2. Wie hoch kann eine Entschädigung durch Klage gegen Audi ausfallen?
Fahren Sie einen Audi, der vom Dieselskandal betroffen ist? Dann können Sie Ansprüche auf Entschädigung durch eine Klage gegen Audi geltend machen. Im Idealfall erhalten Sie beinah den gesamten Kaufpreis des Fahrzeugs von Audi zurück. Lediglich eine Nutzungsentschädigung muss von dem Betrag abgezogen werden – die Höhe der Entschädigung im Audi-Abgasskandal ist daher individuell verschieden.
Die Nutzungsentschädigung richtet sich nach den gefahrenen Kilometern, sowie die Kilometer bei Kauf des Wagens: Je mehr Kilometer Sie mit dem Diesel gefahren sind, desto höher ist die Nutzungsentschädigung und umso geringer die mögliche Audi-Entschädigung.
Weitere Faktoren sind der Kaufpreis und die maximal zu erwartende Gesamtlaufleistung des Wagens, welche individuell vom Gericht festgelegt wird. Je nach Art des Fahrzeugs und Einschätzung des Gerichts kann sie zwischen 250.000 und 500.000 Kilometer betragen.
Berechnung der Nutzungsentschädigung im Audi-Dieselskandal bei Neuwagen
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / erwartete Gesamtlaufleistung = Nutzungsentschädigung
- Kaufpreis Neuwagen: 30.000 €
- Gesamtlaufleistung: 250.000 km
- Gefahrene Kilometer: 120.000 km
(30.000 € x 120.000 km) / 250.000 km = 14.400 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung wäre demnach eine Entschädigung von Audi in Höhe von 15.600 € möglich.
Berechnung der Nutzungsentschädigung im Audi-Dieselskandal bei Gebrauchtwagen
(Bruttokaufpreis x gefahrene Kilometer) / (erwartete Gesamtlaufleistung - Kilometer bei Kauf) = Nutzungsentschädigung
- Kaufpreis Gebrauchtwagen: 15.000 €
- Kilometer bei Kauf: 40.000 km
- Gesamtlaufleistung: 250.000 km
- Gefahrene Kilometer: 160.000 km (inkl. 40.000 km bei Kauf)
(15.000 € x 120.000 km) / (250.000 km - 40.000 km) = 8.571 €
Nach Abzug der Nutzungsentschädigung von 8.571 € wäre für den Gebrauchtwagen eine Entschädigung von VW in Höhe von 6.429 € möglich.
3. Wie stehen die Chancen, durch eine Klage gegen Audi Schadenersatz zu erhalten?
Zwei Urteile sorgen aktuell für betroffene Audi-Fahrer für gute Chancen bei einer Klage auf Entschädigung: das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Motortyp EA189 und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thermofenster.
Im Mai 2020 urteilte der BGH, dass sich Volkswagen der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht hat. Allen Betroffenen stehen daher Entschädigungen zu. Da der Motortyp EA189, um den es im Gerichtsurteil ging, auch in Audi-Fahrzeugen verbaut ist, gilt das wegweisende Urteil auch für Audi-Fahrer.
Im Dezember 2020 positionierte sich erstmals der EuGH zum Thermofenster. Das Gericht bestätigte den Verdacht, der bereits lange von Verbraucherschützern vertreten wurde, dass es sich um eine illegale Abschalteinrichtung handelt. Der EuGH wies damit die Darstellung von Herstellerseite zurück, dass es sich um eine reine Motorenschutzfunktion handelt.