschriften sollten Sie beachten?

Wenn Sie Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid einlegen möchten, haben Sie eine gesetzliche Frist von 14 Tagen, in der Sie gegen einen Bescheid rechtskräftig Einspruch einlegen können.

Wichtig: Ihr Einspruch muss innerhalb der zwei Wochen bei der Behörde eingehen. Als eingegangen zählt das Datum, an dem die Bußgeldbehörde das Schreiben erhalten hat.

Versäumen Sie die Frist, ist der Bußgeldbescheid – egal ob fehlerlos oder nicht – rechtskräftig.

Die zwei Wochen beginnen mit der Zustellung des Bescheids. Hier sind zwei Möglichkeiten denkbar:

  1. Haben Sie Ihren Bescheid als normale Post erhalten, beginnt die Frist 3 Tage nach dem Absendedatum, das Sie auf dem Dokument finden.
  2. Haben Sie Ihren Bescheid als Einschreiben erhalten, beginnt die Frist mit dem Tag der Annahme.

Hatten Sie keine Möglichkeit, Kenntnis von Ihrem Bußgeldbescheid zu erhalten, weil Sie z. B. im Urlaub waren, können Sie eine Wiederherstellung der Frist verlangen. In diesem Fall müssen Sie der Behörde Nachweise für Ihre Abwesenheit erbringen.

Nach § 67 OWiG haben Sie zwei Möglichkeiten, gegen Ihren Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen:

  1. als formloses Schreiben an die zuständige Behörde
    oder
  2. zur Niederschrift bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat.

3. Mustervorlagen & was es dabei zu beachten gilt

Falls Sie ohne rechtlichen Beistand Einspruch einlegen wollen, können Sie auf Mustervorlagen zurückgreifen. Dabei ist zu beachten, dass Mustervorlagen nicht individuell sind.

Eine individuelle Einspruchsbegründung kann aber entscheidend für den Erfolg sein.

Mit einer Mustervorlage können Sie den Erfolg Ihres Einspruchs gefährden, da die Vorlage Ihren persönlichen Umständen nie ganz Rechnung tragen kann. Sie laufen Gefahr, Ihre Begründung und Ihre Glaubwürdigkeit zu relativieren.

Wer zum Beispiel in einer Vorlage die geläufige Ich-Form verwendet, gesteht indirekt die Tat: Sie offenbaren damit, dass Sie z. B. der Fahrer des Autos waren und die Ordnungswidrigkeit bewusst wahrgenommen haben. Außerdem kann Ihnen die Behörde nun vorsätzliches Handeln vorwerfen.

Sinnvoller kann es sein, wenn Sie den Sachverhalt lediglich schildern und auf objektiv-sachlicher Ebene argumentieren. Sie können Beweismittel anbringen – Zeugen, Fotos oder andere Unterlagen eignen sich z. B. dazu.

Um ganz sicher zu gehen, kann ein Anwalt für Sie Einspruch einlegen. Dieser weiß genau, ob und welche Erfolgsaussichten bestehen und welche Formulierungen zum gewünschten Ergebnis führen können.

advocado findet für Sie den passenden Anwalt aus einem Netzwerk mit über 550 Partner-Anwälten. Dieser kontaktiert Sie innerhalb von 2 Stunden* für eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihren Handlungsoptionen und Erfolgsaussichten.

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4. Ablauf & Dauer des Einspruchsverfahrens

Infografik: Das passiert vor & nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Das Einspruchsverfahren beginnt mit der Aufzeichnung der Ordnungswidrigkeit und kann mit einer öffentlichen Hauptverhandlung enden:

  1. Aufzeichnen der Ordnungswidrigkeit: Sie wurden geblitzt oder haben falsch geparkt: Der zuständige Beamte beginnt die Akten- und Beweisführung.
  2. Anhörungsbogen: Sie erhalten den Anhörungsbogen, um sich zum Sachverhalt äußern zu können. Außerdem soll ermittelt werden, ob der Halter des Fahrzeugs auch der Fahrer war.
  3. Bußgeldbescheid: Per Post erhalten Sie den Bußgeldbescheid, gegen den Sie nun Einspruch einlegen können.
  4. Prüfung des Einspruchs im Zwischenverfahren: Die zuständige Behörde prüft Ihren Einspruch. Die Behörde sammelt weitere Beweise und wertet diese aus. Ihrem Einspruch wird hier ggf. stattgegeben.
  5. Hauptverhandlung: Ihrem Einspruch wurde nicht stattgegeben und die Behörde übergibt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft. In der Hauptverhandlung werden die Beweismittel vor Gericht geprüft. Dies geschieht in der Regel vor dem Amtsgericht.
  6. Entscheidung: Nach der Hauptverhandlung wird entschieden: Es kann zum Freispruch, der Verfahrenseinstellung oder der Verurteilung kommen.
  7. Rechtsbeschwerden: Akzeptieren Sie das Urteil nicht, können Sie mit einer Rechtsbeschwerde vorgehen. Dann muss ein höheres Gericht – z. B. das Oberlandesgericht – über die Sache entscheiden.

