Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 25.05.2020 hat der Automobilhersteller VW im Dieselskandal vorsätzlich sittenwidrig gehandelt, als er die Motoren seiner Dieselfahrzeuge mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet hat. Betroffene Fahrzeugbesitzer haben deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz vom Autobauer
Am 25.11.2021 hat der BGH in 4 rechtskräftigen Urteilen (Az. VII ZR 238/20, 243/20, 257/20, 38/21) diese Rechtsprechung nun auch auf Audi ausgedehnt und den Autohersteller zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil er die Motoren in voller Kenntnis und im Bewusstsein ihrer Unzulässigkeit verwendete.
Zudem seien laut eines EuGH-Gutachtens die von Porsche und VW verbauten Thermofenster nur eingeschränkt zulässig. Entspricht der EuGH der Ansicht seines Generalanwalts, könnten Besitzer von Fahrzeugen mit Thermofenstern auch deswegen eine Entschädigung fordern.
Ganz einfach mit advocado:
Nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals wurde recht schnell klar: Auch andere Autobauer sind von den illegalen Manipulationen betroffen, bei denen gezielt die Emissionswerte von Fahrzeugen geschönt wurden. Dazu zählt auch der Autokonzern Audi, der bei einer Vielzahl von unterschiedlichen Modellen und Fahrzeugreihen unzulässige Motorsteuerungen verbaut hat.
In der Tabelle sehen Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Audi-Abgasskandal betroffen ist. Ist dies der Fall, haben Sie die Chance auf eine Entschädigung. Folgende Modelle sind u. a. betroffen.
Audi A1/ Audi A3 |
Audi A4/ Audi A5 |
Audi A6/Audi A7/ Audi A8 |
Audi Q2/ Audi Q3 |
Audi Q5/ Audi Q7 |
Audi SQ5/ Audi TT |
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Q2 1.6 TDI Q2 2.0 TDI Q3 2.0 TDI |
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Als Besitzer eines Audis, der von Abgasmanipulationen betroffen ist, können Sie Folgendes tun:
Ja. Die Ansprüche, die Autobesitzer im Audi-Abgasskandal haben, verjähren laut § 195 BGB innerhalb von 3 Jahren.
Schon im Januar 2018 gab es einen offiziellen Rückruf von betroffenen Audi-Dieselfahrzeugen mit V6-Dieselmotor durch das Kraftfahrtbundesamt (kurz: KBA). Damit wusste zu diesem Zeitpunkt die breite Öffentlichkeit über die Manipulationen beim Autokonzern Audi. In Anwendung von § 195 BGB ist die Verjährungsfrist also am 31.12.2021 abgelaufen.
Für andere Audi-Dieselmodelle ist diese Verjährungsfrist unter Umständen nicht bindend: Das gilt vor allem für jene Dieselfahrzeuge, bei denen erst deutlich später eine Manipulation festgestellt wurde. Die Besitzer haben dann entsprechend länger die Möglichkeit, von Audi im Abgasskandal Schadensersatz einzuklagen.
Der Schadensersatz, den Audi als Entschädigung im Dieselskandal zahlt, ist abhängig vom Kaufpreis des Audis, von dem die sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen wird. Diese errechnet sich aus dem Anschaffungspreis multipliziert mit der Laufleistung geteilt durch die erwartete Laufleistung.
Beispiel:
Kaufpreis des Audi Fahrzeugs: 50.000 Euro
Nutzungsentschädigung: 20.000 Euro
Entschädigungshöhe: 30.000 Euro
Weil die genaue Berechnung der Entschädigung nicht immer leicht ist, die Nutzungsentschädigung höher ausfallen kann als die tatsächliche Entschädigung, oder Audi ein niedrigeres Vergleichsangebot macht, als dem Käufer zustehen würde, kann ein Anwalt mit Schwerpunkt Dieselskandal helfen.
Auch wenn Audi Sie auffordert, ein Software-Update für Ihren Wagen durchzuführen, kann es helfen, dieses Angebot von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ein Software-Update kann zum schnelleren Verschleiß des Motors führen.
Darüber hinaus kann der Anwalt Sie wie folgt unterstützen:
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Wie auch bei anderen Autoherstellern sind nach aktuellem Stand im Audi-Abgasskandal auch Benziner betroffen. Betroffen ist davon aller Voraussicht nach ein einziges Modell des Audi Q5 aus dem Baujahr 2015. Ob noch weitere Modelle dazukommen, werden die zurzeit noch laufenden Ermittlungen im Dieselskandal zeigen.
Der Audi-Abgasskandal betrifft vor allem die Dieselmodelle aus den Baujahren 2009 bis 2018. Dabei geht es insbesondere um die 3,0 Liter V6-Motoren der Schadstoffklasse Euro 6.
Wenn Ihr Dieselfahrzeug zu den im Audi-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen gehört, haben Sie gute Aussichten auf eine Entschädigung durch den Autobauer. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen.