2. Dieselskandal: Welche Skoda-Modelle sind betroffen?
Wir wissen: Bei Skoda wurden die berüchtigten VW-Motoren EA189 und EA288 verbaut. In folgenden Modellen wurde der EA189 verbaut:
Modelle mit EA189-Motor:
- Skoda Fabia II 1.6 TDI
- Skoda Octavia II 1.6 TDI
- Skoda Rapid 1.6 TDI
- Skoda Roomster 1.6 TDI
- Skoda Superb II 1.6 TDI
- Skoda Yeti 1.6 und Yeti 2.0 TDI
Auch der neuere Motor EA288 hat illegale Abschalteinrichtungen; somit sind auch Modelle mit dem EA288 vom Dieselskandal Skoda betroffen. Ganz konkret sind das folgende Modelle:
Modelle mit EA288-Motor:
- Skoda Fabia III
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq RS
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
Wenn Sie eines dieser Modelle besitzen, dann ist die Lage eindeutig: Auch Ihr Fahrzeug ist vom Dieselskandal betroffen. Damit können Sie bestimmte Ansprüche gegen Hersteller und Händler geltend machen. Unsere Experten unterstützen Sie gern dabei!
3. Dieselskandal Skoda: Vorsicht bei der Rückrufaktion
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat infolge des Dieselskandals verpflichtende Rückrufe angeordnet. Was bedeutet das genau? Skoda-Besitzer, die von dem Abgasskandal betroffen sind, werden per Schreiben aufgefordert, das Fahrzeug in eine Werkstatt zu bringen. Der Grund: Ein Software-Update soll die illegale Abschalteinrichtung ganz einfach entfernen.
Diese Rückrufaktion betrifft zunächst nur den EA189-Motor. Der Skandal um den Motor EA288 steht noch am Anfang, daher ist noch nicht ganz sicher, inwieweit auch für Modelle mit dem Nachfolgemotor ein offizieller und verpflichtender Rückruf geplant ist. Wahrscheinlich ist es aber: Seit 2020 kommen immer neue Manipulationsversuche ans Licht, es ist also eher eine Frage der Zeit, bis das KBA auch für den EA288 eine Rückrufaktion anordnet.
Wir empfehlen jedoch, die Aufforderung des KBA in jedem Fall abzulehnen: Das Software-Update beseitigt nicht unbedingt alle Schummeleien des Herstellers. Sie sollten sich zunächst an einen Anwalt wenden und Ihre Erfolgschancen einschätzen lassen: Wenn Sie Schadensersatzansprüche haben, sollten Sie diese auch durchsetzen.
4. Welche Ansprüche habe ich im Dieselskandal Skoda?
Auch Ihr Skoda ist vom Dieselskandal betroffen? Dann haben Sie das Recht, gegen den VW-Konzern vorzugehen. Hierfür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Sie können den Wagen zurückgeben
Sie können Ihren manipulierten Skoda an VW zurückgeben und eine Entschädigung erhalten, die sich am Kaufpreis orientiert. Die bisherige Kilometeranzahl wird dabei berücksichtigt und vom ursprünglichen Kaufpreis abgezogen. Diese sogenannte Nutzungsentschädigung soll verhindern, dass Verbraucher, die den Wagen lange genutzt haben, den Vollpreis zurückerhalten. Wenn Sie Ihren Skoda also bereits viel gefahren sind, erhalten Sie dementsprechend weniger.
Sie können den Skoda behalten und Schadensersatz fordern
Wenn Sie möchten, können Sie auch entscheiden, den manipulierten Wagen zu behalten und Schadensersatz zu fordern. Die Höhe der Entschädigung ist jedoch in der Regel abhängig vom Fahrzeugtyp und Modelljahr und kann nicht pauschal angegeben werden.
Es ist immer empfehlenswert, anwaltliche Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu suchen. Ein Anwalt kann die bestmögliche Entschädigung für Sie aushandeln. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an und beraten Sie gern, welche Option in Ihrem Fall am besten ist.
5. Skoda Abgasskandal und Schadensersatz: Wie hoch ist die Entschädigung?
Viele Dieselkäufer haben Schadensersatzansprüche bereits durchsetzen können — darunter auch viele Skoda-Besitzer. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, lässt sich pauschal nicht sagen. Die Höhe hängt stark vom Fahrzeugtyp und von dem Baujahr ab. In einigen Urteilen wurden bereits Entschädigungen von rund 10.000 Euro gezahlt.
Um so viel Schadensersatz wie möglich aus Ihrem Fall herauszuschlagen, ist die Unterstützung eines Anwalts immer zu empfehlen. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und dabei eine möglichst hohe Entschädigung für Sie zu erzielen.
6. Dieselskandal Skoda: Die Erfolgschancen stehen besonders gut!
Der Dieselskandal ist noch immer nicht ausgestanden. Immer wieder gibt es neue Urteile, die Verbraucher unbedingt kennen sollten: Am 21. März 2023 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass sich Dieselhersteller auch ohne vorsätzlichen Betrug strafbar gemacht haben. Bisher galt nur das vorsätzliche Handeln als Betrug — aus einer Fahrlässigkeit hatten sich bisher keine Entschädigungsansprüche ergeben. Das ändert sich jetzt — für Verbraucher wird es also in Zukunft leichter, Dieselskandal-Entschädigung einzufordern.
In dem konkreten Fall ging es um ein Thermofenster, das die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen je nach Außentemperatur verringert. Der Einbau solcher Thermofenster gilt in der Regel nicht als Absicht und hat bisher keine Schadensersatzansprüche ausgelöst. Der EuGH hat die Hürde für Klagen nun jedoch herabgesenkt: Sie können Schadensersatz bereits bei fahrlässigem Handeln einfordern und sollten dies auch unbedingt mit der Hilfe eines Anwalts tun!