5. Beispielfälle

Ein erfahrener Anwalt kann einen Bußgeldbescheid prüfen und ihn mit eindeutigen Beweisen erfolgreich angreifen. So kann ein Anwalt die Betroffenen vor den Folgen des Bescheids bewahren oder kann diese abmildern.

Das zeigen folgende Beispiele:

Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 31.01.2013:

Der Betroffene ist außerhalb geschlossener Ortschaften 166 km/h gefahren, wobei 100 km/h zulässig waren.

Der Bußgeldbescheid sah eine Geldbuße von 160 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat vor.

Aufgrund der anwaltlichen Verteidigung konnten jedoch die strafmildernden Umstände ausreichend dargelegt werden: Der Angeklagte war niedergelassener Chirurg und Orthopäde, auf sein Auto daher angewiesen, und hatte keine verkehrsrechtlichen Vorbelastungen.

Das Urteil: Vom Fahrverbot wurde abgesehen, stattdessen wurde die Geldbuße gemäß der Tat, der Schuld und finanziellen Lage des Angeklagten auf 320 € angehoben.

Amtsgericht Jever, Urteil vom 30.11.2006:

Der Angeklagte ist bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h 161 km/h gefahren.

Der Bußgeldbescheid sah eine Geldbuße von 300 € sowie ein Fahrverbot von 2 Monaten vor.

Der erfahrene Anwalt konnte durch seine Verteidigungsstrategie das gesamte Verfahren auf 26 Monate ausdehnen, was dem Betroffenen nicht zum Vorwurf gemacht werden konnte.

Das Urteil: Aufgrund der langen Zeitspanne zwischen Tat und endgültigem Urteil, die der Angeklagte nicht zu vertreten hatte, wurde vom Fahrverbot abgesehen. Der Betroffene musste lediglich die Geldbuße zahlen.

6. Kosten: Gebühren & Auslagen im Bußgeldverfahren

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, kostet Sie zunächst fast nichts – Sie zahlen lediglich das Porto.

Kommt es im Bußgeldverfahren jedoch zur Gerichtsverhandlung, müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen, welche sich z. B. mit einem Prozesskostenrechner bestimmen lassen.

Achtung
Achtung: Versteckte Kosten

Neben der Geldbuße Ihres Bußgeldbescheids verlangt die zuständige Behörde Verwaltungs- und Auslagegebühren: Bei Bußgeldern bis 500 € werden zusätzlich 25 € Gebühren erhoben. Dazu kommen 3,50 € Auslagengebühr für den Versand.

Die zusätzlichen Gebühren für Ihren Bußgeldbescheid betragen also mindestens 28,50 €.

Neben den Verwaltungsgebühren sowie den Auslagen müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • 12 € für die Akteneinsicht
  • mehrere 100 €, wenn Gutachten erstellt werden sollen
  • 10 % des Bußgeldes für die Gerichtskosten der Hauptverhandlung
  • 7 € mindestens für den Versand des Urteils
Kosten
Kostenlose Deckungsanfrage:

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, kann diese womöglich die Kosten übernehmen – das hängt von Ihrer gewählten Police ab. Ein advocado Partner-Anwalt kann für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung stellen.

Schildern Sie uns dafür bitte hier Ihren Fall.

7. Ihr Einspruch wurde abgelehnt – was tun?

Wurde Ihr Einspruch abgelehnt, kommt es formell nach dem Zwischenverfahren zur Hauptverhandlung.

Das bedeutet: Im Zwischenverfahren hat die Behörde aufgrund der möglichen Beweislast oder zusätzlicher Ermittlungen entschieden, Sie nicht zu entlasten. Nun übergibt sie die Akten der Staatsanwaltschaft, welche ebenfalls das Verfahren aufnimmt.

