1. Neue Schadensersatzansprüche bestätigt: BGH folgt dem EuGH-Urteil
Am 8. Mai verhandelte der BGH stundenlang über drei Verfahren zum Dieselskandal. Das Urteil wird mit Spannung für den 26. Juni erwartet. Erste Prognosen lassen sich aber bereits jetzt erstellen: In Zukunft wird es für Betroffene deutlich leichter, einen Schadensersatz einzufordern. Der Grund: Bisher musste man beweisen, dass Autohersteller vorsätzlich und sittenwidrig betrogen haben. Das ändert sich jetzt: Bereits ein fahrlässiges Handeln löst einen Schadensersatzanspruch aus.
Damit senkt der BGH eine wichtige Hürde für Dieselklagen. Für Betroffene wird es nun wesentlich einfacher, eine Entschädigung zu bekommen. Ein fahrlässiges Handeln ist nämlich deutlich leichter nachzuweisen.
2. Wie viel Schadensersatz können Betroffene erwarten?
Der BGH tendiert bei seiner Entscheidung zu einer Schadensersatzzahlung. Was bedeutet das? Betroffene können das Fahrzeug behalten und bekommen eine Schadensersatzzahlung in Höhe von rund 25 Prozent des Kaufpreises.
Ein solcher Schadensersatz ist im Grunde eine bequeme Lösung: Betrogene Käufer müssen das Auto nicht zurückgeben und erhalten dennoch eine Entschädigung vom Hersteller.
3. BGH-Urteil Dieselskandal: Für wen ist das Urteil jetzt wichtig?
Hier können wir es kurz machen: Das Urteil, das am 26. Juni 2023 verkündet wird, ist für alle Verbraucher relevant, die einen Diesel mit unzulässiger Abschalteinrichtung gekauft haben. Wichtig: Sie haben auch dann Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie Ihren Diesel bereits verkauft haben. Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) für Ihr Fahrzeugmodell bereits einen Rückruf angeordnet hat, dann haben Sie ziemlich sicher einen Anspruch auf Schadensersatz.
Das ganze Ausmaß des Dieselskandals ist jedoch längst nicht abzusehen, und auch die Liste von manipulierten Modellen wird immer länger. Es ist gut möglich, dass auch Ihr Fahrzeug von dem Skandal betroffen ist. In einer kostenlosen Ersteinschätzung können unsere Partner von Gansel Rechtsanwälte klären, ob Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
4. Handeln Sie schon jetzt: Betroffene müssen das Urteil nicht abwarten
Am 26. Juni 2023 wird das Urteil verkündet. Schon jetzt steht aber fest, dass es einen Schadensersatz für Betroffene geben wird.
Wenn auch Sie vom Dieselskandal betroffen sind, dann brauchen Sie nicht bis zum 26. Juni 2023 warten — Sie können und sollten schon jetzt handeln! Es steht fest, dass die Hürden für Schadensersatzklagen weiter herabgesenkt werden. Das können Sie auch jetzt schon ausnutzen und die Durchsetzung Ihrer Rechte vorbereiten. Mithilfe anwaltlicher Unterstützung können Sie planen, welche Möglichkeit für Sie am günstigsten ist.
5. Worum ging es in den konkreten Verfahren?
Am BGH wurde am 8. Mai 2023 über gleich drei Verfahren verhandelt: einen VW Passat mit dem Dieselmotor EA288, um einen Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896Gen2BiT Motor und einen Mercedes-Benz C-Klasse C 220 mit OM 651 Motor. Bei dem VW Passat ergaben Abgastests beispielsweise, dass im Normalbetrieb viel mehr Schadstoffe ausgestoßen werden als im Prüfzustand. Alle drei Kläger verlangen nun eine Entschädigung.
Im März 2023 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass bereits ein fahrlässiges Handeln der Autohersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche auszulösen. Der BGH muss die Entscheidung des EuGH nun in deutsches Recht übersetzen.