Was erwartet Sie in der Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung ist eine öffentliche Gerichtsverhandlung, bei der Sie sich vor einem Gericht persönlich verantworten müssen. Bei der Gerichtsverhandlung kommt es zur Beweisaufnahme und Zeugenvernehmung.

Im Rahmen der Gerichtsverhandlung soll endgültig geklärt werden, ob der Bußgeldbescheid durchgesetzt werden kann oder nicht.

Möglich sind folgende Szenarien:

  1. Freispruch: Das Gericht spricht Sie frei und Sie müssen weder den Bußgeldbescheid bezahlen noch die Gerichts- und Anwaltskosten.
  2. Einstellung des Verfahrens: Kann die Staatsanwaltschaft den Tatnachweis nicht erbringen, da z. B. mangelnde Beweislast vorliegt oder Zeugen lückenhafte Aussagen machen, wird Ihr Verfahren eingestellt. In diesem Fall müssen Sie natürlich den Bußgeldbescheid nicht zahlen, jedoch mögliche Anwaltskosten oder Auslagen.
  3. Verurteilung: Befindet das Gericht den Angeklagten für schuldig, wird dieser verurteilt. In diesem Fall gilt für das Gericht kein „Verschlechterungsverbot“. Das heißt, die möglichen Sanktionen können höher ausfallen als ursprünglich durch den Bußgeldbescheid.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Grundsätzlich brauchen Sie keinen Anwalt, um Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen: Das gesamte Einspruchsverfahren sowie das mögliche Zwischenverfahren und sogar die Hauptverhandlung können Sie allein bewältigen.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen hilfreiche Unterstützung sein.

In diesen Fällen und für diese Personengruppen kann ein Anwalt sinnvoll sein:

  • Risikogruppen: Für Berufskraftfahrer, Fahranfänger in der Probezeit oder Menschen, die auf ihren Führerschein zwingend angewiesen sind, können Bußgeldbescheide und deren Nebenfolgen existenzbedrohend sein.
  • Hohe Strafen: Bei drohenden Geldstrafen, Punkten in Flensburg oder sogar Fahrverboten kann ein Anwalt sinnvoll sein: Sanktionen können mit eindeutigen Beweisen ganz vermieden oder zumindest abgemildert werden.
  • Vermutlich fehlerhafter Bußgeldbescheid: Vermuten Sie Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid, kann ein Anwalt diese verlässlich offenlegen und den Einspruch begründen. Ein Anwalt kann auch technische Fehler identifizieren, indem er Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde für Sie nimmt.
  • Abgelehnter Einspruch: Wurde Ihr Einspruch abgelehnt, aber Sie sind davon überzeugt, dass Ihr Bußgeldbescheid unzulässig ist, kann Sie ein Anwalt in der Hauptverhandlung unterstützen. Er kann Ihre Verteidigung übernehmen und Sie vor Gericht vertreten.

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8. FAQ zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wie funktioniert der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Liegt ein Bußgeldbescheid im Briefkasten, haben Sie 2 Wochen nach Zustellung die Möglichkeit, Einspruch bei der zuständigen Behörde einzulegen. Das ist auch mit einem formlosen Schreiben möglich. Wichtig ist nur, dass Ihr Einspruch innerhalb von 14 Tagen bei der Behörde eingeht. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie rund um den Einspruch unterstützen und dabei helfen, wichtige Fristen zu wahren.

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid kann existenzielle Sorgen bedeuten – vor allem wenn mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot einhergeht. Ein Einspruch kann die Folgen des Bußgeldbescheides reduzieren. Besonders wichtig ist ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt oder wenn der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist.

Was kostet der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verursacht zunächst keine Kosten. Allerdings können ein anschließendes Gerichtsverfahren und eine anwaltliche Vertretung Kosten verursachen. Haben Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg, werden die Kosten vollumfänglich von der Staatskasse übernommen – Sie tragen also nur dann die Kosten, wenn Sie im Verfahren unterliegen.

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Franz Gerstenberger
Über den Autor
Franz Gerstenberger

Als Teil der juristischen Redaktion von advocado arbeitet Franz Gerstenberger täglich dafür, dass jeder Leser auf seine individuelle Rechtsfrage eine verständliche Antwort erhält. Für Ratsuchende findet er dank linguistischer Fachkompetenz nachhaltige Lösungen im Zivil- und Internetrecht.

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